Hallo,
meine Ex und ich betreiben das Wechselmodell seit ca. 1 1/2 Jahren (Kinder 5 Jahre, Zwillinge) mit Erfolg. Seit ca 3/4 Jahr will meine Ex das Wechselmodell beenden. Grund nannte sie keinen, sie will eine 9/5 Tageregelung, ich denke des Kindesunterhalts wegen. Wir hatten das ganze Procedere, Verfahrensbeistand, Psychologin. Obwohl die Kinder sich für das Wechselmodell ausgesprochen haben, sagt die Gutachterin, die Kinder sollten bei der Mutter ihren Lebensmittelpunkt haben, weil das Wechselmodell ein Kooperationsmodell ist. Ich habe das schon öfters gelesen, frage mich aber, was muss denn so viel kooperiert werden? Über was muss geredet werden? Nach der Trennung, als wir noch miteinander reden konnten, haben wir auch nicht so viel über die Kinder geredet. Wir haben von Anfang an die Kinder zusammen betreut und versorgt, so gesehen war es nach der Trennung kein Problem für beide, die Kinder alleine weiter zu betreuen. Da unser Erziehungsstil ähnlich ist, gibt es auch da keinerlei Probleme. Was also genau sollte bei einem Wechselmodell besprochen werden, was in einem anderen Modell nicht besprochen werden muss? Ich verstehe das nicht, vielleicht kann mir jemand helfen.
Danke schon mal.
StefanK
Hallo Stefan,
da gibt es nichts zu kommunizieren oder zu kooperieren, wenn ein ET nicht will. Und auf den Grund kommt es den Gerichten bislang auch nicht an, solange eine Mutter das WM nicht will. Erzwingen kann man es nicht. Jedenfalls urteilen Gerichte das bislang noch nicht aus. Und die Kinder haben nach Ansicht der Gerichte in diesem Alter auch noch nichts mitzureden.
Hast du denn auch einen Antrag gestellt? Habt ihr schließlich beide das ABR beantragt? Oder wolltest du nur die Beibehaltung des WM?
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Moin Stefan,
die Notwendigkeit der Kommunikation zwischen Eltern sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Jeder, der Kinder erzieht, weiss beispielsweise, dass es nur damit möglich ist, zu verhindern, dass die Kids die Eltern gegeneinander ausspielen.
Wichtig ist allerdings die Frage des Sorgerechts: Bist Du Mitinhaber der elterlichen Sorge? Wart Ihr verheiratet? Falls nicht, kann Deine Ex das WM ohne Angabe von Gründen schlicht beenden.
Wenn Du SR-Mitinhaber bist, könnte das Ganze möglicherweise auf eine streitige/gerichtliche Klärung hinauslaufen, die insofern problematisch ist, dass das WM nicht gegen den Willen des anderen Elternteils eingeklagt werden kann und Dir die vorgeschlagene 9/5-Regelung als "doch überaus grosszügig" um die Ohren gehauen werden würde. Du könntest höchstens (mit nicht besonders grossen Erfolgsaussichten) versuchen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht einzuklagen, auf dessen Basis Du anschliessend das WM fortsetzen könntest. Nachdem eine Klage die Kommunikation nicht fördert, ist das aber auch keine besonders gute Idee.
Aber eigentlich hast Du das Kernproblem bereits beschrieben, auch wenn Du selbst es nicht für dramatisch hältst: Es ist die Kommunikation zwischen Dir und Deiner Ex. Und genau dort liegt der Hase im Pfeffer.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@ Martin
Die Sache ist offensichtlich längst gelaufen, das WM beendet und jeder Rat zu Strategien leider zu spät.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Die Sache ist offensichtlich längst gelaufen, das WM beendet und jeder Rat zu Strategien leider zu spät.
Das hatte ich so nicht verstanden. :question:
Stefan, klär uns doch mal auf. Habt Ihr das WM schon aufgegeben? Oder möchte Deine Ex das nur?
VG WH
Moin Wolkenhimmel,
Stefan, klär uns doch mal auf. Habt Ihr das WM schon aufgegeben? Oder möchte Deine Ex das nur?
ich hatte das angesichts von
meine Ex und ich betreiben das Wechselmodell seit ca. 1 1/2 Jahren (Kinder 5 Jahre, Zwillinge) mit Erfolg. Seit ca 3/4 Jahr will meine Ex das Wechselmodell beenden.
auch nur als Vorhaben und nicht als bereits bestehende Tatsache verstanden. Aber der Opener wird sicher selbst noch etwas dazu sagen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
wenn es gerichtlich noch nicht aufgehoben ist, dann auf jeden Fall in Kürze, denn Stefan schrieb:
Wir hatten das ganze Procedere, Verfahrensbeistand, Psychologin. Obwohl die Kinder sich für das Wechselmodell ausgesprochen haben, sagt die Gutachterin, die Kinder sollten bei der Mutter ihren Lebensmittelpunkt haben, weil das Wechselmodell ein Kooperationsmodell ist.
Deswegen mein Einwurf.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Hallo,
wir waren verheiratet, Sorgerecht haben beide, Wechselmodell läuft noch. Termin für Gerichtsverhandlung gibts noch nicht. Ich möchte meinerseits das ABR, da meine EX mittlerweile einen neuen Freund hat und nun mit den Kindern zu ihm ziehen will. Das kann meines Erachtens kaum im Sinne und zum Wohle der Kinder sein.
@Martin: Wie können 5-jährige Kids die Eltern ausspielen? Die Kommunikation hat meine Ex ja nur deshalb eingestellt, um das Wechselmodell zu beenden. Das finde ich pervers (Verzeihung) an der Sache. Ursache und Wirkung werden hier schlicht vertauscht. Gäbe es z.B. die Möglichkeit gar nicht das Umgangsrecht einzuklagen, wäre sicherlich alles in bester Butter. So braucht eine Frau nur die Kommunikation einstellen und schon wird das Wechselmodell beendet. Wieso funktioniert das Wechselmodell aber in vielen anderen europäischen Ländern, müssen da die Eltern nicht kooperieren?
Trotzdem noch mal meine ursprüngliche Frage, über was genau müssen Eltern kommunizieren oder kooperieren. Bei uns funktioniert es bestens ohne Kommunikation und die Kinder haben sich seit der Trennung sehr gut entwickelt, das sagt selbst meine Ex. Es gab und gibt keine Verhaltensauffälligkeiten, wie es sonst bei Trennungskindern der Fall ist.
Grüße
StefanK
Stefan,
Eltern müssen sich verstehen, wenn das WM nach Ansicht eines Gerichts funktionieren soll. Behauptet ein ET, dass dies nicht so gut funktioniert, ist das Thema durch. Schließlich würde ein ET das wohl kaum vor Gericht behaupten, wenn alles ganz anders und toll wäre, oder? 😉
Was die Frau will, ist doch wohl klar. Beste Karten für den Umzug. Mit einem tollen Gutachten im Hintergrund. Du wirst also grad voll entsorgt.
Ich vermute mal, du verdienst auch besser als deine Ex und dann ist das deutsche Familienpolitik-Ziel doch erfüllt: Zahlen und freundlich bleiben.
Traurig, aber leider wahr.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Hallo Krishna,
das ist aber doch kein Grund. Ich will Gründe wissen, will es verstehen. Man kann doch nicht sagen, es ist so, Punkt. Ich bin Mathematiker und damit ein logisch denkender Mensch. Dinge müssen für mich einen Sinn machen. Ein Wechselmodell nur deshalb nicht zuzulassen, weil es keine Kommunikation gibt, ist doch kein Grund, solange es den Kindern gut geht. Und was ist, wenn meine Ex wieder mit mir kommuniziert, wenn Sie das ABR hat, dann stell ich Antrag auf Wechselmodell und dann stellt sie die Kommunikation wieder ein, was ist das denn für ein blödes Spiel? Durchschauen Richter das nicht?
Grüße
StefanK
Moin Stefan,
ich stelle das Ding mal wieder vom Kopf auf die Füsse:
Dinge müssen für mich einen Sinn machen.
das kann sein. Im Familienrecht ist aber nicht vorgesehen, dass sie für DICH einen Sinn machen.
Ein Wechselmodell nur deshalb nicht zuzulassen, weil es keine Kommunikation gibt, ist doch kein Grund, solange es den Kindern gut geht.
das WM gibt es in Deutschland familienrechtlich gar nicht; deshalb kann man es weder einklagen noch kann man dazu verurteilt werden. Wenn Deine Ex es nicht mehr möchte, beschliesst sie das einfach. Du kannst die Kontinuität dagegen einwenden und dass es den Kindern damit gut geht; dann bestreitet Deine Ex das, erzählt ein paar wirre Geschichten von nicht geputzten Zähnen, von FastFood, von blauen Flecken - und dann steht Aussage gegen Aussage, denn diejenigen, die über die Zukunft urteilen sollen, waren nicht dabei und kennen Euch nicht.
Und was ist, wenn meine Ex wieder mit mir kommuniziert, wenn Sie das ABR hat, dann stell ich Antrag auf Wechselmodell
wie schon mehrfach gesagt: Das kannst Du gerichtlich so wenig beantragen wie dass morgen die Sonne scheinen soll oder dass am nächsten Wochenende Deine Zahlen beim Lotto gezogen werden; insofern ist das ein toter Ast.
was ist das denn für ein blödes Spiel? Durchschauen Richter das nicht?
das müssen sie nicht, weil es mit der Entscheidungsfindung gar nichts zu tun hat.
Was Du tun kannst, falls die Gefahr besteht, dass Deine Ex trotz GSR einfach ohne Dein Einverständnis wegzieht, ist, eine EA zu beantragen, nach der ihr bis zur Klärung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens untersagt ist, den Lebensmittelpunkt der Kinder eigenmächtig zu verändern. In diesem Verfahren wird dann das ABR geklärt; in der überwiegenden Zahl der Fälle zugunsten der Mütter. Nicht zuletzt, weil Kinderbetreuung Dich am Erwirtschaften von Unterhalt für die Kinder und ggf. die Mutter hindern würde, während Mütter praktisch den ganzen Tag Zeit dazu haben.
Nein, das ist nicht gerecht. Aber das deutsche Familienrecht behauptet auch nicht, gerecht zu sein.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
das ist aber doch kein Grund. Ich will Gründe wissen, will es verstehen. Man kann doch nicht sagen, es ist so, Punkt.
Doch, leider ist das für die Justiz Grund genug und in deren Gehirn stimmig und logisch.
Genau so, wie es Krishna schon gesagt hat.
1. Das WM funktioniert nur, wenn beide Eltern gut kommunizieren können.
Wenn aber einer klagt, kann die Kommunikation ja nicht gut sein.
2. Wenn beide Eltern gleichermaßen geeignet erscheinen das Kind zu betreuen, geben wir es lieber dem, der kein Geld verdient, damit der Andere das ganze finanzieren kann.
Dann fällt niemand der Sozialkasse anheim.
Wer das Problem unter 1. ausgelöst hat spielt dabei keine Rolle.
Das ist eben so einfach wie logisch und von den Obergerichten so vorgegeben.
Begründet wird das dann immer mit der unwiderlegbaren Floskel vom Kindeswohl.
Willkommen in der Realität der feministischen und rückständigsten Justiz Europas.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin StefanK
in Ergänzung: >Hier< findest du Urteile zu genau deinem Thema mit dem prognostizierbaren Ergebnis.
Mit ist nur ein Fall bekannt, in dem das Gericht einfach nichts beschlossen hat, und den "Umgang" wie bisher ausgeübt festschrieb, wodurch das Wechselmodell nicht namentlich genannt aber in die Praxis umgesetzt wurde.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Stefan,
Ich bin Mathematiker und damit ein logisch denkender Mensch.
Ich bin ebenfalls Mathematiker. Daher, zum Mitmeißeln: Das deutsche Familienrecht hat NICHTS, aber auch rein gar nichts mit Logik oder mit Mathematik zu tun. Im deutschen Familienrecht ist zwei plus zwei gleich fünf, gleich drei, gleich zweiundvierzig, gleich Pi-Quadrat-Halbe, oder (ganz besonders gerne) gleich dem Kehrwert von Null. Manchmal sogar all dies gleichzeitig - je nachdem, wie gut oder schlecht dem Unrechtssprecher sein morgendlicher Kaffee bekommen ist.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
Das deutsche Familienrecht hat NICHTS, aber auch rein gar nichts mit Logik oder mit Mathematik zu tun. Im deutschen Familienrecht ist zwei plus zwei gleich fünf, gleich drei, gleich zweiundvierzig, gleich Pi-Quadrat-Halbe, oder (ganz besonders gerne) gleich dem Kehrwert von Null. Manchmal sogar all dies gleichzeitig - je nachdem, wie gut oder schlecht dem Unrechtssprecher sein morgendlicher Kaffee bekommen ist.
das ist sicherlich das Problem. Es entscheiden Menschen, die NIE objektiv sein können. Warum gibt es keine Computergestützte Rechtssprechung? In wohl keinem anderen Beruf wird so gearbeitet wie in der Justiz. Hier hat sich seit Jahrhunderten nichts geändert.
Und wenn 2+2 nicht immer 4 gibt, kann ich in der Mathematik - und nicht nur da - alles beweisen. Dann kann ich auch berechnen, dass Menschen bis zum Mond springen können und jeden anderen Quatsch. Das Problem ist ja nicht nur beim Familiengericht so, sondern in der gesamten Justiz.
Trotzdem, so leicht gebe ich nicht auf.
Grüße
StefanK
Moin Stefan,
das ist sicherlich das Problem. Es entscheiden Menschen, die NIE objektiv sein können. Warum gibt es keine Computergestützte Rechtssprechung? In wohl keinem anderen Beruf wird so gearbeitet wie in der Justiz. Hier hat sich seit Jahrhunderten nichts geändert.
das ist nicht das eigentliche Problem. Problematisch ist vielmehr, dass etwas höchst Privates wie eine Ehe mit den gleichen Tools auseinandergefieselt werden soll, mit denen man Straftäter hinter Gitter bringt: Anwälte, Richter, Behörden und Gerichte. Und deshalb muss es auch Täter und Opfer, Gewinner und Verlierer geben. Das traurige Ergebnis ist unter anderem in diesem Forum zu besichtigen. Die Justiz hat sich nicht um diese Aufgabe gerissen; sie ist ihr zugeteilt worden. Was etwa so sinnvoll ist wie einen Metzger eine Herz-OP durchführen zu lassen mit der Begründung, auch sein Beruf habe schliesslich mit Messern und Fleisch zu tun.
Dann kann ich auch berechnen, dass Menschen bis zum Mond springen können und jeden anderen Quatsch. Das Problem ist ja nicht nur beim Familiengericht so, sondern in der gesamten Justiz.
Trotzdem, so leicht gebe ich nicht auf.
das wird die Justiz nicht interessieren, denn sie hat sich nie und nirgends zu mathematischer Logik verpflichtet - und wird das auch nicht extra für Dich ändern. Mit "das kann doch nicht sein!" oder "das ist nicht gerecht!" wirst Du - wie viele andere vor Dir - vorhersehbar Schiffbruch erleiden. Befasse Dich daher lieber mit den gegebenen Rahmenbedingungen und nicht mit Deinem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
Befasse Dich daher lieber mit den gegebenen Rahmenbedingungen und nicht mit Deinem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden.
Das ist sicherlich die vernünftigste Lösung in diesem Problembereich, wenn man denn das Unrecht ertragen kann und nicht jeden Tag von neuem kotzen könnte.
Sie ist aber auch der Grund dafür, dass die Väterbewegung auf der Stelle tritt, weil das Unrecht still erduldet wird, um nicht auch noch den letzten Kontakt zum Kind zu verlieren etc., oder auch einfach nur die eigene "Schwäche" eingestehen zu müssen. Warum führen die Betroffenen die verlogenen Aussagen des Familienrechts nicht öffentlich vor? Warum widersprechen sie nicht engagierter als mit dem Erregungsniveau des gerade beauftragten Anwalts?
Es ist eigentlich keine Schwäche, sondern diese aufgrund tausendfacher Indoktrinierung durch die Mütter-Lobby sogar von Männern akzeptierte Machtlosigkeit. Selbst ich bemerke in meinem Denken, dass der Satz "Ein Kind gehört zur Mutter" tief verwurzelt ist. Und seit Jahren weiß ich besser.
Würden viel mehr Väter das Unrecht öffentlich anprangern, dann würden auch nicht weitere Generationen mit dieser "Weisheit" aufwachsen müssen. Allein ein Urteil aus Straßburg wird daran nichts ändern.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna