Hallo liebes Forum,
ich brauch euren Rat, wie ich eine geeignete Umgangsregelung ausgestalten kann. Eigentlich möchte ein Wechselmodell, aber wie genau das in der Praxis aussehen kann ist mir noch sehr unklar, da eines meiner Kinder erst ein halbes Jahr alt ist. Auch erwarte ich Gegenwehr meiner Ex.
Kurz zur allgemeinen Situation: Vier gemeinsame Kinder, gemeinsames Haus, ich Alleinverdiener. Trennung ist ausgesprochen und wir wohnen beide im gemeinsamen Haus. Da ich gesagt habe, dass ich nicht ausziehe, droht meine Ex mit einem Umzug 400km weit weg zu ihrer Familie. Da aber zwei der Kinder schon schulpflichtig sind hoffe ich, dass das nicht so einfach möglich ist. Wie auch immer, ich denke jetzt direkt eine Umgangsregelung zu treffen ist der richtige Schritt.
Mein Wunsch ist ein Wechselmodell. Mit den ersten drei Kindern ist das alles kein Problem, mit denen mache ich eh schon alles, von Waschen, Kochen, Arztterminen usw. Das mache ich alles seit eh und je. Aber mit dem Baby sieht es natürlich anders aus. Weder kann ich stillen, noch gibt es einen Kita-Platz. Ein Wechselmodell ist für das Baby aktuell unrealistisch, (auch wenn ich es mir trotzdem wünschen würde).
Kann ich für die Kinder unterschiedliche Betreuungsmodelle aushandeln? Wenn man sich einig wäre natürlich schon, aber mit allerhöchster wahrscheinlich werde ich mir eine Regelung erstreiten müssen. Wäre das überhaupt im Ansatz realistisch möglich? Mehr oder weniger werden die Kinder dadurch ja auch getrennt. Kann ich für drei Kinder ein Wechselmodell durchsetzten und für das vierte Kind ein Residenzmodell, womöglich noch gegen den Willen der Frau?
Ich danke euch
Kai
Servus KaiKai!
Kurz zur allgemeinen Situation: Vier gemeinsame Kinder, gemeinsames Haus, ich Alleinverdiener. Trennung ist ausgesprochen und wir wohnen beide im gemeinsamen Haus. Da ich gesagt habe, dass ich nicht ausziehe, droht meine Ex mit einem Umzug 400km weit weg zu ihrer Familie.
Ich würde erst mal schauen,
a) ob ihr eure Ehe nicht doch retten könnt (wer hat die Trennung ausgesprochen?) und wenn nicht
b) wohin KM im Fall einer endgültigen Trennung wirklich hinzieht.
Im Fall von mehreren 100 km Entfernung kannst Du Dein Vorhaben mit WM knicken; by the way: hast Du Dir auch Gedanken hinsichtlich Umsetzung WM als Alleinverdiener gemacht? Ich meine, das muss man(n) emotional, zeitlich und letztendlich auch wirtschaftlich (bedenke auch etwaige Unterhaltsforderungen seitens KM) hinbekommen.
Allgemein gilt:
solange KM und Du an einem Strang zieht, könnt ihr vereinbaren, was und wie ihr wollt; hierfür gibt es keine Zwänge oder Vorgaben. Wichtig ist letztendlich auch Glück und Zufriedenheit Eurer Kinder, das dürft Ihr nie aus den Augen verlieren.
So viel erst mal
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Die Trennung wollen wir beide, da will ich nichts retten.
Ich würde erst mal schauen,
[..]
b) wohin KM im Fall einer endgültigen Trennung wirklich hinzieht.
Wohin die Ex mal ziehen wird ist natürlich offen. Steht ihr ja im prinzip aber auch frei. Aber mehr als sechs Autostunden pro Richting ist der totale Wahnsinn. Dem werde ich nicht zustimmen. Die Kinder sind ganz klar hier verwurzelt und gehen hier zur Schule. Und ja, ich würde es auch als Alleinerziehender schaffen (mal von der mangelnden Kita für das Baby abgesehen).
Abwarten und mal schauen was die KM macht halte ich für keine gute Idee. Die Kinder leiden bereits deutlich und durch nichts tun verbessert sich auch nichts.
Moin,
mit Verlaub, ich denke, du machst dir hier was vor.
Wie willst du sie Alleinverdiener mindestens 3 Kinder im WM betreuen, wenn du durch den Einkommensunterschied zur KM und den Säugling im Residenzmodell auch für die anderen 3 Kinder unterhaltspflichtig bist?
Wenn du den Säugling ohne Kitaplatz ins WM einbezieht kannst du nicht mehr Vollzeit arbeiten (was du aber wahrscheinlich musst, um den Unterhalt und deine laufenden Fixkosten zu bedienen), wenn du mit ihm ein Residenzmodell lebst (und nur für anderen 3 WM betreust) kann die KM nicht arbeiten (und muss es mindestens die nächsten 2,5 Jahre auch nicht) und zu zahlst Betreuungsunterhalt noch obenauf.
Im Zweifel bei vier Kindern bis zum Selbstbehalt von um die 1200.-.
Hast du das alles schon man durchgerechnet?
Wenn die KM nicht mitspielt, hast du hier ein großes Problem, was du auch auf dem gerichtlichen Weg nicht lösen können wirst.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Wenn die KM nicht mitspielt, hast du hier ein großes Problem, was du auch auf dem gerichtlichen Weg nicht lösen können wirst.
Aktuell spielt sie zu garnichts mit. Sie verlangt einfach nur, dass ich ausziehe und sie stellt sich vor dauerhaft in dem Haus wohnen bleiben zu können. Mit vier Kindern würde sie eh keine Wohnung bekommen können. Dazu kam heute das Angebot, sie könne ja auf Unterhalt verzichten, wenn ich ihr das Haus übertrage.
m Zweifel bei vier Kindern bis zum Selbstbehalt von um die 1200.-.
Hast du das alles schon man durchgerechnet?
Klar habe ich gerechnet. Mein netto nach Steuerklassenwechsel reicht für Hauskredit, Mindestunterhalt der vier Kinder und dann bleiben recht genau 1200€.
mit Verlaub, ich denke, du machst dir hier was vor.
Gut möglich ☹️
Hallo @kaikai,
Dazu kam heute das Angebot, sie könne ja auf Unterhalt verzichten, wenn ich ihr das Haus übertrage.
auf welchen Unterhalt will denn Deine DemnächstEx verzichten?
Auf ureigene Ansprüche eventuell, beim Kindesunterhalt wird es schwierig bis unmöglich, auf den darf sie gar nicht verzichten...
Und spätestens, wenn die KM aus finanziellen Gründen(eventuell) genötigt ist, öffentliche Töpfe (zB. Mietzuschuß, Hartz4, Unterhaltsvorschuß o.ä., usw.) anzuzapfen ist der Ofen ganz aus. Dann kommen nämlich die öffentlichen Stellen (u.U.) ganz schnell auf Dich zu, um sich das Geld zurückzuholen...
Du wärst nicht der erste, der damit auf die Nase fällt...
Sind auf dem Haus noch Belastungen; Abtragungen abzuleisten (Kredite)?
Wenn ja, wer kommt dann für die Kosten auf?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
ich denke, dass Du noch gar nicht realisiert hast, was die Trennung und Scheidung für Dich bedeutet. Im Moment willst Du einfach, dass alles so bleibt wie es ist. Das ist aber komplett unrealistisch.
Du hast 5 unterhaltsberechtigte Personen, durch das gelebte Ehemodell kannst Du davon ausgehen, dass die KM längerfristig auch Unterhalt bekommt, zumindest aber solange bis das jüngste Kind 3 ist. Das sind sehr hohe Kosten. Man kann es der KM auch nicht verübeln können, dass sie zu ihrer Familie zieht, wenn sie 4 Kinder zu betreuen hat.Deshalb der gute Rat versuche mit der KM eine möglichst einvernehmliche Scheidung hinzubekommen und überlege Dir/überlegt euch gut, was das beste im Interesse der Kinder ist.
Du sagst Du machst jetzt schon alles, das glaube ich nicht, meiner Meinung nach machst Du viel, aber eben nicht alles und bisher hast Du auch davon profitiert, dass im Zweifelsfall die KM verfügbar ist. Wie willst Du das Wechselmodell leben, wenn Du auf Dienstreise bist? Was ist, wenn ein Kind krank ist?
Wenn es 4 Kinder sind, dann wäre es natürlich auch möglich ein Nestmodell zu leben, d.h. die Kinder bleiben im Haus wohnen und die Eltern wohnen selbst in kleinen Wohnungen und wechseln sich in der Betreuung ab. Ob das Baby dann ab Kita mit ins Wechselmodell einbezogen wird wäre noch zu klären. Ob das finanziell möglich ist kann ich natürlich nicht sagen.
Das Wechselmodell wäre dann auch eine Möglichkeit, dass die KM eine eigene Berufstätgkeit aufbauen kann. Im Moment ist sie ziemlich lange aus dem Beruf raus und das wird auch eine Rolle beim nachehelichen Unterhalt spielen.
Im Moment ist es natürlich schwer miteinander vernünftig zu reden. Vielleicht kann hier eine Mediation oder einfach eine Vertrauensperson helfen. Es muss darum gehen das beste für die Kinder zu erreichen und keine Maximalpositionen durchzudrücken.
VG Susi
du machst mehrere Fehler.
Der mMn größte davon ist folgender:
"
Klar habe ich gerechnet. Mein netto nach Steuerklassenwechsel reicht für Hauskredit, Mindestunterhalt der vier Kinder und dann bleiben recht genau 1200€.
"
Es wird nicht der Hauskredit abgezogen, und geschaut, was dann noch da ist (bis zum Selbstbehalt)
Es wird Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt berechnet (uU bis zum Selbstbehalt) und von dem, was dann übrig bleibt musst du die Hausraten (oder Miete etcpp.) bestreiten.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
du machst mehrere Fehler.
Ja, bestimmt.
Der mMn größte davon ist folgender:
Es wird nicht der Hauskredit abgezogen, und geschaut, was dann noch da ist (bis zum Selbstbehalt)
Es wird Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt berechnet (uU bis zum Selbstbehalt) und von dem, was dann übrig bleibt musst du die Hausraten (oder Miete etcpp.) bestreiten.
Ich würde sagen der Hauskredit gehört zu den ehebedingten Schulden und er wird zuerst abgezogen. Ist das nicht mehr so?
auf welchen Unterhalt will denn Deine DemnächstEx verzichten?
Meine Frau meinte tatsächlich mit ihrem Angebot auf den Unterhalt für die Kinder zu verzichten. Das das nicht geht weiß ich sehr genau.
Auf den Rest kann ich gerade nciht weiter eingehen.
"
Schulden für eine Immobilie, in der der Unterhaltspflichtige selber wohnt, können jedoch nicht abgezogen werden. Denn der Unterhaltspflichtige hat in diesem Fall ja auch den Gegenwert, d.h. er wohnt in der Immobilie, ohne Miete zu zahlen.
Bei Schulden, die erst nach der Trennung eingegangen werden, wird wie folgt unterschieden:
Schulden, die der Vermögensbildung dienen, können nicht abgezogen werden (z. B. Kreditraten für ein Eigenheim). Ausnahme: Vermögensbildung kann als zusätzliche Altersvorsorge abzugsfähig sein. Jeder Ehegatte kann zusätzlich zur gesetzlichen Altersvorsorge (bzw. der Pension) noch bis zu 4 % seines monatlichen Bruttoeinkommens als zusätzliche Altersvorsorge ausgeben. Dabei kann es sich auch um Vermögensbildung handeln."
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Wie alt sind die Kinder und von welchem Netto bei Stkl. 1 reden wir?
Wenn ich mal von 2 schulpflichtigen Kindern unter 12 und 2 Kindern unter 6 ausgehe, wärst du in der untersten Stufe mit minimal 345,5+345,5+283,5+271 = 1.245,50 dabei.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ja, die Annahme stimmt, der Mindestunterhalt ist 1245,50€.
@Wasserfee: Dein Absatz ist etwas aus dem Zusammenhang gerissen, da geht es um Alleinschulden eines Ehepartners, tritt daher hier nicht zu. Bei mir wäre mit Haus eher das Thema Wohnvorteil vielleicht später mal relevant.
Ich wollte eigentlich noch garnicht so intensiv über das Thema Unterhalt reden. Es kam nur die grobe Frage nach dem Finanziellen auf. Ich habe es in verschiedenen Varianten grob durchgerechnet und ja, egal in welcher Variante, ob mit Haus oder ohne, ich lande totzdem immer knapp über dem Selbstbehalt von 1280€ für die nächsten Jahre. Dann ist das so. Aber solange überhaupt nicht klar ist, wie die Kinder betreut sind, wer wo wohnt und was mit dem Haus passiert lohnt es sich nicht den spitzen Bleistift auszupacken. Fakt ist, es ist ein gutes Einkommen vorhanden, kein Mangelfall mit oder ohne Haus. Das gute ist, das Gehalt könnte es ermöglichen das Nestmodell zu fahren:
Wenn es 4 Kinder sind, dann wäre es natürlich auch möglich ein Nestmodell zu leben, d.h. die Kinder bleiben im Haus wohnen und die Eltern wohnen selbst in kleinen Wohnungen und wechseln sich in der Betreuung ab. Ob das Baby dann ab Kita mit ins Wechselmodell einbezogen wird wäre noch zu klären. Ob das finanziell möglich ist kann ich natürlich nicht sagen.
Ich habe dieses Modell am Wochenende vorgeschlagen. Es stieß nicht auf 100% Ablehnung, aber begeistet war sie nicht. Sie will auf keinen Fall mit mir zusammen das Haus halten, würde nur in Streit enden. Ich solle es ihr doch weiterhin ihr schenken. Eine Schnappsidee wenn man bedenkt, dass der Wert den Kredit + Vorfälligkeitsentschädigung im sechsstelligen Bereich übersteigt. Aber wenn das Haus weg kommt, dann findet sie ja keine Wohnung mit vier Kindern und sie will dann direkt weit weg zu ihrer Familie ziehen. Dadurch kam sie auf die Idee jetzt am besten vorsorglich mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen, damit sie "handlungsfähig" ist und noch vor dem neuen Schuljahr umziehen kann... ich denke ihr ahnt, was ich davon halte.
Auf jeden Fall nochmal danke für eueren kritischen Input. Hier zu schreiben hilft nochmal gut die eigenen Gedanken zu sortieren.
@kaikai Ich würde dir raten dich erstmal mit deiner DEF zusammenzusetzen. Realistisch gibt es nur 2 Szenarien: du zahlst Unterhalt für 4 Kinder und lebst vom Selbstbehalt und sie wir bei 4 Kindern wenig bis gar nicht arbeiten können, aber auch keinen nachehelichen Unterhalt erhalten (es ist nichts da). Szenario 2: ihr einigt euch auf ein Wechselmodell (in naher Zukunft), verbringt die Trennung unter einem Dach, du kommst ihr finanziell entgegen, damit sie sich einen Job suchen kann und danach betreut ihr gemeinsam.
Ich halte Lösung zwei für die Kinder für die deutlich bessere, es erfordert aber Zugeständnisse von euch beiden. Wenn du den Rechtsweg bestreitest, wird es aller Voraussicht nach im Residenzmodell bei der Mutter enden. Keiner wird die Geschwister trennen, wenn die es nicht sehr intensiv wollen und dass man in D ein Wechselmodell für ein gestilltes Baby anordnet, das wird nicht passieren. Möglich ist aber vieles. Mein jüngster war 13 Monate bei der Trennung, meine Ex zog aus als er 18 Monate alt war. Er ging aber auch schon mit 6 Monaten in die KiTa und wurde nie gestillt.
Finanziell wird das nur gut ausgehen, wenn sie auch zum Einkommen beträgt oder jemand anderen findet, der sie finanziert. Auch ihr würde ich mit 4 Kindern vom Alleinerziehen abraten, wenn sie in der Rente nicht von Grundsicherung leben will. Ob sie diese Perspektive Arbeiten zu gehen noch hat, hängt natürlich maßgeblich davon ab wie lange sie schon aus dem Job raus ist.
@kaikai Wenn Du Dich gegen den Wegzug der KM stellst, dann kann die KM sich an das Familiengericht wenden. Als Hauptbezugsperson der Kinder hat sie gute Chancen, dass Dir das ABR aberkannt wird. Dem kannst Du nur entgehen, wenn Du dem Umzug zustimmst (ggf. auch erst vor Gericht). Die Mühlen des Familiengerichts mahlen in aller Regel langsam.
MMn sind das aber alles Spielereien, letztlich will die KM das Haus und will mit den Kindern dort wohnen bleiben. Ob sie jemals arbeiten geht steht in den Sternen, sie wird also um nachehelichen Unterhalt kämpfen. Lass Dich mit dem Haus nicht erpressen. Du kannst das Haus und den Unterhalt für 4 Kinder nicht stemmen, deshalb musst Du das Haus (ggf. Deinen Anteil) verkaufen. Wenn die KM das nicht will, dann kann sie Dir ja in Raten das Haus abkaufen. Du zahlst den Unterhalt und sie überweist die Raten. Damit ist das alles legal. Die Frage ist nur, ob die KM das kann.
VG Susi
Hallo zusammen,
ein paar Tage sind wieder vergangen und zuhause läuft es sehr wechselhaft. Zwei Tage waren neutrale Gespräche möglich, heute ist sie wieder sehr aggressiv mir gegenüber. Jetzt hat sie sich in den Kopf gesetzt das gemeinsame Haus adhoc zu verkaufen. Was freue ich mich gleich auf ein weiteres Gespräch....
Egal, zwischenzeitlich war ich bei einem Anwalt, der mir empfohlen wurde. Wichtig war mir diverse Optionen auszuloten, wie es in Zukunft bezüglich der Kinder weitergehen kann, was realistisch ist. Ein Wechselmodell für das Baby natürlich nicht, ist klar, aber andere Modelle durchaus:
Wenn Du Dich gegen den Wegzug der KM stellst, dann kann die KM sich an das Familiengericht wenden. Als Hauptbezugsperson der Kinder hat sie gute Chancen, dass Dir das ABR aberkannt wird.
Wenn du den Rechtsweg bestreitest, wird es aller Voraussicht nach im Residenzmodell bei der Mutter enden. Keiner wird die Geschwister trennen, wenn die es nicht sehr intensiv wollen
Tatsächlich ist ein Trennen der Geschwister eine gangbare Option und nicht mehr unüblich. Gerade in meiner Situation ist das durchaus sinnvoll machbar. Ich favorisiere die Option aktuell immer mehr. Ich muss die Gedanken dazu mal weiter reifen lassen und alles durchplanen.
Nächste Woche werde ich mal bei der Caritas oder einer ählichen Einrichtung vorstellig werden. Bin gespannt, ob die genauso aufgeschlossen sind, wie der Anwalt, den ich bezahlt habe 😀