Wegen Umzug keine B...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wegen Umzug keine Besuchsmöglichkeit mehr ?

 
(@nikmark)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
meine Frau hat sich Juni 2006 von mir getrennt. Ich bin dann aus dem gemeinsamen Haus gezogen, um unseren 5-jährigen Sohn nicht aus seinem Umfeld zu reissen. Jetzt offenbarte mir meine Frau, dass sie einen völligen Neuanfang für sich suche ! Sie beabsichtigt nach Brandenburg zu ziehen. Der Ort liegt ca 700 km (!!!) von hier entfernt. Da ich nach der Trennung finanziell nicht gerade auf Rosen gebettet bin, frage ich mich, wie ich das Kind überhaupt noch sehen kann ! Nun die Frage: Darf meine Noch-Frau auch im Sinne des Kindes überhaupt so eine große Distanz zwischen uns legen ? Sie ist der Meinung, dass sie ihre Wohnortwahl ganz bestimmt nicht von mir abhängig machen werde und außerdem gäbe es ja auch günstige Bahnkarten. Was haltet Ihr davon ?
Danke für eure Antworten.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2007 16:56
(@romyh)
Registriert

Hallo!

Brandenburg?
Wäre interessant zu erfahren warum sie DORT HIN will! Ist ein Niemandsland mit schlechten Perspektiven...

Zu Deinen Fragen können die anderen sicher mehr sagen...

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2007 16:59
(@nikmark)
Schon was gesagt Registriert

Sie will nach Brandenburg, da ihre Schwester sich mit ihrem Mann für den Ruhestand dort ein Haus gekauft hat. Die Gegend soll dort sehr schön sein. Angeblich ziehen dort im Augenblick etliche Leute aus dem Westen hin. Meine Frau ist jetzt 49 und hat bei der Jobsuche in Brandenburg wohl die gleichen Aussichten wie hier, - keine ! Zudem ist unser Sohn als "leicht geistig behindert" eingestuft, so das er intensiver betreut werden muss. Ich glaube, das es meiner Frau auch nicht um einen Job geht. Die Mieten sind dort sehr billig (logisch, da will ja auch keiner hin 😉 und sie hätte durch ihre Schwester auch gleich Anschluss. Sie war auch schon mehrmals im Urlaub dort bei ihrer Schwester.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2007 17:10
(@romyh)
Registriert

Hallo nochmal,

ganz ehrlich: Kein Grund euer Kind aus der gewohnten Umgebung zu reißen.
Schön ists auch in Buxtehude und Kuala Lumpur.

Habt ihr denn ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Romy...

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2007 17:12
(@nikmark)
Schon was gesagt Registriert

Habt ihr denn ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Romy...

Was ist das genau ?
Ist alles noch relativ frisch und um solche Dinge habe ich mich bisher nicht gekümmert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2007 17:22
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

seid ihr verheiratet ? Somit hast du GSR incl. ABRABR ist eine Untermenge vom GSR.
Ich gehe davon aus, daß es noch keine Sorgerechtsverhandlung gab...ist ja noch frisch ...allles.
Wenn ihr nicht verheiratet gewesen seid, dann hast du nix, es sei denn deine EX hat
eine GSR-Erklärung beim JA abgegeben.
GSR = Gemeinsames Sorgerecht
ABR= Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hat sie das Kind schon umgemeldet ?

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2007 17:55
(@nikmark)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
ja wir sind verheiratet.
Sorgerechtsverhandlungen gab es noch nicht.

Das Kind umgemeldet hat sie noch nicht, da sie den Umzug erst im Sommer plant, wenn das Kind eingeschult wird.
Wenn ich mir aber vorstelle, 1400 km zu reisen um das Kind zu sehen, dann wird mir ganz anders.
Deshalb nochmal die Frage: Kann sie das einfach so machen ?

Nikmark

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2007 18:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nikmark,

eine mögliche Antwort an Deine Noch-Gattin, die ich bisher vermisse, wäre ja auch:

"Herzallerliebstes Schnuckelputzelchen, wenn es Dir persönlich in Brandenburg besser gefällt als hier, wird Dich niemand daran hindern, dorthin umzuziehen- aber warum sollte unser Sohn mit umziehen? Der hat sein soziales Umfeld und seinen Vater hier - und ich kann ihn wunderbar betreuen. Selbstverständlich kannst Du ihn jederzeit besuchen, wenn Dir die Strecke nicht zu weit ist." Und warte die Reaktionen ab.

Krieg auf jeden Fall aus dem Kopf, dass Kinder (zu) ihren Müttern gehören. Viele Väter lassen sich dergleichen zwar gerne einreden - aber hier im Forum gibt es schon eine erkleckliche Anzahl alleinerziehender Väter. Und sag auch nicht gleich "das geht nicht; ich muss doch arbeiten" - wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2007 18:21
(@arianasco)
Schon was gesagt Registriert

hallo nikmark,
Stell dich schon mal darauf ein das sie das machen wird was sie vorhat,und du kannst es micht verhindern,wenn sie sie ummeldet mit kind wird sie das auch durchbekommen,es heist dann beim Einwohnermeldeamt:
"§ 15 Abs. 3 Meldegesetz,die Pflicht zur An- oder Abmeldung demjenigen obliegt,der eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen,dessen Wohnung die Personen beziehen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen"
Ich gebe dir den Rat,schnellst möglich an das Einwohnermeldeamt zu schreiben und dort mitteilst das du mit einer eventuellen alleinigen Ab/Ummeldung durch deine Frau fürs Kind nicht einverstanden bist!
Weitere schreiben dan auch an den Kindergarten und immer ne Kopie für dich,kann vieleicht hilfreich sein.
desweiteren stell dich drauf ein das sie irgendwann das ABR und das alleinige Sorgerecht beantragen wird...
LG
arianasco

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2007 18:49