Wegzug meine Ex und...
 
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Wegzug meine Ex und die Kider sollen mit

 
(@haumichblau)
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Hallo,

meine Exfrau gibt keine ruhe und scheut nichts um mir eine rein zu Würgen. Nachdem sie erfahren hat, dass meine Neue Partnerin Schwanger ist hat sie beschlossen nach ca. 550 km weg zu ziehen. Das würde bedeuten, dass ich die kinder einmal im Monat sehen würde, des weiteren wären sie ihrem labilen psychischen Zustand ( sie war schon in stationärer Behandlung wegen Depressionen ) ausgeliefert.

Welche Chancnen / Möglichkeiten habe ich a den Umzug der Kinder zu verhindern und b die Kinder zu mir zu holen? Sie wird sich gegen beides massiv wehren.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2017 07:59
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was sagen die Kinder zum Umzug? Wie alt sind sie?

Könntest du die Betreuung der Kinder realisieren?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2017 08:03
(@haumichblau)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

die zwei Jungs sind 8 und 10 Jahre. Als es damals darum ging wollten sie erst bis sie erfahren hatten, dass ich das nicht will. danach waren sie auch dagegen. Ich vermute, dass sich das nicht unbedingt geändert hat. ich weiß es aber noch nicht, da ich die Jungs leider erst am nächsten (nicht dieses) Wochende sehe.

Ja die Betreuung könnte ich zusammen mit meiner Partnerin problemlos leisten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2017 08:52
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Zunächst einmal ist es schwer eine betreuende KM am Wegzug mit den Kindern  zu hindern. Wenn es Dir nicht doch gelingt, die KM zum Wohl der Kinder und zur Aufrechterhaltung einer regelm. und funktionierenden Beziehung zu Dir als KV doch zum Bleiben zu überzeugen, wird das wahrscheinlichste Szenario sein, dass KM die Reiserei zum Umgang organisatorisch und  finanziell wird stemmen, mindestens aber unterstützen müssen, aber selbst das wirst Du vermutlich hart erstreiten müssen. Ob es dann durchsetzbar ist... :question:

Wenn Du die von Dir genannten Aspekte "Krankheit der KM" und "Wegzug um dir einen rein zu würgen" tatsächlich und nachdrücklich belegen kannst und eine gute Argumentation aufbauen kannst, dass ein Verbleib bei der KM nicht dem Kindeswohl entspricht, könntest Du auf ABR klagen und gleichzeitig der KM ein großzügiges Umgangsrecht einräumen - soll sie doch entscheiden, ob sie ohne Kinder wegzieht. Das ist aber alles andere als ein Selbstgänger, wird vermutlich ein langer und intensiver Kampf mit sehr ungewissem Ausgang. Vorher solltest Du Dir sicher sein, was Deine Kinder wirklich wollen! (und zwar ohne platte und direkte Ausfragerei...). Und bitte: ein Umzug und neue Freunde, neue Schule ist nicht Kindeswohlgefährdend...

toto

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Geschrieben : 17.06.2017 10:30
(@haumichblau)
Schon was gesagt Registriert

Es gibt in den nächsten Wochen bezüglich des Wegzuges, stand jetzt, noch ein Gespräch beim Jugendamt. Kann mir das Jugendamt durch eine Verfügung oder ähnliches zumindest bis zu einer gerichtlichen Entscheidung  helfen indem es ihr den Wegzug untersagt, da wir ja beide das Sorgerecht haben und ich ja zumindest teilweise auch dadurch das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Jungs habe. oder bin ich da falsch?

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Themenstarter Geschrieben : 17.06.2017 11:11
(@susi64)
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Hallo,

das JA kann nichts untersagen. Es kann nur versuchen zu vermitteln.
Nur ein Gericht kann einen Wegzug in welcher Art auch immer beschränken oder untersagen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2017 11:20
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

das JA kann nichts untersagen. Es kann nur versuchen zu vermitteln.

Genau, das JA wird versuchen zu vermitteln. Es wird - falls es später vor Gericht geht - sicherlich angehört werden. Insofern ist es hilfreich sich dort von einer guten Seite, kooperativ zu zeigen, aufzuzeigen, warum es dem Kindeswohl entspricht, wenn Kinder viel und flexiblen Zugang zu beiden ET haben... Und das da Du bereit bist wärst, wenn die Kinder zu Dir ziehen, der KM großzügig Umgang zu garantieren.

Aber das JA kann nichts aufhalten, wenn KM Fakten schafft. Es gibt hier immer mal wieder die Diskussion, ob eine Sperre beim EMA, dass die Kinder nicht ohne Deine Unterschrift als GSR-Inhaber bgemeldet werden dürfen möglich ist bzw. überhaupt etwas bringt. Aber schädlich wäre das m.E. nicht.

toto

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Geschrieben : 17.06.2017 12:07
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Wie oft siehst Du die Kinder ? Und wie bist Du hier in ihren Alltag eingebunden ? Wie siehst hier ihr soziales Umfeld aus ? Schule ?

Welche Gründe gibt die KM für den Umzug an ? Hat Sie dort einen besseren Arbeitsplatz ? Sie muss, meiner Meinung nach, schon gute Gründe angeben um hier überzeugend zu wirken.

Arbeite an Deiner Argumentation vor dem Jugendamt und dann, wenn nötig, vor Gericht.

Wie TotoHH schreibt, melde Dich beim EMA. Was ist mit den Schulanmeldungen ?

VG,
Tsubame

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Geschrieben : 17.06.2017 12:28
(@haumichblau)
Schon was gesagt Registriert

Ich sehe die Jungs malunter der Woche sprich Alltag mal am Wochenend, da ich selbst im Schichtdienst arbeite, auch das spricht gegen einen Wegzug, da ich nur ein regulär freies Wochenende im Monat habe.

Die kinder sind hier geboren gehen hier zu Schule und haben ihren Freundeskreis hier, plus Sportverein.

Ich habe die Jungs im Schnitt jede Woche mindestens einen Tag inklusive Übernachtung.

Welche Gründe sie hier angibt weiß ich nicht, Arbeitsplatz hat sie hier einen sicheren, da sie beamtin ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2017 13:29
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Dokumentiere die Papazeiten und wichtige Aktivitäten (Arztbesuche etc....), welche Du wahrgenommen hast und wahrnimmst. Auch Dinge wie Du hilfst bei den Hausaufgaben, zum Sportverein bringen, Schule, Oma und Opa etc. Zeige auf, wo ihr in der Vergangenheit als Eltern zusammengearbeitet habt. Argumentiere, dass ihr als Paar getrennt seid, doch als Eltern ein gutes Team. Argumentiere sachlich, aber anschaulich immer mit dem Kindeswohl vor Augen.
Bereite Dich gut vor.
VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2017 16:09




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist sie Landesbeamtin oder Bundesbeamtin?

Als Landesbeamtin kann man sich nicht mal eben in ein anderes Bundesland versetzen lassen. Das ist mit ziemlichem Aufwand verbunden und geht dann auch nicht von jetzt auf gleich. Meine Kollegin will nur von Berlin nach Brandenburg und wartet seit 2011...

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2017 16:17
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Folgende Gegenargumente - ich will nur vermeiden, dass Du die falschen Aspekte nach vorne stellst:

da ich selbst im Schichtdienst arbeite, auch das spricht gegen einen Wegzug, da ich nur ein regulär freies Wochenende im Monat habe.

Spricht nicht gegen den Wegzug; maximal dafür, dass Deine Belange bei dem von der KM initiierten Fernumgang (soweit er denn lfr stattfinden wird) Priorität haben

Die kinder sind hier geboren gehen hier zu Schule und haben ihren Freundeskreis hier, plus Sportverein.

All das aufgeben zu müssen mag unschön sein, aber ist mE kein wesentliches Argument gegen ein Umzug. Das passiert Tausenden Kindern jedes Jahr. Gegen einen Umzug anzuführen wäre, dass die KM mutwillig und mit voller Absicht den bestehenden Kontakt  zw Kindern und KV erheblich beeinträchtigt. Freunde und Sportverein mögen dann Argumente sein, wenn die Kinder gehört werden und dies vorbringen, weil sie bei Dir bleiben wollen.

da sie beamtin ist.

Das finde ich gefährlich. Denn wenn sie eine neue Anstellung findet, wird diese sicher sein. Und vielleicht ist sie ja schon viel weiter in ihren Planungen?

toto

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Geschrieben : 17.06.2017 17:40
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ist sie Landesbeamtin oder Bundesbeamtin?

Als Landesbeamtin kann man sich nicht mal eben in ein anderes Bundesland versetzen lassen. Das ist mit ziemlichem Aufwand verbunden und geht dann auch nicht von jetzt auf gleich. Meine Kollegin will nur von Berlin nach Brandenburg und wartet seit 2011...

Auch dies war mein erster Gedanke.
Und selbst auf Bundesebene muss erstmal eine Stelle gefunden werden. Das dauert seine Zeit.

Aber selbst so ein Wechsel kann sie nur schwer begründen. Arbeitsplatzwechsel kann es nicht sein.

Naja, und wenn die KM dann irgendwann eine neue Stelle hat und versetzt wurde, dann kannst Du ja überlegen, ob Du hinterher ziehst. Das geht bei Dir vermutlich schneller, wie bei ihr ...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 17.06.2017 18:01
(@haumichblau)
Schon was gesagt Registriert

nein geht nicht schneller auch ich bin landesbeamter, genauso meine lebensgefährtin. und wie gesagt meine freundin und ich erwarten ein kind. sprich hinterziehen scheidet aus.

danke schon mal für eure argumentationshilfen und tips.

falls es zum verfahren, sprich klage kommt. kann mir jemand sagen auf welchen betrag ich mich ungefähr einstellen muss, also anwalt plus gericht. ich weiß es gibt keine genauen zahlen aber ungefähr, ob es jetzt eher 2000 eur sind oder 20000.

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Themenstarter Geschrieben : 17.06.2017 21:20
(@haumichblau)
Schon was gesagt Registriert

bzw. kann mir jemand einen guten anwalt im bereicht bruchsal oder aalen sagen?

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Themenstarter Geschrieben : 17.06.2017 21:21
 dt64
(@dt64)
Zeigt sich öfters Registriert

kann mir jemand sagen auf welchen betrag ich mich ungefähr einstellen muss, also anwalt plus gericht. ich weiß es gibt keine genauen zahlen aber ungefähr, ob es jetzt eher 2000 eur sind oder 20000.

Hallo Haumichblau,

ich versuche mich mal an einer überschlägigen Antwort bezüglich potentieller Kosten:

Kindschaftssachen haben generell immer einen Geschäftswert von 3000€, EA-Verfahren 1500€. Daraus errechnen sich alle weiteren Kosten. Dazu kommen die (hälftigen, da zwischen euch beiden geteilt) Kosten für Gericht, Verfahrensbeistand, u.U. Gutachten.

- Gerichtskosten sind überschaubar, 54€, davon die Hälfte.
- Verfahrensbeistand bekommt pauschal 550€ pro Kind, davon trägst du die Hälfte.
- Für deinen Anwalt rechne mit 500-1000€ (wenn er nach Tabelle abrechnet).
- Gutachtenkosten sind schwer vorherzusagen. Rechne mit 5000-10000€, davon die Hälfte (nein, da ist keine Null zuviel...)

Tip: es gibt das System der Verfahrenskostenhilfe. Einfach beantragen. Entweder sie wird abgelehnt, dann hast du nicht viel verloren, ausser ein wenig Papier und Zeit, oder sie wird genehmigt, dann bekommst du einen Kredit des Staates als unterstützende Sozialleistung. Je nach genauen Zahlen kann es sein, dass du nichts oder nicht alles zurückzahlen mußt.
Die im Internet auffindbaren VKH- und PKH-Rechner können nicht alles abdecken. Es kann sein, dass dir VKH gewährt wird, obwohl du laut Rechner weit über allen Grenzen bist.

dt

PS: Dein Text wäre angenehmer zu lesen, wenn du ihn vorm Absenden selbst nochmal lesen und ggf korrigieren würdest. Soviel Zeit sollte sein. Du möchtest ja auch, daß deine Beiträge gelesen werden. Die abgelieferte Schlechtschreibung brennt ein wenig in den Pupillen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2017 01:17