Hallo Gemeinde,
vorab die wichtigsten Infos.
Unsrere Tochter ist 9 Jahre alt und geht in die 4. Klasse.
Meine Ex-Frau und ich sind seit 3Jahren getrennt.
Bisher lief es so, dass ich meine Tochter jede 2. Woche am Donnsertag, nach der Schule, bis Montag zur Schule bei mir hatte und in der "kurzen" Woche war sie von Donnerstag auf Freitag bei mir.
Jetzt kommt es wie es kommen musste und meine Ex-Frau hat einen neuen Partner und ist schwanger. Der neue Partner wohnt allerdings in ihrer Heimatstadt und die ist ca.600km entfernt.
Dahin will sie jetzt ziehen und unser Kind mitnehmen.
Wir haben beide das geteilte Sorge- und Ausfenthaltsbestimmungsrecht.
Ich würde micht freuen wenn hier jemand ist der gleiches durchgemacht hat.
Hallo,
Du bist mit Sicherheit nicht alleine mit Deinem Problem. Das Ex-Partner mit dem Kind weiter wegziehen (wollen) ist durchaus ein nicht untypisches Problem.
Durch das gemeinsame Sorgerecht hast Du zwar ein Mitspracherecht.
Trotzdem ist Deine Ausgangsbasis nicht wirklich gut. Die KM betreut das Kind hauptsächlich. Dass sie mit dem neuen Partner zusammen leben will kann man ihr nicht vorwerfen.
Aus meiner Sicht bringt es nur etwas, wenn Du Dein Kind alleine betreuen könntest und Du das auch einem Gericht beweisen kannst. Dem steht aber eben entgegen, dass die KM das Kind bisher hauptsächlich betreut hat und natürlich durch das weitere Kind auch mehr Möglichkeiten zur Betreuung hat.
Ob sich ein Streit vor Gericht lohnt werden sicher andere noch beleuchten.
Was Du erreichen könntest ist, dass die KM sich an den Fahrtkosten beteiligt, da sie die Entfernung schafft. Auch das wird nicht ganz einfach sein, aber hier ist Deine Ausgangsbasis besser.
Mit zunehmendem Alter der Kinder wird es in aller Regel schwieriger Umgang regelmäßig zu haben, längerer Umgang, dafür seltener ist dabei durchaus eine Option. Von einer Vereinbarung zu Telefonaten oder Videocalls würde ich abraten.
Es sollte ein Umgangsplan erstellt werden, der auf die neuen Gegebenheiten eingeht. Also nutze Brückentage, vielleicht auch eine Woche Herbst- oder Winterferien, zusätzlich zum Sommerurlaub.
VG Susi
Servus und willkommen im Forum!
Ergänzend zu Susi64 meine Gedanken (nein, ich hatte nicht ähnliche Erfahrungen und lese derzeit nicht raus, ob Du hier Rat suchst oder Erfahrungen austauschen möchtest oder oder oder):
Wie stellt sich KM das Ganze vor, habt Ihr schon mal darüber und über praktikable Lösungen geredet? Könnt Ihr überhaupt noch miteinander reden oder ist das Verhältnis zerstritten?
Wäre es für Dich womöglich denkbar, in die Nähe Eures Kindes nachzuziehen, um regelmäßigen Umgang sicher zu stellen?
Wäre es umgekehrt denkbar, dass der Partner von KM zu Euch in die Gegend zieht?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
zu dieser Thematik wirst du hier zahlreiche Beiträge finden.
Was sagt eure Tochter dazu?
Möchte sie zum Beispiel nicht mit umziehen und ist vor Ort stark eingebunden (Schule, Vereine, Freunde, Familie) und du dir eine Betreuung vorstellen kannst, empfehle ich dir dies der Mutter so mitzuteilen und das Gespräch beim Jugendamt oder bei der Erziehungsberatungsstelle zu suchen. Bei Uneinigkeit bleibt dir nur der Gang zum Familiengericht oder den Umzugswunsch mit Tochter hinzunehmen.
Wann soll der Umzug vollzogen werden?
Es werden auch von den betreuenden Elternteilen Fakten geschaffen. Bedeutet, sie ziehen einfach um und der umgangsberechtigte Elternteil erfährt es durch eine kurze Mitteilung oder steht gar vor einer leeren Wohnung beim nächsten Umgangstermin. Bei dieser Konstellation empfehle ich, sofort einen Antrag auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht im Wege einer einstweiligen Anordnung ohne vorherige mündliche Erörterung aufgrund der Dringlichkeit zu stellen.
Entgegen Susi sehe ich die Erfolgsaussichten bei entsprechend guter Kontinuität vor Ort für dich recht gut an, ansonsten schließe ich mich ihr an.
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)