Hallo alle Zusammen,
jetzt hat es mich auch eiskalt erwischt.
Aber erstmal zur Sachlage. Ich habe seit knapp einem halben Jahr eine Umgangsvereibarung, die im Januar ausläuft. Sie sieht 14 tägigen Umgang am Sonntag von 9 bis 18 Uhr vor, desweiteren darf ich einmal in der Woche mit meinem Kind (wird im Januar 3) telefonieren.
Die KM weigert sich an einem gemeinsamen Eltergespräch in der Beratungsstelle teilzunehmen. Der Berater sei befangen und steht nur auf meiner Seite.
Mir wurde heute von KM nahegelegt jeglichen Kontakt mit Kind abzubrechen, da das Kind so sehr unter der Situation leidet. Das Kind könne doch, wenn es alt genug ist selbst entscheiden, ob es zu mir Kontakt haben will.
Bisher blieben Boykottversuche aus, aber es wurde schon mehrmals damit gedroht. Jetzt stehen noch völlig haltlose Anschuldigungen gegen mich im Raum. (Beeinflussung, Einschüchterung ect.) Ihr kennt das ja sicher.
Ich werde jetzt die Sache vor Gericht bringen. Hab allerdings Bedenken, was die Anschuldigungen angeht. Hat da jemand Erfahrung damit? Wird das mir vielleicht zu Ungunsten gewertet, da das Kindswohl vorgeht. Die Mutter behauptet ja, der Umgang mit mir schade dem Kind massiv und sie will das mit einem Gutachten auch belegen? :rofl2:
Ich danke schon mal im Voraus führ reichlich Disskusion
Hallo stepps77,
Ich werde jetzt die Sache vor Gericht bringen. Hab allerdings Bedenken, was die Anschuldigungen angeht. Hat da jemand Erfahrung damit? Wird das mir vielleicht zu Ungunsten gewertet, da das Kindswohl vorgeht.
Wenn die KM vor Gericht mit haltlosen Anschuldigungen um sich schmeißt, aber keine Beweise liefern kann, dann ist das im Zweifelsfall eher zu deinen Gunsten, denn besonders erfreut sind Richter wohl nicht, wenn sie sich ergebnislos mit derartigem Quark auseinandersetzen müssen. Deinen Rechtsanwalt solltest du allerdings im Vorfeld darauf hinweisen, was deine Ex vsl. auftischen wird, damit er ihr gezielt den Wind aus den Segeln nehmen kann.
Die KM weigert sich an einem gemeinsamen Eltergespräch in der Beratungsstelle teilzunehmen.
Wenn das in irgendeiner Weise dokumentiert ist, sollte das vor Gericht ein Pluspunkt für dich sein. Du warst bereit zu einem Gespräch, sie hat's sabotiert.
Der Berater sei befangen und steht nur auf meiner Seite.
Welche Beratungsstelle hat sie denn als Alternative vorgeschlagen, und wie hast du darauf reagiert? Oder hat sie womöglich nur mit dem Fuß aufgestampft und gerufen: "nein, den Berater will ich nicht" ... ?
Das Kind könne doch, wenn es alt genug ist selbst entscheiden, ob es zu mir Kontakt haben will.
Au fein. Dann braucht das Kind bei Muttern sicher auch nicht
- seinen Spinat essen
- um acht Uhr ins Bett gehen
- seine Zähne putzen
- beizeiten das Klo aufsuchen
weil es ja irgendwann alt genug ist, um das alles selbst entscheiden zu können ...
Ich werde jetzt die Sache vor Gericht bringen.
Nun, du hast vergeblich versucht, mit Madame zu reden. Du hast vergeblich eine Beratung versucht. Falls diese Beratungsstelle nicht ohnehin schon das Jugendamt gewesen ist, könntest du dort auch noch eine Beratung versuchen (das bringt zwar meistens nichts, aber es macht sich vor Gericht gut, wenn du es auch dort versucht hast). Insofern - ja, da ist eine gerichtliche Klärung wohl angesagt. Am besten, du forderst gleich so viel Umgang, wie du es dir zeitlich leisten kannst. Runterhandeln lassen kannst du dich immer noch. Du solltest auf alle Fälle das Ziel haben, dass dein Kind (anders als bisher) auch bei dir übernachtet; und denk' auch gleich an eine Regelung für Feiertage sowie Urlaubszeiten. Schulferien sind im Moment noch kein Thema, aber für die mittelfristige Planung solltest du auch dieses Thema auf dem Radar haben.
Ich habe seit knapp einem halben Jahr eine Umgangsvereibarung, die im Januar ausläuft.
Was war das für eine Umgangsvereinbarung? Ist das schriftlich festgehalten? Und ist das etwas, was du und Ex untereinander "ausgehandelt" habt, oder war das das Ergebnis einer vorangehenden Beratung? Ein Gerichtsurteil wird's ja kaum gewesen sein, denn dann würde auf alle Fälle auch drin stehen, wie es nach Ablauf dieses halben Jahres weitergeht - oder?
Die Mutter behauptet ja, der Umgang mit mir schade dem Kind massiv und sie will das mit einem Gutachten auch belegen?
Ein gerichtsverwertbares Gutachten wird immer noch vom Richter selbst angeordnet, und nicht von einer der beiden Prozessparteien.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
hab eine Umgangsvereinbarung in Schriftform, diese wurde vom DRK gestaltet. Ist die offizielle Beratungsstelle des JA bei mir im Kreis.
Es gibt sonst hier keine weitere Institution. Der Berater hat sie lediglich auf die Rechtslage hingewiesen, aber die will sie nicht akzeptieren.
Ich denk mal, daß sie eh die schlechteren Karten bei Gericht hat, da sich Ihre Mutter aufopferungsvoll mit Vorwürfen mir gegenüber für sie einsetzt. Sie wird auch ein paar passende Worte bei Gericht dazu sagen, drohte sie mir. "lächel"
Es macht sie jedenfalls total fertig, daß ich in keinster Weise auf irgendeine Provokation eingehe und immer dann extra ein lächeln auf dem Gesicht habe.
Muß Montag nochmal mit DRK Rückstprache halten und Anwältin informieren. Anwältin ist in den Fall schon eingearbeitet zwecks KU.
Grüße Stepps
Zu meinen Vorstellungen über eine neue Umgangsregelung
- Alle 14 Tage von Samstag 9 Uhr bis Sonntag 18 Uhr
- Telefonat nicht fest geregelt, nur eine feste Uhrzeit ca 18 Uhr
- Feiertage berücksichtigen, sollte man noch gesondert aushandeln und absprechen
- 2 x eine Woche Ferien mit mir
- durch rel. geringe Distanz ca 15 km abwechselnd holen und bringen (Begründung: besseres Verhältnis
erreichen, sie arbeitet schließlich bei mir im Ort auch am Wochenende und es ist noch nicht mal eine besondere
Belastung für sie)
Sind das realistische Vorstellungen???
Leider gibt mein Zeitplan nicht viel mehr her, da ich die ganze Woche von SO abend bis SA morgen unterwegs bin.
Hallo stepps77,
klingt erst mal nicht verkehrt. Samstag 9 Uhr bis Sonntag 18 Uhr alle zwei Wochen ist normalerweise ein bisschen dürftig, aber wenn du sonst beruflich (?) unterwegs bist, dann ist es auch nicht sinnvoll, mehr zu fordern, wenn es eh' nicht funktioniert (insbesondere wenn die KM das weiß). Allerdings, wie wäre es, zusätzlich am dazwischenliegenden Wochenende noch einen halben Tag vorzuschlagen, z.B. den Samstagnachmittag? Den halben Tag kannst du dann ja notfalls als "Verhandlungsmasse" einsetzen, falls der KM das eigentliche Papa-Wochenende als zu lang erscheint 😉
Mit den Feiertagen ist es so eine Sache. Wenn man es darauf anlegt, kann man sich wirklich die Köpfe blutig raufen an der Frage, mit wem das Kind die Weihnachtstage zu verbringen hat. Kommt halt immer darauf an, wie wichtig es einem erscheint. Ein "faire" Lösung könnte z.B. so aussehen, dass man das im jährlichen Wechsel macht (also z.B. im ersten Jahr Weihnachten bei ihr und Ostern bei dir, im nächsten Jahr dann genau umgekehrt, und so weiter). Kommt aber immer auf die persönlichen Befindlichkeiten drauf an. Bei mir ist es z.B. so, dass ich mir nicht all zu viel aus diesem Weihnachtsgedöns mache, und demzufolge haben meine Demnächst-Ex und ich die informelle Vereinbarung, dass wir Heiligabend zwar mit den Kindern zusammen verbringen, die beiden aber ansonsten über die Weihnachtsfeiertage bei ihr sind; dafür habe ich dann Silvester/Neujahr inclusive Feuerwerksballerei mit den beiden Jungs.
Ferien: Bist du dir wirklich sicher, dass du nur zwei Wochen mit Kind haben willst? Dein eigener Urlaub würde doch sicher noch mehr Zeit hergeben, oder?
Was das Holen und Bringen betrifft, da bist du auf die Kooperationsbereitschaft der KM angewiesen. Normalerweise bist du als Umgangselternteil allein verantwortlich für's Holen und Bringen (d.h. sowohl Zeit als auch Kosten). Anders gesagt - sei froh, dass es "nur" 15 Kilometer sind.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
die Sache mit dem Wochenende zwischen dem eigentlichen Papawochenende werd ich noch aufnehmen.
Mit den Urlaub sieht es bei mir dürftig aus (selbstständig/LKW fahrer), sollte sich die Wirtschaft erholen, kann ich dann auch wieder Personal einstellen und hab viel Zeit.
Mit den Feiertagen hab ich es auch nicht so. Mein Vorschlag für nächstes Oster war, da regulärer Umgangssonntag, Ich nehme sie dann am Samstag mal bis 20 uhr. abgelehnt ohne begründung
Heute freu ich mich über einen hoffentlich schönen und störungsfreien Tag mit der Kleinen.