Hi zusammen,
ich hätte mal eine Frage:
KM – alleinsorgeberechtigt - hat sich in einem gerichtlichen Vergleich vom Jahr 2003 u.a. verpflichtet Schulzeugnisse und Arztberichte der bei ihr lebenden Kids an den KV auszuhändigen. Diese hält sich wiederholt nicht daran, weswegen sie immer eine Aufforderung bzw. Mahnung oder Androhung eines Zwangsmittelverfahrens erhalten hat.
Nun will die nette Dame per Gericht erreichen, dass dieser Vergleich, der auch den Umgang regelt, aufgehoben wird, da sie den angeblichen Terror des KV nicht mehr erträgt. Der KV möchte, auch wenn der Umgang (nach kompletten Verweigerung seitens der Kids nicht mehr gem. des Vergleichs stattfindet, natürlich die Entwicklung der Kinder verfolgen.
Der Umgang wird seitens des KV in dem vereinbarten Umfang nicht mehr erzwungen, sondern wird spontan nach wünschen der Kinder orientiert. Dieser finder zwar sehr sporadisch statt, aber immerhin.. In diesem Punkt wird also an der Einhaltung des Vergleichs nicht mehr behaart, was auch schrifftlich der KM mitgeteilt wurde.
Hat sie eine Chance damit durchzukommen? Wäre sie ihren Pflichten nachgekommen, hätte sie ja keine Mahnung & Co. erhalten! Sprich - die nette Dame, fühlt sich durch die Mahnungen und Fristsetzungen belästigt und terrorisiert. :knockout:
Danke
nette Grüße von soso
Hallo,
die Frage ist, wie oft und in welcher Form diese Forderungen gestellt wurden. Klar besteht das Informationsrecht, aber wenn die Forderung aggressiv gestellt wird, dann kann sich die KM auch belästigt fühlen.
Warum wollen die Kinder den Umgang nicht mehr nach Vergleich?
Grüße von Peter
Moin!
Is immer ne knifflige Angelegenheit. Man wird schnell zum Stalker und das sehen die Schwarzkitel gar nicht gerne.
Im Rahmen des alleinigen SR besteht für die KM jedoch keine Pflicht solche grundsätzlichen Informationen an den KV weiter zu geben. Vergleiche sind ohnehin immer schlecht um sich darauf zu berufen. Ist eben kein Urteil. Insofern wird das auch nur schwer einklagbar sein. Hier hilft wohl eher ein entspanntes Verhältnis zur KM.
Viel mehr stösst mir jedoch auf, dass der KV sich hier offensichtlich nicht gerade intensiv um Umgang bemüht.
Wenn die KM hier eh in die Klage geht um den Vergleich zu kippen, der ja auch den Umgang regelt, sollte der KV umgehend mit einer Umgangsklage reagieren. Denke ich.
Greetz,
Milan
Morgen,
nach § 1686 BGB besteht auch dann eine Auskunftspflicht, wenn der KV kein SR hat. Vor allem dann, wenn die Umgänge gar nicht oder nur eingschränkt stattfinden.
In wieweit die KM trotzdem damit durchkommen könnte bleibt ein Blick in die Kristallkugel.
Ich konnte ein entsprechendes Urteil nicht abändern, obwohl der KV jeden Kontakt verweigert, noch nicht einmal bereit ist auf Wunsch den Kindern ein Foto zu schicken. Trotzdem muß ich ihm, auch gegen den WIllen der Kinder (die nicht einsehen awrum sie Bilder schicken müssen und von ihm nichts erfahren dürfen), weiterhin Zeugnisse, einen Bericht und ein Bild schicken.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo zusammen und vielen Dank für eure Einschätzungen.
Die Fronten sind so verhärtet, dass es mehr nicht geht. Der Umgang wurde seitens KV in Vergangenheit (seit 10 Jahren) mehrfach eingeklagt und durch ein Vergleich geregelt – aber es half nichts. Er hätte die Kinder mit Gewalt abholen müssen (wenn sie denn überhaupt da wären) und das wollte er nicht. Die KM hat sich aller Mitteln bedient, die Kids in schlimster Weise instrumentalisiert und entfremdet. Zwangsmittelverfahren haben gerade mal ein Umgangstermin sichern können, mehr aber nicht. Genauso wurde auch die Übergabe der Zeugnisse und Arztberichte durch gerichtlichen Vergleich geregelt. Sie schickt aber regelmäßig nichts – wird also angemahnt bzw. ein Zwangsmittelverfahren wird eingeleitet – erst dann wird den Pflichten nachgekommen.
Wie gesagt – der Umgang findet nun (Kids knapp 17 und 14J) ab und an statt, wenn denn die Kids den Wunsch äußern - mehr kann der KV schon des Alters wegen eher nicht mehr erzwingen.
Er möchte zumindest durch die Zeugnisse und Artzberichte die Entwicklung der Kinder verfolgen können – diesem hat die KM vor Jahren beim Gericht zugestimmt, hat sich daran jedoch nie „freiwilig“ gehalten. Nun will sie es ganz aus der Welt schaffen, weil sie es eben nicht wahrhaben will, dass sie auch Pflichten hat.
nette Grüße von soso
http://www.treffpunkteltern.de/foren/viewtopic.php?t=24685&start=0 :question:
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
mal ne ganz andere frage:
-sind es auch wirklich seine kinder und warum hat er kein gemeinsames sorgerecht
-und wie weit wohnt kindsvater weg von seinen beiden kindern
mal ne ganz andere frage:
-sind es auch wirklich seine kinder und warum hat er kein gemeinsames sorgerecht
weil er evtl. mit der KM nie verheirtet war und die KM ihm das GSR nicht zustehen wollte?
-und wie weit wohnt kindsvater weg von seinen beiden kindern
Ist eigentlich für die Frage der Auskunft üebr die Entwicklung der Kinder völlig irrelevant
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
weil er evtl. mit der KM nie verheirtet war und die KM ihm das GSR nicht zustehen wollte?
so jetzt weiss ich genausoviel wie vorher, eigentlich wollte ich die antwort vom opener
Zitat webspider
-und wie weit wohnt kindsvater weg von seinen beiden kindern
Ist eigentlich für die Frage der Auskunft üebr die Entwicklung der Kinder völlig irrelevant
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KM – alleinsorgeberechtigt - hat sich in einem gerichtlichen Vergleich vom Jahr 2003 u.a. verpflichtet Schulzeugnisse und Arztberichte der bei ihr lebenden Kids an den KV auszuhändigen.
wenn er in der nähe wohnen würde könnte er ja mit dem vergleich -Dokument- eventuell an die schule gehen und sich
die leistungsübersicht u.o.notenübersicht kopieren lassen oder per mail von schule zuschicken lassen
das muss man halt mit dem schulleiter u.o. lehrer besprechen da ja die schulen / lehrer auch e-mail adressen besitzen
das selbe könnte man bei den behandelden ärzten machen
sofern sie aufgrund des vergleichs mitmachen
Moin,
das dürfte m. E. nicht funktionieren. Das gesetzlich geregelte GSR ist im Außenverhältnis bindend für alle Ansprechpartner wie Ärzte oder Schulen.... Aber ein Vergleich regelt nur die Verpflichtung im Innenverhältnis, eine Art Auflage an die KM. Wenn die Schule Auskünfte erteilt, kann KM gegen sie juristisch vorgehen, da sie im Außenverhältnis ASR hat.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@ webspider,
Tipps von der Sorte "es könnte ja trotzdem sein, dass..." helfen niemandem weiter; sie verwirren nur.
Warum der Opener kein Sorgerecht hat, spielt keine Rolle; es gibt kein "Nicht-Sorgerecht" 1. und 2. Klasse. Wenn Du keinen Führerschein hast, ist es auch egal, ob man ihn Dir wegen Saufens weggenommen hat oder Du gar nie einen gemacht hast; Tatsache ist allein: Du darfst unter keinen Umständen Auto fahren.
Mit einem Vergleich zu Schule und Ärzten zu gehen wird auch nicht die gewünschten Ergebnisse bringen - wie LBM ebenfalls schon schrieb - denn der Vergleich ist nur für die Unterzeichner gültig; er entfaltet aber keinerlei Aussenwirkung gegenüber Dritten. Ärzte, Schulen etc. DÜRFEN diese Auskünfte trotz eines solchen Papiers überhaupt nicht geben; verpflichtet zur Einholung bzw. Weitergabe dieser Informationen an den Vater ist allein die Mutter.
Der Opener würde sich bei Beherzigung Deiner Tipps voraussichtlich ein wüstes Ei ins eigene Nest legen, das der Behauptung der Gegenseite (Stalking) bei passender Interpretation durchaus Vorschub leistet.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen,
@ Deepthought
ja? Ich denke es ist legitim sich an mehreren Stellen zu informieren, zumal ich auch hier zu meinem Beitrag unter dem gleichen Nick stehe und es wohl ein Grund hat :wink:. Auch habe ich mittlerweile feststellen können, dass es hierfür auch nach der Reform kein Anwaltszwang gibt. Oder was war nun der Grund für die Verlinkung?
@ webspider
Auch wenn es keine Rolle spielt - da er ihr auf ihren ausdrücklichen Wunsch (Antrag) und an das Anraten seines damaligen Rechtsbeistandes das alleinige Sorgerecht übertragen ließ. Dadurch hat er nun keine Möglichkeit selbst die Zeugnisse und Arztberichte anzufordern.
Die aus meiner Sicht einzige optimale Lösung wäre wenn die KM die Schule sowie Ärtzte unwideruflich deren Schweigepflicht entbinden würde. Dafür müsste sie jedoch die Ärtzte nenen - auch bei einem Wechsel. Das wird sie jedoch nicht tun.
Es wird übrigens 2 x pro Jahr die Zeugnisübergabe und 1x pro Jahr Arztberichtübergabe gefordert. (Allerdings haben wir gerade eine lange Unterhaltsschlacht hinter uns, die sie verloren hat :phantom:)
nette Grüße von soso
@ soso,
es dient der Klarheit nicht wirklich, wenn Du in diesem Fall mal in der ersten und mal in der dritten Person sprichst. Wenn es um Deinen eigenen Fall geht: Steh dazu; dann muss niemand sich fragen, ob es nun um Dich, Deinen Schwager oder einen entfernten Bekannten geht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
danke für die konstruktive erklärung
du hast es mit deiner eigenen art der formulierung auf den punkt gebracht 😉
danke euch beiden
Hallo,
zwar spielt es m.M.n. keine Rolle bei der Fragestellung, aber bitte: der KV ist mein Mann – daher ist sowohl „er“ wie auch „wir“ passend. Bringt es uns nun weiter, mit der Einschätzung der Situation? :yltype:
nette grüße von soso