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Welches Recht mit gemeinsamen Sorgerecht

 
(@tomkyle)
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Nach 10 Jahren Kampf, den ich leider verloren habe wollte ich gerne wissen, was ich noch für Rechte habe mit dem gemeinsamen Sorgerecht.
Mein Sohn lebt seit 10 Jahren bei Mutter im Süden und nach 8 Jahre harter Kampf mit u.a 10 Gerichtsverfahren mit Unterstellungen bis hin zu erfundenen Krankheiten und 3 Gutachten usw. hat es die Mutter geschafft das mein 13 jähriger Sohn keinen Kontakt zu mir will.Es finden nicht mal telefonische Kontakte mehr statt, auch ist nur noch per Mail mit der Mutter zurechnen. Ich erfahre nichts mehr, keine Schuldaten, keine Infos über den sozialen Kontakt des Kindes oder Krankheiten.
Die Mutter schreibt nur immer, daß mein Sohn keinen Kontakt will. Ich muss sagen, dass es vor Jahren noch anders war.

Meine Frage, welche Möglichkeiten habe ich noch um Infos zu erhalten.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2021 09:43
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1686.html>§" 1686 BG</a> gibt jedem Elternteil, dem das Sorgerecht nicht zusteht oder der das Kind nicht persönlich betreut, das Recht, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen, soweit dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Diese Anspruch kann auch gerichtlich durchgesetzt werden indem die KM verpflichtet wird z.B. halbjährlich Auskunft zu geben. Der genaue Katalog, was die Auskunft beinhaltet müsstet ausgearbeitet werden.

Alternativ kannst Du Dich natürlich mit dem gSR direkt an Schule und Ärzte wenden, dazu müsstet Du allerdings wissen wer das ist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2021 10:06
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo TonKyle,

auch wenn es in deiner Situation sicher nicht das ist, was du hören möchtest: macht ein weiteres Verfahren wirklich Sinn? Du kannst natürlich das nächste Verfahren anstrengen und der Mutter das ganze auferlegen lassen, aber wenn sie es nicht tut, bleiben nur Ordnungsgelder. Informationen hast du dann immer noch nicht.
Wenn bei dir die Entfremdung wirklich schon so weit fortgeschritten ist, wäre auch eine Überlegung deinem Sohn einen Brief zu schreiben und ihn wissen zu lassen, dass deine Tür ihm offen steht, wenn er denn will, dass du aber nicht weiter gegen seine Mutter ankämpfen wirst, weil du das nicht mehr schaffst.
So ein Konflikt ist ja auch belastend und damit meine ich nicht aus finanzieller Sicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2021 14:25
(@risiko)
Rege dabei Registriert

da die Mutter selbst ein hohes Einkommen hat

Meine Frage, welche Möglichkeiten habe ich noch um Infos zu erhalten.

Zieh ihr doch endlich mal richtig die Hose runter (1605 BGB). Gleichzeitig ein Verfahren nach 1686 BGB einleiten.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2021 23:12
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,

der <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1686.html>§" 1686 BG</a> gibt jedem Elternteil, dem das Sorgerecht nicht zusteht oder der das Kind nicht persönlich betreut, das Recht, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen, soweit dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Diese Anspruch kann auch gerichtlich durchgesetzt werden indem die KM verpflichtet wird z.B. halbjährlich Auskunft zu geben. Der genaue Katalog, was die Auskunft beinhaltet müsstet ausgearbeitet werden.
[...]
VG Susi

Dieser Auskunftsparagraf ist in meinen Augen und nach meinen Erfahrungen ein weichgespülter Zahn- und Krallenloser "Tempotaschenpapiertiger".
Erst recht, wenn man nicht den "richtigen" Anwalt an seiner Seite hat.

Ich möchte Dir @TomKyle nicht den Mut und den Kampfgeist nehmen, schließe mich aber den Ausführungen von @MaxMustermann1234 in #2 an...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2021 07:35
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

auch wenn bisher alles gesagt worden ist, noch mal eine Bestärkung zu dem Vorgebrachten.

Mit gemeinsamen Sorgerecht hast du Ärzten gegenüber ein Auskunftsrecht.
Schulen tun sich da schon schwerer und informieren in der Regel nur ein Elternteil.
Dafür kannst du aber um Akteneinsicht bitten und diese vor Ort sichten. Das lassen sie meist auch zu. So zumindest meine Erfahrung.

Ansonsten bleibt dir nur die Auskunftsklage nach § 1686 BGB. Unabhängig davon wo das Kind lebt oder wie das Sorgerecht aufgeteilt ist.
Es müssen genau Anforderungen definiert werden. Zum Beispiel vierteljährlich aktuelles Foto, Zeugnisse, Sportvereine, allgemeiner Zustand, etc.
In der Regel geht das ohne Weiteres durch.

Man muss Vor- und Nachteile abwägen und dann entsprechende Entscheidungen treffen.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2021 17:35