Hallo
Mein sohn wird im Januar 3 Jahre alt . Ich habe mit der KM ausgemacht dass ich von Donnerstag bis Sonntag Abend meinen Sohn habe . Wir üben das Nestmodell ( sie lässt ihre Wohnung für mich zur Verfügung wenn ich Umgang mit dem Kind habe und sie geht zu ihr Mutter ) sie bleibt aber am meistens in der Wohnung während des Umgang , das stört mich nicht aber ich will auch meine ruhe und die zeit genießen alleine mit meinem Sohn . Ich möchte dieses mal die 4 Tage nicht in ihr Wohnung verbringen sondern in meiner Wohnung in München ( die KM wohnt in Chemnitz , 475 km weit weg von mir ) .
* ich sehe mein kind regelmäßig
*wir haben keine gerichtliche Umgangsregelung
* wir haben gemeinsamesorgerecht
* sie hat die alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
Die Frage jetzt :
MUSS ich der KM Bescheid sagen dass ich mein Kind nach München mitnehmen werde und am Sonntag abend ihm zurückbringen , oder darf ich das machen ohne ihre Zustimmung ?
wenn sie dagegen kommt und ich nehme meinen Sohn trotzdem mit , was sind die Konsequenzen , die ich übernehmen muss ?
Ich freue mich auf eure Rückmeldungen 😊
Vielen Dank
* sie hat die alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
Wieso?
Weil mein Aufenthalt in deutschland zwecks Studium ist , Und sie hat angst dass ich das Kind nach meinem Studium nach meinem Heimat mitnehmen wird . Das Gericht hat das entschieden .
Verstehe.
Also grundsätzlich hat man als Umgangselternteil während des Umgangs das Recht, das zu tun, was man will. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht beeinflusst das auch nicht. Theoretisch wäre das also kein Problem.
ABER: Ihr habt eine gemeinsame Vereinbarung getroffen. Diese scheint ja auch ganz gut zu funktionieren.
Wenn Du jetzt Deinen Sohn unter den Arm packst und mit ihm einfach wegfährst, wird die Mama rotieren! Vertrauen ist dann vorbei und wie es dann weitergeht ist fraglich. Im besten Fall ist sie nur sauer und lässt Dich nicht mehr aus den Augen. Im schlimmsten Fall darfst Du Deinen Sohn die nächsten zwei Jahre nur mit einem Begleiter vom Jugendamt in Mamas Wohnzimmer sehen.
Ganz höflich ausgedrückt, es ist eine besch... Idee, die Du da vorhast. Vergiß die Idee sofort wieder!
Versuche einen Konsens zu finden. Geh zur Mama und kläre:
- Was hast Du mit ihm vor?
- Hast Du es im Griff, wenn der Kleine nachts um eins heulend im Bett liegt und nach der Mama schreit?
- Was ist im Krankheitsfall, kannst Du für ihn sorgen?
Das wichtigste:
- Wie kann sie sicher sein, daß Du nicht mit Sohnemann ins nächste Flugzeug steigst?
Ja ich weiss, das ist nicht spitze, aber die einzige Möglichkeit, wie Du ohne nachfolgenden Krieg beruhigt nach München kommst.
Verstehe.
Also grundsätzlich hat man als Umgangselternteil während des Umgangs das Recht, das zu tun, was man will. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht beeinflusst das auch nicht. Theoretisch wäre das also kein Problem.
ABER: Ihr habt eine gemeinsame Vereinbarung getroffen. Diese scheint ja auch ganz gut zu funktionieren.
Wenn Du jetzt Deinen Sohn unter den Arm packst und mit ihm einfach wegfährst, wird die Mama rotieren! Vertrauen ist dann vorbei und wie es dann weitergeht ist fraglich. Im besten Fall ist sie nur sauer und lässt Dich nicht mehr aus den Augen. Im schlimmsten Fall darfst Du Deinen Sohn die nächsten zwei Jahre nur mit einem Begleiter vom Jugendamt in Mamas Wohnzimmer sehen.
Ganz höflich ausgedrückt, es ist eine besch... Idee, die Du da vorhast. Vergiß die Idee sofort wieder!
Versuche einen Konsens zu finden. Geh zur Mama und kläre:
- Was hast Du mit ihm vor?
- Hast Du es im Griff, wenn der Kleine nachts um eins heulend im Bett liegt und nach der Mama schreit?
- Was ist im Krankheitsfall, kannst Du für ihn sorgen?Das wichtigste:
- Wie kann sie sicher sein, daß Du nicht mit Sohnemann ins nächste Flugzeug steigst?
Ja ich weiss, das ist nicht spitze, aber die einzige Möglichkeit, wie Du ohne nachfolgenden Krieg beruhigt nach München kommst.
Guter Kommentar. Sehe ich auch so. Man sollte, wenn schon fast alles weitgehend ohne Gericht friedlich abläuft, keine Probleme generieren, wo keine sind.
Zum Fliegen: Kommt darauf an wo´s hingehen soll. ZB nicht-EU Ausland. Da frägt der Beamte schon nach der Einverständniserklärung der Mutter, falls er (oder sie) nicht die totale Schnarchnase ist. Diese Erklärung ist auch völlig unabhängig vom Beziehungsstatus. Dh auch verheiratete und nicht getrennte Mütter und Väter müssen die vorlegen, falls der andere Elternteil nicht mitfliegt. Und ohne diese Erklärung gibts erstmal ein riesen Problem: Verdacht auf Kindesentführung ins Ausland, insbesondere wenn der Elternteil der fliegt, in sein/ihr Heimatland fliegt! Immer wieder gibts Berichte vom Flughafen München, wo Leute, die das probiert haben, erstmal in Polizeigewahrsam genommen wurden.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
@Paubanderl @ SLAM
Ich kümmere mich selber um meinen Kind während meins Umgang, der bleibt bei mir alleine drei tage lang mit Übernachtungen .also der kleine schreit nicht nach seiner Mutter (ich mache das seitdem Geburt ) .
Reicht das nicht wenn ich der KM sage dass ich das Kind am Sonntag Abend zurückbringen werde !?
Also ich habe kein Plan ihn nach meiner Heimat zu entführen und werde ich auch nie machen . Aber ich kann dies der Mutter nicht überzeugen !!! Und ich will auch frei sein , nicht dass ich jedes mal die Zustimmung von der Mutter einholen muss . Ich sehe da kein Problem damit wenn ich mit meinem Kind nach München fahre und ihn in eine ausgemachte Zeitpunkt wieder zurückbringen. Und wenn ich während mein Umgang alleine entscheiden DARF , warum muss ich sie überhaupt mitteilen !?? Wir haben sowieso ausgemacht dass ich ihn von Donnerstag bis Sonntag habe !!
Und wenn ich während mein Umgang alleine entscheiden DARF , warum muss ich sie überhaupt mitteilen !?? Wir haben sowieso ausgemacht dass ich ihn von Donnerstag bis Sonntag habe !!
Es sagt ja niemand, dass Du es der KM mitteilen MUSST. Lediglich die weise Entscheidung, dass Du sie INFORMIERST. Nicht um Erlaubnis fragst. Ob Du sie mit der Info überrumpelst oder sie mit sattem Vorlauf gibst, bleibt Dir überlassen. Aber bedenke: Warum auch immer die KM kein/ wenig Vertrauen zu Dir hat - es wäre hilfreich.
toto
Ok verstanden. Und wenn ich sie informiere und sie NEIN sagt . Darf ich trotzdem wegfahren?
Hi,
die Frage ist hier eher ob du so blöd bist es zu tun. Was würde passieren wenn sie nein sagt und du fährst?
Sie würde einen Aufstand machen, das Jugendamt einschalten, oder ein Gericht.
Und du würdest riskieren deinen Sohn nicht mehr alleine sehen zu dürfen.
Wenn sie nein sagt bleibst du brav in ihrer Wohnung und gehst selber zum JA und bittest um Vermittlung.
Ein Gerichtsverfahren würde ich nicht riskieren, wenn es blöd läuft hast du am Ende deutlich weniger Kontakt
zu deinem Kind.
LG
Nadda
Servus!
Wenn sie nein sagt bleibst du brav in ihrer Wohnung und gehst selber zum JA und bittest um Vermittlung.
In diesem (fett gedruckten) Fall würde ich KM aber auch bitten, sie möge ihren Teil der Abmachung einhalten und "ungestörten" Umgang ermöglichen, wenn Du in der Wohnung sein sollst.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ich danke euch für eure Hilfe. Ich werde der KM informieren und nochmal Bescheid sagen dass ich das Kind am Sonntagabend zurückbringen werde , und fahre ich einfach los .
Sorry aber ich bin der Vater , ich lass mich nicht von der KM so behandeln als ich ein babysitter wäre .
Ich bin bereit die Konsequenzen zu tragen .
Es gibt kein Gesetz verbietet mich meinem kind für paar tage nach München zu mitnehmen und der KM hat kein recht zu bestimmen wo ich mit dem Kind während des Umgang aufhalte .
Imad
Es gibt auch keinen Grund für ein Gericht dir das ABR zu entziehen, nur weil die Mutter ANGST hat, dass du das Kind entführen KÖNNTEST, denn das ABR schützt vor der Entführung nicht. Ist aber trotzdem passiert. Du siehst: Recht haben und Recht bekommen sind unterschiedliche Dinge.
Servus!
Es gibt kein Gesetz verbietet mich meinem kind für paar tage nach München zu mitnehmen und der KM hat kein recht zu bestimmen wo ich mit dem Kind während des Umgang aufhalte .
Wäre es für den Anfnag nicht sonnvoller (und entspannter), wenn Du im Großraum Wohnort KM eine Übernachtungsmöglichkeit für Euch beide suchst?
Die meiste Umgangszeit im Auto oder Zug zu verbringen fände ich jetzt nicht soo prickelnd...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ich wohne und studiere in München, es ist für mich und für das kind besser wenn das Umgang in der Wohnung der KM stattfindet( alle zwei Wochen von Freitag bis Sonntag Abend ). Deswegen üben wir auch dieses Nestmodell . Ich habe damit die ganze zeit kein Problem gehabt und ich möchte dieses mal nur 3 Tage in München mit meinem Sohn verbringen da wir ein Kultur fest haben und ich will dass mein sohn anwesend sein . Das passiert einmal im jahr .
Also ich sehe da überhaupt kein Grund der KM damit mitzuteilen aber ich werde sie trotzdem informieren.
Nur so als Hinweis, falls du mal vor Gericht landen solltest wegen Umgang oder dergleichen: ihr habt kein Nestmodell. Beim Nestmodell gehört die Wohnung beiden Partnern gleichberechtigt und man teilt sich gleichberechtigt die Erziehung. Du hast Umgang in den Räumen der Mutter und neuerdings bleibt sie sogar dabei. Das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht.
Ja hast du Recht , wir sagen Nestmodell und wir haben eigentlich kein Nestmodell, sie bleibt oft auch mit in der Wohnung, was mich auch manchmal stört . Aber naja ich muss zur zeit das mitmachen wegen meins Kind .
Also ich sehe da überhaupt kein Grund der KM damit mitzuteilen aber ich werde sie trotzdem informieren.
Dass Du sie informieren möchtest finde ich gut, weil
1. höflich und
2. vertrauensbildend.
Beides kann (muss nicht) Dir vielleicht in der Zukunft in Umgangssachen weiter helfen!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
In der Tat ist es so: Du brauchst nicht die Zustimmung der KM. Also 'fragen' musst Du sie nicht, denn was willst Du tun, wenn sie voraussehbar nein sagt. Letztlich musst Du sie auch nicht informieren. Das ist aber meine klare Empfehlung, denn einfach kurz mal mit dem Kind verschwinden, da wird die KM vermutlich am Rad drehen und alles Vertrauen ist für alle Zeiten dahin.
Deshalb würde ich es genau so machen:
Ich werde der KM informieren und nochmal Bescheid sagen dass ich das Kind am Sonntagabend zurückbringen werde , und fahre ich einfach los .
Gib ihr einfach keine Chance nein zu sagen. Sag ihr Bescheid, mit Sprachnachricht od Email. Sag ihr offen, wohin ihr fahrt. Sag ihr, dass Du Dich melden wirst, sobald Du angekommen bist (und mach das dann auch). UNd schalte dann das Handy für die Fahrt aus.
toto
Achso - wenn hier natürlich Auflagen drin stehen oder die Begründung was zu Infopflichtten oder Zustimmungen her gibt:
Das Gericht hat das entschieden .
... dann gilt alles vorgesagte natürlich nicht oder nur eingeschränkt!
toto
Achso - wenn hier natürlich Auflagen drin stehen oder die Begründung was zu Infopflichtten oder Zustimmungen her gibt:
... dann gilt alles vorgesagte natürlich nicht oder nur eingeschränkt!
toto
Nein gibt es nicht .das Gerichtsverfahren war nur wegen GsR