Hallo Leute!
Erst einmal worum es geht, am sonntag war es wieder einmal soweit das ich meinen sohn bekommen sollte.
Aber am samstag eröffnete mir die KM das ich ihn erst später bekommen würde oder ihn wo anderst abholen müsste da er wo anderes übernachte "trotz das er krank war", nur damit sie wieder einmal ihren persönlichen vergüngen
nachgehen konnte.
So aber die vereinbarung laut einer verfügung sieht es aber vor das ich ihn alle 14 tage sonntags bei ihr um zehn holen darf.
so ich versuchte am samstag noch eine regelung mit der KM zu treffen was ihr aber wiederstrebte da ihr anders wichtiger war. darauf hin kamm es zu streit!
so am darauf folgendem tag überwand ich mich doch und fuhr meinen sohn zu holen. ich schrieb der KM einen sms das ich ihn doch holen werde.
dort angekommen telefoniert die bakannte mit der KM und teilte ihr mit ich dürfe ihn nicht mitnehemen. trotz regelung!
Nun habe ich aber langsam den Kanal voll das es ist mittlerweile das dritte mal das ich ihn wegen ihrer gekränkten eitelkeit mein Sohn nicht sehen durfte.
So was ich nun wissen möchte ist ich möchte, ich will jetzt endlich einen Antrag auf Umgangsrecht stellen wie gehe ich da jetzt vor und was muss ich machen. Kann ich denn Antrag auch ohne RA stellen?
Muss dazu sagen war schon mehrmals auf dem JA und hatte es schon über RA mit kuschelkurz probiert aber die KM denkt immer sie könnte so weiter machen.
So und sie will jetzt auch noch das ich ihn nur drei Stunden unter Aufsicht sehe. Kann sie das so einfach über das JA machen?
Moin
Grundsätzliche Frage:
Wer hat das Sorgerecht? Wie alt ist das Kind?
Dein RA kann einen Antrag auf persönlichen Umgang beim zuständigen Amtsgericht einreichen.
Gruß
Martin
Moin,
die SR-Frage ist für das Umgangsrecht nicht in erster Linie interessant.
Wenn ich es richtig gelesen haben, gibt es aktuell keine Umgangsregelung. Vermittlungsversuche beim JA gab es, erfolglos, somit ist der Weg zur Klage frei.
Du kannst dich selbst vertreten, solltest aber profunde Kenntnisse verfügen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Das Sorgerecht hat die KM und es gab schon ein Vergleich über Anwält und daher die Regelung alle 14 Tage am Sonntag.
Und den RA den ich bei dem Vergleich hatte wollte möchte nicht in dieser sache weiter machen ich habe auch kein Vertrauen mehr das er es hinbekommt.
Ich möchte es jetzt allein probieren ohne den ganzen firlefanz ich will das es ganz einfach festgesetzt wird und das sie sich daran halten muss.
Moin
Grundsätzliche Frage:
Wer hat das Sorgerecht? Wie alt ist das Kind?
Dein RA kann einen Antrag auf persönlichen Umgang beim zuständigen Amtsgericht einreichen.
Gruß
Martin
Moin Steffen
Ich möchte dir dringend abraten, das ganze ohne RA durchzuziehen. Es besteht zwar keine Anwaltspflicht, aber das Familienrecht ist ziemlich kompliziert.
Ich würde dir eine detailierte Umgangsregelung empfehlen, welche zwangsmittelbewährt sein sollte.
Ein Beispiel, wie so etwas aussehen sollte findest du >hier in Antwort 14<.
Es gibt die Möglichkeit das ganze über Beratungshilfe und PKH zu regeln. Hattest du das in der Umgangsvereinbarung schon genutzt?
Gruß
Martin
Moin!
Martin, sowas kannst Du nicht zwangsmittelbewehren lassen! Das ist höchstens in einem Schadensersatzprozess zu gebrauchen.
Zwangsmittelbewehrt werden nur Gerichtsbeschlüsse.
Ansonsten kann ich nur dringend davon abraten, sone Nummer ohne Anwalt durchzuziehen. Wenn Mama anwaltlich vertreten ist und Du nicht, wirst Du u.U. über den Tisch gezogen und empfindest die dabei entstehende Reibungshitze als Nestwärme.
Es würde Dich auch vor Emotionsausbrüchen vor Gericht schützen. Anwälte machen das halt cooler als wir Väter.
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hallo Steffen,
lobenswert, dass Du es alleine ohne RA versuchen willst, aber die meisten Erfahrungen hier im Forum zeigen leider gegenteiliges. Vielleicht noch ein Tip: Falls die Gespräche mit Deiner Ex nicht fruchten (ich sage das jetzt mal voraus), suche Hilfe von dritten. Ich meine nicht einen RA sondern gehe zum Jugendamt und mach dort den ersten Schritt. Mir hat der Mann vom Jugendamt geholfen. Falls es dann später zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen sollte, hast du mit Sicherheit bessere Karten.
Ich drück Dir die Daumen
Outlaw
Moin Thomas
So war das nicht gemeint. Nur ich finde die Zeiten und die akribisch zusammengesuchten Kleinigkeiten (Fehrienregelung, Geburtstage etc) von Milan recht schön zusammengefaßt. Daran denken die meißten bei so einem Antrag nicht. Deswegen hatte ich diese erwähnt.
Gruß
Martin