Moin,
bin zum meiner Freundin gezogen (sind nur 30 km Entfernung).
Mir ist klar, das ich den Sohn fürs Wochenende abholen und wieder bringen muss und für die Kosten alleine aufkommen muss.
Wenn wir es schaffen,dass das Kind zu uns ziehen kann oder will. Wer trägt dann die Kosten, wenn Sohn am Umgangswochenende zu BaldExe geht?
Und wer würde die Kosten tragen, wenn die Mutter, wenn das Kind bei uns wohnt, selber ca. 500km weit weg zeihen würde?
Wenn das Kind nach einiger Zeit doch zurück zur Mutter will und dann zu ihr 500 km weit weg zieht, wer zahlt dann?
Dann will ich noch wissen, wenn das Kind bei mir ist, darf BaldExe dann Termine für das Wochenende fürs Kind vereinbaren,
wo ich den Sohn dann hinbrignen bzw. wieder abholen muss?
Müssen wir dem Kind eigentlich ein eigenes Zimmer für seine Besuche zur Verfügung stellen, wenn wir uns eine neue Wohnung suchen?
Bisher war ich ja immer in meinem App. mit dem Kind alleine, dann wären wir aber zu dritt. Wir wollen nämlich nicht bei ihr wohnen bleiben,
sondern hier an meinen Ort wohnen.
Gruss Karlo
Moin,
die Umgangskosten sind vom Umgangselternteil zu tragen - insbesondere, wenn dieser die Entfernung hergestellt hat.
Sicherlich ist ein eigenes Zimmer nett, aber nicht zwingend. Sofern ihr plant, das Kind zu euch zu nehmen, würde ich von Anbeginn entsprechend planen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Okay, es ist also egal, wer zuerst weg zieht. Letzendlich müsste sie dann zahlen, wenn sie wegzieht.
Zimmer können wir ja als Kombi Arbeits-/Kinder/Besuchzimmer einplanen, wenn es die Wohnugn hergibt.
Gruss Karlo
Moin,
die Faustregel ist, dass der Umgangselternteil die Umgangskosten alleine trägt. Ausnahmen können (nicht müssen!) gemacht werden, wenn der Betreuungselternteil die Entfernung geschaffen hat. Wenn bei diesem aber nichts zu holen ist, bleibt es bei der Faustregel; dann reist man seinem Kind eben ständig (und auf eigene Kosten) hinterher.
Grüssles
Martin
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