Guten Morgen liebe Forengemeinde,
nun bin ich wohl auch soweit. Nach langem Mitlesen habe ich mich hier angemeldet und schreibe meinen ersten Beitrag. Es geht um das Umgangsrecht mit meinem 2-jährigen Sohnemann. Ich möchte mir einfach nur einige „neutrale“ Meinungen einholen, inwieweit meine Denke okay ist oder nicht.
Ich habe mich im September nach 2-jähriger Ehe von meiner Frau getrennt. Der Umzug (Auflösung Mietshaus) ist bis zum 31.12. abgeschlossen. Es gibt noch Streitereien in Sachen Hausrat, doch auch das ist abgeschlossen.
Was jedoch problematisch erscheint ist das Thema: Wann bekomme ich meinen Sohn.
Direkt nach der Trennung, wäre es meiner Frau am liebsten gewesen, ich würde jeden Tag zu Ihr kommen (50km pro Strecke nach der Arbeit). Hier bin ich zu anfangs noch drauf eingegangen, denn auch mir war es wichtig, die Bindung zu meinem Sohn zu erhalten. Wir vereinbarten alle 2 Wochenende bei mir (von Freitag bis Sonntag), sowie Dienstag und Donnerstag bei Ihr.
Nun entwickelte sich im Verlaufe ein ziemlicher Rosenkrieg. Damals noch in einer Beratungsstelle saß sie mit tränenden Kulleraugen, und war der Ansicht, die 2 Nächte im Wochenende ohne Ihren Sohn nicht aushalten zu könne. Ich wollte kein Fiesling sein, und willigte ein auf 2-wöchig im Wechsel, mal von Freitag auf Samstag, danach von Samstag auf Sonntag (anstelle des kompletten Wochenendes).
Nun gab es noch eine Zwischenvarianten. Wir sind nun beim Wochenende geblieben, in der Woche der Mittwoch (hole ihn ab, wir gehen in die Stadt zum toben). Den einen Wochenendtag habe ich „für Sie“ geopfert, den Tag in der Woche für mich (das war in der Summe mit Vollarbeitsstelle zu viel auf Dauer – dazu kommt, dass zu Beginn der Trennung auch das Spiel gespielt wurde, wie kann ich den anderen ägern. Sehr unschön, doch so war es letztendlich). Es gab da Streitereien auf allen Ebenen, sodass wir nun diesen Turnus haben.
Vor einigen Wochen fragte ich an, inwieweit ich meinen Kleinen vom 2. Weihnachtstag an mit 4 Übernachtungen haben könnte. Nun wurde ich mehrere Wochen hingehalten, mit unterschiedlichsten Begründungen:
- mal ist er zu klein
- er habe das letzte Mal bei 2 Übernachtungen so geklammert
- sie mag mein Familienumfeld nicht (wohne bei meiner Schwester im Haus)
Nun ist ihre Grundhaltung, dass sie mir ganz klar ins Gesicht sagt, dass sie am Liebsten gar keinen Kontakt mehr mit Sohnemann möchte. Vor 2 Wochen sagte mir ihre Mutter als Grund für den „abgelehnten Urlaub“ bei Papa den Punkt 3 als Grund. Ich erklärte ihrer Mutter, dass ihre Ängste völlig unbegründet sind – sie wird es an ihre Tochter weitergeben (Mutter hat sich als Vermittler eingeklinkt, da meine Frau Abstand möchte – natürlich willigte ich ein).
Ergo habe ich gestern erneut nachgefragt, nun kommt Begründung 1 und 2.
Ich habe ihrer Mutter signalisiert, dass es doch um die Bedürfnisse des Kleinen ginge. Nicht, um die von Mama oder Papa. Mein Sohn ist ein totales Papakind und ich für mich weiß, dass ihm die Tage bei mir sehr gut tun. Er wohnt nun bei meiner Frau, mit ihrer Mutter und deren Mutter in einer kleinen 3-Zimmer Wohnung, die dazu noch arg unordentlich ist. Ich denke, dass ihm die Ordnung bei mir und das zusammen spielen mit den Kindern meiner Schwester (4 Kinder von 3 – 7) einfach gut tut für seine Entwicklung etc. Doch wird das alles schlecht geredet – über die eine Übernachtung möchte sie nicht hinaus. Dies ist dann eben sehr schade, wenn ich schon einmal Urlaub habe.
Wie sollte ich mich verhalten? Sind ihre Beweggründe angebracht in Anbetracht seines Alters (er ist ja erst zwei). Habe ich reale Chancen eine Lösung für mehr Übernachtungen zu erzielen?
Was die Wochenenden betrifft, stimmte ich ja seinerzeit selber der Reduzierung zu. Heute bereue ich diese Entscheidung sehr, denn nun ist die nachträgliche Erhöhung sehr schwierig.
Sollte ich das Geduldsspiel spielen? Momentan habe ich so ein wenig den Eindruck. Mein Sohn wird ja auch größer und ich hoffe einfach, dass da die Zeit auch für mich spielt.
Wie würdet ihr Euch in meiner Situation verhalten?
Gehe ich nun über das Jugendamt oder Beratungsstelle? Oder stehe ich je nach Sachbearbeiterin noch schlechter da? Wir waren zuletzt bei einer Beratungsstelle, doch haben wir den letzten Termin vor 6 Wochen stillschweigend nicht wahrgenommen. Auch das war vermutlich ein Fehler (zumindest von meiner Seite her). Sollte ich dahin wieder Kontakt aufnehmen? Ich weiß, dass sie da nicht hinkäme, wegen 1,5 Stunden fahrt…
Nun ja, viele Fragezeichen wie ihr lesen könnt. Ich bedanke mich schon jetzt für die Mitleser und Schreiber.
Aus meiner Sicht: Insgesamt steht für mich mein Sohn an erster Stelle. Es soll ihm mit der Situation möglichst gut gehen.
Eine schöne Weihnachtszeit Euch allen,
Gruß,
Christian
Hallo Christian,
als erstes würde ich mir an deiner Stelle intensiv Gedanken machen was es denn überhaupt für DICH bedeutet getrennt zu sein! Denn, wenn du von deiner Frau getrennt bist, brauchen dich die Gedanen von deiner Expartnerin garnicht mehr so interessieren wie während deiner Ehe! Beispiel: "über die eine Übernachtung möchte sie nicht hinaus". Aber genau so reagierst du noch 😉
Du hast Pflichten aber auch Rechte an deinem Kind, ebenso die Mutter keine Frage. Komm von dem "sie möchte ... sie denkt dazu ..." runter. Sie mag alles denken und meinen aber diese müssen nicht (mehr) zwingend deinen entsprechen. Deinem/Eurem Kind jedoch sehr wohl! Also denke und handele aus deinem Kopf für dein Kind!
Ich, aus meiner Erfahrung, würde mich ans JA wenden um Unterstützung zu bekommen. Allerdings habe ich auch hier oft genug gelesen, dass das JA leider sehr oft nicht objektiv versucht zu reagieren sondern recht mutterlastige Grundeinstellungen vorliegen ...
Gruß
Matthias
Du musst Fakten schaffen und darfst nicht nachgeben. ICh habe zu meinem Zwerg seit er 1 1/2 ist Umgang alle 14 TAge mit Übernachtung. Dabei gab es Varianten Freitag bis Sonntag oder Samstag auf Sonntag, jenachdem, wie es sich mit meiner Arbeit einrichten liess. ICh habe von Anfang an klar gestellt, dass ich auch längere Phasen haben möchte, bis zum Alter von 2 Jahren waren es ab und an WE von DO bis So oder an Ostern von Do bis Mo. Seit er 2 JAhre als ist, habe ich ihn mindestens 3 mal im Jahr für 1 Woche. Es klappt hervorragend. Einmal hat er nach der Mutter geweint, ich habe für diesen Fall Fotos von der Ex mit ihm aufbewahrt und ihm gezeigt. Danach war alles immer gut.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich so ein gutes Verhältnis zu meinem Sohn hätte, wenn er nicht bei mir übernachten dürfte.
MEin Rat: Auch wenn es momentan nur auf 1 Übernachtung hinausläuft ist dies besser als gar nichts. Falls es vor Gericht geht, wird man die die eine Übernachtung kaum wegnehmen können, wenn der Umgang gut klappt. HAst auf Übernahctungen verzichtet, wirst Du sie, wenn Du Pech hast, erst mit dem Alter von 3, wenn Du einen Deppen als Richter hast, erst mit 6 wieder bekommen.
Meiner MEinung nach sind Kinder gerade in der Zeit des zubettgehens am Verletzlichsten, die Nähe und Geborgenheit, die Du da vermitteln kansst, dieses intensive Gefühl der Nähe beim Vorlesen von Geschichten etc. kannst Du meiner Ansicht nach durch nichts am Umgangswochenende ersetzen.
Bei meiner Ex hat es gefruchtet, dass ich, nachdem ich hier im Forum auf den rechten Weg gebracht wurde, um Umgang nicht gebeten habe sonder klar gestellt habe, dass es da nur hinsichtlich einer Ausweitung Verhandlungsmasse gibt, keinesfalls bei einer Einschränkung. Ich habe nicht gesagt "ich möchte" sonder "ich will" oder "ich werde" (... ihn dann und dann abholen, so und so lange haben). Der Erfolg gibt mir Recht.
Also: Nicht locker lassen, auf keinen Fall auf die Üebrnachtung verzichten. So oft wie möglich 2 Übernachtungen durchsetzen.
PP
Moin Christian,
noch ein weiterer grundsätzlicher Ansatz: Es bringt Dir nichts, an einer zweiten Front mit Deiner (Ex-)Schwiegermutter herumzudiskutieren. Die ist nicht beteiligt, steht auch rechtlich aussen vor und hat nichts zu melden. Auch Deine DEF sollte sich nicht hinter Mutti verstecken.
Die Fragen bezüglich Eures gemeinsamen Kindes besprichst Du mit seiner Mutter und mit sonst niemandem; andere bekommen den freundlichen Hinweis, sich bitte aus allem herauszuhalten. Wenn Ihr einen unabhängigen Dritten als Berater braucht: Sucht Euch einen Mediator.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Christian,
zunächst „willkommen im Forum“ und ein Lob für Deine doch recht sachliche Betrachtungsweise in einem heiklen Thema …
Ich halte die seitens Matthias vorgeschlagene Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt für einen guten Ansatz.
Diese Kontaktaufnahme sollte unvoreingenommen sein, denn es gibt – wie hier tagtäglich zu lesen – solche und solche JA-Mitarbeiter (obgleich von den mütterfreundlichen hier häufiger zu lesen ist, gibt es durchaus auch solche, die ihr Handwerk verstehen).
Dass Deine (Ex-)Schwiegermutter sich eine Vermittlerrolle auferlegt, ehrt sie zwar – letzten Endes ist sie aber nicht „neutral“ und deshalb – analog Martin – dauerhaft ungeeignet.
D.h. nicht, dass man ihr vor den Kopf stoßen muss (ich habe nach wie vor ein gutes Verhältnis zu meiner Ex-Schwiegermutter), sondern ihr freundlich erklärt, dass – so Deine Ex das direkte Gespräch nach wie vor meidet - ein außenstehender Dritter für diese Rolle besser geeignet ist.
Da es für eine externe Vermittlung hinsichtlich Weihnachten vermutlich eng wird, solltest Du vielleicht nochmal als Kompromiss vorschlagen, die 4 Tage in 2 x 2 Tage aufzuteilen ...
... und wie PaulPeter schrieb, ein Nach-Unten-Abweichen von der bisherigen Umgangsregelung ist nicht verhandelbar.
Besten Gruß
United
Hallo,
mit so viel Feedback in so kurzer Zeit hatte ich nun gar nicht gerechnet.
Du hast Pflichten aber auch Rechte an deinem Kind, ebenso die Mutter keine Frage. Komm von dem "sie möchte ... sie denkt dazu ..." runter. Sie mag alles denken und meinen aber diese müssen nicht (mehr) zwingend deinen entsprechen. Deinem/Eurem Kind jedoch sehr wohl! Also denke und handele aus deinem Kopf für dein Kind!
Okay, diese deutlichen Worte habe ich verstanden - zu viel Gutmütigkeit oder Verständnis ist nicht zielführend.
Du musst Fakten schaffen und darfst nicht nachgeben. ICh habe zu meinem Zwerg seit er 1 1/2 ist Umgang alle 14 TAge mit Übernachtung. Dabei gab es Varianten Freitag bis Sonntag oder Samstag auf Sonntag, jenachdem, wie es sich mit meiner Arbeit einrichten liess. ICh habe von Anfang an klar gestellt, dass ich auch längere Phasen haben möchte, bis zum Alter von 2 Jahren waren es ab und an WE von DO bis So oder an Ostern von Do bis Mo. Seit er 2 JAhre als ist, habe ich ihn mindestens 3 mal im Jahr für 1 Woche. Es klappt hervorragend. Einmal hat er nach der Mutter geweint, ich habe für diesen Fall Fotos von der Ex mit ihm aufbewahrt und ihm gezeigt. Danach war alles immer gut.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich so ein gutes Verhältnis zu meinem Sohn hätte, wenn er nicht bei mir übernachten dürfte.
Na das wäre ein Traum. Kommuniziert ihr diesbezüglich gütig miteinander?
Ich könnte nun frechweg auf die 2 Tage bestehen, zum Weihnachtsfest (vobei ich selbst damit schon meinen Wunsch mit 4 Tagen schließlich halbiert habe!). Ebenso auf die Ausweitung der Wochenenden von Freitag auf Sonntag - doch ziehe ich damit nicht ihren Frust völlig auf mich?
MEin Rat: Auch wenn es momentan nur auf 1 Übernachtung hinausläuft ist dies besser als gar nichts. Falls es vor Gericht geht, wird man die die eine Übernachtung kaum wegnehmen können, wenn der Umgang gut klappt. HAst auf Übernahctungen verzichtet, wirst Du sie, wenn Du Pech hast, erst mit dem Alter von 3, wenn Du einen Deppen als Richter hast, erst mit 6 wieder bekommen.
Meiner MEinung nach sind Kinder gerade in der Zeit des zubettgehens am Verletzlichsten, die Nähe und Geborgenheit, die Du da vermitteln kansst, dieses intensive Gefühl der Nähe beim Vorlesen von Geschichten etc. kannst Du meiner Ansicht nach durch nichts am Umgangswochenende ersetzen.
Das ist eben die Frage. Den einen Tag nun erstmal hinnehmen, oder schon jetzt sagen, halt stopp - auf die 2 Nächte bestehe ich grundsätzlich. Meine Sorge ist hier auch die Meinung des Jugendamtes, die unter umständen in seinem - aeh, ihrem Sinne reduziert.
noch ein weiterer grundsätzlicher Ansatz: Es bringt Dir nichts, an einer zweiten Front mit Deiner (Ex-)Schwiegermutter herumzudiskutieren. Die ist nicht beteiligt, steht auch rechtlich aussen vor und hat nichts zu melden. Auch Deine DEF sollte sich nicht hinter Mutti verstecken.
Die Fragen bezüglich Eures gemeinsamen Kindes besprichst Du mit seiner Mutter und mit sonst niemandem; andere bekommen den freundlichen Hinweis, sich bitte aus allem herauszuhalten. Wenn Ihr einen unabhängigen Dritten als Berater braucht: Sucht Euch einen Mediator.
Verstanden und logisch - das werde ich abstellen.
Bis hierhin vielen Dank für Euer Feedback,
Gruß,
Christian
Servus Christian!
Meine Sorge ist hier auch die Meinung des Jugendamtes, die unter umständen in seinem - aeh, ihrem Sinne reduziert.
Zunächst mal: das JA hat nichts zu bestimmen, es soll Euch beide gleichwertig im Sinne und zum Wohl Eures Kindes beraten.
Dazu gehört das Recht gem BGB §1684 Eures Kindes auf regelmässigen Umgang (am Besten 50:50 Betreuung, welche aber leider nicht gesetzlich verankert ist).
Sollten die Gespräche beim JA nicht fruchten, bliebe nur der Weg einer Umgangsklage ... insofern wäre die Bertung/Mediation vom JA (oder andere Beratungsstellen), egal ob positiv oder negativ, ein wichtiger Schritt in Richtung Klage (weil einvernehmliche Lösung nicht möglich).
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi Christian,
willkommen hier im Forum.
Na das wäre ein Traum. Kommuniziert ihr diesbezüglich gütig miteinander?
Auch wenn Du hier im Forum viele "krasse" Geschichten findest, gibt es hier natürlich auch Elternteile, die normal miteiander kommunzieren. Dies ist natürlich möglich - meist aber nicht direkt in den "heißen" Phasen einer Trennung. Das muss sich einpendeln.
Dazu kommt jetzt bei Dir noch die Weihnachtszeit. Aus der Forenerfahrung kannst Du lernen, dass diese Zeit für viele Elternteile enormer Stress ist. Die Mischung aus Gefühlsduselei, Gewohnheit und Erwartungen seitens der Familie führt hier regelmäßig zu massiven Spannungen. Lass den Kurzen das Weihnachtsfest bei Deiner Ex und wechselt dann am 1. Weihnachtstag durch. Dazu kann er dann das Sylvesterfest bei Dir verbringen. Nächstes Jahr tauscht ihr das Ganze. Fertig und es gibt keinen Stress.
Zum normalen Umgang: Ja, Freitag 15:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr sollte Standard sein und ist auch in diesem Alter ohne Probleme möglich. Mach Deiner Exe auch mal klar, dass sie diese Zeit auch für sich nutzen kann. Genauso hast Du auch das Recht, deine freien Tage dann zu verplanen.
Auch wenn Du dich getrennt hast (damit setzt Du deine Exe natürlich unter Zugzwang -zu 80 Prozent beenden Frauen eine Beziehung), solltest Du dich auch bald auf einen neuen Partner bei Deiner Ex einstellen. Für Deine Exe ist das eine herrliche Methode, Dir noch einen mitzugeben. Somit lasst dieses "ich mache Umgang bei meiner Ex". Es bringt nichts.
Wie schon richtig geschrieben: Die Schwiegermutter hat in dem Spiel nichts verloren. Viele Exen lassen sich in emotionalen Schwächephasen eh in eine Art Hörigkeit gleiten (entweder gegenüber der eigenen Familie oder neuen Partnern). Liefer also nicht noch die Munition für sowas.
Umgang muss regelmäßig und kontinuierlich erfolgen. Kein Rumgewechsele von Tagen oder "Du kriegst ihn wann Du es willst". Das funktioniert nicht und programmiert Probleme vor. Gruß Ingo
Hallo papakind,
ich stand vor einem ähnlichem Problem. Meine (Ex) Schwiegermutter. Aber auch meine Mutter versucht sich ab und zu einzumischen. Beiden habe ich einen Riegel vorgeschoben.
Wie Martin schon schrieb. Deine Ex und Du sind die Eltern und kein anderer.
Der Gang zum JA/ Mediator. Wenn das nicht fruchtet: Umgangsklage. So habe ich es (und ich denke viele andere auch) gemacht.
Ich habe den Rat von RA Marcus Gnau (hatte er hier im Forum gepostet) angenommen und folgendes gemacht:
Ich habe im Gespräch mit dem JA viel Umgang gefordert! Natürlich hat KM ersteinmal gekotzt. Aber auf die Frage vom JA, warum sie das nicht möchte, konnte KM keine plausible Antwort geben. Somit konnte sie auch nicht mit dem Kindswohl argumentieren.
Mittlerweile (1,5 Jahre nach der Trennung) sieht es bei mir so aus. Meine DEF kommt immer öfter und fragt mich, ob ich die Kinder nicht zusätzlich haben möchte, da sie arbeiten muss. Oder weil meine Ex Schwiegermutter mal doch wieder keine Zeit hat zum aufpassen...
Ich denke, wenn du die o.g. Tipps anwendest, wird sich auch in der Kommunikation mit deiner Ex was ändern.
Gruß
Marko
Moin!
in Ergänzung zu den Kollegen hier, folgenden Hinweis für die Argumentationen ggü. KM, JA und anderen Dritten:
Mein Sohn ist ein totales Papakind und ich für mich weiß, dass ihm die Tage bei mir sehr gut tun. Er wohnt nun bei meiner Frau, mit ihrer Mutter und deren Mutter in einer kleinen 3-Zimmer Wohnung, die dazu noch arg unordentlich ist. Ich denke, dass ihm die Ordnung bei mir und das zusammen spielen mit den Kindern meiner Schwester (4 Kinder von 3 – 7) einfach gut tut für seine Entwicklung etc.
Verwende all diese Argumente nicht! Denn sie sind entweder irrelevant oder verunsichern KM nur noch mehr und schüren die Befürchtung Du wolltest ihr das Kind wegnehmen, weil sie eine schlechte Mutter ist - oder alles zusammen. Letztlich ist das diesselbe Argumentation wie von ihr
Nun wurde ich mehrere Wochen hingehalten, mit unterschiedlichsten Begründungen:
[...]
- sie mag mein Familienumfeld nicht
Also streich das am besten gleich aus deinem Kopf!
Eurer Sohn braucht Mama und Papa gleichermaßen. Deswegen lohnt es sich, um möglichst viel Umgang zu kämpfen.
Und ja, es besteht Hoffnung, dass es besser wird - aber Du musst dran bleiben!
Gruß, Toto
Wir kommunizieren sehr unterkühlt miteinander und sehen uns wegen Unterhalt bald vor Gericht. Trotzdem hat das (noch) keine Auswirkungen auf den Umgang. Sicher schwebt der Umgangsboykott wie ein Damoklesschwert über mir, aber bislang klappt es so gut, dass ich meinen Zwerg an Weihnachten und an Ostern 1 Woche bei mir habe / haben werde.
Meine Ex war sich aber zwischenzeitlich nicht zu schade, mich beim Kinderarzt anzuschwärzen und darauf hinzuweisen, dass der Umgang doch so sicher nicht gut sei, mein Zwerg leide und völlig durch den Wind sei nach den Umgängen und sogar Stressfiber von mir bekäme. Da ich mit dem Kinderarzt auf Augenhöhe reden konnte, habe ich das klargestellt, der Ex schriftlich mitgeteilt, dass ich mir Lügengeschichten verbitte. Nun gut, der Umgang klappt.
Mit dem Jugendamt wäre ich sehr vorsichtig, denn es könnte sein, dass Du die Büchse der Pandora öffnest. Wer kann Dir schon sagen, wie die entscheiden. Gerätst Du an eine Mutterschützerin, kann es durchaus sein, dass das JA den Rat ausspricht, die Übernachtung auszusetzen. Wie willst Du dann dagegen argumentieren? Wie wolltest Du einen Richter auf Deine Seite bringen?
Ich denke, die Behörden solltest Du erst einschalten, wenn gar nichts mehr geht und abzusehen ist, dass Dir das Übernachtungsrecht nicht mehr genommen werden kann.
Daher: Lieber auf eine Übernachtung als Mindestmaß bestehen. Wenn das gut klappt nimmst Du der Ex den Wind aus den Segeln und kannst bald eine 2. Übernachtung einfordern. Eine Übernachtung ist besser als gar keine. Natürlich solltest Du unter der Woche auch noch Umgang haben können. Aber die eine Nacht gibst Du nicht her und solltest, man kann da geteilter Meinung sein, diese auch nicht durch Anrufung der Behörden riskieren. Genau die Gefahr sehe ich aber bei Einschaltung des JA.
Es ist eine Gratwanderung, die Du gehen musst, in der Du klar machen musst, dass Du wenig Raum für Nachgeben hast, aber den Bogen auch nicht überspannen darfst.
Gruß, PP
Noch als Nachtrag, um nicht missverstanden zu werden:
Nicht mit einer Übernachtung zufridengeben, aber erst das Terrain sichern, das Du hast, bevor Du die nächste Kampagne startest. Es gibt nicht zuviel Umgang!
Hallo,
ich habe ähnliches Spiel wie du schon durch. Die Argumente waren bei mir auch ähnlich und sind es heute noch.
Der kleine ist immer so aufgewühlt wenn er von dir kommt, er schläft dann schlecht, er ist komisch zu mir bla bla bla.
Ich ging damals folgendermaßen vor: gemeinsamer JA Termin, 2. JA Termin, Umgangsklage
Die Initiative kam stets von meiner Seite. Die KM war jene, die sich nur wiederwillig in die JA Gespräche begeben hat. Ich hatte schnell einen guten Draht zum JA, man sah es sehr positiv, dass ich mich so um meinen Sohn kümmern möchte.
Das kam aber auch dadurch, dass ich - im Gegensatz zur KM - die ganze Beziehungskiste ausgeblendet habe und das Kindeswohl stets in den Mittelpunkt gestellt habe.
Das 1. JA Gespräch brachte einen Kompromiss, an den hielt sich die KM jedoch nicht.
Folglich bat ich um ein 2. Gespräch, an diesem hatte die KM kein Interesse. So empfahl mir auch das JA den Rechtsweg zu gehen.
Als das Verfahren dann anlief und Berichte von JA und VB eingeholt wurden war das zentrale Thema natürlich der Umfang des Umgangs.
Hier war die Meinung von JA und VB, dass Kinder in diesem Alter (meiner war damals auch 2 Jahre) lieber häufiger aber dafür in kürzeren Abständen Umgang mit ihrem Vater haben sollten.
Es wurde dem Gericht vorgeschlagen, Umgang zunächst alle 2 Wochen von Sa-So und in der Woche dazwischen von Do-Fr anzuordnen.
Mein Kleiner ging damals schon zu einer TaMu weswegen der Umgang unter der Woche mir die Möglichkeit eröffnen sollte, auch am Alltagsgeschehen teilhaben zu können.
Zu einem gewissen Zeitpunkt sollte der Umgang am WE dann auf Fr-So erweitert werden.
So hat es der Richter auch beschlossen.
Ich kann dir nur ans Herz legen:
- stelle immer das Kindeswohl in den Mittelpunkt. So schwer es ist, aber lass die persönliche Sache zwischen Dir und der KM so gut es geht außen vor
- verdeutliche, dass du auch in der Lage bist diesen Umgang ALLEINE durchzuführen. Oma, Opa, Schwester etc. interessiert niemanden. Der Umgang dient ja dazu, dass du Zeit mit deinem Sohn verbringen kannst. Bei mir was es damals von ganz elementarer Bedeutung glaubhaft zu machen, dass meine Arbeitszeiten den Umgang unter der Woche zulassen
- gehe nicht mit dem Kopf durch die Wand, sondern lasse dich erstmal auf Kompromisse ein. Es bringt dir absolut gar nichts dich beim JA hinzusetzen und zu sagen "ich will 2 Übernachtungen" o.ä. Wenn die KM vehement dagegen ist schlage eine Alternative vor. Das zeigt auch, dass du daran interessiert bist Lösungen zu finden und hier nicht mit dem Kopf durch die Wand willst. Und wenn dabei sowas rauskommt wie, dass man erstmal nur 1 Übernachtungen macht um euren Sohn daran zu "gewöhnen" um dann in 6 Wochen oder so das ganze auszuweiten, dann hast du damit doch auch schon mehr als du jetzt hast. Immer alles strategisch sehen.
Der Rechtsweg bleibt dir ja immer noch offen. Behalte aber im Hinterkopf, dass das JA bei einer Gerichtsverhandlung auch einen Bericht abgeben wird der unter Umständen die Inhalte eurer Gespräche wiedergibt.
Von daher ist es wichtig sich jetzt schon entsprechend zu positionieren.
Gruß
Jack
Hallo zusammen,
ihr habt nun ein paar Wochen nicht mehr gehört, sodass ich die aktuelle Entwicklung schildern möchte.
Die ursprüngliche Umgangregelung wurde aufgrund von "Amstimmungsschwierigkeiten" mehrfach verletzt (ich behaupte sie / sie behauptet ich).
Zum Weihnachstest stellte ich einen "Antrag" auf mehrtägige Betreuung, direkt im Anschluss an die eh vereinbarte Betreung zum 2. Weihnachtsfeiertag.
Ich musste regelrecht um die Tage betteln, ließ mich mehrfach mit fadenscheinigen Begründungen hinhalten. Zum Ende hatte ich ihn nur am 2. Weihnachtsfeiertag.
Hiermit war ich natürlich nicht einverstanden. Ich kontaktierte das JA und informierte im Anschluss meine Frau, dass wir für 2013 diese Dinge neu regeln müssen (hierbei erwähnte ich noch nichts vom JA). Doch meine Mail schreckte sie auf, sodass auch Ihrerseits das JA kontatiert wurde - gestern war der Termin.
Auf den Termin war ich gut vorbereitet. Ich machte mir Notizen vorab und stellte auch den Ist-Zustand nochmals in einem Jahreskalender dar. Beide stellten wir unsere Beweggründe für den Termin dar. Ich erklärte die Notwendigkeit klarer Regeln für den Umgang, ohne hier gleich ins Detail zu gehen.
Ihrerseits wurde dann der schlechte gesundheitliche Zustand unseres Sohnes dargelegt (Neurodermitis) - begründete diesen mit der Trennung, sowie den ständigen Ortswechseln (Mama / Papa). Der Kleine habe einfach kein zu Hause, und wisse nicht was los ist.
Nun, sicherlich ist die Trennung für ihn nicht einfach, doch kann ich an seinen Gesundheitszustand keine dramatische Verschlechterung feststellen. Nach meiner Auffassung wird der Kleine instrumentalisiert. Viele Beispiele wurden genannt, um mich schlecht darstehen zu lassen.
Jedenfalls wünscht meine Frau eine Totalaussetzung der Übernachtungen bis zum Eintritt in den Kiga (mit 3 Jahren), bis dahin sei der Kleine stabil genug. Ich stellte dar, dass dies doch nun wirklich keine Option sein könne. Ganz am Anfang waren wir bei 2 Übernachtungen alle 14 Tage am Wochenende. Ich bin runter auf eine Übernachtung (weil sie so leidet ohne Kind - ich weiß, war unklug). Und nun soll der Kleine ganz auf Papa verzichten? Dies ist für mich sehr schwer zu akzeptieren, wohlwissend, wie viel ich meinem Kleinen am Wochenende, speziell Nachts geben kann. Dies stellte ich dort auch so dar.
Die Dame vom JA signalisierte meiner Frau, dass das Aussetzen der einen Übernachtung den Zustand des Kleinen vermutlich nicht bessern wird. Und auch an anderer Stelle habe ich schon das Gefühl, dass die Dame das Spiel in Ansätzen durchschaut. Doch sie bleibt natürlich relativ neutral.
Den Kompromissvorschlag des JA - wir setzten die Übernachtung für einen kleinen Zeitrahmen aus, damit sich der Kleine an die neue Situation "gewöhnen" kann, habe ich abgelehnt. Nicht, weil ich nicht zu Kompromissen bereit wäre - vielmehr, weil das Ziel des Termin keine Reduzierung ist (es gibt ja eine bestehende Vereinbarung, basierend eines Gesprächs mit einer neutralen Beratungsstelle vom September, im Nachgang mehrfach modifiziert).
Meine Frau stellte dar, dass sie das Aussetzen der Übernachtungen auch gerichtlich durchsetzen würde, und da stellt sich nun die Frage, wie ich mich verhalten sollte.
Mit dem JA wurde ein Folgetermin vereinbart, in 14 Tagen. Jeder darf für sich nochmals nachdenken. Auf diesen Termin habe ich wiederum gedrängt.
Für das kommende Wochenende hätte ich Umgang gehabt, inkl Übernachtung bei mir. Diesen wünscht meine Frau nun nicht. Ich soll mich anmelden, und könne ihn dann besuchen. Gegenüber den JA stellt sie das als Großzügigkeit dar, würde sie doch schließlich auf die Privatsphäre verzichten.... :gunman:
Meinerseits habe ich mich bei meinem Anwalt heute erkundigt. Er empfiehlt, den geplanten Umgang durchzusetzen. Nofalls mit dem Kleinen draußen spielen, ihn einpacken und mitnehmen. Gegebenenfalls würde er auch Eilantrag auf Umgang stellen. Um uns grundsätzlich zu beratschlagen, haben wir in der kommenden Woche einen Termin.
Wie gehe ich mit dem kommenden Wochenende um? Wie sollte ich mich grundsätzlich verhalten?
Es kann doch nicht angehen, dass sie schalten und walten kann, wie ihr gerade lieb ist - oder doch?
Ich bin für jegliche Antwort wieder sehr dankbar.
Einen schönen Abend Euch allen und Grüße,
Christian
Moin,
regelmäßiger und geplanter Umgang ist wichtig für Dich und Dein Kind. Lass Dich bitte nicht von diesem dümmlichen Exen Bla-Bla einlullen. Für Dein Kind und die Bindung zu Dir sind Übernachtungen äußerst wichtig und können auch ohne Probleme stattfinden. Der Standartumgang wäre hier Freitag 15:00 Uhr - Sonntag 18:00 Uhr.
Ich bin runter auf eine Übernachtung (weil sie so leidet ohne Kind - ich weiß, war unklug).
Das machst Du bitteschön nicht. Und auch keine Experimente wenn der Umgang bisher ohne Probleme geklappt hat.
Nur weil Mutti jetzt weinerlich wird, hat das nichts mit Deinem Umgang zu tun.
Ich soll mich anmelden, und könne ihn dann besuchen.
Auch das kommt nicht in die Tüte. In die Umgangszeit des Elternteils hat sich der andere nicht einzumischen. Das muss auch Deine Exe akzeptieren. Insofern hat Dein Anwalt absolut Recht damit. Lass das nicht einreißen.
Also, such noch mal das freundliche Gespräch mit Deiner Ex und erklär ihr nochmal, dass sie über die Trennung von ihrem Kind für ein Wochenende schon klar kommen wird. Verdeutliche ihr auch mal den Freizeitaspekt, den sie mal für sich nutzen kann in der freien Zeit. Diese Zeit kann sie auch für die Aufbau einer neuen Partnerschaft nutzen (falls das nicht schon akut geworden ist).
Ansonsten lass Dich auf keine faulen Kompromisse (zu denen überhaupt kein Grund besteht) ein und dann gehts halts vors FamGericht. Stapel also nicht zu tief beim Umgang, sondern setz lieber noch einen drauf.
Wie gehe ich mit dem kommenden Wochenende um?
Da gibt es nur eine Antwort: Umgang freundlich aber bestimmt durchsetzen. Du erscheinst auch zum abholen. Alles andere wird sie als Schwäche auffassen und darauf aufbauen.
Stell Dich aber auch geistig auf Klassiker des Kindsbesitzertums ein: Da wären
- die plötzliche, schwerwiegende "Erkrankung" die den Umgang unmöglich macht für das Wochenende
- die Totalverweigerung
- der Gewaltschutzparagraph
Somit wichtig für Dich: Sollte Deine Exe ausfallend oder gewaltätig werden (ja, auch das kann passieren um Dich zu provozieren und ein Annäherungsverbot auszulösen), ziehe Dich sofort zurück. Auch wenn Sie anfangen sollte zu schreien und zufällig schon Nachbarn bereitstehen. Du lachst? Das ist schon Mitgliedern hier so passiert, also im Hinterkopf behalten. Gruß Ingo
Servus Papakind,
volle Zustimmung zu @Ingo's letztem Beitrag. Jetzt heißt's für Dich ganz konsequent bleiben. Du merkst ja, jedes Zurückstecken beim Umgang und Deine Rücksichtnahme wird Dir nicht gedankt, sondern im Gegenteil, gegen Dich verwandt nach dem Motto: Kleiner Finger, ganze Hand.
Da hilft nur mehr und nicht weniger Umgang...
Viel Erfolg weiterhin
Hallo,
ich stimme Ingo auch voll und ganz zu.
Deine Geschichte ähnelt sehr meiner. Hier wusste die KM auch angeblich (und auch nur sie alleine) was für das Kind am "besten" ist.
Du bist bisher richtig vorgegangen. Du hast es im direkten Gespräch mit ihr versucht, bist gescheitert.
Du hast es über das JA versucht, bist gescheitert.
Somit bleibt dir als logische Konsequenz nurnoch der Gang vor Gericht.
Du darfst auf die Argumente der KM gespannt sein, mit der sie dem Richter glaubhaft machen will wieso früher 2 Übernachtungen gingen und heute nicht mehr.
Hat sie damals also das Kindeswohl gefährdet indem sie das zugelassen hat? Wäre die logische Gegenfrage. Aber das behältst du besser für dich 🙂
Erfahrungsgemäß wird sie da keine sachlichen Argumente vortragen können. Dass das Kind wegen dem vielen hin und her so krank (und nicht aus anderen Gründen) ist, das soll dann bitte mal ein Arzt attestieren.
Vllt. ist das Kind ja auch so krank geworden, weil es durch die KM in Loyalitätskonflikte gebracht wird... oder vllt stimmt was mit der Ernährung nicht... oder vllt wäscht sie die Wäsche nicht richtig/ausreichend. Wer steckt da schon drin...
Aber das zu diskutieren, so weit wird es gar nicht kommen.
Mache weiter wie bisher, bleibe sachlich und konstruktiv. Dann sollte auch beim Bericht vom JA und VB nichts passieren.
Der Idee der KM, die Übernachtungen gerichtlich aussetzen zu lassen, würde ich zuvor kommen indem dein Anwalt einen Antrag auf Umgangsregelung stellt.
Von so Aktionen wie "Kind einfach mitnehmen" halte ich gar nichts! Das ist 1. eine extrem blöde Situation für das Kind und 2. gibt das nur Potenzial für weitere Eskalationen.
Nachher passiert deswegen irgendwas, was zu deinem Nachteil werden kann. Ich hatte in dieser Zeit immer jemanden dabei wenn ich meinen abgeholt habe. Der hat nichts gemacht außer im Auto zu sitzen und zu warten.
Hat aber gereicht, damit Ex auf einmal recht ruhig wurde und auch auf keine "dummen Ideen" kam.
Stelle ggü. der KM weiter ganz klar deine Ansprüche und führe ab jetzt schriftlich, wie der Umgang stattfindet oder warum dir dieser verwehrt wird.
Wenn du dann mal gefragt wirst wie es bisher gelaufen ist kannst du das am ehesten noch verwerten.
Bei mir hats vom Antrag bis zur mündlichen Verhandlung 6 Wochen gedauert. Das sind 3 Umgangswochenenden die in geringem Umfang oder gar nicht stattfinden.
So hart es klingt, in der Zeit einfach Zähne zusammen beißen und an das große Ziel denken: geregelter Umgang
Gruß
Jack
Guten Morgen,
vielen Dank für die bisherigen Rückmeldung. Ich werde noch später auf die Antworten eingehen.
Heute früh erreichte mich folgende Nachricht durch meine Frau via Mail:
:crash: Gerne kannst du am Wochenende kommen und mit **** etwas unternehmen oder auch hier in der Wohnung mit ihm spielen. Bitte sag mir diesbezüglich noch Bescheid (falls du vorhast morgen nachmittag zu kommen ruf bitte an, ich komme tags meist nicht dazu in meine mails zu gucken)..
Da wir uns beim Jugendamt nicht einigen konnten und wir erstmal eine Zwischenlösung brauchen, biete ich dir an, dass du wie gewohnt Mittwochs kommst und dir am Wochenende (Fr, Sa, So), ein oder 2 Tage aussuchst, an denen du dich vormittags oder nachmittags um * kümmerst. In der Zeit zwischen 13 und 16 Uhr macht er seinen Mittagsschlaf- ganz genau weiß man das ja nie, deswegen die lange Zeitspanne. Vormittags wäre also Zeit von 9 bis 13 Uhr- (bzw. 12:30 Uhr falls du ihn nur abliefern möchtest und er dann noch essen muss). Nachmittags wäre Zeit von 16 bis 20 Uhr (bzw bis 19 Uhr falls du ihn nur abliefern möchtest und er dann noch essen muss und bettfertig gemacht werden muss).
Ich möchte nochmal betonen, dass ich dir **** nicht voenthalten möchte- auch wenn du davon überzeugt bist.
Sie räumt wir den "großzügigen" Umgang in Ihren Räumen ein, da es ihr ja nur um die Übernachtung ginge.
Nun, bis vor 2 Tagen durfte ich Ihre Räume nicht einmal betreten. Auch habe ich da kein größtes Interesse dran. Dort lebt sie selbst, ihre Mutter und Großmutter in sehr engen und chaotischen Verhältnissen - von der Stimmung einmal ganz zu schweigen.
Natürlich kann ich das für den Kleinen hinnehmen, doch mit welcher Qualität? Auch kann ich mich mehrere Stunden auswärte mit ihm beschäftigen, doch geht es mir um die Nächte. Ganz abgesehen davon, dass ich insgesamt 120km Fahrstrecke habe (hin und zurück). Kann man auch in Kauf nehmen.,,
Ich wollte diese Nachricht einfach hier mal mit ins Spiel bringen. Auch mit der Fragestellung, wie pfiffig zu reagieren ist.
Gruß,
Papakind
Servus Papakind,
als Vorschlag:
"Hallo....,
vielen Dank für Deine Email, die ich im Grunde begrüße und die mir zeigt, daß Du Dir Gedanken machst.
Entgegen Deiner Annahme geht es hier nicht um eine "Zwischenlösung", sondern haben wir als Eltern gemeinsam eine Lösung zu finden, die den Bedürfnissen von ...(Kind) und uns als getrenntlebenden Eltern am ehesten gerecht wird.
Wie Du weißt, ist ... (Kind) auch sehr gerne bei mir, seinem Vater, und geht es ihm auch bei mir gut. Zudem ist eine stabile Vater-Kind-Beziehung essentiell wichtig für eine gute Kindesentwicklung und grundsätzlich durch nichts zu ersetzen und deshalb bin ich mit den von Dir einseitig vorgegeben Umgangszeiten, die jetzt sogar in Deiner Wohnung absolviert werden sollen, so nicht einverstanden.
Deine genauen zeitlichen Vorgaben lassen bedauerlicherweise erkennen, daß Du die Notwendigkeit einer unbelasteten und ausreichenden Umgangszeit von ...(Kind) und mir, offenbar immer noch nicht verinnerlicht hast. ... (Kind) ist zwischen zeitlich 2 Jahre alt, wird nicht mehr gestillt und kann seine Mahlzeiten und seinen Mittagschlaf selbstverständlich problemlos auch bei mir vornehmen.
Von daher spricht absolut nichts dagegen, wenn ich ...(Kind) zu Deiner Entlastung am Wochenende für 2 komplette Tage mit Übernachtung nehme, mich um ihn kümmere und wir ungestörte Zeit gemeinsam verbringen.
Bitte gib mir zeitnah Bescheid, ob wir die notwendige Umgangszeit am Wochenende so wie von mir vorgeschlagen durchführen können. Ich rufe Dich diesbezüglich auch noch an.
Insgesamt meine ich, dass wir auf einem guten Weg sind, denn wenn wir als Eltern gemeinsam eine Umgangslösung erarbeiten ist das allemal vorzugswürdiger, als wenn hierüber einseitig ein Fremder bestimmen müßte.
Viele Grüße"
Moin,
was dir die KM da anbietet ist höchst Gefährlich für dich. Das ganze hat enormes Konfliktpotenzial wenn du dich in ihre Räume begibst.
Erst recht wenn da auch noch die Oma etc dabei sind. Ganz schnell wird da eine Geschichte erfunden.
Ich wäre da höchst vorsichtig... Es hat doch die letzten Tage geschneit. Geh doch mit deinem Kleinen Schlitten fahren.
Oder mach sonst irgendwas hauptsache, nicht bei der KM zuhause.
Dem Schreiben von Bagger1975 ist nichts hinzuzufügen.
Ich würde hier lediglich eine genauere Frist setzen. 1 Woche sollte reichen.
Also am Ende sowas wie "Sollte ich bis zum xx.01.2013 keine Reaktion von Dir erhalten muss ich leider davon ausgehen, dass Du kein Interesse daran hast mit mir eine einvernehmliche Lösung im Sinne von xxx zu finden."
Dass du Anfang der Woche sofort zu deinem Anwalt marschierst und einen Antrag formulieren lässt den dieser nach Ablauf der Frist auch sofort ans Amtsgericht rauschickt, steht außer Frage.
Ich glaube nicht, dass du hier auf anderen Wege weiter kommst.
Gruß
Jack