Wie oft beim Papa -...
 
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Wie oft beim Papa - 2-jähriges Kind

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(@papakind)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

der Mailvorschlag von Bagger1975 ist sehr gut. Und auch der Beitrag unten drunter, mit der Fristsetzung. Dies werde ich noch mit einbauen.
Der Folgetermin beim Jugendamt ist dummerweise erst am 31.1.2013. Sollte ich diesen abwarten? Mein Anwaltstermin ist kommende Woche Donnerstag.
Der Termin beim JA ist von der Sache her Quatsch, da sie sich auf nichts einlassen wird, doch sollte ich gegenüber der Behörde ja auch weiterhin kooperativ sein.

Ist es sinnvoll, Fristsetzung und Einschaltung Famliiengericht vor den 31.1. (Termin JA) zu setzen?

Gruß,
Papakind

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2013 12:10
(@bester-papa)
Registriert

Hi!

Warum willst Du den Termin beim JA abwarten? Wenn sie auf Deinen Mailvorschlag nicht reagiert, sind aussergerichtliche Einigungsversuche gescheitert. Das JA hat nur beratene Funktion. Die spielen ggf. auch nur auf Zeit.
Im übrigen bekommst Du den Termin beim Gericht nicht innerhalb von 2 Wochen.

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2013 12:20
(@papakind)
Schon was gesagt Registriert

Okay - das stimmt natürlich.
Dem Jugendamt hatte ich sowieso irgendwie mehr zugetraut.
Durfte erstmal begreifen, dass die nicht mehr machen als: Baratschlagt Euch mal schön - ich versuche zu vermitteln, und zum Ende fassen wir zusammen.
Der eine oder andere Versuch des Kompromisses wurde zwar angestellt Ihrerseits, doch mehr auch nicht.

Gruß,
Papakind

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2013 12:50
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Dem Jugendamt hatte ich sowieso irgendwie mehr zugetraut.
Durfte erstmal begreifen, dass die nicht mehr machen als: Baratschlagt Euch mal schön - ich versuche zu vermitteln, und zum Ende fassen wir zusammen.
Der eine oder andere Versuch des Kompromisses wurde zwar angestellt Ihrerseits, doch mehr auch nicht.

Naja, was sollen sie auch sonst machen? Sie haben ja keine weiteren Kompetenzen. Was mit Sicherheit auch gut so ist.
Die Gespräche beim JA nimmst du natürlich wahr. Immerhin bist du an außergerichtlichen Lösungen interessiert und willst kooperativ mit der KM an Lösungen arbeiten.
Ob du mit Einreichung der Klage nun noch so lange wartest oder nicht, ist eigentlich egal.
Betrachte es mal realistisch: du hast nächste Woche Donnerstag (24.01.) den Termin. Bis dein Anwalt den Antrag formuliert hat, wird es wohl so der 29. sein.
Dann noch 2 Tage abzuwarten ob sie vllt doch noch eine Kehrtwende vom JA macht oder nicht ist jetzt kein ewig langer Zeitraum.
Bis der Antrag bei Gericht ist wird es eh anfang Februar.

Ich habe damals ggü JA und KM niemals von Konsequenzen gesprochen. Meine Formulierungen waren immer in der Form "passiert das und das nicht muss ich wohl davon ausgehen, dass wir hier zu keiner Einigung kommen".
Dass du nun "ernst" machst wird sie spätestens mit der Zustellung des Verhandlungstermin durchs Amtsgericht mitbekommen.
Wenn du dich mal wieder über sie ärgerst stell dir einfach ihr Gesicht vor, wenn sie ohne damit zu rechnen diesen Brief öffnet 😉

Versuche die Zeit bis dahin möglichst konfliktfrei zu gestalten und beherzige die Tipps hier.
Sei besonders vorsichtig bei Umgang in den 4 Wänden der KM...

Jack

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2013 13:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin pk,

Ihrerseits wurde dann der schlechte gesundheitliche Zustand unseres Sohnes dargelegt (Neurodermitis) - begründete diesen mit der Trennung, sowie den ständigen Ortswechseln (Mama / Papa). Der Kleine habe einfach kein zu Hause, und wisse nicht was los ist.

das ist nicht mehr als eine substanzlose Hobbydiagnose Deiner Ex - und nein: Als Mutter weiss man das NICHT besser; zumindest nicht ohne abgeschlossenes Medizinstudium. Gerade Erkrankungen wie Neurodermitis sind hochkomplex und nicht mit schlichten Analogien à la "wer barfuss im Schnee herumläuft kriegt Schnupfen" zu erklären.

Du kannst dieser Hobbydiagnose aber ohne weiteres versuchsweise mal eine eigene entgegensetzen, beispielsweise: "Das Kind hat Neurodermitis, weil es damit auf die Umgangsblockade zu seinem Vater durch seine Mutter reagiert." Die ist natürlich genauso handgestrickt und unbelegt - aber damit steht Diagnose gegen Diagnose. Vor allem, wenn Du lächelnd die Versuchsanordnung nachschiebst "wir können das ja gerne mal ausprobieren, indem Sohnemann eine oder zwei Wochen am Stück bei mir bleibt." Ich würde fast wetten, dass das Thema damit vom Tisch ist. Und "zwei Nächte ohne Sohn geht nicht" ist ebenfalls Stuss: Du musst 10 Nächte ohne Sohn auskommen, ohne dass deswegen die Welt stehenbleibt.

Umgangsboykott funktioniert aus genau zwei Gründen:
a.) Weil einer (oft die Mutter) ihn anzettelt
b.) weil der andere (oft der Vater) sich diese Gutsherrenart kleinlaut gefallen lässt - und sei es aus lauter Angst, seinem Kind tatsächlich zu schaden und/oder noch weniger Umgang zu kriegen.

Millionen (!) von Kindern haben in Deutschland täglich (!) Umgang mit ihren Vätern, ohne dass irgendwer daraus den Schluss ziehen würde, das wäre "schädlich" oder "zuviel" für Kinder.

Du bist Mitinhaber des Sorgerechts, das Kind wird nicht mehr gestillt, alles andere kannst Du genauso gut. Insofern braucht es jetzt einfach klare Ansagen und einen geraden Rücken. Sinngemäss:

- Weniger als jedes komplette zweite Wochenende ist der Vater-Sohn-Bindung abträglich und kommt nicht in die Tüte.
- Krank sein kann Sohnemann auch bei mir, solange er nicht transportunfähig ist.
- Bei weiterem Umgangsboykott werfe ich den Begriff "Bindungstoleranz" in den Raum und stelle die Frage, ob jemand wirklich als Hauptbetreuungsperson geeignet ist, der den Unterschied zwischen einer Barbie und einem Kind noch nicht verstanden hat.
- Wenn wir als Eltern hier keine vernünftige Lösung finden, können wir das alles auch gerichtlich klären lassen; dann steht es schwarz auf weiss auf Papier.

Lass Dir nicht Deinen Schneid abkaufen; Du bist Vater und kein Bettler.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2013 17:37
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Papa,

sehr viele gute Beiträge und Hilfestellungen sind bei Dir angekommen. Hast Du den - auch aus meiner Sicht hervorragenden Briefentwurf - von Bagger umgesetzt? Genauso muss es bei Deiner Exe ankommen. Sachlich und emotionsfrei mit einer klaren Zielrichtung. So wie es sich viele Exen eigentlich wünschen.

Der Umgang in der Wohnung ist, wie beschrieben, strikt abzulehnen. Denk bitte auch daran, dass eine clevere Ex Dir meist noch einige Schritte voraus ist. Das heisst konkret, dass auf Verfehlungen von Dir gewartet wird.

Das kann der erfundene "Diebstahl" von Sachen aus ihrer Wohnung sein oder sie fängt an zu stöhnen und rennt mit dem Kopf gegen die Schranktür und ruft danach die Polizei. Ja, das klingt krank - haben wir aber hier schon mehrfach so erlebt.

In der Zeit zwischen 13 und 16 Uhr macht er seinen Mittagsschlaf- ganz genau weiß man das ja nie, deswegen die lange Zeitspanne

Stell Dich bitte auch auf den Exen-Klassiker "Das Kind kann bei Dir keinen Mittagsschlaf machen" ein. Dies zu widerlegen sollte ohne Problme möglich sein. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2013 18:50
(@papakind)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

ja, die Vorlage habe ich verwendet und gestern Abend auch meine DEF angerufen.
Grundsätzlich müsse sie über die Mail erstmal nachdenken, bevor sie antwortet.
Dies ist schon mal ungewöhnlich, neigt sie doch sonst zu spontanen Trotzantworten.
Insofern hat die Mail da ein kleines Stück Wirkung zeigen können.

Auf dieses Wochenende bezogen bleibt sie stur, was die Übernachtungen angeht. Ich habe Passagen der Mail nochmals mündlich wiedergegben, doch ändert das nichts an ihrer Haltung. Aufgrunddessen habe ich mich für morgen nachmittag angemeldet. Ich werde mit meinem Sohnemann Schlitten fahren gehen - also nicht in ihren Räumlichkeiten.

Es bleibt nun die Reaktion Ihrerseits abzuwarten.

Allen Unterstützern und Mitlesern einen schönen Samstag,

Gruß.
Papakind

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2013 16:28
(@papakind)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen liebe Forengemeinde,

das vergangene Wochenende blieb bei besagten 2 Stunden. Der Kleine schlief noch als ich kam, obwohl es bereits arg spät war. DEF bat mich in die Wohnung, damit ich ihn wecken kann. Entgegen der Meinung hier im Forum bin ich also zum Kleinen in die Wohnung, habe ihn langsam geweckt und wir waren 2 Stunden draußen. Alles gut soweit.
Letzten Mittwoch war ich erneut im Rahmen der regulären Zeiten bei DEF (fiel genau auf ihren Geburtstag). Diesmal blieb ich jedoch auch draußen im Hausflur. Mit war das auch unangenehm, da DEF Geburtstagsbesuch hatte etc. Ich bat Sie den Kleinen anzuziehen, ich wollte nicht reinkommen, bis sich unsere Umgangthememen insgesamt geklärt haben, kommunizierte ich. Kein Problem für Sie. DEF hat unseren Kleinen angezogen und wir konnten losziehen.
Letzte Nacht erhielt ich unter anderem folgende Rückmeldung, die mich erneut verunsichert. Ich kommentiere direkt zwischen den Zeilen. Die Worte der DEF in kursiv.

Bei unserem Gespräch im Jugendamt ging es vor allen Dingen um eine Übergabe, die sich für xxxxxxx besser gestaltet. Dies war dein Wunsch und du hast dieses Thema zur Sprache gebracht.
[Die ist so nicht richtig, vielmehr fragte die Dame vom Jugendamt, wie wir die Übergaben gestalten würden. Und natürlich erklärte ich abschließend, dass ich mir das für den Kleinen auch idealer wünschen würde (derzeit: Ich warte unten im Treppenhaus, bis der Kleine alleine runter kommt).

Ich strenge mich sehr an, dies auch umzusetzen, erscheine persönlich und rede normal mit dir. Bitte tue du dies auch. Letze Woche warst du problemlos in unserer Wohnung- diese Woche dann plötzlich nicht mehr und hast ewig mit xxxxxxx vor der Tür gestanden. Du bist xxxxxxxs Vater und insofern kein Gast. Für xxxxxxx sollte deine Anwesenheit so normal wie möglich sein. Normal wäre es, sich Schuhe und Jacke auszuziehen und die Wohnung zu betreten. Auch möchte ich xxxxxxx weder für dich wecken, noch ihn für dich anziehen oder dich ewig draußen warten lassen, falls er noch ißt, gewickelt werden muss oder ähnlches. xxxxxxx hört die Klingel und wundert sich immer sehr, wenn du nicht kommst. "Papa wartet schon" sagt er dann dauernd und hat keine Ruhe mehr (z.B. zum fertig essen). Wenn du da bist, ist deine Zeit mit xxxxxxx und meine Zeit für mich. Ihr könnt tun und lassen was ihr wollt. Ob ihr also gleich rausgeht oder erst drin spielt oder sonstwas, bleibt dir überlassen. Bitte übernehme xxxxxxx also so, wie er ist wenn du kommst.
Bis vor 14 Tagen durfte ich ihre Wohnung nicht betreten. Fand es schade, dass mal für Mord ins Gefängnis kommt in Deutschland etc.... Die Argumentation hier klingt hervorragend für das Jungendamt und passt auch super zu der letzten Inszenierung dort. Wie gehe ich damit nun um?

Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass es um xxxxxxx geht und nicht um dich. Dass du nicht rein kommen möchtest, mich nicht sehen willst o.ä. kann ich verständlicherweise nachvollziehen. Doch du warst derjenige, der eine vernünftige Übergabe machen wollte. Und auch derjenige, der Trennung, Umzug etc. wollte und zu keinem Kompromiss bereit war. Nun musst du eben in den sauren Apfel beißen und die Unannehmlichkeiten hinnehmen- ebenso wie ich es tue und normal dir rede, obwohl mir ganz gewiß nicht danach zumute ist.
Um wieviel Uhr kommst du morgen? Es gab ja auch schon mal Freitag 15 Uhr. Als frühesten Termin würde ich 16 Uhr vorschlagen, da dann xxxxxxx Mittagsschlaf und Essen meist beendet hat.
Wie wäre es, wenn du xxxxxxx morgen abend mal ins Bett bringst? Ihn ins Bett zu bringen war ja dein ausdrücklicher Wunsch beim Jugendamt und auch, deinen Umgang mit ihm auszuweiten. So könntest du ja morgen länger bleiben, Samstag musst du ja nicht arbeiten.

Ausweiten schon, doch bei mir zu Hause, und nicht in Ihrer Wohnung. Natürlich waren wir mal bei 15 Uhr. Wir waren auch mal bei 2 Übernachtungen.

Die Worte der DEF oben klingen zuvorkommend, was unseren Kleinen betrifft. Und auf einmal eröffnet sie mir alle Möglichkeiten. Doch meiner Ansicht geht es hier um ihren Wunsch, die Betreuung bei ihr auszuweiten, wo Sie mir natürlich keine Steine in den Weg legen möchte. Doch in Wirklichkeit geht es ihr doch darum, dass der Kleine nicht mehr bei mir ist (mit Übernachtungen). Die Übernachtungen sind auch überhaupt kein Thema mehr bei ihr, wie es ausschaut.

Auf meine letzte Mailvorlage hier aus dem Forum hat DEF noch nicht geantwortet, die Frist läuft heute ab.

Gestern hatte ich Termin beim Anwalt. Ich soll den Termin kommende Woche (Jugendamt) noch passieren lassen. Er geht nicht davon aus, dass eine Einigung zustande kommt. Nach seinem 3-wöchigen Urlaub habe ich erneut Termin, um dann weiterzusehen, vermutl. Klage.

Was denkt ihr, wie ich mich weiter verhalten sollte? Bin ich hier derjenige, der sich nun nicht kooperativ verhält? Ich habe aufgrund ihrer Argumentation sorge, dass das Jugendamt dies so sehen könnte. Der Anwalt stimmt meiner Argumentation soweit zu, dass mein derzeitiger Umgang nach unten hin keinesfalls verhandelbar sein sollte. Hier werde ich also die Schiene beibehalten.

Insgesamt setzt mir das Thema sehr zu. Es war für mich sehr hart, den Kleinen letztes Wochenende nicht haben zu können. Merke ich doch nun, wie wichtig diese Wochenenden auch für mich zum Auftanken sind. Am Mittwoch bin ich auch mit dicker Träne dort weg gefahren, als der Kleine mir hinterherschaute. Was denkt wohl der kleine Mann.

Viele Grüße vom
Papakind

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2013 10:53
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Bin ich hier derjenige, der sich nun nicht kooperativ verhält?

Zu dieser Befürchtung sehe ich nun gar keine Veranlassung. Läuft doch eigentlich recht gut (wenn man mal von dem viiiieeel zu kurzen Umgang absieht).
Sollte es nochmal (also zB beim JA) zu dem Vorwurf kommen, dass Du (beim zweiten Mal) nicht in die Whg rein bist, dann kannst Du durchaus den  - von KM verschiegenen - Sachverhalt anbringen, dass sie Gäste hatte und Du Dich einem Spießrutenlauf nicht  aussetzen wolltest.

Wie wäre es, wenn du xxxxxxx morgen abend mal ins Bett bringst? Ihn ins Bett zu bringen war ja dein ausdrücklicher Wunsch beim Jugendamt und auch, deinen Umgang mit ihm auszuweiten. So könntest du ja morgen länger bleiben, Samstag musst du ja nicht arbeiten.

Das würde ich explizt nicht machen! Denn das ist keine Umgangsausweitung! Höflich, aber bestimmt klarstellen, dass es Dir um Umgangsausweitung geht (und das ist qua Definition) außerhalb der mütterlichen Wohnung mit dem Ziel der Übernachtung. (Und danke an KM, dass sie einem Zubettbringen durch dich zustimmt! Tut nicht nicht jede Kindesbesitzerin... Wo das Bett steht, ist für das Kind letztlich egal, wenn es von einer Bezugsperson zu Bett gebracht wird - und letzteres hat sie Dir jetzt implizt bestätigt.  :wink:)

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2013 11:21
(@bagger1975)

Servus Papakind,

ja, das liest sich ziemlich "gefönt", das kennen wir hier schon und Dein Anwalt sieht es genau so...

Wie @Toto richtig schreibt, solltest Du von Deiner Forderung keinesfalls abweichen, sonst wirst Du absehbar wieder "eingewickelt". Stichwort: Dein damaliges "Entgegenkommen" beim Übernachten...das aktuell "gestrichen" ist.

Es geht um ausreichende und unbelastete Umgangszeit außerhalb des Dunstkreises der KM. Du forderst nichts Verkehrtes oder Falsches. Mittagschlaf, Essen und Übernachten kann der Kleine auch bei Dir, zumal er das laut Mitteilung ja auch schon getan hat.

Darauf würde ich mich beim JA versteifen....

Und dass das Abholen und Bringen in einer entspannten Atmosphäre geschieht, das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein und deshalb hast Du das beim JA auch so angesprochen, weil Du da beim Verhalten der KM Defizite siehst. Außerdem wahrst und respektierst Du ihre Privatshphäre beim Abholen/Bringen und ist es daher von Nöten, dass sie das Kind zu den vereinbarten und abgesprochenen Bring- u. Abholzeiten fertig macht...

Lass Dich von der KM keinesfalls in irgendeine Ecke stellen. Du willst eine verlässliche und ausreichende und planbare Umgangsregelung und am besten außergerichtlich. Punkt. Die KM bestätigt die Wichtigkeit Deines Bezugs zum Kind in ihrer Mitteilung ausdrücklich selbst, deshalb spricht nichts dagegen.

Falls Du das JA-Gespräch in irgendeiner Weise als parteiisch empfindest, würde ich mich an Deiner Stelle höflich bedanken, das Bedauern über die Fruchtlosigkeit Deines belegten Bemühens zum Ausdruck bringen und gehen...

Viel Erfolg weiterhin...

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2013 12:11




(@bester-papa)
Registriert

Hallo Papa,

wenn ihr die Regelung habt, dass Du Dein Kind um z.B. 16 Uhr abholst, dan hat das Kind zu dem Zeitpunkt fertig zu sein, also angezogen, gegessen, gefönt, geschnudelt, gepudelt und gedudelt. Das kann KM nicht dadurch unterlaufen, indem sie sagt: "Komm doch erst mal rein, Kind muss noch essen, duschen etc.." Dann muss sie das halt früher machen.

Es kann Dir auch niemand negativ auslegen, dass Du die Wohnung der KM nicht betrittst.

Ich schliesse mich den Vorrednern an: Ausweitung bei Dir zu Hause und nicht in der Wohnung der KM!

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2013 12:55
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Hi,
wenn man die Zeilen deiner Ex liest klingt das auf den ersten Blick als recht vernünftig was sie da von sich gibt.
Lass dich davon aber nicht blenden, denn ob das was sie sagt auch wirklich das ist was sie denkt/will ist die andere Frage.

Ziel des JA Gesprächs sollte es sein, einen festen Umgangsplan für die Wochenenden aufzustellen. Mit fest definierten Zeiträumen.
Das Thema Ferien würde ich erstmal außen vor lassen, denn bis zu den nächsten Ferien ist es eh noch etwas Zeit. Exilein soll sich erstmal daran gewöhnen, dass Umgänge am WE anders abzulaufen haben als sie es denkt. Und wenn sie das geschluckt hat, dann kannst du das Thema Ferien anbringen.

Wenn die KM im JA Gespräch Ängste vorträgt, das Kind könnte durch den plötzlichen langen Umgang überfordert sein, dann muss halt eine Regelung her wie z.B.:
Im Februar zunächst einen ganzen Tag ohne Übernachtungen. Ab März dann mit einer Übernachtung, ab April dann ein ganzes WE her.
Das Ziel lautet hier eine Strategie zu finden die den Umgang mit deinem Sohn Schritt für Schritt ausbaut. Und Ziel ist es auch, dass du aus diesem Gespräch mit Ergebnissen raus gehst. Um zu untermauern wie wichtig es dir ist, hier eine Ebene zu schaffen auf der man sich weiter konstruktiv auf Elternebene austauschen kann begrüßt du es natürlich auch, wenn man sich z.b. alle 4 Wochen beim JA trifft um darüber zu reden, wie es denn so läuft.
Das wäre das, was ich beim JA vortragen und fordern würde.
Überlege dir aber vorher genau welche Kompromiss du eingehen kannst und willst und welche nicht. Halte dir dabei vor Augen, dass ein Gericht auch auf einen Kompromiss hinarbeiten wird. Eine komplett sture Haltung würde dich hier also nicht weiter bringen.

Ich halte nichts davon - erst recht nicht ggü. dem JA - mit direkten Konsequenzen zu drohen, wenn das nicht so klappt wie du es dir vorstellst.
Ich würde aber sehr deutlich zu verstehen geben, dass die aktuelle Situation für dich absolut nicht tragbar ist und du als Elternteil auch nicht der Meinung bist, dass das im Sinne eures Sohnes ist. Mit so einer Aussage untermauerst du deine Forderungen auf der einen Seite, drohst aber auf der anderen Seite niemandem direkt.
Wenn die KM spürt, dass du es ernst meinst kann sie sich wenn sie 1 und 1 zusammen zählt selbst ausmalen, was dein nächster konsequenter Schritt ist.

Gruß
Jack

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2013 13:27
(@bagger1975)

@jack-no7

Im Grunde volle Zustimmung von mir, aber es wurde dem TO in keinem Beitrag empfohlen, dem JA oder der KM zu drohen.

Ich sehe für @Papakind halt die Gefahr, dass er sich (wegen den vorgeschobenen Ängsten der KM) ggfs. auf einen Kompromiss "festklopfen" lässt und weitere Zeit verliert, zumal es Übernachtungen und Wochenden ja schon gab.

Da muss also eigentlich rein gar nichts, erst Recht nicht über mehrere Monate, "angebahnt" werden...oder "Schritt für Schritt" ausgebaut werden, zumal die KM den engen Vater-Kind-Bezug selbst bestätigt...

Viele Grüsse 

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2013 13:58
(@papakind)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
vielen Dank für die fleißigen Rückmeldungen.

Hinsichtlich der Übergaben / auch heute werde ich gleich nochmals sachlich kommunizieren, was ich unter Umgangsausweitung verstehe - der Kleine dann auch fertig zu sein hat, damit ich die komplette Zeit mit ihm verbringen kann.
Ich denke hier passende Worte zu finden.

Was das Jugendamt betrifft, bin ich natürlich zwiegespalten. Auf der einen Seite habe ich wenig Bereitschaft, mich noch weiter reduzieren zu lassen. Doch möchte ich mich gegenüber dem JA auch nicht als kompromisslos darstellen.
Von daher finde ich den Ansatz von Jack noch gerade so als machbar für mich - evtl. als absolute Notmaßnahme, bevor das Scheitern festgehalten wird. Betrachte ich die Zeit von Jugendamttermin bis Gerichtsurteil vergehen wohl auch 2-3 Monate, sodass ich mit einer DEF-orientierten, weichen Lösung schneller zur Lösung komme.

Im Februar zunächst einen ganzen Tag ohne Übernachtungen. Ab März dann mit einer Übernachtung, ab April dann ein ganzes WE her.

Gegenüber dem Jugendamt werde ich sehr deutlich darstellen, dass die aktuelle Situation nicht in meinem Sinne ist, geschweige denn meines Sohnemanns.

Natürlich gibt es die Sorge, dass ich jetzt diesen sanften Weg gehe, um am Ende doch vor Gericht damit stehe. Dann ärgere ich mich über meine Gutmütigkeit in der Angelegenheit.
Ihr sehr, ich bin da noch nicht richtig klar.
Dazu kommt eben auch, dass ich dem letzten Beitrag von Bagger1975 mehr als zustimmen muss:

@jack-no7
Ich seht für @Papakind halt die Gefahr, dass er sich (wegen den vorgeschobenen Ängsten der KM) ggfs. auf einen Kompromiss "festklopfen" lässt und weitere Zeit verliert, zumal es Übernachtungen und Wochenden ja schon gab.
Da muss also eigentlich rein gar nichts, erst Recht nicht über mehrere Monate, "angebahnt" werden...oder "Schritt für Schritt" ausgebaut werden, zumal die KM den engen Vater-Kind-Bezug selbst bestätigt...

Trotzdem bis hierhin viel Dank für die Unterstützung.
Ich werde für mich weiter überlegen und bin für weitere Statements natürlich gerne haben,

Gruß,
Papakind

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2013 14:24
(@papakind)
Schon was gesagt Registriert

Bagger1975 mit seinen Ausführungen absolut recht, wenn ich mir das so nochmals durchlese.

Ich verlange nichts Außergewöhnliches, und sollte an meinen aktuellen Betreuungsumfängen festhalten. Das mehr, was ich gerne hätte, kann ja gerne noch ein wenig gestreckt werden.

Auch ist es - solange wir uns auf der Ebene Jugendamt noch abstimmen können - sinnnvoll, mit einer Ferienregelung noch ein wenig zu warten, bis die Wochenenden sauber laufen.

Dies wollte ich nur nochmals gesagt haben  🙂

Gruß,
Papakind

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2013 14:35
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Vielleicht noch eine Ergänzung: Als Kompromiss(!) kann tatsächlich die sukzessive Übernachtungsausweitung vereinbart werden. Aber pass auf, dass das nicht verschleppt wird! Und es geht dabei auch nicht um das Erreichen von Meilensteinen (also, wenn das Kind diese oder jene Reaktion zeigt, dann wird Umgang ausgeweitet oder nicht ausgeweitet), sondern vielmehr um einen hart vereinbarten Zeitplan, bis der Umgang wieder vollständig hergestellt ist. Ziel des sukzessiven Vorgehens ist einzig und alleine, dem Kind (vielmehr der KM  :knockout:) Zeit zu geben sich daran zu gewöhnen. Und zumindestens das Kind wird dies schnell tun!

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2013 16:14
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

@jack-no7

Im Grunde volle Zustimmung von mir, aber es wurde dem TO in keinem Beitrag empfohlen, dem JA oder der KM zu drohen.

Ich sehe für @Papakind halt die Gefahr, dass er sich (wegen den vorgeschobenen Ängsten der KM) ggfs. auf einen Kompromiss "festklopfen" lässt und weitere Zeit verliert, zumal es Übernachtungen und Wochenden ja schon gab.

Da muss also eigentlich rein gar nichts, erst Recht nicht über mehrere Monate, "angebahnt" werden...oder "Schritt für Schritt" ausgebaut werden, zumal die KM den engen Vater-Kind-Bezug selbst bestätigt...

Viele Grüsse 

Das mit dem Drohen war rein prophylaktisch erwähnt. Schnell rutscht einem der Satz "dann sehen wir uns vor Gericht" raus was dann später gerne als Bedrohung hingestellt wird.

Es ist zwar richtig, dass der TO gar nichts muss und vllt auch auf Basis seiner Darstellungen hier "recht" damit hat, sofortigen Umgang übers ganze WE zu bekommen.
Ich kann jedoch aus eigener Erfahrung berichten, dass es immer auf einen Kompromiss hinausläuft. Eine "ich will das so, oder gar nicht" Haltung - egal von KM oder KV - führt nur dazu, dass eine Seite ggf. komplett zu macht. Wenn einem das egal ist weil man sich eh schon vorm Familiengericht sieht mag das OK sein.
Nur auch hier wird i.d.R. auf einen Kompromiss hingearbeitet. Und wenn die Verfahrensbeteiligten keinen finden, dann beschließt der Richter eben einfach.
Ob einem das dann gefällt und ob man da mit einem taktierten Vorgehen außergerichtlich nicht hätte mehr erreichen können braucht man sich dann nicht mehr fragen, denn dann ist es zu spät. Und ich sehe in diesem Falle noch die Chance, eine außergerichtliche Lösung zu erzielen.

Ich persönlich hatte im Vergleich zum TO bevor Exilein anfing abzudrehen noch intensiveren Umgang mit meinem Kind. Hier hatte sich die KM plötzlich auch gegen Übernachtungen am WE gewehrt obwohl das vorher total problemlos war.
Es kam zu einem Gerichtsbeschluss mit dem Ergebnis was ich oben grob skizzierte. Warum so geurteilt wurde weiß ich nicht, eig. dafür gab es keine Gründe. Ich denke der Richter wollte den "Ängsten" der KM wenigstens ein Stück entgegen kommen. Störte mich aber nicht, denn der Zeitpunkt ab wann mein Kind dann ganze Wochenenden bei mir ist war klar definiert. Und das ist das, was mir wichtig ist und war. Ob der TO sein Kind nun ab morgen ein ganzes WE bei sich hat oder erst in 6 Wochen und in der Zeit bis dahin dafür nur einen Tag/mit einer Übernachtung ist doch erstmal nebensächlich. Viel wichtiger ist doch erstmal, dass ein regelmäßiger Umgang stattfindet.

Gruß
Jack

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2013 16:22
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Meines Erachtens nach frisst die junge Dame Kreide und eine beständige Umgangsregelung sieht anders aus. Sie will das Zepter in der Hand behalten. Erst geht sie 10 Schritte zurück und dann 2 auf dich zu und verkauft das als Einigung und Entgegenkommen.

Zu dieser Befürchtung sehe ich nun gar keine Veranlassung. Läuft doch eigentlich recht gut (wenn man mal von dem viiiieeel zu kurzen Umgang absieht).
Sollte es nochmal (also zB beim JA) zu dem Vorwurf kommen, dass Du (beim zweiten Mal) nicht in die Whg rein bist, dann kannst Du durchaus den  - von KM verschiegenen - Sachverhalt anbringen, dass sie Gäste hatte und Du Dich einem Spießrutenlauf nicht  aussetzen wolltest.

Dazu habe ich eine persönliche Meinung. Auch wenn sie Besuch hat und du einen Spießrutenlauf vermuten musst, ist es dein Kind und dann solltest du nicht davor scheuen, ganz klar zielorientiert aufzutreten und selbstsicher dein Kind in Empfang zu nehmen, heißt auch hinein zu gehen wenn du aufgefordert wirst. Ansonsten kann dir das auch als Kooperationsunwilligkeit und Desinteresse am Kind ausgelegt werden.

Ich habe damals eine ähnliche Situation gehabt und wurde gebeten den Umgang in der Wohnung der Schwester der KM durchzuführen. (JA fand das okay und bat mich um Zustimmung) Meine Tochter war da erst ein paar Wochen alt. Ich bin selbstsicher und höflich dort rein marschiert und habe Emotionen und Blick im positiven Sinne nur auf das Kind gelenkt. Das habe ich beibehalten und irgendwann merkte die KM, dass sie mich auch damit nicht von meinem Kind weg halten kann und hat eingelenkt. Heute läuft es prima. Demnächst werde ich aber alleinigen Umgang einmal die Woche für 2 Stunden einfordern (hab ich schon mit dem JA anbgeklärt). Mal schauen wie sie reagiert........

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2013 16:37
(@bagger1975)

@Sputnik:

Naja, wenn das hier:

Heute läuft es prima. Demnächst werde ich aber alleinigen Umgang einmal die Woche für 2 Stunden einfordern (hab ich schon mit dem JA anbgeklärt). Mal schauen wie sie reagiert........

wirklich als "Erfolg" beim Umgang verkauft wird, ist es wohl am besten, wenn Du einen eigenen Faden öffnest.

Umgang 1x die Woche für 2 Stunden mit dem eigenen Kind ist eigentlich alles andere als "prima"...

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2013 17:28
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Umgang 1x die Woche für 2 Stunden mit dem eigenen Kind ist eigentlich alles andere als "prima"...

Um die Sache zum Abschluß zu bringen, und sorry, ich hab mich etwas missverständlich ausgedrückt, ich sehe mein Kind minimum 2 - 3 mal die Woche. Allerdings meistens zusammen mit KM (Verhältnis ist wie beschrieben gut) und auch je nach Situation allein. Jedoch ist dort kein Regelement drin. Und das will ich zusätzlich zu den gemeinsamen Umgängen dort rein bringen.
Ein eigener Faden ist nicht nötig den Probleme gibt es ja bei mir GSD nicht.

Allerdings wollte ich damit klären, und damit komme ich wieder zum Thread zurpück, dass ein straffes Festhalten und Präsenz zeigen, zeigt, dass man die Interessen des Kindes uneingeschränkt verfolgt und die KM somit auch ein Stück weit dorthin führen kann. Das allerdings, nur wenn die KM auch entsprechend moderat ist,  und das ist bei papakind "noch" der Fall soweit ich das betrachten kann.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2013 18:24




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