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Wie oft darf ich meine Tochter sehen?

 
(@bobbybrown)
Schon was gesagt Registriert

Hallo 🙂

Ich bin ganz neu angemeldet und möchte euch kurz meine Situation schildern ...
Letzte Woche bin ich aus dem Haus meiner Frau ausgezogen, nachdem sie mir nahegelegt hat, eine eigene Wohnung zu suchen. Verheiratet sind wir seit dem 30.06.2000. Im August 2000 wurde unsere Tochter geboren. Ich hätte jetzt viele Fragen, werde aber nur die mir wichtigste an euch stellen. Gibt es eine gesetzliche Regelung bzgl. der Zeiten, die ich mit meiner Tochter verbringen kann? Meine Frau verweigert mir den Umgang mit meiner Tochter. Es ist auch nie etwas vorgefallen, was meine Frau dazu veranlassen könnte. Ich hänge sehr an meiner Tochter und meine Tochter an mir. Was kann ich tun? Muss ich zu einem Anwalt, oder Jugendamt? Welche Rechte habe ich? Vielen Dank für eure Antwort(en)

BobbyBrown

Die einen kennen mich, die anderen können mich ...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2005 15:12
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, bobby,

und willkommen hier im forum!

tja, da scheint ja wohl ein 'typischer' trennungsablauf zu beginnen. aber erstmal zu deinen fragen:
nein, eine gesetzliche regelung bezgl. umgangszeiten gibts nicht, nur zwischen den eltern (oder auch evtl. gerichtlich) festgelegte. es gibt auch sowas wie 'standard'-regelungen: in deinem fall könnte das sein 'alle 14 tage ein wochenende (fr-so/sa-so). aber narürlich gibt es auch -zig alternativen - schau dich mal hier im forum um unter 'umgang'.

das (verweigerung des umgangs) ist kindesentzug bzw. falls ihr schon was festgelegt hattet, umgangsvereitelung. schreib' mal, ob a) ihr darüber schon gesprochen hattet bzw. ob's einen konkreten anlass gibt und wie 'sie das macht'.

was du tun kannst? erstmal: hast du mit deiner frau darüber gesprochen?? gibt es auf dieser ebene (noch) eine chance, das problem zu klären?? wenn ja, mach' es!! red' mir ihr drüber und versuche/versucht beide, die paar- von der elternebene zu trennen - das muss sein!!! wenn das nicht (mehr) funktioniert, würde ich erstmal eine mediation vorschlagen und sowohl das JA ansprechen (hier ohne emotionen, vorwürfe, kritik, einfach sachverhalt schildern und um rat bitten. evtl. wird dann ein 6-augen-gespräch vorgeschlagen) als auch einen RA (fachanwalt fam-recht; erstberatung, kostet nicht so viel), den brauchst du wahrscheinlich sowieso wg. scheidung.

natürlich hast du das recht deine tochter zu sehen, viel mehr hat sie allerdings das recht mit dir kontakt und umgang zu haben etc. pp., und die eltern haben die pflicht, dies zu ermöglichen und durchzuführen!!!!!allerdings kannst du hier in diesem und anderen foren -zigfach nachlesen, wie oft es mit der umsetzung hapert 🙁 .

das erstmal zum grundsätzlichen. über einzelheiten (entfernungen, emotionen, hinter- und beweggründe) wirst du sicher noch was schreiben, das würde mögliche ratschläge vereinfachen.

gruss
ulli

p.s.: warum hat sie dir denn überhaupt 'nahegelegt', auszuziehen??

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2005 15:45
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Also ersteinmal würde ich dir eher empfehlendir einen RA zu besorgen und auch Kontakt zum JA auf zu nehmen ...

Denn so wie es bei dir aussieht, wenn dir nun die KM jetzt schon den Umgang mit deiner Tochter verwehrt, wird wohl eine einvernehmlich Lösung zwischen euch beiden nicht möglich sein ..

Wobei sie muß doch irgendwelche Gründe haben, mit denen sie meint den Umgang verweigern zu müssen...
Sie also so aus als wenn es bei euch eh zu Problemen kommen wird (was es ja jetzt schon auch tut), also wird ein RA und das JA nötig sein ...

Verweigern kann sie dir den Umgang wahrlich nicht, das ist dein, wie das Recht des Kindes ...

Wenn ihr euch untereinader einigen köntet wäre theoretisch alles möglich ..
Aber so wie es schon jetzt bei euch aussieht wird es wohl auf dauer zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen müssen ...

Dort wird es dann meist so aussehen das dir der Umgang so zugesprochen wird, das du deine Tochter alle 14 Tage von Sa bis So bei dir hast, evtl auch von Fr. bis So. .. häftig anspruch hast mit ihr die Ferien zu verbringen, und im Wechsel die wichtigen Feiertage ...

Das ist erstmal so ger grobe Rahmen ..

Aber ein Verweigern des Umganges ist absolut nicht so mal eben drin, und ist dann nur von der KM abhängig ..
Sie muß den Umgang dir und eurer Tochter gewähren und den Umgang fördern ..

Und wenn man untereinander sich einigen kann, kann natrülich (und sollte auch) der Umgang beliebig erweitert werden ...

Aber da sie wie gesagt jetzt schon den Umgang verweigert, sollte der Weg zum RA und zum JA schon vorprogrammiert sein ..

Versuche vielleicht vorab noch einmal mit ihr zu sprechen .. und lege ihr dar das es dein wie das Recht des Kindes ist, und das es auch für eure Tochter nötig ist, das für sie weiterhin beide Elternteile da sind..
Und versuche die Beweggründe für die Umgangsverweigerung heraus zu finden ...
Dennoch mach ihr klar und deutlich verständlich, das du auf Umgang bestehst und notfalls es auch gerichtlich einklagen wirst.

Wünsche dir das ihr euch untereinander einigen könnt ..
Vielleicht ist bei euch im Moment noch die Situation der Trennung zu frisch und die Wunden liegen noch zu offen, vielleicht legt sich das ganze auch von selsbt und die KM kommt zur Einsicht, das ihr Verhalten absolut so nicht richtig ist .. eure Trennung ist ja auhc grad erst wenige Tage her ..

Sprich mit ihr, notfalls bei einer Beratungsstelle, ob nun JA, oder bei einer Familienberatungsstelle ...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2005 15:52