Hallo,
lese hier schon eine ganze Weile mit großer Interesse.
Nun habe ich eine Frage .
Ich bin seit März 2007 getrennt von meinem Mann. Wir haben 2 Kinder 5 1/2 Jahre und 15 Monate.
Wie oft soll mam den Umgang zu den Großeltern seiner Seits zulassen?
Bis jetzt war es immer so:
Die kleine mit ihren 15 Monaten 1 mal die Woche, immer Mittwoch.
Den Großen immer das ganze WE, das andere WE bei seinem Papa. Ich habe ihn also nur unter der Woche.
Aber irgendwie ist es mir zu viel.
Wie sieht die Regel aus, wie oft die Kinder bei Oma und Opa sind??
Am 3.10. hatte Ex Schwiegermutter und am 5.10 . Ex Schwiegervater Geburtstag, beide mal gingen Sie davon aus das beide Kinder bei Ihnen Geburtstag feiern, Sie haben aber nicht mit mir gesprochen sondern nur mit Ihrem Sohn(mein Noch Ehemann) und mit dem Großen.
Ich habe sie dann beide am 3.10. gehabt, weil bei uns auch eine Feierlichkeit war, und am 5.10. war der Große dann bei seinen Großeltern feiern.
ich habe Ihn dann abends am 3.10. bei Oma anrufen lassen Ihr zum Geb. gratulieren.
Nun scheinen sie sehr sauer auf mich zu sein, weil sie es einfach alles voraussetzen, das ich zu allem Ja und Ahmen sage.Was ich bisjetzt auch immer getan habe.
Habe ich falsch reagiert?? :exclams:
Wäre dankbar für ein paar Antworten
Servus ichundmeine2!
Wie sieht die Regel aus, wie oft die Kinder bei Oma und Opa sind??
Es gibt keine Regel, die Großeltern gehören nun mal zur Familie der Kinder, egal ob Ex-Schwiegereltern oder Deine! Wie war denn der "Umgang" vor der Trennung?
Nun scheinen sie sehr sauer auf mich zu sein, weil sie es einfach alles voraussetzen, das ich zu allem Ja und Ahmen sage.Was ich bisjetzt auch immer getan habe.
Dann würde ich es entweder ihnen oder dem KV entsprechend erklären...
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo und herzlich Willkommen!
Einen Umgang vereinbarst Du mit dem KV. Daher ist es nicht wichtig - solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist - ob sich die Kinder beim KV oder bei einem von ihm bestimmten Ort aufhalten (z.B.Großeltern - die Trennung hast Du ja da schon selber vollzogen, indem Du von seinen Großeltern sprichst, obwohl Du Dich ja strenggenommen nur von Deinem Mann trennst ... )
Was wird Dir zu viel?
Sicherlich ist Dir schon aufgefallen, dass viele Väter sich nur alle 14 Tage um die Kinder kümmmern - das machen dann einige (leider auch die Gerichte) zu einer Regel.
Findest Du es nicht gut, dass Dein KV so viel Zeit für die Kiddies investiert, was ihnen ja auch sicher gut tut? Bedenke bitte, dass nicht nur alle Deine Wünsche nach Deinen Vorstellungen nach einer Trennung in Erfüllung gehen werden.
Ich finde ihr habt doch eine tolle Regel -
Was auch zu bedenken ist, nach einer Trennung solltest Du nie einzelne Punkte herauspicken, die eventuell zu Deinen Gunsten zu lösen versuchen - sondern nach Möglichkeit ein Gesamtpaket schnüren, mag heissen - Umgangsregelung, die finanzielle Seite, TU, KU undsoweiter undsofort. Viel Glück und auch Kraft.
Zusatz: Absprachen sollte es immer unter euch zwein geben, also der KM und des KV. Das finde ich wichtig.
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Hallo,
zu der kleine ist nicht so der intensive Kontakt, sie war damals 8 Moante bei der Trennung. Sie haben sie nicht sehr oft gesehen.
Bei dem Großen sieht es schon anders aus, wir waren bis zu seinem 3 Lebensjahr 550 km weit wegm also haben sie ihn nicht oft gesehen, aber seit 2,5 Jahren sind wir wieder in der Heimat und da ist schon ein sehr intensiver Kontakt da.
Da mein Noch Ehemann eine Firma hat hatten wir nie viel Zeit für den großen, also war er viel bei seinen Großeltern.
Die haben sich nun drangewöhnt und wollen es weiterhin so handhaben.
Aber ich habe doch auch ein Recht ein Wochenende mit meinen Kinder zu verbringen, ich habe beide nur unter der Woche im Alltag und die Großeltern und der Papa habe speziell Ihn nur am WE, die schönen Seiten eben.
Ich möchte Ihnen die Kinder nicht wegnehmen.
Dann würde ich es entweder ihnen oder dem KV entsprechend erklären...
Der KV hat bei mir angrufen und gefragt ob ich am 3.10 mit den Kinder da bin, ich meinte nein und dann war es ok für Ihn.
Er hat nicht gefragt wo ich mit den Kinder bin , auch nicht ob er sie bekommen könnte.
Hallo Melli!
Also, wenn ich mein Kind an KEINEM Wochenende hätte, würde mir das auch nicht gefallen. Ich würde mich mal mit den Großeltern und dem KV an einen Tisch setzen und das klären. Meine Idee wäre, dass ihr Eltern euch an den Wochenenden abwechselt (also 14tägig) und jeder von euch an wenigstens einem Wochenende für einen Tag den Großen zu den Großeltern laßt. Und zusätzlich dafür zusammen mit dem kleinen Bruder am Mittwoch.
Summa Summarum hätten dann die Großeltern die Kinder 4 Tage (Mittwochs) und 2 einzelne Wochenendtage und somit statt an 4 sogar an sechs Tagen und Du hättest 3 WE-Tage und der Papa auch. Erscheint mir recht fair. Vielleicht kann der Papa ja auch noch einen Wochentag mal vorbeischauen oder die Kids zu sich nehmen?
Ich finde nicht, dass Du "falsch" reagiert hast. Denn wenn sie wollten, dass das Kind zu ihr kommt am Geburtstag, hätten sie einfach anrufen können und sagen können: "Hey, wir feiern, am .. um.. und würden uns freuen, wenn Kind käme!"
Die Großeltern müssen lernen, sich mit Dir abzusprechen. Einfach Erwartungen haben ohne mit dem Betreffenden darüber zu sprechen (und der Betreffende bist Du, wenn das Kind sich mittwochs (also der Große) für gewöhnlich bei Dir aufhält), geht nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@Nichtaufgeber, Du postest an der Frage vorbei. Es geht um den Großen der TO, dieser ist 2x pro Monat am WE beim Vater, 2x pro Monat am WE bei den Großeltern des Vaters. Ich halte es nicht für eine "tolle Regelung", wenn die Mutter ihr Kind an keinem WE mehr hat. Da darf sich sicherlich auch ein bißchen WE-Zeit für sich fordern.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Da er leider eine Firma hat, hat er nur aller 14 Tage Zeit für die Kinder, ich möchte schon gern das er sie wenigstens noch einmal unter der Woche nimmt. Vor allem die kleine, denn für sie ist aller 14 Tage immer ein neues eingewöhnen bei Ihm.
Es ist leider nicht mal ein Anruft in der 14 tägichen Pause drinne, er zahlt keine KU und BU .
Ich meine er ist sogar froh wenn er die Kinder am Sonntag abend wieder angeben kann und seine neue Freiheit genissen kann.
Wie gesagt ich möchte den Kontakt zu den Großeltern in keinster Weise unterbinden, doch ich finde ich habe ein Recht drauf auch ein WE mit meinen Kinder zu verbringen.
Wenn der KV die Kinder hat, ist er sowieso bei seinen Eltern , also sehen sie die Kinder ja jedes Wochenende. :phantom:
ZITAT:
Was auch zu bedenken ist, nach einer Trennung solltest Du nie einzelne Punkte herauspicken, die eventuell zu Deinen Gunsten zu lösen versuchen - sondern nach Möglichkeit ein Gesamtpaket schnüren, mag heissen - Umgangsregelung, die finanzielle Seite, TU, KU undsoweiter undsofort. Viel Glück und auch Kraft
@Nichtaufgeber:
cih glaube nicht das ich mir nur die guten Dinge raussuche.
Er zahlt keinen TU,KU, ... Nimmt die Kinder aller 14 Tage weil es sein muss..meldet sich in der zwischenzeit nicht bei seinem Sohn..Lebt wie die Made im Speck, weil er sich vorm JA arm rechnet und seiner Neuen ein dickes Gehalt zahlt.. usw... Wo picke ich mir da was raus??
Sandra
@Nichtaufgeber, Du postest an der Frage vorbei. Es geht um den Großen der TO, dieser ist 2x pro Monat am WE beim Vater, 2x pro Monat am WE bei den Großeltern des Vaters. Ich halte es nicht für eine "tolle Regelung", wenn die Mutter ihr Kind an keinem WE mehr hat. Da darf sich sicherlich auch ein bißchen WE-Zeit für sich fordern.
LG LBM
Was ist an meiner Meinung zu dem Thema der Userin so falsch?
Soll sich die Userin - am besten mit einem Anwalt - eine 14 Tage - Regelung durchsetzen?
Meine Idee ist, dass man bei einer Trennung alle Punkte berücksichtigen sollte - auch die Wünsche der Kinder ! Es wird auch davon geschrieben, WIR hatten bis jetzt nicht viel Zeit für die Kinder - und jetzt sollen alle nach der Userin springen? Sorry - iss nicht böse gemeint - aber ich finde man muss auch mal eine Meinung von anderen akzeptieren können.
Und wieso poste ich da an der Frage vorbei?
Danke - Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Na ganz einfach, die 14-Tage-Regelung existiert doch schon für den Vater!!! Nur die Großeltern haben eben unabhängig davon was der Vater macht, die 14 Tage dazwischen!!!
Niemand soll nach der Userin springen, aber sie muss doch nun nicht deshalb, wie es vorher lief, die Kindheit des Jungen lang auf WEs verzichten?
Ich akzeptiere andere Meinungen, denke aber, dass Du a) nicht richtig den Ausgangsthread gelesen hast und b) die 08/15-du-darfst-dem-Vater-nichts- wegnehmen Brille auf hast. Und die Userin WILL dem Vater GAR NICHTS wegnehmen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo ichundmeine2,
ich bin auch der Meinung, daß hier eine andere Lösung her muss.
Ich bin für den Umgang zu den Großeltern und halte ihn auch für wichtig. Wenn der Umgang zu den Großeltern aber an den, für den Vater, umgangsfreien Wochenenden läuft, ist das auch nach meinem Empfinden ein bischen "to much".
Nicht weil die Kinder ihre Großeltern nicht sehen sollten, sondern weil den Kindern eben mit dir kein freies Wochenende bleibt.
Sicher habt ihr noch mehr Verwandtschaft oder es gibt deinerseits auch Großeltern? Was ist wenn diese auch noch diesen Anspruch stellen würden?
Ich denke hier muss Klartext mit den Großeltern gesprochen werden. Es muss nach meinem Empfinden auch nicht jedes zweite Wochenende sein. Wie Lausebackesmama schon schreibt, kann man sicher an den Wochenenden den Besuch mit Übernachtung bei den Großeltern einrichten.
Auch die Wünsche der Kinder sollten berücksichtigt werden.
Du denkst nicht falsch, sondern möchtest mit den Kindern auch ein Wochenende verbringen. Dafür müssen die Großeltern Verständnis haben.
Es ist schon ein Unterschied ob man in der Woche den Alltag bewältigt oder ob die Kinder auch mit dir mal ausgelassen frühstücken können am Wochenende, einen Ausflug machen oder einfach den Tag gemeinsam zu verbringen.
Wenn ich etwas in mich gehe, käme ich mir wie eine Nanny vor, die in der Woche ihren Pflichten nachzukommen hat und die Wochenenden nichts mehr " zu kamellen" hat.
Klingt vielleicht etwas hart aber ich denke du solltest dir mehrere Lösungsvorschläge zurechtlegen und dann mit Vater und Großeltern an einen Tisch.
Lg und Kopf hoch, es gibt Lösungen. Ich denke aber du wirst nicht drum herum kommen den Anfang zu machen.
LG
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hi,
aus Wikipedia
Eine Ausdehnung des Umgangsrechts auf Dritte ist nur eingeschränkt möglich. § 1685 BGB sieht ein Recht auf Umgang mit dem Kind für Großeltern, Geschwister, den Ehegatten oder frühere Ehegatten eines Elternteils sowie den Lebenspartner oder früheren Lebenspartner eines Elternteils vor, wenn diese mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben, ferner für Personen, bei denen das Kind in Familienpflege war. Allerdings gewährt § 1685 Abs. 1 BGB ein Umgangsrecht nur, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.
Da eine § 1626 Abs. 3 BGB vergleichbare Vorschrift für die in § 1685 BGB genannten Personen fehlt, geht der Gesetzgeber nicht davon aus, dass der Umgang mit Großeltern etc. ohne weiteres in dem gleichen Maße im Interesse des Kindes liegt, wie dies bei den Eltern eines Kindes der Fall ist, sondern verlangt die Feststellung der positiven Wirkung des Umgangs im Einzelfall.
In der Praxis erfolgt der Umgang mit den jeweiligen Großeltern über von den Eltern vermittelte Besuche und sonstige Kontakte. Gegen den Willen der Eltern hingegen wird ein Umgang nur dann zu erzwingen sein, wenn das Kind über einen längeren Zeitraum intensiven Umgang mit dem Betroffenen gehabt hat und sein Wille, diesen beizubehalten, so ausgeprägt ist, dass er den mit einer erzwungenen Umgangsregelung einhergehenden Spannungen standhält.
Eine Verpflichtung der in § 1685 BGB genannten Personen zum Umgang mit dem Kind ist dem deutschen Recht fremd.
Das heißt für mich, die Großeltern haben ein Recht darauf.
@ichundmeine2 hast du nicht vergessen zu erwähnen, daß der EX eine 13 Jahre jüngere hat ?
Bist du vielleicht verletzt...deshalb ?
Ihr müßt zum Wohle der Kids, eine Gesamtlösung finden.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hm ........hallo babbedeckel,
ich frage mich gerade was die 13 Jahre jüngere neue Partnerin ( wenn es sie gibt) mit dem Umgang der Großeltern zu tun hat.
Ansonsten sehe ich das Recht auf Umgang auch bei den Großeltern.
Für den Rahmen muss allerdings eine Lösung her, mit Berücksichtung der Wünsche der Kids.
LG
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hi,
Hm ........hallo babbedeckel,
ich frage mich gerade was die 13 Jahre jüngere neue Partnerin ( wenn es sie gibt) mit dem Umgang der Großeltern zu tun hat.
Ansonsten sehe ich das Recht auf Umgang auch bei den Großeltern.
Für den Rahmen muss allerdings eine Lösung her, mit Berücksichtung der Wünsche der Kids.
Voll und ganz Deiner Meinung. :thumbup:
...und du hast Recht, die jüngere Partnerin hat NIX damit zu tun...aber ... manchmal wird genau dieses vermischt.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hi babbedeckel,
jo, da sind wir einer Meinung.
Warten wir mal ab, was ichundmeine2 zu den Lösungsvorschlägen antwortet.
Lg
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Öhm bin ich blind oder wo habt ihr das mit der 13 jahre jüngeren gelesen?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Tina,
ich habs auch nicht gelesen.
Deswegen schrieb ich schon in Klammern " wenn es sie gibt".
LG
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Öhm bin ich blind oder wo habt ihr das mit der 13 jahre jüngeren gelesen?
Liebe Tina,
ihr Ex ist 33 und ist mit der 21-jährigen Cousine durchgebrannt. ;(
Als Mann hat man so eine gewisse Intuition; das spürt man(n) förmlich. :redhead:
LG, Uli 😉
ihr Ex ist 33 und ist mit der 21-jährigen Cousine durchgebrannt. ;(
Als Mann hat man so eine gewisse Intuition; das spürt man(n) förmlich. :redhead:
Hi Uli!
Wo steht denn das????????????????? Ich hab weder die männliche Intuition, noch spür ich "was", noch kann man das irgendwo lesen??
LG LBM :question:
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
ja es stimmt er hat eine 13 Jahre jüngere und es ist seine Cousine.
Habe es auf einer andere Seite mal geschreiben.
Aber das hat ja hier nichts zu suchen.
Der KV sieht ja seine Kinder aller 14 Tage, hat aber sonst keinerlei Interesse an den Kinder. Sprich keine Anrufe, kein Unterhalt usw. Sorry in meinen Augen einfach nur ein Bespasser der Kinder, den Titel hat er sich aber selber ausgesucht. Denn ich bin schon dafür das er mehr am Leben der Kinder teilnehmen sollte.
Aber auch solche Papas gibt es eben.
Ist bei uns eben umgedreht, der Papa will nicht viel von den Kids wissen und ich als Mama möchte das er sich ein wenig mehr für das Leben der Kinder interessiert und würde Ihm keine Steine in den Weg legen.
Aber ich komme vom Thema ab.
Mit dem Vater kann man nicht reden, er holt die Kinder im Eilverfahren und ist wieder weg und wenn er sie bringt genauso.
Wenn er die Kinder hat fährt er ja sowieso zu seinen Eltern, also sehen sie die Kinder jede Woche.
Ich habe nur die Bedenken das es irgendwann mal so kommt , das er vorm JA sagt ich wäre überfordert mit den Kinder weil ich sie ständig zu Oma und Opa gebe.
Er hat auf dem Ja schon verlauten lassen das die Kinder viel bei den Großeltern sind"Nachtigall ik hör dir Trapsen".
Daher bin ich sehr misstrauisch geworden, ich habe keine Lust mich vor Gerichten mal um das Sorgerecht streiten zu müssen nur weil ich immer zu allem Ja und Ahmen gesagt habe, und sie es hinter meinem Rücken ausgenutzt haben. :gunman:
Wir haben das Gem. Sorgerecht
Ich will Ihnen die Kinder nicht vorenthalten, nur müssen sie eben verstehen das auch ich mal ein WE mit den Kids haben möchte, nicht immer nur den Alltag, bin ja nicht nur zum "Sockenwaschen " da...
Klar geht der Große gern zu den Großeltern er fühlt sich auch wohl dort, aber im Vordergrund sollten sich doch die Eltern um die Kinder kümmern. Ich werde versuchen mit Ihnen zu reden, aber solange sie sauer auf mich sind hat das wenig Sinn.
Der Vorschlag das der Vater mit den Kindern an seinem Umgangs WE zu den Großeltern fährt finde ich gut, nur wird das weder der KV noch die Großeltern mitspielen.
Sandra
hmm, verfahrene Situation. Hast Du dir schon mal überlegt eine unabhängige Partei hinzu zu ziehen und ein Gespräch mit "allen" beteiligten zu führen. Also Vater, Großeltern und Dir zusammen? Ich denke auf der Ebene erfolgt eher eine Einigung als wenn Du immer unabhängig mit zwei unterschiedlichen Seiten telefonieren musst.
Aufgrund meiner doch recht guten Erfahrungen mit dem JA, würde ich mal mit denen sprechen (hier gibt es aber unterschiedliche Meinungen;-))