Hallo zusammen,
ich darf meinen Sohnemann gerichtlich zzt. alle zwei Wochenenden von Freitag 12 Uhr bis Sonntag 18 Uhr bei mir haben.
Ich denke daran, ihn noch öfter und länger bei mir zu haben. Es läuft ja alles super und ich möchte ihn nicht nur an den
Wochenenden bei mir haben, wenn soweit immer alles schön ist, sondern auch an Schultagen, wenns mal eben nicht so gut läuft
wegen Schule, Hausaufgaben und mit ihm auch mal z. B. Arzttermine wahrnehmen.
Ich dachte da an das Wechselmodell (Cochemer Modell!?). Also wöchentlich im Wechsel drei Tage bei mir und vier Tage bei der Mutter
und dann in der nächsten Woche vier Tage bei mir und drei Tage bei der Mutter.
Wie groß sind überhaupt die Chancen, dass man einen solchen Umgang hier in Deutschland vorm und vom Familiengericht zugesprochen bekommt?
Welche "Voraussetzungen" müssen dafür erfüllt sein?
MfG
Hallo,
einzig, dass die KM damit einverstanden ist. Und dann braucht ihr kein Gericht. Vor dem Gericht ist das unwahrscheinlich, da das WM nicht einklagbar ist. Anders sähe es aus, wenn ihr das lange gelebt habt und dann ein Elternteil das WM aufkündigen will. Hier gab es einen Fall, in dem der Elternteil, der das WM wollte, das ABR bekam, weil man ihm zutraute, es weiterhin fortzuführen.
Aber ansonsten sieht es schlecht aus, wenn Du Dich mit der KM nicht einigen kannst.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."