erbitte Meinung-ich habe Respekt vor Richtern, Anwälten und JA verloren
Kind geb. im April 2001,habe vorher Vaterschaft anerkannt, Unterhaltszahlungen lückenlos,
Mutter ist Erzieherin, kein Sorgerecht
Ich möchte erreichen daß mein Kind mich jederzeit anrufen kann und wir uns wenigstens alle drei Wo stundenweise sehen.Ein unbeschwertes WoEnde kann ich mir zur Zeit nicht mehr vorstellen.Soll ich
1. Antrag auf Umgang selbst stellen, wenn ja was muß in die Vereinbarung um sie später mit Anwalt durchzusetzen ?
2.mit einigen Tsd. Eur Anwalt motivieren, oder sammele ich damit die nächste negative Erfahrung?
3.Was könnte man noch tun?
Bis 2008 habe ich mein Kind aus 200 km Entfernung alle drei Wo Freitags geholt und Sonntags zurückgebracht.Es war ein ununtrbrochener Kampf gegen alle gängigen Praktiken der Umgangsverweigerung.Lediglich als Eltern haben wir uns nie negativ über den Anderen geäußert.
Mein Kind kennt mich, hat sicher nur gute Erinnerungen an mich und ich bin sicher ähnlich wichtig wie die Mutter.
Im Dez. 2009 habe ich in der Verhandlung wg. Umgang meines Sohnes vor dem Familiengericht Leipzig erklärt, dass ich nicht mehr auf die Umgangsvereinbarung vom März 2005 bestehe.
Auszug Protokoll: Kindesvater reagiert psychisch stark, Mutter fühlt sich zur Mediation imstande-Vater nicht,
Der Verfahrensbeistand stellt ambivalente Äußerungen fest (Kind will zum Vater, aber Mutter ist dann traurig-somit braucht das Kind die Freigabe der Mutter für den Umgang)
Zum Glück konnte ich mich nach der Verhandlung kurz mit den Worten verabschieden.
„Ich habe Alles getan was ich konnte, aber jetzt kann ich nicht mehr“
Das gesamte Jahr 2009 hat die KM trotz Umgangsvereinbarung den Umgang verweigert.
Mit dem JA hab ich wöchentlich telefoniert. Die Mitarbeiterin hat bei der KM nichts erreicht, aber sich nett über ihre Probleme unterhalten.Während der Gerichtsverhandlung hat meine Anwältin geschwiegen und der Richter 25 Minuten lang die Forderungen der Mutter in sein Micro diktiert.
Seit der Verhandlung hat die Mutter Pakete zurückgeschickt. Ob Post angekommen ist, weiß ich nicht.Nicht einmal ans Telefon gegangen oder zurückgerufen.
Von Ihrer Anwältin wurde ich aufgefordert einen Unterhaltstitel beim JA zu machen.Ich hab ihn aber für 15 Monate beim Notar gemacht.
Hi Werner!
Vorab eine Bitte - wir legen hier Wert auf Höflichkeit. Kurze Anrede und ein "Tschö" unter Deinem Posting wird sicher die Frequenz der Antworten drastisch erhöhen. 😉
Nun zu Deinem Problem. Mir ist das nicht recht schlüssig. Du warst wegen Umgang vor Gericht. Hast Du denn eine Umgangsregelung von dort bekommen? Wie ist der Kontakt zur Mutter?
1. Antrag auf Umgang selbst stellen, wenn ja was muß in die Vereinbarung um sie später mit Anwalt durchzusetzen ?
In die Vereinbarung muss Deine Forderung. Üblicher Umgangsrythmus wäre alle 14 tage Freitag bis Montag früh plus 1 Tag mit Übernachtung unter der Woche plus alle Ferienhälften.
2.mit einigen Tsd. Eur Anwalt motivieren, oder sammele ich damit die nächste negative Erfahrung?
Umgangsverfahren kostet Dich um die 1000€ (folge dem Link "Prozesskostenrechner" hier bei VS)
3.Was könnte man noch tun?
Normalerweise wäre der richtige Rat, dass Du zuerst mal mit der KM sprichst. Funzt das nicht, dann das JA um Vermittlung bitten. Führt das auch nicht zu einer Vereinbarung, dann ab zum Gericht.
So wie es klingt, kommst Du da ohne Gerichtsbeschluss wohl nicht weiter.
Greetz,
Milan
Moin Werner,
das
Auszug Protokoll: Kindesvater reagiert psychisch stark, Mutter fühlt sich zur Mediation imstande-Vater nicht,
war jedenfalls eine schlechte Idee. Eine Mediation ist keine Strafe und keine Zumutung. Wenn sie zur Voraussetzung gemacht wurde und Du mit dem Kopf geschüttelt hast (und sich daran in den vergangenen zwei Jahren nichts geändert hat), liegen wesentliche Gründe für den Ist-Zustand bei Dir. Ein bockiges "will ich nicht" ist keine gute Voraussetzung für gelebte Elternschaft. Und auch bei einem psychischen Problem kann und muss man sich helfen lassen.
Das wäre der Hebel, den ich zuerst ansetzen würde: Schlag Deiner Ex vor, Dich gemeinsam mit einem Mediator auf die Umgangsmodalitäten zu verständigen. Das kostet weniger Zeit, Geld und Nerven als ein Gerichtsverfahren.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo an Alle,
milan+Brille007 danke für die schnelle Reaktion-ich versuche mich kurz zu fassen-und das ist schon lang
möchte kurz vorwegschicken daß auch ich Aktenordner voll Korespondenz und Dokumentation seit 2004 habe und Internetforen verfolge.Ich wollte Euch aber eine seitenlange Leidensgeschichte ersparen. Hier doch mal 3 Bsp. in Kurzform:
-kurz vorm Umgangswochenende kommt ein Brief der Mutter: „Wir fahren in 2 Wochen zur Mutter-Kind Kur und sind erst mal nicht da.Wir melden uns wieder“ Das sind 3 Wo nach letztem Umgang + 2 Wo bis zur Kur + 3 Wo Kur +2 Wo bis sich die Mutter wider aklimatisiert hat sind 10 Wo kein Umgang und keine Reaktion auf Anrufe.
-Zur Feier zum 70 Geb. vom Großvater darf unser Kind nicht kommen, weil es zu anstrengend wäre.
-Mit meiner Lebensgefährtin komme ich aus Schweden aus dem Urlaub.Wir übernachten auf Rügen bis zum Freitag um Kind auf dem Heimweg mit nach Thüringen zu nehmen und so mal 400 km Fahrtstrecke zu sparen.Antwort der Mutter am Freitag um 17 Uhr:Kind ist heute krank aber morgen geht es wieder.Ich werde also gezwungen Freitag nach Hause zu fahren und Samstag wieder 400km zurück, Sonntag natürlich wieder Rückfahrt.
Aufgrund der Umgangsvereinbarung von 2005 habe ich bis Ende 2008 mein Kind alle 3 WoEnden aus 200 km zu mir geholt (insg. 1000km pro WoEn),wobei es oft 4 Wo oder länger dauerte, je nachdem was der Mutter wieder einfiel.
Anfang 2009 wurde ich bei der Übergabe wg. 1Std Verspätung (die ich meinem Kind tagszuvor telefonisch mitgeteilt hatte) als erstes beschimpft. Aus undendlichem Frust schimpfte ich auch und fuhr ohne Kind nach Hause.Habe schnell meinen Fehler eingesehen, dass mein Kind nichts dafür kann.Die Mutter ging erst ans Telefon als die Winterferien vorbei waren.Im März lag ich 2 Wo im Krankenhaus und wurde nocheinmal von meinem Kind besucht (mit Großvater).Seitdem kein Umgang mehr.Im Juli 2009 hat meine Anwältin Ordnungsgeld beantragt, was vom Richter abgelehnt wurde.Mutter beantragte Umgangseinschränkung und es kam zu eingangs beschriebener Verhandlung im Dez. 2009.
Die Mutter hat somit das ganze Jahr 2009 kein Umgang zugelassen, obwohl JA sie dazu bewegen wollte.Von mir wird in der Verhandlung Mediation gefordert, natürlich in Sachsen, weil ich ja in Thüringen wohne und damals in Hessen gearbeitet habe.Es wird also daß gefordert was der Vater zeitlich nicht ermöglichen kann.
Was nützt mir eine Umgangsvereinbarung wenn Sie niemand durchsetzt? Habe dann vor Gericht lediglich erklärt, daß ich auf Vereinbarung aus 2005 nicht mehr bestehe.
Ich war so dumm zu hoffen daß ich wenigstens telefonieren und wir uns dann wenn es der Mutter beliebt mal treffen könnten.Ich habe weder Mutter noch Kind jemals telefonisch wieder erreicht.
Habe im April 2011 schriftlich massiv mit Anwalt gedroht, und die schriftl. Antwort erhalten ich solle doch dem Kind die ganze Aufregung ersparen und hätte doch in der Verhandlung erklärt ich wolle nichts mehr mit Ihnen zu tun haben und soll mich gefälligst daran halten.
Das war die einzigste Reaktion.Kann es sein dass die Frau unbedingt verhindern will, daß Ihr Verhalten öffentlich wird??? Und sollte man da ansetzen.?
Ich mußte erkennen, dass sie unter allen Umständen einen weiteren Kontakt verhindern will.
Ich brauche daher in einer Vereinbarung ein wirksames Druckmittel.
Die Anwältin aus 2005 hatte bei Umgangsproblemen sofort die Beantragung des Sorgerechts und ABR für Mich vorgeschlagen-ich hätte es besser tun sollen.
Ich traue mich nicht mehr aktiv zu werden, weil alle Bemühungen seit 2009 umsonst waren.
Gruß
Werner
Hallo Werner,
Was genau hast du denn seit 2009 versucht?
Ich würde der Mutter konkrete Vorschläge machen, wie du dir den Umgang in Zukunft vorstellst. Des Weiteren würde ich sie um Rückantwort innerhalb von 2 Wochen bitten. Kommt darauf nichts, würde ich mich mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung setzen, denen den Entwurf zu einem gespräch mitbringen und darum bitten, dass ein Vermittlungsgespräch diesbezüglich statt findet und wenn das nicht fruchtet, dann diesen Umgangsentwurf mit etwas Bonuszeit mittels Anwalt ans Gericht senden lassen.
2 Jahre sind eine lange Zeit und deine Ex hatte eine Menge Zeit mit eurem Kind. Im Leben deines Kindes bist du nicht mehr so präsent, wie du es dir vll. wünschen würdest, also sei nicht all zu enttäuscht, wenn dein Kind anfangs mit etwas Zurückhaltung reagiert aber es kann auch passieren, dass es nach ein paar Sekunden fast so ist, als hätte es diese zwei Jahre nie gegeben aber man weiss es eben nicht.
Wichtig ist nur, dass du dir genau überlegst, was du möchtest und was du auch tatsächlich leisten kannst. Es nutzt weder dir noch eurem Kind etwas, wenn du z.B. ein Wechselmodell versuchst zu installieren, dieses aber gar nicht realisierbar ist. Auch solltest du dir bewusst sein, dass die wenigsten Exen, wenn sie ein Mal blockiert haben, dies jemals sein lassen werden. Kannst du das auf Dauer ertragen?
Wenn du weisst was du möchtest, dann wird dir hier sicherlich gesagt, ob das realistisch ist und wie du diese Ziele erreichen kannst und solltest du doch mal das Gefühl haben, dass dir das alles über den Kopf wächst, lass es hier raus, dann geht's einem meist gleich besser oder man hat es zumindest da raus gelassen, wo es keinen Schaden anrichten kann 😉
Liebe Grüsse, das Schwarzwaldmädel
Hi Werner,
dann versuch Dir doch wenigstens jetzt - vielleicht auch mit Hilfe dieses Forums und den vielen Vätern die ähnliche Erfahrungen wie Du gemacht haben - eine vernünftige Strategie zurechtzulegen, die Du dann aber auch konsequent verfolgst. Und hohl Dir bei Zweifeln oder "Rückschlägen" auch mal eine unabhängige, dritte Meinung. Ich denke, dass ist mit eines der Hauptprobleme für das Handeln in der Vergangenheit.
Dein Kind ist bald in dem Alter in dem es auch mehr mitentscheiden kann. Ich denke mal, es ist immer einen Versuch wert. Aber lass Dich hier von den Experten beraten und stell Dich vielleicht auch anwaltlich neu auf. Und die Kompetenzen des Jugendamts scheinst Du ja nun auch komplett ausgereizt zu haben. Auf diesem Weg wirst Du wohl kaum noch etwas erreichen können. Gruß Ingo
Moin Werner!
Umgang ist ein Grundrecht von Deiner Tochter. Für Dich als Umgangsvater gibt es eine Umgangspflicht. Die Exe als Betreungselternteil ist dazu verpflichtet Euren Umgang zu ermöglichen und zu fördern.
Soweit die Theorie.
Bei einer boykottierenden Exe, so wie bei Deiner, musst Du für dieses Recht vor Gericht kämpfen. Nicht wenige Exen halten sich aber nicht an diese gesetzlich verankerten Grundrechte. Umgangsverweigerung ist leider kein Straftatbestand und deswegen müssen solche Exen auch keine Strafen befürchten, weswegen gutes Zureden oder mündliche Absprachen oft nicht helfen. Um das fehlende Einverständnis der Exe zu umgehen, lässt man es dann durch eine gerichtliche Umgangsregelung ersetzen.
Gerichte beschliessen allerdings nur das, was man bei Ihnen beantragt. Du musst daher eine Umgangsregelung beantragen und gleichzeitig diverse Strafsanktionen gegen die Exe, sofern sie noch einmal boykottiert. Üblicherweise werden hier Geldstrafen um die 25.000€ angedroht. Bei Boykott kannst Du dann auch mit dem Gerichtsvollzieher oder der Polizei zur Exe um die Kurze abzuholen.
Was mir aber bei Dir immer noch nicht klar ist - hast Du nun eine gerichtlich festgelgte Umgangsregelung?
Greetz,
Milan
Hallo an Alle,
Hallo Schwarzwaldmädel,
Ich weiß sehr genau was ich will: Die Mutter ist die Beste Mutter für mein Kind-sie trifft richtige Entscheidungen, Schule super, u.s.w. aber:
1.Ich möchte seit 7 Jahren so viel wie möglich Zeit mit unserem Kind verbringen.
2.Ich möchte aber nicht mehr in ständiger Angst leben, dass der allerkleinste „Fehler“ von mir zu einer Umgangsverweigerung über Monate /Jahre führt.
3.Ich möchte mich nicht bei jedem Umgang über sinnlose Erschwerungen ärgern-wo ich mir über Jahre die größte Mühe gebe.
Ich habe bis 2009 sehr viel erreicht: Wir haben normale positive Beziehung Vater-Sohn-aber keinen Familienalltag bei Umgangserschwerung von Anfang an (Kind 2 Jahre)
Hallo Ingo,
4 Mitarbeiter JA- die zum Schluß nichts mehr erreicht haben
Genau um diese unabhängige Meinung geht es mir.Ich wäre längst beim Anwalt-wenn ich nicht befürchten würde dass mir Alles versprochen wird, die Mutter aber wieder Möglichkeiten findet Bedingungen zu erfinden, die auch Andere nicht erfüllen können.
Sie hat nie dauerhaft gearbeitet ist auf Ihr Kind fixiert, kann jederzeit zum JA, Anwalt u,a,
Ich musste sehen wie ich frei bekomme und grundsätzlich erst mal 200 km fahren.
Hallo Milan,
Ich habe in Anfang 2005 eine Umgangsvereinbarung vor Gericht erwirkt (zur damaligen Zeit ohne Sanktionen) und im Dez. 2008 wie oben beschrieben den Richter um Aufhebung gebeten, so daß ich zur Zeit keine besitze.
Das ist genau meine Frage, da ich friedlich bin und in Rechtsstreitigkeiten unerfahren.
Ich denke schon länger über einen Beratungstermin bei einer bekannten Anwältin in Mühlhausen/Thüringen oder Göttingen/Niedersachsen nach.
Wäre das richtig?
Wenn der Richter sich nicht darauf einläßt, gehe ich dann zum OLG?
Wird der Titel erst nach einem Umgangsboykott vom Richter erstellt (oder auch nicht)?
Bisher hat die Mutter immer Prozesskostenhilfe beantragt-ob eine Rechtsschutzversicherung bei Ihr greift weiss ich nicht.Ich bezahl selber-und bin auch dazu in der Lage.
Bedenkt bitte dass ich 2005 froh war, überhaupt eine Umgangsvereinbarung für einen 2-jährigen (Sohn) zu bekommen.
Viele Grüße Werner.
Moin Werner!
Gut, Du brauchst eine Umgangsregelung. Von einem Gericht beschlossen und mit Sanktionen bewehrt, falls die KM zukünftig boykottieren wird.
Umgangsrecht ist i.d.R. ein Homerun für den Vater. Insofern brauchst Du da nichts zu befürchten. Weniger als Du jetzt hast kannst Du sowieso nicht haben. Insofern hast Du auch nichts zu verlieren.
Du beantragst Deine Regelung, dann gibt es ein paar böse Briefe von Deiner Exe, vielleicht werden noch das JA und ein Gutachter ins Boot geholt. Am Ende wirst Du aber Deine Regelung in den Händen halten.
Mein Rat: Ab zum Anwalt und dann Gas geben.
Greetz,
Milan
Hallo an Alle,
Hallo Milan,
Ich werd`s so machen – mit Anwalt
Das Risiko daß ich ohne Anwalt nicht ernst genommen werde ist mir zu groß.Inzwischen gehe ich davon aus, daß ein fähiger Anwalt sich eine Verhandlung wie in 2009 nicht bieten lässt.
Ich habe bis 2009 versucht alle abstrusen Forderungen der Mutter und des JA zu erfüllen.
Das JA z.B. bemängelt an mir mein mangelndes Interesse an den Hobbys meines Jungen bei der Mutter - obwohl zu der Zeit Alles was ich mir mit meinem Kind mühsam aufgebaut habe, zerstört wird.Ich habe sogar versucht im Telefongespräch positiv auf die Mutter einzuwirken, und Ihr gesagt dass ich Ihre Erziehungsarbeit anerkenne.
Ergebniss: Man sammelt ein Mißerfolg nach dem Anderen-niemand interessiert es-und gibt entnervt auf.
Meine fähige Anwältin, mit der ich 2005 die Umgangsvereinbarung erwirkt habe hatte ja so Recht als Sie bei Problemen das Sorgerecht und ABR für mich beantragen wollte.
Dann hätte nicht nur ich sondern auch die Mutter nächtelang nicht geschlafen (Sie kann sich nicht sicher sein ob Sie Ihr Kind behält) und wäre heut vielleicht froh dass Sie Ihr Kind nur für die Zeit des Umgangs hergeben muss.
Hallo Schwarzwaldmaedel,
find Deine Hinweise sehr wichtig,
Die Formulierung dass ich für mein Kind lediglich nicht mehr so „präsent“ bin hilft mir,
weil die positive Beziehung in den ersten Jahren prägend ist und wir hoffentlich darauf aufbauen können.
Mein Kind hat max. 1h Stunde beim Umgang „gefremdelt“ – vielleicht überprüft ob noch alles so ist wie beim letzen Umgang – dann war alles o.K. Bei uns war das auch nach mehreren Wo Trennung so.
Vielleicht klappt`s ja bald mit Austausch über solche Fragen.
bis Dahin Viele Grüße an Alle
Werner