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Wie verhält sich Jugendamt?

 
(@sunisshining)
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Hallo,

ich bin seit 2 Jahren getrennt, seit einem Jahr geschieden und es ist soweit mit der KM alles geklärt (Kindesunterhalt, Umgang jedes 2. Wochenende + zusätzlich Wochen in den Ferien). Diese Wochen in den Ferien werden am Jahresende / Jahresanfang für das kommende Jahr geklärt. Wie auch für dieses Jahr bereits im November 2019.

Nun hat mir die KM mitgeteilt, mein Umgang in 2 Wochen könne nicht stattfinden - sie fährt mit den Kindern nach Italien.
Ich habe mich gegen diesen Urlaub ausgesprochen. Von den 3 Kindern hat der Kleinste chronische Lungenprobleme und die Gefahr, sich während des Urlaubs im Ausland mit Corona zu infizieren, sehe ich als erhöht an und habe sie gebeten, bitte im Inland Urlaub zu machen.
Geht natürlich nicht, sie habe schon gebucht. Falls sie im Inland Urlaub machen sollte, solle ich die Mehrkosten der Stornierung tragen.
Kann sie diese auf mich abwälzen?

Ich stehe bereits in Kontakt mit dem Jugendamt. Sie verschiebt meine Umgangszeiten willkürlich, ich nehme die Kinder gerne außerhalb meiner Wochenenden wenn sie "arbeiten" muss. Sie redet schlecht in der Öffentlichkeit und gegenüber der Kinder über mich und meine neue Lebensgefährtin, sie zeigt Gerichtsbriefe aus dem Scheidungsprozess den Kindern. Rufe ich zu Geburtstagen bei den Kindern an und möchte das Telefon an meine Lebensgefährtin geben damit auch sie gratulieren kann, wird umgehend aufgelegt. Auf Nachfrage bei den Kindern warum die Verbindung abgebrochen sei bekomme ich die Nachricht "Die Mama hat aufgelegt".

Die Große mit 13 Jahren will nicht mehr zu mir. Ich sehe die Ursache im schlechte Zureden der KM. Ich würde gerne das Verhältnis wieder verbessern und mich mit ihr treffen um einige Sachen zu klären, KM verbietet dies.

Genauso hätte ich die Kinder an den Umgangswochenenden bereits ab Freitag mittag nach der Schule bis Montag früh - nicht erst Freitag Abend bis Sonntag Abend. Auch das verbietet die KM und auf Nachfrage meinerseits, bekomme ich keine Antwort. Die Kinder würden sich dies sehr wünschen.
Auch der jährliche Tausch von Weihnachten und Silvester bleibt mir verboten. Weihnachten möchte sie jedes Jahr aber Silvester kann ich haben, soll die Kinder dann aber frühstens an Neujahr abends um 20 Uhr bringen damit sie sich auskurieren kann.

Natürlich ist die KM bereits ebenfalls in Kontakt mit dem Jugendamt und so erzählt jeder seine Seite. Die KM ist leider sehr manipulativ. Natürlich bin auch ich nicht perfekt, aber das Zusammenspiel von getrennten Eltern sollte doch ein Geben und Nehmen sein und nicht "Der KV springt ein wenn es die KM verlangt und alles andere bleibt außer Acht"?
Wie sieht das hier das Jugendamt? Sie kennen die Situation ja nur aus Erzählungen zweier Personen und stehen somit zwischen den Stühlen... Mein Jugendamtbetreuer scheint wohl leider sehr Pro Mutti zu sein und meinte, ich könne die Kinder doch jedes Wochenende nehmen...

Ich bedanke mich für euren Rat.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2020 11:34
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

in Umgangsfragen kann das JA nur beraten. Es kann also beide Eltern zu einem Gespräch einladen und moderieren. Mehr aber auch nicht, wenn einer nicht kommt, nicht mit macht, dann ist das ebenso.

Wenn sich Eltern in einer für das Kind wesentlichen Frage nicht einigen können, dann kann das Familiengericht angerufen werden, dass dann einem die Entscheidung in dieser Frage überträgt.

Hinsichtlich der aktuellen Frage ist es schwer zu sagen, wer, was, wie entscheiden würde. Die Frage ist natürlich, wenn die KM die Reise schon gebucht hat, wer die Kosten der Stornierung trägt. Wenn Du nicht willst, dass sie mit den Kindern in Italien Urlaub macht, dann kostet auch ein Urlaub in Deutschland Geld und die Stornierungsgebühren kommen noch dazu. Hier wäre etwas Entgegenkommen dann schon sinnvoll.

Ein Umgang auf "Abruf" ist immer kompliziert und als Standardfall ganz klar abzulehnen. Hier solltest Du einen klaren Plan aufstellen und diesen mit der KM besprechen, könnt ihr euch nicht einigen, dann kann das JA vermitteln, wenn es keinerlei Einigung gibt, dann wird das Familiengericht entscheiden müssen.

Eine 13jährige wird langsam erwachsen und hat in aller Regel weniger Interesse an der Familie, jetzt sind Freundinnen wesentlicher. Es wird schwer werden eine 13jährige in den Umgang zu zwingen, dazu ist sie einfach zu alt. Für die jüngeren Kinder sollte es aber kein Thema sein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2020 11:47
(@sunisshining)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke für deine Antwort.
Ich habe das Jugendamt um einen mediatorischen Termin gebeten, meine Ex hat drei Termine bereits abgelehnt und möchte wohl in Zukunft keinen Wahrnehmen.

Ich würde ihr mit den Stornierungsgebühren gerne entgegen kommen, jedoch hätte ich es für sinnvoll gehalten a la "Wir würden gerne Urlaub in Italien machen im August, wenn es die Lage zulässt. Wie siehst du das?" - so etwas gehört für mich als sorgeberechtigten Eltern einfach dazu - gerade mit einem chronisch kranken Kind. Ich habe lediglich ein Problem mit "vor vollendete Tatsachen gestellt".

Seit kurzer Zeit lehne ich kurzfristige Umgangswünsche der KM ab. Auch ich möchte meine Zeiten planen. Ich habe bereits mehrere private Termine abgesagt, um die Kinder nehmen zu können. Hier habe ich sie gebeten, dies doch bitte etwas im Voraus anzukündigen. Ist für sie nicht machbar, sie arbeitet schließlich.. (20 Stunden) Ich bin jedoch ebenfalls berufstätig mit 40 Stunden aber das lässt sie leider außer Acht.

Ich möchte meine große Tochter nicht zu einem Umgang zwingen, ich möchte lediglich ein normales auskommen... Sie redet nicht mit mir, grüßt mich nicht und das möchte ich für die Zukunft einfach nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2020 11:52
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus und willkommen im Forum!
Ich habe das Thema ins Umgangs-Forum verschoben, weil Deine Thematik hier besser aufgehoben ist.

Zu Deiner Frage:
In Umgangssachen kann das JA bestenfalls beratend agieren, insofern ist es letztendlich egal, wie das JA Eure Situation  bewertet, da weder KM noch Du verpflichtet seid, Ratschlägen und was auch immer vom JA hierzu kommt Folge zu leisten. Ich denke, KM weiss das gang genau...
Das muss allerdings nicht heissen, dass Beratungsgespräche und Ergebnisse hieraus angenommen werden (können).
n
Der Umgang per se scheint bei Euch im Grüßen und Ganzen zu funktionieren; waren Dir ihre Arbeitszeiten am WE bekannt, als Ihr Euch auf die Modalitäten geeinigt hattet? Verschiebungen können eigentlich nur in Abstimmung mit Dir erfolgen, wenn das nicht erfolgte, kann das JA auch nix richten...das ist Deine Baustelle.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2020 12:08
(@wasserfee)
Registriert

moin,

für Italien besteht keine Reisewarnung mehr, die Wahrscheinlichkeit, sich an Nord- oder Ostsee zu infizieren ist mMn größer, denn hier ist es rappelvoll.
Mit dem Infektionsargument wirst du schwer durchkommen.

Anders sehe ich es mit der willkürlichen Verschiebung/Ausfall deines Umgangs. Aber auch hier sehe ich das Problem, dass du keinen Beschluss hast sondern nur eine private Einigung.
Ist das wenigstens in Papierform geschehen oder hast du da Beweise für? Oder sind das lediglich Kreuze in deinem Kalender?
Da könnte dann ne schlaue KM entgegnen, dass du die ohne Absprache gesetzt hast und ihr Urlaub eigentlich einvernehmlich beschlossen war.

Und mit der 13-jährigen...naja, das ist, denke ich, normal, dass JUgendliche diesen Alters keinen Bock mehr auf regelmäßige Treffen mit den oldies haben. Das muss nicht zwingend an der KM liegen.

Ich würde an deiner stelle versuchen, eine Einigung auf dem JA herbeizuführen.

KLappt das nicht würde ich einen Antrag auf Regelung des Umgangs beim FG stellen und den Umgang verbindlich für die nächsten 2 Jahre inkl. Ferien regeln lassen.
Rechne aber damit, dass die Älteste querschießt...jetzt kommen die Hormone, das erste Verliebtsein, shoppen mit Freundinnen...all das wird wichtiger als Zeit mit die oder der KM zu verbringen.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2020 12:12
(@sunisshining)
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Hallo Marko,

danke fürs Verschieben ich war mir auch unsicher wo es richtig aufgehoben ist!

Okay, danke für den Hinweis. Also ist eine beim Jugendamt getroffene Vereinbarung nicht bindend und eigentlich "genauso viel wert" wie meine bisherigen Absprachen mit der KM.

Ich möchte einfach weitere Verschiebungen oder "nicht-stattfinden" der Umgangswochenenden vermeiden. 2018 durfte ich alle 3 Kinder 6 Wochen nicht sehen. Ich habe per Anwalt ein Schriftstück verfassen lassen um herauszufinden, worans denn hakt. Sie hatte mir mitgeteilt, die Kinder hätten keine Lust. Die Kinder teilten mir mit, ich hätte doch keine Zeit gehabt.
Im August 2019 durfte ich die Kinder auch 4 Wochen nicht sehen, hier habe ich aber mehr als Verständnis, da eine Mutter-Kind-Kur anstand. Aber nachholen durfte ich den ausgefallenen Umgang leider nicht.
Ich möchte einfach einer jährlichen Diskussion über Verschiebungen und Ausfallen aus dem Weg gehen. Aber hier bleibt mir wohl auf Dauer keine andere Option als den Umgang wirklich per Familiengericht festlegen zu lassen.

Die Arbeitszeiten sind seit unserer Trennung bekannt. Ich habe sie gebeten, dies bei Ihrem Wunsch des 2-wöchentlichen Wechsels der Wochenenden zu berücksichtigen. Sie arbeitet 4 Tage in der Woche á 5 Stunden und sagte, sie müsse nicht zwingend samstags arbeiten und es würde perfekt passen. Nun bekomme sie angeblich spontane Dienste reingedrückt und ich müsse die Kinder nehmen. Die Kinder erzählen mir jedoch, sie mache einen Ausflug mit ihrem neuen Lebensgefährten....

Alles nicht so einfach, ich wollte eigentlich den Weg über das Familiengericht umgehen und es mit der KM für die Zukufnt klären. Jedoch ist diese nicht kommunikationsbereit und überschüttet mich mit Vorwürfen warum es zur Trennung kam...

@Wasserfee
Danke für deine Meinung zu Italien. Ich bin hier auch ziemlich zwiegespalten aber der Ostseeurlaub kam als Vorschlag von ihrer Seite. Ich finde eigentlich beides gleich "schlimm" jedoch steht auch ihr ein erholsamer Urlaub zu.
Die Umgänge werden jedes Jahr schriftlich vereinbart auf den Tag genau, habe also "Beweise" wie die Regelungen getroffen wurden.
Ich verlange nicht, dass die Große zu mir kommt. Ich möchte niemanden zwingen. Ich möchte lediglich, wenn ich sie irgendwo sehe, eine normale Unterhaltung führen können und kein böses Blut. Sie ist meine Tochter und wird es immer bleiben. Ich will einfach für sie da sein. Aber auf meine WhatsApp bekomme ich nur Nachrichten wie "Frag die Mama" oder "Die Mama hat gesagt du hast..."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2020 12:18
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Nun bekomme sie angeblich spontane Dienste reingedrückt und ich müsse die Kinder nehmen. Die Kinder erzählen mir jedoch, sie mache einen Ausflug mit ihrem neuen Lebensgefährten....

Nun ja, hier würde ich doch mal testen wollen, was passiert, wenn Du "Nö, diesmal nicht!" sagst; bisher hatte sie Erfolg, weil Du es offensichtlich zugelassen hast...

Grüßung
Marco

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Geschrieben : 12.08.2020 12:24
(@sunisshining)
Schon was gesagt Registriert

@Marco
als ich jüngst nicht zugesagt habe, folgte eine lange Email an das Jugendamt (mich in CC) wie unflexibel ich bin und dass ich nicht zum Wohle der Kinder handle - dass mir meine Lebensgefährtin wichtiger sei als die Kinder usw.
Auf mein Bitten, ein Gespräch beim Jugendamt zu führen um endlich alles zu klären, geht sie nicht ein. So läuft das, wenn ich nicht zustimme.
Letztes Jahr habe ich ihr ebenfalls nicht zugestimmt, kurz vor den Pfingstferien. Hier kam prompt die Nachricht "Dann können die Kinder nächste Woche auch nicht, dann sind sie eben in der Ferienbetreuung"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2020 12:27
(@wasserfee)
Registriert

dann klär das beim FG, scheint ja anders nicht zu funktionieren.
Mit Ordnungsgeld bei Verstoß.
Trotzdem würde ich die 13-jährige rauslassen, die zu zwingen kann auch nach hinten losgehen. Ich als 13-jährige hätte mich dann komplett verweigert.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 12.08.2020 12:34
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Sie hatte mir mitgeteilt, die Kinder hätten keine Lust. Die Kinder teilten mir mit, ich hätte doch keine Zeit gehabt.

Ihr Eltern seid verpflichtet, Umgang zu ermöglichen und zu fördern. Keine Lust auf Umgang (ist schliesslich auch Dein Recht) ist nicht akzeptabel.
Bei der 13-jährigen wird es "kompliziert", da sie beginnt, sich anders zu orientieren. Hier würde ich einfach mal ein Gespräch unter 4 Augen bei ´nem Eisbecher, Burger oder so versuchen. Ruf Tochter an (keine WhatsApp-Einladung) und versuch´ ein Date mit ihr auszumachen.

KM Und Du hattet/habt eine schriftliche Umgangsvereinbarung, KM lehnt Beratungsgespräche hinsichtlich Umgangsregelung/-einhaltung ab:
hier teile ich wasserfee´s Ansicht, eine gerichtliche, für alle Seiten verbindliche Umgangsregelung musss her; der Weg für einen entsprechenden Antrag wäre m.E. frei.

Grüßung
Marco

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Geschrieben : 12.08.2020 12:55




(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie Marco auch sagt 'Kindeswille' ist nicht gleich 'Kindeswohl'. So argumentierte auch der Richter bei meinem Eilantrag, als die KM ohne Absprache Ihren Urlaub gebucht hat.
Klar ist deine Tochter mit ihren 13 Jahren (ähnliches Verhalten sehe ich bei meiner 15 jährigen Tochter) mitten in der Pubertät und möchte immer mehr mitbestimmen. Aber du hast ein Recht auf Umgang, mind. alle 14 Tage, und da kann die KM sich nicht einfach dazwischenstellen und für ihre Tochter entscheiden. Die spontanen 'ich nehme die Kinder zu mir' Aktionen, obwohl gar nicht vereinbart, würde ich gänzlich unterlassen.

Mein Tip: Wegen Urlaub Eilantrag bei Familinegericht stellen (dazu brauchst du keinen Anwalt, sondern eine sachlich überzeugende Argumentatiosnkette), denn ich sehe schon bei einem chronisch kranken Kind die Gefahr einer Ansteckung. Es scheint ja von Grund auf schon geschwächt zu sein und wir haben gesehen wie in Italien die Krankenhäuser kollabiert sind. Zudem ist diese Reise, meiner Meinung nach und auch wenn sie in Europa ist, von erheblicher Bedeutung für das Kind im Kontext von Corona und der chronischen Krankheit.
War das mit dem Urlaub vorab abgesprochen oder hat sie da einseitig und ohne Absprache gehandelt? Ich meine, ist das  Urlaub, den ihr euch eigentlich teilen müßtet oder fällt das in ihre 50% (oder was auch immer) Regelung?

Du wirst bei JA keinen Blumentopf gewinnen, denn sie können nur beratend in diesem Zusammenhang agieren. Stell dich aber auch darauf ein, dass deinen Kindern ein Rechtsanwalt gestellt wird (sogenannter 'Verfahrenbeistand'), der dessen Rechte ich dieser Angelegenheit vertreten wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2020 15:11
(@sunisshining)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

@Marco
Danke für deinen Tipp mit dem Eisbecher - auf diese, sehr einfache Idee, bin ich gar nicht gekommen. ich werde sie gleich heute Abend versuchen zu erreichen und werde wohl das Familiengericht konsultieren.

@Brave
Die Aktionen, dass ich die Kinder zu mir nehme, wird es in Zukunft auch nicht mehr geben. Genau wie ich hat die KM feste Vereinbarungen und Rahmenbedingungen und ich finde, hierdurch ist niemand benachteiligt.
Der Urlaub in Italien sollte während meiner Umgangszeit stattfinden. Auch deshalb war ich dagegen. Ein chronisch krankes Kind aktuell in das Ausland zu bringen, halte ich für fahrlässig. Was ist wenn es erkrankt und in Italien verbleiben müsste? Daher habe ich hier mein Veto eingelegt und jetzt soll außerhalb meiner Umgangswochenenden der Urlaub an die Ostsee stattfinden.
Die KM hatte ohne es vorher anzukündigen, den Urlaub gebucht und mir dies letzten Sonntag mitgeteilt (habe Italien gebucht, Umgang kann nicht stattfinden). Mehr wars nicht.

Ich habe die Kinder in den Sommerferien 2 Wochen, außerhalb dieser findet gem. Vereinbarung der ganz normale Umgang an den Wochenenden statt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2020 15:49
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

so sehr das auch deiner Logik widerstrebt, dein Veto hinsichtlich des Urlaubes kann Dir negativ ausgelegt werden.
Deine Sorge ist natürlich berechtigt und nachvollziehbar, Du hättest auch Rechtsmittel, aber das würde im Hinblick auf die anstehende Umgangsstreitigkeit eher aus Prozesstaktischen Gründen sein lassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2020 16:39
(@hamsterchen)
Benutzer

Vater verweigert Einverständnis: Eine geplante Flugreise stellt in Coronazeiten eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung dar (Sonntag, 12.07.2020)
Das Recht auf Umgang mit seinem Kind bedeutet auch das Recht darauf, nicht nur ein Wochenende, sondern Urlaub mit ihm verbringen zu können. Dabei steht es dem Umgangsberechtigten prinzipiell frei, wo er den Urlaub mit seinem Kind verlebt. Nur im Ausnahmefall kann der andere Elternteil mitbestimmen. Was hierbei in Zeiten der Coronapandemie gilt, musste das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) im Folgenden klären.

Die Kindesmutter wollte mit ihrem Kind nach Nicaragua fliegen. Der Vater stand dem angesichts des weltweiten Infektionsrisikos kritisch gegenüber. Sowohl den notwendigen Schutz während des Flugs als auch eine eventuell erforderliche qualifizierte Gesundheitsbetreuung vor Ort sah der Mann als nicht ausreichend gewährleistet an. In der aktuellen Lage der Pandemie sei es seiner Ansicht nach deshalb auch eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind, ob es nach Nicaragua fliege und dort Zeit verbringe. Da für eben solche Angelegenheiten das Einverständnis beider Elternteile erforderlich sei und dieses nicht vorliege, habe die Reise zu unterbleiben.

Dieser Auffassung des Vaters schloss sich das OLG - anders als zuvor das Amtsgericht - an, wobei es hier besonders die Gefahr der Infektion während des Flugs hervorhob, nicht zuletzt aufgrund der dort notwendigerweise sich im Einsatz befindenden Klimaanlage.

Hinweis: Sind sich Eltern in der Beurteilung der aktuellen Lage nicht einig, kann,  wie hier dargestellt, versucht werden, eine Reise zu verhindern. Doch Vorsicht: Die Pandemie ist ein Ausnahmezustand mit einer besonderen Dynamik. Zudem wird sie in ihrer Bedeutung auch rein sachlich(!) unterschiedlich bewertet. Andere Gerichte mögen deshalb denselben Fall anders bewerten - vielleicht würde sogar derselbe Senat diesen Fall heute bereits anders entscheiden.

Quelle: OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 13.03.2020 - 7 UF 17/20

Ja, ich weiß Italien ist nicht Nicaragua, aber es gab schon Urteile!!

Gruß Hamsterchen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2020 17:18
(@fireman)
Schon was gesagt Registriert

Hallöchen,
ich wollte nochmal fragen was ihr zum Thema allgemeinen Umgang vereinbart habt.
Habe ich das richtig verstanden, dass du die Kinder alle 2 Wochen am Wochenende hast und zusätzliche Urlaubswochen in den Ferien?
Was habt ihr zum Thema Urlaub der KM mit den Kindern besprochen? 

Wenn es so sein sollte dass du auf deine Umgangswochenenden mit den Kindern bestehst und der KM keinen eigenen Urlaub (ohne sich nach deinem Wochenende) zu richten mit den Kindern zugestehst kann ich dir jetzt schon sagen dass das Jugendamt definitv nicht auf deiner Seite sein wird. Und dir negativ auslegen, dass du die Mutter auf maximal 9 zusammenhängende Tage Urlaub zwischen dem Umgang festnageln/ beschränken willst. Für die Zukunft wäre es vll. sinnvoller vorher für das kommende Jahr abzusprechen wer wann mit den Kindern 2- 3 Wochen in den Urlaub fährt. Und das dann evtl. Umgangswochenenden ausfallen bzw. auch welche ausfallen müssen ist wohl für beide Seiten klar. Urlaub geht vor Umgang. Und wenn du mit den Kindern Urlaub machst sieht die KM die Kinder doch auch mehrere Wochen am Stück nicht oder?

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2020 11:03
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin sis.

Das sind offenbar viele Themen, die sich rund um die Betreuung Eurer Kinder aufgestaut haben. Offenbar ist es nicht (mehr) so, dass wie Du gleich zu Beginn Deines Eingangsposts schreibst, alles geklärt ist. Zumindestens scheint sich die KM nicht mehr an alles, was ihr (vermeintlich) vereinbart habt, halten zu müssen. Zudem werden die Kinder älter, und wie Du ja schon an dem Verhalten der ältesten Tochter erkennst, werden die Kinder sich nicht mehr lange in ein starres Umgangskorsett pressen lassen. (Ich lasse hier mal außen vor, ob die Initiative denn nun von den Kids selbst ausgeht od. (noch) von KM getrieben wird).

Ich glaube allerdings, dass der in Deine Umgangszeit verschobene Urlaub nicht mit den Argumenten des Urlaubsziels Italien in C-19-Zeiten zu killen ist. Ich persönlich würde die Themen sauber trennen. Solltest Du erhebliche Bedenken bzgl. des Kindeswohls in diesen Pandemiezeiten haben, dann verfolge dieses Ziel auch konsequent. Ich habe diese Bedenken allerdings nicht und glaube auch nicht, dass Du damit vor Gericht Erfolg haben wirst. Es gibt keine Reisewarnung und es wird in diesen Wochen auch viel Urlaub in Europa gemacht.

Dann ginge es "nur" um das für Dich überraschende Timing ihres Urlaubs. Ehrlich gesagt: Wenn ihr jährlich einen Umgangs- und Urlaubsplan vereinbart habt, dann würde ich zunächst einmal darauf bestehen, dass dieser eingehalten wird bzw. nur in gemeinsamen Einverständnis abgeändert wird. Insofern hast Du hier m.E. die rechtliche Rückendeckung, Dich der einseitig von der KM gewünschten Verschiebung zu verweigern. Soll die KM doch an ihrem ursprünglich geplanten Zeitpunkt in den Urlaub fahren (ich gehe davon aus, dass es diesen gibt, an dem natürlich dann kein Wochenendumgang stattgefunden hätte). Ob es taktisch klug ist, sich dem komplett zu verweigern musst Du entscheiden. Wenn es Dir möglich ist die Wochen zu tauschen, warum denn nicht? Bei einer Komplettverweigerung ohne nachvollziehbare Gründe wird KM Dich vermutlich bei den Kindern zum Buh-Mann machen. Das hilft dann auch nicht bei den anderen Themen. Ja, die KM muss lernen, dass sie nicht einseitig bestimmen und abändern kann. Aber vielleicht kannst Du ihr das deutlich machen und Dich dennoch diesmal kompromiss-bereit zeigen? Und dann für nächstes Jahr noch genauer  und detaillierter den Umgangs- und Urlaubsplan ausarbeiten und doppelt und dreifach bei der Einigung darauf hinweisen, dass dieser für Euch beide verbindlich ist.

Das war meine Meinung zu den Themen. Ich weiß nicht, ob sie dir wirklich weitergeholfen hat. Zusammenfassend: Ich würde mich an den beiden Themen nicht festbeißen, der KM aber klar machen, dass das so nicht optimal ist und dann lieber alle anderen Problemthemen angehen.
toto

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2020 12:27