Hallo ich schildere erst mal kurz mein Fall ich lebe seit einem halben jahr von der Km getrennt und befinden uns in scheidung, bis jetzt habe ich meine tochter nur immer sehr unregelmässig von ihr bekommen meist 1 tag (ca4std) pro woche seit ca 2 monaten wurden dieses treffen immer wieder verschoben seis durch angebliiche krankheit des kindes oder anderen wichtigen aktivitäten so das ich meine tochter nun nur noch monatlich 1 mal sehe (in der zwischenzeit hatte sie einen autounfall mit der kleinen und sagt mir erst 3 wochen später bescheid ) nun ist sie zum jugendamt gegangen und hat die behauptung aufgestellt ich würde mich nicht um sie kümmern wollen und hätte kein intresse an meiner tochter natürlich hat mich sofort der zuständige sachbearbeiter angerufen und auf einen gemeinsamen gesprächs termin gepocht was auch am 19 januar ist nun meine frage wie soll ich mich verhalten und wie läuft so ein termin ab
Hallo Bin-papa
nun meine frage wie soll ich mich verhalten und wie läuft so ein termin ab
Du kannst/sollst dich dort ganz normal verhalten.
Negative Gespräche über KM solltest du unterlassen.
Schildere einfach ganz normal ruhig und sachlich die Situation und wie es dazu kam, da du sie nur noch einmal im Monat siehst.
Dir ist daran gelegen die Situation zu ändern und möchtest soviel Umgang mit deiner Tochter wie möglich(vorausgesetzt du willst das auch)
Wie alt ist deine Tochter?
Gruss Wedi
Hi,
Wedi hat schon das Wichtigste gesagt dazu. Deine Exe scheint Dich mit dem Termin provozieren zu wollen, deshalb wichtig, ruhig bleiben. Wie ist denn das finanzielle gergelt? Zahlst Du Unterhalt? Oftmals wird ja in diesen Terminen versucht (auch wenns gar nicht das Thema ist) dem Ex finanziell eins reinzuwürgen bzw. auszuwischen.
Du solltest auf Abschluss einer Elternvereinbarung drängen, die den Umgang konkret und fest definiert. So kannst Du mal testen, ob dieses Gejammere der Ex nur Show ist. Gruß Ingo
Hi bin-papa!
Falls Du Dir meinen nun mitlerweile 4seitige Threas ansiehst, habe ich diese Gespräche auch hinter mir.
Uach bei mir war es wichtig, rihig zu bleiben und jeden Anfeindungen meiner Ex aus dem Wege zu gehen. Ich bin sicher, daß auch Dir bei den Terminen irgendwann die Argumente ausgehen werden, aber dann ist es immer noch besser, nur mit dem Kopf zu schütteln, als Kontra zu geben. Sachen richtig stellen klar, aber nicht ansaugen.
Auch das Jugendamt ist bemüht, dem Kind beide Elternteile zu erhalten. Meine SBin sagte, es wäre schön, wenn ein Trennungskind zwei Haushalate hat und wisse, es könne jederzeit zu einem gehen und wird dort mit offenen Armen empfangen.
Gut, mitlerweile liegt die Sache vor dem AG und das Jugendamt hat beratende Funktion. Ich hoffe, daß sich meine ruhige Art dort irgendwann auszahlt.
Ich mußte auch feststellen, daß die Zeit sehr sehr lang wird, bis eine Einigung da ist. Es brachte wirklich nichts, sich vorher einen Kopf zu machen. Also, bleib ruhig.... 😉
Moin.
und hat die behauptung aufgestellt ich würde mich nicht um sie kümmern wollen und hätte kein intresse an meiner tochter natürlich hat mich sofort der zuständige sachbearbeiter angerufen und auf einen gemeinsamen gesprächs termin gepocht was auch am 19 januar ist nun meine frage wie soll ich mich verhalten und wie läuft so ein termin ab
Natürlich hast du ein großes Interesse an deiner Tochter und würdest dich sehr gerne stärker einbringen wollen und freust dich, wenn auch die Mutter nun offenbar bereit ist, einer Ausweitung des Umgang zuzustimmen.
Du schlägst daher folgende Erweiterung des Umgangs vor und bittest darum, diese neue Regelung gleich hier schriftlich festzulegen.
Mache dir mal vorher Gedanken, wie solch eine Erweiterung aussehen könnte.
Denke dabei daran, dass die Regelung möglichst konkret ist wenig Interpretationsspielraum hat, also etwa "Jedes ungerade Wochenende, von Freitag 17:00 Uhr bis Sonntag 18:00 und jeden Mittwoch in geraden Kalenderwoche von 15:00 bis 18:00 Uhr. Beginnend am x.x.x.
Außerdem jeweils die erste Hälfte der Schulferien sowie den eigenen Geburtstag.
Etc.
Dann noch eine Regelung, wie mit ausgefallenen Umgängen umzugehen ist, und welche Gründe dafür akzeptiert werden.
Das alles hat zwar keinerlei bindende Wirkung, könnte aber dennoch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung von Nutzen sein.
Mach dir mal, im Rahmen deiner zeitlichen Möglichkeiten Gedanken dazu und stelle sie hier rein, dann können wir mal drüber schauen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Alls erstes danke mal für eure antworten alls erstes ich zahle nur 133 euro unterhalt leider ist mehr im mom finaziell bei mir nicht drin und bin mit der km noch verheiratet so das sorge und umgangsrecht noch bei beiden liegt und möchhte es auch eigentlich so das es so bleibt da die kleine erst 2 jahre alt wird ist es für mich natürlich sehr tragisch ich werde wie ihr mir geraten habt bei dem termin ruhig sein das mit der umgangsregelung gestalltet sich von daher schwierig da ich in der gastronomie arbeite und nur immer 1 garanteirtes freies wochenende pro monat habe was ich leider auch erst spätestens 5 tage vor monatsbeginn mitbekomme habt irh eine idee ob das das jugendamt akzeptiert
Negative Gespräche über KM solltest du unterlassen.
Warum? Negative Gespräch, wenn überzeugend, könnte Sympathie für der andere Partei (in diesem Fall die KM) reduzieren oder andere positive Auswirkungen haben.
ist es immer noch besser, nur mit dem Kopf zu schütteln, als Kontra zu geben.
Warum?
Hallo Bin-Papa,
es liegt doch eindeutig auf der Hand, dass du Dich um Deine Tochter kümmern möchtest. Es sind aber immer wieder die gleichen Schutzmechanismen der KM Dir den Umgang zu vereiteln.
(Unfall etc.)
Da gebe ich Beppo recht, wenn er eine Aufstellung "Wunsch" über den Umgang schreibt. Du hast glücklicherweise einen Berater (maskulin) beim Jugendamt, könnte evtl. ein kleiner Vorteil
sein. Deine Tochter ist nun 2 Jahre und dies ist gerade die wichtigste Zeit für ein Kind eine zwieite Bezugsperson (nämlich den Vater) zu haben. Wenn das Jugendamt dem Wunsch des Umgangs zustimmt ist die
erste Hürde gemeistert, doch dann werden noch 2 weitere schwere Hürden folgen. 1. Die KM stimmt zu ja/nein. Falls nicht geht das ganzen vors Gericht und dann kann es evtl. zu Kürzungen
kommen was den Umgang betrifft. Auch spielt hier Deine "Arbeitszeit" sprich Deine freien Wochenende eine große Rolle, aber es bieten sich noch durch Deine Arbeitszeit auch zustätzliche Stunden an,
die du aber genau einhalten musst.
Jens
Jens Jakob