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Hallo ich heisse Jens.Ich abe 2 Söhne 6 und5 Jahre alt,Habe mich vor 8 Monaten getrennt.Mutter ist jetzt 550 km weggezogen.wer kann mir sagen wie oft der Umgang in den Ferien ist?Gruss Jens
Hallo Jens,
wenn du Fragen hast mache bitte einen eigenen Thread auf. Sich in den eines anderen zu drängen gilt hier als etwas unhöflich.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Jens,
bei schulpflichtigen Kindern in der Regel die halbe Ferienzeit der Schulferien. Aber das ist nicht Gesetz, sondern üblich.
Bitte gib uns doch ein paar mehr Angaben.
Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?
Wie war der Umgang vor Wegzug der Mutter geregelt?
Geht der Jüngste in den Kindergarten?
Wie ist das Verhältnis zwischen Mutter und Dir?
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
:)Hallo kenn mich leider im Internet nicht so gut aus.Kannst du mir sagen wie ich ein eigenes Thema eröffnen kann? meine Ex hat das alleinige Sorgerecht ,der grosse ist 6 und kommt jetzt in die Schule ,und der kleine ist 5 und geht noch ein Jahr in den Kindergarten.Vor dem Umzug habe ich die Kinder jede Woche einen Tag gehabt.Mir ist der Urlaub mit ihnen sehr Wichtig.,deshalb meine Frage wie stehen die Chancen meine Kinder die Hälfte der Ferien zu mir zu holen?und alle 4 Wochen zu besuch hin zu fahren?Gruss Jens
Hallo jens
Das ist alles Verhandlungssache. Meine Ex und ich handhaben das so,das unsere Tochter die Hälfte der
Ferien und auch mehr bei ihrer Mutter verbringt.Dazu kommen noch Feiertage und Geburtstage.
Aber wie gesagt,das ist Verhandlungssache. Die meisten gerichtlichen Urteile,meine Erfahrung, ist der UG
wie folgt geregelt alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag, Ferien im Sommer mindestens 2 Wochen zusammen-
hängend,andere Ferien wie Herbst etc. jeweils die 2 Woche ........,Feiertage jeweils der 2 (Weihnachten,Ostern,
etc.)
Wie gesagt dies ist nur ungefähr ein Richtwert.Das kann von Gericht zu Gericht anders sein.
mfg
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Moin Jens,
grundsätzlich kann man davon ausgehen,dass dem Umgangselternteil die halbe Ferienzeit und jedes zweite Wochenende als Umgang zugesprochen werden. Dein Kleinster geht noch in den Kindergarten, sodass für ihn nicht die Schulferien als Bemessungsgrundlage gelten. Sie können aber eventuell auch für ihn herangezogen werden. Deshalb:
Eine wichtige Frage ist unbeantwortet geblieben. Wie ist das Verhältnis zwischen KM und Dir?
Zu Deiner Frage 1
Hallo kenn mich leider im Internet nicht so gut aus.Kannst du mir sagen wie ich ein eigenes Thema eröffnen kann?
midnightwish hat Dir ja bereits ein eigenes Thema eingerichtet. Formal ist damit alles in geordneten Bahnen, soweit es dieses Forum betrifft.
Jetzt zu Deiner Frage 2
deshalb meine Frage wie stehen die Chancen meine Kinder die Hälfte der Ferien zu mir zu holen?und alle 4 Wochen zu besuch hin zu fahren?
Zunächst mal sind Deine Vorstellungen von den Besuchszeiten sogar noch leicht unter dem, was als üblich angesehen wird. So eine Regelung sollte also rein gerichtlich durchsetzbar sein. Deine Chancen die Kinder tatsächlich regelmäßig in dem von Dir gewünschten Umfang zu sehen, hängen jedoch von einigen Faktoren ab.
Wichtigster - Dein Verhältnis zu Ex. Darum meine oben erneut gestellte Frage.
Fast genauso wichtig - die Rechtslage
dazu spielen u. a. das Alter der Kinder, Deine Finanzen mit heinein,
Bitte gib doch erst eine Rückmeldung, wie die Zusammenarbeit zwischen Dir und Ex bezüglich der Kinder funktioniert. Die Richtung weiteren Rates hängt stark davon ab, da Du kein Sorgerecht hast. Soviel kann ich Dir dazu aber schon sagen, dass es auch ohne Sorgerecht zumindest ein Umgangsrecht für Dich und die Kinder gibt. Das ist im Ernstfall einklagbar.
Du scheinst Deinen Umgang mit den Kindern unter erschwerten Bedingungen durchführen zu müssen. Bleib dran, sei stolz auf Dich, machen nicht alle Umgangselternteile so.
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hallo,der Kontakt zwischen mir und meiner Ex ist nicht gut.sie ist vor 5 Monaten nach Brandenburg gezogen ca 550 km,will ihre Eltern dort wohnen.Meine Ex ist von hir und ist so weit weg gezogen weil ihre Eltern vor 10 Jahren dort hingezogen sind.Jetzt wohnt sie 2 km von ihnen weg.jetzt noch paar Fragen wo mir vielleicht jemand helfen kann.Ich hab mit meiner Ex ca 8 Jahre zusammen gewohnt,die Kinder natürlich auch.Wir haben nie geheiratet und sie hat das alleinige Sorgenrecht.Es hat leider nicht geklappt mit uns deswegen haben wir uns getrennt.Jetzt hab ich einen Brief vom Jugendamt Brandenburg,wo sie jetzt wohnt ,bekommen .Darin steht das die Regel 3 Wochen Urlaub im Jahr für mich wären.Ich darf sie leider auch nur einmal die Woche anrufen.meine Frage darf ich die Kinder in den Oster Weihnachts und Herbstferien 1 Woche und in den Sommerferien 3 Wochen zumir holen?ich habe gelesen wenn die Ex freiwillig weit weg zieht muss sie mit Fahrkosten bezahlen ? Kann man Fahrgeld absetzen? kann leider nicht alle 2 Wochen die Kinder besuchen,ist leider zu teuer bei 1100 km hin und zurück.Fahre aber mindestens alle 4-6 Wochen runter.muss mir halt dann unten eine Unterkunft suchen.Wenn ich sie herhole muss ich sogar 2200 km fahren,mach ich aber gerne weil sie mir wahnsinnig fehlen .Nur das Geld ist halt ein Problem weil ich natürlich noch Unterhalt zahle,500 Euro.Meine Eltern wollen die Kinder natürlich auch mindestens alle 3 Monate sehen.Haben sie auch ein Recht.Kinder waren jetzt 3 Wochen im Sommer bei mir.war echt toll.Bin wahsinnig einsam ohne sie,deshalb will ich alles tun um sie zu sehen.würde mich über Meldungen freuen.Schöne Grüsse
Moin Jens,
jetzt bekommt die Angelegenheit Konturen 🙂 ... es wird allerdings nicht einfach für Dich werden.
Der Reihe nach:
Du hast mit den Kindern von deren Lebensbeginn an insgesamt 5 - 6 Jahre zusammengelebt. Da sollte schon eine recht enge Bindung entstanden sein. Einmal die Woche telefonieren halte ich daher für zu wenig. Auch die Besuchsregelung mit den 3 Wochen im Jahr ist ein unglaublicher Willkürakt. Das JA hat in dieser Beziehung überhaupt keine Weisung zu erteilen. Es ist allerdings auch denkbar, dass die Deine Ex überhaupt erst überzeugt haben. Man weiß es nicht. Daher empfehle ich Kontakt mit denen aufzunehmen. Da Du wegen der Entfernung kaum die Spielräume hast im direkten Gespräch auf die Beteiligten einzuwirken, wirst Du überwiegend schriftlich vorgehen müssen. Kannst Du den Inhalt des Jugendamtbriefes hier einstellen? Ohne Namen zu nennen, die Nennung von Beträgen und Datum weglassen - eben alles, was Rückschlüsse auf den Urheber erlaubt rausnehmen aus dem Text.
Auch für Dich gilt selbstverständlich erst einmal der mittlerweile übliche Anspruch darauf, die halbe Schulferienzeit mit Deinen Kindern verbringen zu dürfen. Das sind im Sommer 3 Wochen, jeweils Ostern und im Herbst ca. eine Woche. Beanspruchen kannst Du auch abwechselnde Weihnachtsfeiern bei Dir und KM.
KM darf, mit dem alleinigen Sorgerecht ausgestattet, theoretisch quer durch Europa herumziehen und Du kannst sehen, wie Du Dich nach der Decke streckst um Deine Kinder zu Gesicht zu bekommen. Die Sache mit den Fahrtkosten ist etwas komplizierter. Die Kostenbeteiligung von KM ist jedoch unter bestimmten Voraussetzungen denkbar. Ich meine, dies ist nach Rechtsprechung dann der Fall, wenn auf Deine Unterhaltszahlungen nicht das halbe Kindergeld angerechnet wird. Wie und von wem wurde der Unterhalt berechnet?
Deine Eltern haben auch ein Umgangsrecht, bzw. -Achtung! Umdenken! - die Kinder haben selbstverständlich das Recht ihre Großeltern zu sehen. Theoretisch muss die KM das sogar unterstützen. Also
a) auch Besuchszeiten für die Großeltern einfordern
b) idealerweise eine Regelung finden, dass die Großeltern die Kinder auch abholen können. Das würde Dich etwas entlasten.
Gruß
Till
edit: letzen Satz geändert in die Großeltern
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hallo,wegen dem Unterhalt ich zahle für meinen Fünfjährigen 228 euro und für meinen sechsjährigen 273 euro.kann ich von der KM fahrgeld fordern?sonst wirds unheimlich schwer 12x im Jahr meine Jungs zu sehen . Ich verdiene zwischen 1500-1900 euro netto ,wieso zahle ich aber in der Tabelle 1900-2300 Euro.kann mir jemand weiterhelfen.Darf auch nicht zur Einschulung kommen wie es von meinem Sohn gewünscht war.Sie fehlen mir sehr will alles tun um sie so oft wie möglich zu sehen.Schöne Grüsse!
Zu den Zahlen kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass du vermutlich im Jahresschnit im Bereich 1900 - 2300 Euro bist, das Weihnachts-/Urlaubsgeld geht ja mit rein !
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
Guten Morgen Jens,
um Deine Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle abschließend beurteilen zu können, muß das durchschnittliche bereinigte monatliche Netto berechnet werden. Wer hat die Unterhaltsberechnung bei Dir vorgenommen?
Deine jetzige Einstufung ist dadurch begründet, dass die Einkommensgruppen für Zahler von drei Unterhaltsempfängern gelten. Für Zahler von zwei Unterhaltsberechtigten erfolgt dann eine Höherstufung um eine Einkommensgruppe . Hättest Du nur ein Kind, dann würdest Du sogar um zwei Einkommensgruppen höher gestuft.
Den Besuch bei der Einschulung solltest Du Dir nicht untersagen lassen. Sprich in solchen Fällen mit der Schulleitung.
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hallo,ich hab vom Jugendamt der KM einen Brief bekommen,das ich die kinder nur 2 wochen holen darf und nicht 3 .Ist das rechtens?Gruss Jens
In den Sommerferien!!!!!!!!Gruss
Hi oberlippe,
ja so lange ihr keine gerichtliche Umgangsregelung habt, kann sie das durchaus so bestimmen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen