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willkürliche Änderung des Umganges durch die KM

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(@derkraf)

Hallo.

Hier also meine erste Frage.
Mein Kleiner ist jetzt auf dem Gymnasium. Nun findet seine Mutter, er könne jetzt nicht mehr jede zweite Woche bei mir sein, sondern nur noch höchsten aller drei Wochen. Und dann auch nicht mehr ab Freitagabend sondern erst ab Samstagfrüh. Weil er muß sich ja auch mal seinen Freunden widmen (sie meint: Freundschaften [Beziehungen] fürs Leben werden auf dem Gymi geschlossen und davon will sie ihn auf keinen Fall ausschließen) muß und natürlich üben, damit er die von ihr erwarteten Leistungen auch bringen kann.
Sie verfolgt jetzt eine Hinhaltetaktik und will den nächsten Umgangstermin immer erst Stück für Stück festlegen, statt sie bereits jetzt für einen längeren Zeitraum gemeinsam zu bestimmen.

Was ratet ihr mir?
Wie ich ja schon in meiner Geschichte geschrieben habe, haben wir einen alte Umgangsregelung (jeden Samstag von 9.00-11.30), die ihr bei Nichteinhaltung 10.000DM (also 5.000€) Strafe androht.

Danke schonmal

derkraf

Zitat
Geschrieben : 05.09.2007 17:02
(@PhoeniX)

Moin

Erinnere deine Ex noch mal an die gerichtliche Vereinbarung. Diese ist nicht so einfach zu kippen wie die KM glaubt.

Sage ihr klipp und klar, das sie sich entweder daran halten soll oder eine Urteilsabänderungsklage einreichen möchte. Ansonsten wirst du um vollstreckung bitten und da sie arbeitet hast du die Chance damit durchzukommen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2007 17:17
(@derkraf)

... prinzipiell geb ich Dir Recht.
Der Titel ist aber ziemlich alt. Ich hab sie auch bereits darauf hingewiesen.
Im Moment sammle ich Fakten (ich denke, nur eine Nichteinhaltung ist auch für ein Familiengericht zuwenig), um dann vor dem Familiengericht den Umgang zu erstreiten.
Hat jemand schon Erfahrungen mit dieser Konstellation und den Urteilen des FG?
Wer bezahlt die Anwälte und den Prozeß? (beim letzten Mal bekam ich Prozeßkostenhilfe)

derkraf

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2007 17:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin derkraf,

Wer bezahlt die Anwälte und den Prozeß? (beim letzten Mal bekam ich Prozeßkostenhilfe)

In Umgangsverfahren bezahlt jeder seinen Anwalt und die anteiligen Gerichtskosten. Ob und welche PKH Du bekommst, hängt von Deinem Einkommen ab; ggf. holst Du Dir beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein und gehst damit zu einem Familien(!)Anwalt Deines Vertrauens, der Dich entsprechend beraten und auch die PKH beantragen wird, falls die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Andere Frage: Du schreibst von einem Umgang "samstags von 9 bis 11:30 Uhr". Das ist bei einem Gymnasiasten (also mindestens 10 Jahre alt) ausgemachter Pipifax; da urteilen Gerichte üblicherweise jedes zweite Wochenende von Fr bis So als "gängigen Umgang" aus. War das ein Schreibfehler von Dir oder sind es wirklich nur 2,5 Stunden Umgang? In der Zeit kann man vielleicht gemeinsam frühstücken, aber keine tragfähige Vater-Sohn-Beziehung aufbauen und pflegen. Und falls nötig, kann Sohnemann auch mal bei Dir am Wochenende was für die Schule tun oder einen Kumpel mitbringen; das ist keine mütterliche Domäne.

Falls die Umgangszeit kein Schreibfehler war, sollte eine Umgangserweiterung auch in Deinem eigenen Interesse liegen!

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2007 17:47
(@derkraf)

Andere Frage: Du schreibst von einem Umgang "samstags von 9 bis 11:30 Uhr". Das ist bei einem Gymnasiasten (also mindestens 10 Jahre alt) ausgemachter Pipifax; da urteilen Gerichte üblicherweise jedes zweite Wochenende von Fr bis So als "gängigen Umgang" aus. War das ein Schreibfehler von Dir oder sind es wirklich nur 2,5 Stunden Umgang? In der Zeit kann man vielleicht gemeinsam frühstücken, aber keine tragfähige Vater-Sohn-Beziehung aufbauen und pflegen. Und falls nötig, kann Sohnemann auch mal bei Dir am Wochenende was für die Schule tun oder einen Kumpel mitbringen; das ist keine mütterliche Domäne.

Falls die Umgangszeit kein Schreibfehler war, sollte eine Umgangserweiterung auch in Deinem eigenen Interesse liegen!

Hallo Martin

Nein, es war kein Schreibfehler, aber mißverständlich geschrieben.
Diese Regelung wurde 2001 getroffen als mein Sohn 4 1/2 Jahre war, um ihn nach 2,5 Jahren Boykott durch sie wieder an den Umgang zu gewöhnen. Nach ca. einem Jahr haben wir dann langsam eine verträglichere Lösung gefunden (alle 2 Wochen von Freitag bis Sonntag)
Darum geht es ja, daß sie diese "stille Vereinbarung" jetzt mit windigen Argumenten kippen will.

Grüße

derkraf

***edit: Quoting korrigiert

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2007 18:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin derkraf,

dann würde ich an Deiner Stelle meiner Ex schriftlich eine neue Umgangsvereinbarung über "alle 2 Wochen von Fr X Uhr bis So Y Uhr; zusätzlich hälftige Ferien plus Feiertage" zur Unterschrift vorlegen. Falls sie sich sträubt, muss das Ganze eben gerichtlich geklärt werden - inklusive der Gefahr (für die Ex), dass die Zeiten zwar angepasst werden, aber die Zwangsgeldandrohung sicherheitshalber in die neue Regelung übernommen wird. Das kann sie nicht wirklich wollen...

Sei freundlich im Umgang mit ihr, aber hart in der Sache...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2007 18:27
(@derkraf)

Hallo Martin.

Das ist ein guter Tip. Ich werde das zumindest überlegen, wie ich es umsetzen kann.

Ich vermute jedoch, daß sie sich von vornherein quer stellen wird.
Ihre Meinung ist ja derzeit, daß sie festlegen kann, daß wir uns nur 1x im Monat sehen können, weil "ihr"  Sohn jetzt aufs Gymi geht und er unbedingt ganz viel üben muß (ihr Vorurteil: keiner außer ihr weiß wirklich, was gut für "ihr" KInd ist. Alle anderen sind Versager und haben kein Recht, sich an der Erziehung "ihres" Kindes zu beteiligen. - schlimm, oder?) Also mit anderen Worten, sie traut mir nicht zu, mit meinem Sohn  z.B. die Hausaufgaben in der von ihr geforderten (ganz wichtig dabei) Form zu machen. Schließlich soll "ihr" Kind ja mal was besseres werden als sein Halbbruder (was sie immer wieder betont), also mein großer Sohn. Der macht ja auch "nur" eine Ausbildung zum Restaurantfachman, wird nächstes Jahr fertig und dann in die Schweiz oder nach Österreich gehen, um eine Barkeeper-Ausbildung zu machen.
Nur nebenbei, sie ist nicht etwa Pädogogin oder irgendwie außergewöhnlich qualifiziert, hat halt BWL studiert wie viele andere auch, und ich bin auch nicht auf der Wurstsuppe hergeschwommen, hab Abitur und ein (allerdings abgebrochenes) Studium. Ich meine, mir ist die Notwendigkeit der Hausaufgaben und des Übens also durchaus bekannt und ich unterstütze das voll. Ich mache aber eben keine Schönschriftabschreibeübungen von einer halben Buchseite pro Tag, sondern schreibe mit ihm lieber ein Reisetagebuch im Urlaub oder rechne mit ihm im Kopf statt belegbar auf Papier (ich kann ihr also viel vom Pferd erzählen) . Das ist ihr Problem und sie macht es zu unserem.

Doch wie hab ich hier in einer Signatur gelesen: Wer kämpft kann verlieren .....

einen schönen Donnerstag erstmal an alle

derkraf

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2007 12:02
(@derkraf)

... gestern nun haben wir über den Geburtstag von unserem Sohn gesprochen.
Alles bleibt anders, die Feier ist verschoben und bis dahin sehe ich ihn wohl nicht. Ich werde natürlich an seinem Geburtstag dort aufkreuzen.

Ich hab mir überlegt, daß unser 3-Gespräch auf neutralem Boden, also weder bei mir und schon gar nicht bei ihr stattfinden sollte. Ich werde beide nächsten Sonntag zum Brunch einladen. Da sind hoffentlich locker und entspannt und ich kann damit gleich dem Geizvorwurf von ihr entgegen treten. 😉

Komisch bei anderen getrennten Eltern kann das total problemlos ablaufen. Aber nachdem ich die Geschichte von Sandgren gelesen habe, scheint meine doch recht überschaubar und einfach.

Freitagsgrüße

derkraf

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2007 14:08
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Derkraf!

Ihre Meinung ist ja derzeit, daß sie festlegen kann, daß wir uns nur 1x im Monat sehen können, weil "ihr"  Sohn jetzt aufs Gymi geht und er unbedingt ganz viel üben muß

Dann zieh ihr diesen Zahn. Weise sie freundlich (!) darauf hin, dass angemessener Umgang per Gesetz (§ 1684 BGB) das Recht Eures Sohnes ist und es ihre Pflicht als Betreuungselternteil ist diesen Umgang zu ermöglichen. Sollte sie sich nicht an die deutschen Gesetze halten wollen, dann zwingt sie Dich damit das Recht Eures Sohnes gerichtlich durchzusetzen. Das wäre dann ein Umgangsverfahren.

Wenn Du gut hier im Forum gelesen hast wirst Du wissen, dass Du recht selbstbewusst in ein solches Verfahren gehen kannst und gute Aussichten auf Erfolg hast. Kind älter als 10 Jahre und nur 1x pro Monat Umgang mit dem Vater - ich denke da lächelt selbst der altmodischste Robenträger drüber.

Dementsprechend tough solltest Du Exe begegnen - nicht groß diskutieren, sondern auf Einhaltung der Rechte bestehen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2007 23:36
 AJA
(@aja)
Registriert

Hallo derkraf,

die Argumente der KM scheinen aus einer absoluten Unsicherheit heraus zu kommen. Ich habe zwei Kinder auf dem Gymmi, jetzt 7. und 8. Klasse und ich weiß eins ganz bestimmt: es ist Stress, aber am WE tun meine beiden gar nichts. Und wenn sie es tun müssten, dann wäre es die falsche Schulwahl gewesen.

Mag schon sein, dass man vor Schulaufgaben mal ein wenig mehr tun muss, aber das kann auch beim Papa passieren.

Freundschaften kann man, wie erwähnt auch beim Papa pflegen. Meine Große hatte erst Besuch von ihrer Urlaubsliebe. Der ist mit zum Papa gefahren und hat sich gefreut, ihn kennen zu lernen  :wink:. Die Urlaubsliebe ist vorbei, aber ich bin mir sicher, dass die nächste vor der Tür steht. Und ehe sie ein Papawochenende auslässt, nimmt sie ihren Freund mit. So what ....

Gruß AJA

P.S.: meine Mittlere war auch schon mit ihrer besten Freundin bei deren Vater. Ich hab mit ihm telefoniert, er meinte, das sei nicht das erste Mal, dass seine Tochter Freundinnen mitbringt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2007 01:25




(@derkraf)

So, ich hab lange nix geschrieben dazu, doch ich möchte das Thema gerne fortsetzen.

Mittlerweile ist einiges passiert:
Wir hatten eine gemeinsame Regelung/Abstimmung bis zum Jahresende gefaßt und diese auch weitgehend eingehalten. Beim letzten Treffen, als ich meinen Sohn vor Silvester abgeholt habe ist die Situation jedoch ziemlich eskaliert:
29.12.2007
Bei ihr
Sie auf die Art und Weise Fortsetzung des Umganges angesprochen, nachdem der „Plan“ abgelaufen war.
KM: “für Januar sieht es schlecht aus und außerdem fahrt ihr ja im Februar schon in den Winterurlaub.“
Es folgen allgemeine Aussagen wie
- die Wochenenden sind verplant
- er braucht Zeit für seine Freunde
- Wir wollen nun endlich mal zu Ex-Kollegin von ihr fahren
(im Okt./Nov hab ich meinen Sohn in der Woche an den Feiertagen (Reformation u Buß- u Bettag) genommen, um ihr genau dafür die We freizuhalten.
Nachdem durch ihre Beleidigungen ein Streit ausgebrochen ist und mein Sohn versucht, seiner Mutter den Mund zu zu halten, erkläre ich ihr, dass ich ihre Wohnung nicht mehr betreten werde und die Übergabe von jetzt an an der Wohnungstür stattfinden wird. Sie darauf: „Wenn Du nicht rein kommst, bleibt er hier und darf nicht mitkommen.“
Daraufhin hab ich vor der zugeschlagenen Tür gewartet, bis sie sich beruhigt hat und mein Sohn gehen durfte.
Im Auto hab ich mich bei ihm entschuldigt, weil ich nicht wollte, dass er so was miterleben muß.

30.12.2007
Bei mir
mein Sohn und ich sind uns einig, dass wir einen Umgang aller 2 Wochen wollen, für ein ganzes Wochenende (Fr nach der Schule – Sonntagabend) und abwechselnd ein We mit meiner Lebensgefährtin und ihrer Tochter (gleichaltrig) und ein Jungswochenende.

01.01.2008
Bei mir
mein Sohn und ich wollen den Vorschlag seiner Mutter machen und mit dem Wochenende 11.-13. Januar beginnen.
Bei ihr
mein Sohn und ich beginnen ihr unseren Vorschlag zu „erklären“, werden aber unterbrochen, dass sie sich an Neujahr nicht mit uns auf der Treppe unterhält und wirft uns die Tür vor der Nase zu. mein Sohn und ich stehen draußen. mein Sohn klingelt heftig, sie öffnet, schreit ihn an er solle das gefälligst lassen und wirft erneut die Tür zu. Daraufhin klingelt mein Sohn wieder und wird lautstark durch die Tür zur Ruhe gerufen. Die Tür öffnet sich, ich beginne mit ihr zu reden und über den weiteren Umgang zu sprechen. Mit den Worten: „Ich rede nicht mit Dir, Du kannst mir schreiben!“ zerrt sie meinen Sohngegen seinen Willen in die Wohnung und knallt die Tür zu.
Ich stehe alleine draußen.

02.01.2008
Am Telefon, ich hab sie angerufen.
Neben den schon bekannten Beleidigungen (Schmutz, unfähig, nicht kümmern usw) erklärt sie, dass sie den Umgang nur an einem Wochenende im Monat will und ansonsten die Kontrolle darüber haben will, was mein Sohnmacht. Es geschehe alles zu seinem Wohle, denn sie kann nichts kontrollieren, wenn er bei mir ist und für sie stehe fest, dass ich z.B. computerkrank sei und darum dürfe mein Sohn  bei mir unendlich mit seinem neuen Computer spielen (Sie: „Man lebt besser ohne PC und TV.“ Ich: „Dann kannst Du es doch abschaffen, die Geräte hast Du gekauft.“ Sie: „Den PC hast Du uns aufgedrängt, Du hast ihm letztes Jahr einen gebrauchten Laptop geschenkt.“ Ich: „Ja dann wäre, als er kaputt ging, die Chance gewesen, keinen neuen zu kaufen.“ Stattdessen bekam er zu Weihnachten einen nagelneuen, fast 900€  teuren Laptop.)
Nebenbei hat sie mir erklärt, dass Franz ein paar schöne Nettigkeiten über mich erzählt hat.
Ihre Regelung nun soll lauten, dass sie bestimmt, an welchem We mein Sohn bei mir sein kann. Vielleicht auch nur mal von Samstagmorgen bis Samstagabend, das entscheidet sie. mein Sohn wolle eh nur aller drei Wochen bei mir sein. (Klar, das hat sie ihm eingeredet, weil dann ein We mit meiner Lebensgefährtin und ihrer Tochter  aller 6 Wochen stattfindet und folglich ebenso aller 6 Wochen eines nur mit mir, denn meine Lebensgefährtin hat mit dem Papa ihrer Tochter einen ganz normalen 2Wochenrhythmus vereinbart.
Meinen Vorschlag, uns doch gemeinsam noch mal zu verständigen, lehnte sie ab. Sie hätte soviel zu tun, müsse morgen arbeiten und an dem Wochenende, an dem mein Sohn bei mir ist, hat sie frei und das will sie genießen. Ich hab sie dann gefragt, ob es ihr nicht die halbe Stunde wert sei. Sie hat nur schallend gelacht, gefragt ob ich spinne und aufgelegt.

08.01.2008
Heute nun war ich beim Allgemeinen Sozialdienst vom JA  und hab mit dem Mitarbeiter eine Mediation vereinbart. Ziel ist es, zusammen (alle 4) eine Umgangsregelung zu treffen, die mein Sohn, seine Mutter und ich tragen können und allen gut tut. Der Mitarbeiter will sie schriftlich zu einem Vorgespräch einladen, um sie kennenzulernen und die Möglichkeiten auszuloten.
Ich bin ja gespannt!
Aber er hat Recht wenn er sagt, was es wohl auf meinen Sohn für einen Eindruck machen soll, wenn seine Eltern es nicht schaffen und andere bemühen müssen, die dann festlegen, wo er seine Wochenenden verbringen darf.

Ich halt euch auf dem laufenden

Grüße

derkraf

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2008 16:23
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Aber er hat Recht wenn er sagt, was es wohl auf meinen Sohn für einen Eindruck machen soll, wenn seine Eltern es nicht schaffen und andere bemühen müssen, die dann festlegen, wo er seine Wochenenden verbringen darf.

Natürlich hat er recht - aber er soll bitte berücksichtigen wie und durch wen es zum Streit kommt.

Aber Du bist aufm richtigen Weg. Erstmal ne Elternberatung. Funzt das nicht, dann ab zum Amtsgericht. Dürfte nicht allzu schwer sein hier mindestens einen 14-tägigen Rythmus (Fr.-So) zu erreichen plus hälftiger Ferienregelung.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2008 16:32
(@derkraf)

... ich denke, daß wir uns gestern ganz gut verstanden hat und er auch erkennen wir, von wem Streitereien ausgehen, auch wenn er eine Mediatorenrolle einnimmt. Letztendlich muß die Mutter mitarbeiten wollen, sonst wird es nicht funktionieren.
Nach meiner Trennung von ihr hat sie es 2,5 Jahre geschafft meinen Sohn und mich  auseinander zu halten. Damals hab ich es schon einmal mit einer Mediation versucht. Sie hat es jedoch permanent verhintert und unterlaufen. Letztendlich mußte ein Gericht die Regelung treffen.
Ich verspreche mir von dem Vorgespräch mit ihr beim JA, daß man ihr dort ihre Verantwortung nochmal klar macht und ihren Egoismus in die Schranken weist.
Mir ist auch wichtig, daß ich meinem Sohn in die Augen sehen kann und mich um die Durchsetzung seiner Rechte gekümmert habe. Auch wenn ich 1998 gegangen bin, habe ich nur seine Mutter verlassen, nicht ihn.

derkraf

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2008 16:53
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin!

Mir ist eins nicht ganz klar; Es besteht ein rechtskräftiger, offenbar zwangsgeldbewehrter Umgangsbechluss. Auch wenn er aus dem Jahr 2001 ist, hat der immer noch Gültigkeit, bis zu einem evtl. neuen Beschluss. Eine private Vereinbarung der Eltern, so wünschenswert die auch ist, ersetzt niemals einen Gerichtsbeschluss.

Das einzige, was Derkraf derzeit einfordern kann, ist die Einhaltung des bestehenden Beschlusses. Das selbe gilt übrigens auch für die Mutter.

Und ganz wichtig, der Wille des Kindes ist in diesem Alter von gehörigem Gewicht. Mediation hin, Mediation her, Rechtssicherheit bringt nur ein Gerichtsbeschluss.

So lobenswert die Bemühungen, eine aussergerichtliche Vereinbarung zu treffen auch sind, dieser Umstand muß berücksichtigt werden. Nachdem, was ich hier lesen musste zu der Geschichte, würde ich der Mutter noch weitere Sauereien zutrauen.

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2008 14:15
(@derkraf)

Hallo Tom.

Danke für Deine Zeilen und Deine Gedanken.
Du hast völlig Recht, wenn Du schreibst, daß wirkliche Rechtssicherheit nur ein Gerichtsbeschluß geben kann.
Doch Recht haben und Recht bekommen, sind oft genug zwei verschiedene Paar Schuhe. Und ich  werde meinen Sohn bestimmt nicht mit der Polizei aus der mütterlichen Wohnung holen lassen, um den Umgang zu realisieren. Ich setze mehr darauf, daß mein Kleiner von sich aus merkt, was gespielt wird und daß ich mich für uns einsetze. Er wird sich mit seinen Mitteln daheim zur Wehr setzen, da bin ich mir ziemlich sicher.
Den Umgang im Moment nur selten und sporatisch zu haben tut weh, doch das halte ich aus. Ich möchte versuchen ihn davon verschonen, daß von einem Gericht bestimmt bekommt, wo er seine Wochenenden zu verbringen hat. Als allerletztes Mittel schließe ich das jedoch nicht aus. Auch in seinem Interesse.

Grüße aus Le

derkraf

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2008 13:24
(@elisabethna)
Schon was gesagt Registriert

Doch Recht haben und Recht bekommen, sind oft genug zwei verschiedene Paar Schuhe. Und ich werde meinen Sohn bestimmt nicht mit der Polizei aus der mütterlichen Wohnung holen lassen, um den Umgang zu realisieren. Ich setze mehr darauf, daß mein Kleiner von sich aus merkt, was gespielt wird und daß ich mich für uns einsetze. Er wird sich mit seinen Mitteln daheim zur Wehr setzen, da bin ich mir ziemlich sicher.

Guten Morgen,

ich würde das auch nicht tun, also mit der Polizei daherkommen, dann ist das Verhältnis ein für allemal im Eimer!

Und ich will dir deine schöne Vorstellung, dass sich dein 10jähriger daheim zur Wehr setzt, eigentlich nicht nehmen, glaube aber nicht wirklich daran, tut mir leid!
:thumbdown:
Mein Sohn ist auch 10 Jahre alt und kommt jetzt bald ins 5. Schuljahr ins Gymnasium und ich habe auch schon überlegt, ob er dann mehr tun muss und ob das mit den Vaterzeiten noch passt (jedes zweite Wochenende von Samstag 10.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr, dazu jeden zweiten Montagnachmittag, also nach meinem Wochenende.....mein Ex wollte lieber von Freitagmittag an, aber irgendwo habe ich mal gelesen, dass kleinere Kinder - und die Vereinbarung ist schon seit der Grundschule so - den Vater lieber öfter sehen sollen, da fand ich jeden zweiten Montag direkt nach der Schule besser).....allerdings macht mein Ex auch mit ihm die Hausaufgaben, wenn er sich davor drücken und einen auf Wochenend-Bespaßung machen würde, also mir die Arbeit und ihm nur das Vergnügen, würde ich die Zeit auch kürzen.
Unsere vier großen Kinder sind auch alle auf dem Gymnasium und die machen am Wochenende eigentlich nix für die Schule, außer, wenn Montag eine Arbeit ansteht, da werden schon mal Latein-Vokabeln ausgegraben.
😉
Wenn ich wirklich wollte, dass meine Kinder nicht mehr zum Vater gehen sollen, dann würde ich das auch schaffen, das schreibe ich dir hiermit ganz offen und ehrlich. Ein 10jähriger ist zu klein, um sich zu wehren, vertu dich da nicht! Wir haben auch immer gehofft, dass meine Stiefkinder sehen, wie NETT wir sind und wie DOOF ihre eigene Mutter sich verhält (mal überspitzt ausgedrückt), aber das hat auch nicht geklappt, die wollten nie Stress haben und haben immer artig ja gesagt, egal was war. Inzwischen sind sie aber älter und lassen sich nicht mehr alles gefallen und hinterfragen auch mal etwas von ihrer Mutter, warum sie dieses und jenes nicht dürfen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2008 11:08
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

off Topic:

Servus ElisabethNa!

allerdings macht mein Ex auch mit ihm die Hausaufgaben, wenn er sich davor drücken und einen auf Wochenend-Bespaßung machen würde, also mir die Arbeit und ihm nur das Vergnügen, würde ich die Zeit auch kürzen

Gott sei Dank haben die Kinder und der Ex das Recht auf Umgang, so daß Du es nicht viel zu kürzen gäbe! 😡

Würde meine Ex auch nur ansatzweise Deine Aussagen in die Tat umsetzen wollen, wäre sie schneller bei Gericht als ihr lieb ist...
Was berechtigt Dich eigentlich zu so einer Einstellung?

Verständnislos...

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2008 16:10
(@derkraf)

Hallo ElisabethNA

Danke für Deine Zeilen. Ich möchte etwas dazu vertiefen und erklären:
Ein wenig kenne ich meinen Sohn schon. Er wird auch schon 12 und in dem Alter sind die 2 Jahre schon viel, was an Entwicklung abläuft. Und ich habe ihn erlebt:
Wie er beim ersten vor seinen Augen und Ohren eskalieren Streit seiner Mutter den Mund zugehalten hat und wie er am Telefon ihren manchmal nicht ganz nachvollziehbaren Argumentationen gegenhält.
Ich hab auch nicht angenommen, daß er daheim in den "Partisanenkrieg" ziehen würde und den Aufstand probt. Mir ist an einem guten Verhältnis zwischen Mutter und Sohn gelegen. Doch er wird sich nicht alles gefallen lassen und versteht auch immer mehr, daß er ein Recht auf den Umgang hat. Daran kann seine Mutter unter normalen Umständen nix ändern.
Und um das sicher zu stellen, bin ich beim JA gewesen.

Daß Du die Zeit kürzen würdest, wenn der Papa nur bespaßen wollte, würde sich am Ende gegen Dein Kind richten. Also redet lieber. Ihr habt immer noch ein Kind zusammen und tragt die Verantwortung.
Aber ich glaube das weißt Du.  🙂

und hallo 82Marco.

... ich glaube, daß ElisabethNA nur in überspitzter Form zeigen wollte, wie Mütter reagieren können. Es war nicht wirklich ernst gemeint und kein Angriff. Jedenfalls sehe ich das so.
Ich weiß, daß Mütter sich manchmal von ihren Kindern geringeschätzt fühlen, weil die Kinder ja beim Papa "immer nur" Spaß haben.
Und wir wissen, daß es so nicht ist. Wir reden den Kindern nicht ein, daß die Mütter "schlecht" wären und trotzdem geraten wir schnell in den Verdacht. Es ist eine Eifersucht, die auch wir Väter empfinden, denn ich möchte auch den Alltag mit meinem Kind teilen und kann es nicht.

Grüße aus Le

derkraf

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2008 18:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin derkraf,

Ich weiß, daß Mütter sich manchmal von ihren Kindern geringeschätzt fühlen, weil die Kinder ja beim Papa "immer nur" Spaß haben.

Das liegt in der Natur der Sache, wenn Vatersein (meist auf mütterliches Betreiben!) auf den üblichen Wochenend-Termin im 2-Wochen-Turnus reduziert wird: Die knappe gemeinsame Zeit von Vater und Kindern ist dann tatsächlich vor allem Freizeit und eben nicht Schule, Hausaufgaben und Zimmer aufräumen. Mütter, die das nicht wollen, sollten mit den Vätern ihrer Kinder ein Wechselmodell einrichten; dann halten sich Spass- und Pflichtphasen die Waage. Zu komisch, dass die meisten Mütter, die sich über die (selbst geschaffenen!) "Spasspapas" beklagen, auf diesem Ohr sehr taub sind...

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2008 18:49
(@riviera)

@Elisabeth
Hm, du ziehst einen Sohn auf und wie bei vielen Muettern frage ich mich immer wieder, was ihr mal denkt oder wie ihr es findet, wenn der eigene Sohn an so ne Frau (dann Exfrau) geraet.

Und oh doch, auch 10 jaehrige, sogar juengere wehren sich!

@derkraf
Das ist klassisch, Mama sagt so, Sohnemann will aber ganz anders.

Geh die Schritte nacheinander und halte fest an der Regelung. Sohni wird noch frueh genug immer weniger mit beiden ETs umherziehen wollen, weil dann wirklich anderes wichtig fuer ihn ist. Das du als Dad (wie ich seine Mom) ein wichtiger Teil bleibt, dass ist wichtig.

Lieben Gruss riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2008 19:19




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