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willkürliche Änderung des Umganges durch die KM

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82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus derkraf!
Mir fällt gerade ein:hast Du die "20 Wünsche von Trennungs-/Scheidungskindern" mal ausgedruckt?
Falls nein, mache es gleich zwei Mal und lass EX ein Exempalr zukommen...DAS sollte zukünftig Eure Bibel sein im Umgang miteinenader!

Ich drück Euch die Daumen, dass das Gespräch im JA positive Auswirkungen hat!

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2008 17:07
(@derkraf)

Marco.

Hab zwar ne Weile gesucht, bin aber dann fündig geworden und hab mir gleich 4 Exemplare ausgedruckt.

http://www.vatersein.de/pdf/20WuenscheVonScheidungskindern_A4.pdf

Danke nochmal für den Tip.

derkraf

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2008 18:01
(@riviera)

Hallo derkraf,

egal warum auch immer, ein Kind zum Postboten machen find ich nicht gut. Der Umgang betrifft zwar das Kind direkt und man kann auch je nach Alter mti dem Kind darueber sprechen, aber eine moegliche Umgangsgestaltung dem Kind zur Uebergabe an die Mutter geben, nee, das geht nicht.

Auch haette ich die Kopie dessen nicht mit dem Kind zusammen beim Jug abgegeben. Ich glaube nicht,dass das gut ankommt.

Wenn der Kontakt zwischen den Eltern gut laeuft ist das sicher was ganz anderes, aber wenns so ist wie bei euch, dann wuerde ich davon absehen.

Ein weiterer Grund ist, je nachdem wie ein ET wie die KM drauf ist, kriegt das Kind das nachher zu spueren-man weiss ja nie.

Nur ein Gedanke, fuehl dich bitte nicht auf den Schlips getreten!!!

Gruss riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2008 20:20
(@PhoeniX)

Moin

Als stiller Mitleser, würde mich mal die von euch aufgesetzten Umgangswünsche interressieren. ^^

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2008 21:27
(@derkraf)

egal warum auch immer, ein Kind zum Postboten machen find ich nicht gut. Der Umgang betrifft zwar das Kind direkt und man kann auch je nach Alter mti dem Kind darueber sprechen, aber eine moegliche Umgangsgestaltung dem Kind zur Uebergabe an die Mutter geben, nee, das geht nicht.

Auch haette ich die Kopie dessen nicht mit dem Kind zusammen beim Jug abgegeben. Ich glaube nicht,dass das gut ankommt.

Wenn der Kontakt zwischen den Eltern gut laeuft ist das sicher was ganz anderes, aber wenns so ist wie bei euch, dann wuerde ich davon absehen.

Gruss riviera

Hallo Riviera

Nee, ich fühl mich nicht auf den Schlips getreten.
Aber mal rückwärts:
- Wenn es zwischen den Elten gut laufen würde, bräuchte ich auch kein JA, um sowas simples wie die Umgangsregelung auf feste Beine zu stellen.
- Wir haben die Kopie deswegen zusammen beim JA eingesteckt, weil wir den Vorschlag gemeinsam uns überlegt haben (mein Sohn und ich) und weil wir damit        gemeinsam unser Recht umsetzen wollen. Ich denke, daß man mit fast 12 Jahren für sein Recht eintreten kann. Noch  dazu wenn es dem eigenen Wunsch entspricht.
- Und zuletzt: Ich habe ihn nicht zum Boten gemacht (das machte sie, als sie ihm den Wisch in die Jacke gesteckt hat, in dem sie uns den Verlauf der 24 Stunden im Januar vorschreibt), denn ich war dabei als er den Brief seiner Mutter übergeben hat.

Aber Du hast Recht, die Situation ansich ist für uns Eltern peinlich vor unserem Kind.

Grüße

derkraf

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2008 11:52
(@derkraf)

Moin

Als stiller Mitleser, würde mich mal die von euch aufgesetzten Umgangswünsche interressieren. ^^

Gruß

Martin

Hallo Martin.

Unsere Wünsche sind das, was wahrscheinlich "Standard" ist:

aller 14 Tage von Freitag bis Sonntag
halbe Ferien uns wechselnde Feiertage.

also wirklich nix außergewöhnliches. Doch nichtmal das will sie uns jetzt einräumen. Und schon gar nix geheimes  😉
Warum fragst DU?

Grüße

derkraf

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2008 11:55
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus derkraf!

also wirklich nix außergewöhnliches. Doch nichtmal das will sie uns jetzt einräumen.

Also, wenn Ex nichts davon hören will, wird der nächste Versuch das JA sein.
Ich würde an Deiner Stelle die Verhandlungslatte höher ansetzen, damit zur Erreichung Deiner "Minimalforderung" a bisserl Verhandlungsspielraum nach unten hast  😉

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2008 13:24
(@derkraf)

Der entscheidende Donnerstag, an dem sie das Einzelgespräch beim JA hatte, war gestern, aber das wißt ihr ja schon.
Sie war also da und hat mit dem MA gesprochen.
Sie hat mit meinem Sohn noch einen weiteren Vorschlag für den Umgang erarbeitet (die xxxxx Xxx, belästigt ihn und zwingt ihn quasi, sich selbst zu revidieren) und den beim JA vorgelegt. Der soll wohl auch recht unterschiedlich sein. Naja, was anderes hab ich nicht erwartet. Ihren Vorschlag sendet nun das JA in Kopie an mich (das war wohl ihre ausdrückliche Bitte)
Nun gibt es am 19.2. einen weiteren Termin beim JA (ohne meinen Sohn, um ihn nicht nochmal in die o.g. Situation zu bringen - finde ich auch völlig richtig)
Ich bin gespannt auf ihr Auftreten zu dem Termin und noch viel mehr, wie es verlaufen und ausgehen wird.

Grüße

derkraf

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2008 13:56
(@PhoeniX)

Moin

Warum fragst DU?

Eben weil es mich wundert, das du nicht langsam aus der dunklen Ecke herauskommst und mal Nägel mit Köpfen machst.

Durch das ewige hin und her, was du hier so beschreibst ist es doch kein Wunder, das dein Sohn immer wieder hin und her schlingert und noch nicht gelehrnt hat seine eigende Meinung zu vertreten.

Du ließt hier im Forum immer wieder wie eine vernünftige Umgangsvereinbarung auszusehen hat und machst einen Minimumvorschlag......  :puzz:

Spätestens seit dem Kellnerspruch hättest du schalten müssen. Es kann nicht angehen, das du dich als Papa so herunterputzen läßt. Glaubst du das die Ex deinem Sohn etwas anderes erklärt? (übrigens ist das ein Verstoß gegen §1684 ABS 2 BGB)

Wie soll dein Sohn lehrnen in der harten Welt zurechtzukommen, wenn man ihm nicht beibringt für seine Ideale einzustehen und ein gewisses Maß an Egoismuß zu entwickeln? Da sehe ich eher die Gefahr des Kelnerwerdens.  😉

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2008 15:50
(@derkraf)

Hallo PheoniX

Durch das ewige hin und her, was du hier so beschreibst ist es doch kein Wunder, das dein Sohn immer wieder hin und her schlingert und noch nicht gelehrnt hat seine eigende Meinung zu vertreten.

Das sind harte Worte!
Zur Erklärung:
Die Schwierigkeiten mit dem Umgang bestehen seit Beginn dieses Schuljahres. Im September konnte ich sie noch zu einer Einigung bewegen, die allerdings zunächst nur bis zum Ende des Kalenderjahres ging. Eine neue Einigung war nicht möglich, was ich aber als die legitime Fortsetzung gesehen hätte. Jetzt, seit dem 1.1.2008, fängt sie massiv an, Zicken zu machen. Da bin ich sofort eingeschritten.
Da wir heute den 25.1.2008 haben, würde ich nicht von einem "ewigen Hin und Her" sprechen wollen.  😉

Du ließt hier im Forum immer wieder wie eine vernünftige Umgangsvereinbarung auszusehen hat und machst einen Minimumvorschlag......  :puzz:

... stimmt, hab ich hier gelesen und das zusammen mit meinem Sohn besprochen. Es ist sein Recht und der Vorschlag soll seinen Wunsch widerspiegeln und nicht die Wunschträume (die ich natürlich auch habe) von mir.
Ich denke, die gleichberechtigte Abstimmung von beiden ist entscheidend.

Spätestens seit dem Kellnerspruch hättest du schalten müssen. Es kann nicht angehen, das du dich als Papa so herunterputzen läßt. Glaubst du das die Ex deinem Sohn etwas anderes erklärt? (übrigens ist das ein Verstoß gegen §1684 ABS 2 BGB)

Da hast Du völlig Recht. Nur beweise das am Telefon gesagte mal. Ist sehr schwierig.
Doch prinzipiell hast Du Recht.

Wie soll dein Sohn lehrnen in der harten Welt zurechtzukommen, wenn man ihm nicht beibringt für seine Ideale einzustehen und ein gewisses Maß an Egoismuß zu entwickeln? Da sehe ich eher die Gefahr des Kelnerwerdens.  😉

Das lernt er zumindest bei mir, wenn er mit mir einen Vorschlag aufstellt, wenn er erfährt wie ursprünglich der Umgang wieder zustande gekommen ist. Da hat er, glaub ich, zum ersten mal gehört, daß es sein Recht ist, Umgang zu haben. (die Gefahr besteht hier, daß die KM u.U. den §1684 ABS 2 BGB falsch und gegen mich auslegt, denn sie kommt bei der ganzen Geschichte schlecht weg. U.a. aus diesem Grunde hab ich bisher Rücksicht genommen und darauf verzichtet, meinem Sohn die ganzen schmutzigen Details zu erklären, sonden bin lieber im Hintergrund aktiv gewesen.)
Von seiner Mutter wird er anderen Egoismus lernen.

Freitagsgrüße

derkraf

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2008 16:53




(@PhoeniX)

Das sind harte Worte!

Sehe ich anders. Dieses spiegelt lediglich meine Meinung wieder. Siehe hierzu auch meine Signatur.

Die Schwierigkeiten mit dem Umgang bestehen seit Beginn dieses Schuljahres. Im September konnte ich sie noch zu einer Einigung bewegen, die allerdings zunächst nur bis zum Ende des Kalenderjahres ging. Eine neue Einigung war nicht möglich, was ich aber als die legitime Fortsetzung gesehen hätte. Jetzt, seit dem 1.1.2008, fängt sie massiv an, Zicken zu machen. Da bin ich sofort eingeschritten.
Da wir heute den 25.1.2008 haben, würde ich nicht von einem "ewigen Hin und Her" sprechen wollen.  😉

Mag sein. Jedoch hättest du das Thema direkt im September im Keim ersticken sollen.

... stimmt, hab ich hier gelesen und das zusammen mit meinem Sohn besprochen. Es ist sein Recht und der Vorschlag soll seinen Wunsch widerspiegeln und nicht die Wunschträume (die ich natürlich auch habe) von mir.
Ich denke, die gleichberechtigte Abstimmung von beiden ist entscheidend.

Du bedenkst das dein Sohn erst 12 ist. ^^ Du versuchst da anscheinend ein Pferd von hinten aufzuzäumen. An deiner Stelle hätte ich deine Wünsche geäußert und dann den Sohn um seine Meinung gebeten. Klar das der Sohnemann auch die Wünsche der KM mit einfließen läßt. Er steckt mitten in einem Loyalitätskonflickt, welchen ich durch dein Handeln und das deiner EX noch begünstigt sehe.

Da hast Du völlig Recht. Nur beweise das am Telefon gesagte mal. Ist sehr schwierig.
Doch prinzipiell hast Du Recht.

Du sollst Sie deswegen nicht vor Gericht ziehen, sondern Deiner Ex diesbezüglich die Meinung geigen.

(die Gefahr besteht hier, daß die KM u.U. den §1684 ABS 2 BGB falsch und gegen mich auslegt, denn sie kommt bei der ganzen Geschichte schlecht weg. U.a. aus diesem Grunde hab ich bisher Rücksicht genommen und darauf verzichtet, meinem Sohn die ganzen schmutzigen Details zu erklären, sonden bin lieber im Hintergrund aktiv gewesen.)

Und du glaubst das dein Sohn § versteht, die nicht mal wir Erwachsenen richtig verstehen??

Fakt für mich ist:
Ich als ET kümmere mich um die Durchsetzung der Rechte meines Kindes. Ich zeige meinem Kind auf, was ich als ET für ihn für das Beste halte und räume ihr dann ein Mitspracherecht ein. Deswegen bin ich ja schließlich Erwachsen und mein Kind ein Kind (und das soll es auch bleiben dürfen)

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2008 17:41
(@derkraf)

Sehe ich anders. Dieses spiegelt lediglich meine Meinung wieder. Siehe hierzu auch meine Signatur.

... dann besteht Deine Meinung in dem Falle aus harten Worten, was ja auch okay ist.  😉

Mag sein. Jedoch hättest du das Thema direkt im September im Keim ersticken sollen.

Im September haben wir die Einigung noch getroffen, erst Ende Dezember, als sie keine Einigung mehr wollte, wurde es schwierig. Darum bin ich seitdem aktiv.
Aber vielleicht hast Du andere Erfahrungen gesammelt, daß Du mir das so rätst.

Du bedenkst das dein Sohn erst 12 ist. ^^ Du versuchst da anscheinend ein Pferd von hinten aufzuzäumen. An deiner Stelle hätte ich deine Wünsche geäußert und dann den Sohn um seine Meinung gebeten. Klar das der Sohnemann auch die Wünsche der KM mit einfließen läßt. Er steckt mitten in einem Loyalitätskonflickt, welchen ich durch dein Handeln und das deiner EX noch begünstigt sehe.

Da hast Du völlig Recht. Der Konflikt ist durch ihr bescheuertes Verhalten entstanden. Ich hätte meinem Sohn das gern erspart.

Und du glaubst das dein Sohn § versteht, die nicht mal wir Erwachsenen richtig verstehen??

Davon ist keine Rede. Natürlich versteht er die § nicht, muß er auch nicht, dafür bin ich ja da.

Fakt für mich ist:
Ich als ET kümmere mich um die Durchsetzung der Rechte meines Kindes. Ich zeige meinem Kind auf, was ich als ET für ihn für das Beste halte und räume ihr dann ein Mitspracherecht ein. Deswegen bin ich ja schließlich Erwachsen und mein Kind ein Kind (und das soll es auch bleiben dürfen)

Genau, und darum darf ich ihn nicht zerreißen. Er muß was passiert mit tragen, denn es geht um ihn.

Grüße aus Le

derkraf

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2008 13:16
(@derkraf)

Heute, ein gutes Jahr nach meinem letzten Eintrag hier, hab ich die gerichtliche Entscheidung bekommen.
Doch zuvor kurz die Etappen:
März 2008 haben wir uns vor dem Jugendamt auf ein Umgangsrecht "geeinigt", die bis Ende der Ferien gilt. D.h. 14-tägig Sa/So. Sie hat es nach Kräften hintertrieben.
Juni 2009: nicht nur verbale, sondern auch tätliche Attacken von ihr gegen mich im Beisein unseres Kindes
ab August 2008 existiert keine Regelung mehr; ich versuche immer wieder mein Kind zu sehen, was sie oft verhindern kann (Vorwand ist die Schule, denn "er kann ja bei mir seinen schulischen Aufgaben nicht nachkommen")
Dezember 2009: Mein Sohn darf nicht über Silvester mit mir verreisen, was geplant und bezahlt war, weil sie "zu faul ist, seine Tasche zu packen".
Februar 2009: lasse ich mich erneut vom JA beraten, welche Möglichkeiten der Umgangsregelung es noch gibt. -> Es bleibt nur der Weg zum Gericht
Ich bespreche im Winterulaub das ganze mit meinem Sohn. Wir wollen 14-tägig Fr/So, 2 Wochen im Sommer, eine im Winter und die Feiertage abwechselnd.
März 2009: Ich beantrage die Regelung beim FG so wie eben beschrieben
Mai 2009: Der Termin findet statt. - Mein Sohn wird befragt und wünscht sich angeblich 3wöchig Sa/So - Es wird zum Termin keine Einigung gefunden. Der Richter läßt sämtliche Anfeindungen von ihr unkommentiert im Raum, scheint völlig abwesend und verweigert mir das Wort zur Richtigstellung. - Letztendlich verkündet er, daß er eine Woche später seine Entscheidung fassen und verkünden wird.

Heute nun kam genau diese Regelung und sie übertrifft meine schlimmsten Befürchtungen:
3wöchig Sa/So, 2 Wochen im Sommer, eine im Herbst, eine im Winter fertig aus.
Den Herbst hat sich niemand gewünscht, ich kann da keinen Urlaub nehmen. Alles ist schlechter als vorher, die Prozeßkosten sind zu bezahlen und er hat schriftlich festgehalten, was sie an Lügen und Frechheiten gegen mich vorgebracht hat -> Als Begründung für seine Entscheidung.

Leute, ihr könnt euch denken, daß dies der schlimmste Tag ist, den ich in diesem Zusammenhang je erlebt habe. Mein Vertrauen in Gerechigkeit ist völlig dahin.

Ich grüße euch.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2009 18:41
(@derkraf)

Hat einer hier eine Ahnung, wie man sich über einen Richter beim FG beschweren kann?
Ich meine, er war ganz offensichtlich seiner Aufgabe nicht gewachsen und hatte keinerlei Interesse, eine Einigung herbei zu führen bzw. eine Regelung zu treffen, die dem Kindswohl tatsächlich dient.
Kann man sich also über einen Richter beim FG beschweren?
Welche Aussicht auf Erfolg hat sowas?

Wer hat damit Erfahrung und kann mir damit weiter helfen?

Danke

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2009 09:51
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

warst du ohne RA im Termin?

Wenn die Entscheidung nicht deinem Antrag entspricht, bleibt dir nur der Weg zum OLG. Dem Unrechtsprecher kannst du gar nix, der ist nur seinem Gewissen und Gott verpflichtet. Streiche letzteres, denn er ist selbiger. Über ihm gibt es nur noch den Himmel.

Ist über die Kindesanhörung ein Protokoll geschrieben worden? Wenn ja, entspricht dies dem, was das Kind dir gegenüber gesagt hat?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2009 10:10
(@derkraf)

Moin.

Nein, ich war mit RA beim Termin.
Auch sie fand es recht seltsam, wie der Termin verlaufen ist. Und ich kann nicht einschätzen, ob sie nun gut oder schlecht war.
Ein Protokoll der Anhörung meines Kindes wurde nicht erwähnt. Der Richter hat lediglich gleich zu Beginn eine Zusammenfassung mündlich kund getan.
Schon das war für mich wie ein Tritt in die Weichteile, weil die angebliche Aussage ja sehr von dem abwich, wie mein Kind und ich uns vorher verständigt hatten. Auch hat der Richter einiges nicht richtig verstanden, von dem ich weiß, daß mein Kind das so sicher nicht gesagt hat.
Mein Eindruck ist der, daß es von vornherein ein Ziel gab und der Termin nur Show gewesen ist. Keine Ahnung wie gut der Richter und ihre Anwältin sich kennen.

Definitiv ist das Ergebnis nicht gut für das Kindswohl. Denn mein Kind verliert nun zwangsläufig immer mehr den Kontakt zu mir und wird, wenn es eines Tages erfährt was da gelaufen ist, sich möglicherweise von seiner Mutter abwenden.
Das kann doch niemend wirklich wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2009 11:04
(@mariposa)

.... wenn es eines Tages erfährt was da gelaufen ist, sich möglicherweise von seiner Mutter abwenden.
Das kann doch niemend wirklich wollen!

Das hab ich bzw. mein Freund auch schon oft gesagt, und das soll ja nicht das Ziel sein, aber zwangsläufig stell ich mir das auch so vor. Warum in aller Welt manche so blind sind und sich ein derartiges Bild nicht machen können  :question:
Und Du hast recht, das kann niemand wollen!
LG

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2009 11:13
(@derkraf)

... letztendlich sind mein Sohn und ich dafür bestraft worden, daß ich mich über Jahre bemüht habe, den Umgang mit ihm aufrecht zu erhalten.

Denn ich habe, nachdem ich ihn ab seinem 2. Geburtstag zweieinhalb Jahre nicht sehen konnte, zunächst beim JA eine Mediaton versucht (die sie boykottiert hat) und dann beim FG erstritten, daß der Umgang wieder in Gang gebracht wird. Ich hab auch später wieder mich ans JA gewandt, als sie den Umgang eingeschränkt hat.
Letztendlich hat das immer zu keiner dauerhaften und verläßlichen Regelung geführt.
Und wahrscheinlich hätte ich sie anzeigen müssen, als sie mich vor den Augen unseres Kindes beschimpft hat und dann versuchte, mich zu schlagen. Wäre es umgekehrt gewesen und ich hätte versucht sie zu schlagen, hätte das FG mir ganz sicher jeglichen Umgang sofort entzogen.

Aus der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland:

Art. 3.  (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Aber man schenkt beim FG in meinem Fall eher den verleumderischen Äußerungen der Kindmutter Gehör und ließ mich dazu nichts sagen.
Was glauben die eigentlich, warum ich mich wegen der Umgangsregelung an die gewandt habe?
Um eine noch schlechtere Regelung für meinen Sohn und mich zu bekommen als vorher?

Der Wunsch des zwölfeinhalb jährigen Kindes sei ausschlaggebend.
Der entspricht zu hause bei seiner Mutter der Meinung und Einstellung seiner Mutter und entspricht meiner, wenn er bei mir ist und wir darüber reden.
So einfach ist das. Die Kinder arrangieren sich und gehen den Weg des geringsten Widerstandes. Dieses ganze Thema nervt sie. Sie wollen am liebsten beide Eltern. Doch sie werden mißbraucht und das meist von dem Elternteil, bei dem sie leben, unter dem Vorwand des Kindeswohles.
Und deutsche Familiengerichte unterstützen diesen Mißbrauch.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2009 13:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dem ist  nichts hinzu zu fügen.  :exclam:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2009 15:24
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