Hallo,
ich möchte es kurz machen. Stimmt es, dass die Wochenendregelung ausser Kraft gesetzt wird, wenn nach einem Wochenende die Ferien anfangen.
Mein Wochenende mit meinem Sohn (7) fängt am 30. September 2005 an. Meine Noch sagte mir heute, das Sie ab dem 30. September mit dem kleinen an diesem Wochenende in Urlaub fährt, weil ihr ja die erste hälfte der Ferien zusteht und darum kann ich ihn nicht haben, weil die Ferien anfangen. Für mich fangen die Ferien (NRW) am 04.10.2005 an und deshalb steht mir mein Wochenede zu....oder??????
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen....Gruß aus Köln, Thomas
Moin Thomas,
es gibt keine gesetzliche Regelung des Umgangs. Es ist entweder Verhandlungssache der Eltern oder Diktat des Gerichts. Die Frage ist, welche Form einer Umgangsregelung habt ihr und was steht da drin?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Thomas,
die Frage ist für mich, wie ihr insgesamt miteinander klar kommt. Es hört sich ein bißchen nach verhärteten Fronten an. Du hast Deinen Sohn doch auch danach in den Ferien oder nicht? Vielleicht könnt ihr euch da ja auch verständigen, dass die Ferien geteilt sind, also der wechsel dann an dem Freitag/Samstag in der MItte stattfindet. So hast Du ihn dann auch zwei WEs.
Liebe Grüße
Biga
Hallo DeepThought,
laut Gericht und Verfahrenspflegerin alle 14 Tage von Freitag 18:00 bis Montag 18:00 Uhr und die hälftigen Ferien, immer die 2. Hälfte.
Gruß Thomas
Hallo Biga,
die Fronten sind mehr als verhärtet. Die Trennung erfolgte (meiner Seits) vor fast 3 Jahren und wir sind immer noch an der Hausratsteilung, Steueraufteilung 2002, Unterhalt und Umgang am rumkaspern. Mein Anwalt sagte schon "Sowas wie bei uns, hat er noch nie gesehen"
Gruß Thomas
Moin Thomas,
erstmal danke für die Korrektur deiner E-Mail-Adresse im Profil. 🙂
In der Umgangsregelung steht nicht zufällig auch etwas von ausgefallenen WEs? Zumindest betrifft eine Umgangsregelung immer die Ferienzeiten des Kindes und nicht die eines Elternteiles. Ich vermute, ihr lebt in unterschiedlichen Bundesländern?
Sprich mit der KM, so es möglich ist, und versuche eine Regelung zu finden.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought,
nein wir wohnen beide in NRW (5km auseinander) und an reden ist von Ihrer Seite nicht zu denken....sie rennt lieber zum Anwalt 😛
hy nascar,
Mein Anwalt sagte schon "Sowas wie bei uns, hat er noch nie gesehen"
entweder ist dein RA neu im geschäft oder er schwindelt dich an. 😉
aber zu deiner frage,da ich auch eine gerichtlich fixierte regelung habe kann ich dir aus erfahrung sagen das ein umgangs-we das in den teil der ferien fällt den meine ex hat ersatzlos ausfällt. 🙁
das einzige was dir bleibt ist mit deiner ex über ein ersatz-we zu sprechen.
gruss sandgren 😎
Hallo sandgren,
ist das mit dem WE und den Ferien genau angesprochen worden und steht es beim Gericht auch so in dem Urteil oder ist es wie bei mir nur der Grund mir einen vor den Buk zu knallen?
Gruss Thomas
hy nascar,
es ist im urteil klar definiert das ferien die we ausserkraft setzen.
in deinem fall liegt das we ja am ferienanfang und wird dazugezählt.
du kannst jetzt zwar deinen RA bemühen,aber erfolg wird dir das nicht bringen.
gruss sandgren 😎