Hi,
wollte euch einmal berichten, was ein Besuch der örtlichen Wohngeldstelle gebracht hat:
Da ich fünf Kinder habe, mir aber der Unterhaltsknebel keine grosse Wohnung ermöglicht,
habe ich mich einmal erkundigt, ob es für die Wahrnehmung der Umgänge einen Zuschuss
gibt, damit auch ausreichend Wohnraum geschaffen werden kann.
Erkenntnis: Angemessenes Wohngeld wird bewilligt, sofern die Kinder nachweislich sich mindestens
zu einem Drittel des Jahres auch in der Wohnung aufhalten. Bei einer Umgangsregelung
von zwei Wochenenden im Monat mit hälftigen Ferien und Feiertagen sollte man auf 120
Tage kommen. Voraussetzung ist die Plausibilität für das Mietverhältnis, wer von seinem
Selbstbehalt von beispielsweise 950 EUR 700 EUR Kaltmiete zahlen muss, handelt nicht
(wirtschaftlich) plausibel. Hier wäre z. B. 550 EUR die obere Messlatte. Die Anzahl der Zimmer
der Wohnung ist dabei nicht massgeblich!
Die Crux: Das die Umgangsregelung (in Tagen) auch so vollzogen wird, müssen
sowohl der sorgeberechtige Vater als auch die sorgeberechtigte Mutter der
Wohngeldstelle bescheinigen. Wer die Kinder dann tatsächlich in der Wohnung des Umgangsberechtigten
betreut (Lebensgefährte, Freund(in)) ist ierbei auch völlig unerheblich. Aber das sollte ja
eigentlich im Interesse der Mutter sein, das die Kinder nicht in der Küche gestapelt werden müssen.
Die Billigung von Wohngeld liegt letztlich aber immer noch im Ermessen der Wohngeldstelle des
Wohnortes und kann hier aber auch jeweils ganz anders ausfallen.
LG, Debugged
Nachtrag: Bleibt natürlich abzuwarten, ob das bewilligte Wohngeld bei der nächsten
Unterhaltsberechnung auf das Einkommen draufgeschlagen wird. Aber dann wäre ich
endlich bedürftig!
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)