Wohnort Kenntnis
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wohnort Kenntnis

 
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo in die Runde!

Weiß zufällig jemand, ob ich als - nicht sorgeberechtigter (aber ja immerhin wenigstens umgangsberechtigter und unterhaltspflichtiger) - Vater einen rechtlichen Anspruch darauf habe, zu wissen, wo meine Kinder leben?

KM hat angekündigt, umziehen zu wollen und eine Meldesperre einrichten zu lassen.
Mein Anwalt meinte, dass auch als nicht sorgeberechtigter Vater mein berechtigtes Interesse ausreichend sei, dass sie damit nicht durchkommt.
Ich meine mich aber zu erinnern, irgendwo auch schon mal gegenteiliges darüber gelesen zu haben ...

Der Vollständigkeit halber sei noch hinzugefügt, dass es bislang keinerlei reale Veranlassung für einen besonderen Schutz der KM gibt (also nix mit "häuslicher Gewalt" oder ähnlichem Kram) und diese sowas auch noch niemals behauptet hat (könnte natürlich noch kommen - wobei sich dann die Frage stellt, ob das dann jemand glaubt, wenn ihr sowas erst Jahre später "einfällt").

Danke für Euer Feedback,
Grüße
PdG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2012 21:08
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Pai,

diese Meldesperre ist nur bei Gefahr für Leib und Leben Deiner Ex oder Deines Kindes möglich. Wenn bisher keine Anzeigen gegen Dich gestellt wurden, sollte es schon schwierig sein, dass überhaupt so durchzubekommen.

Ansonsten ist es sicherlich schon sinnvoll, wenn Du jetzt im Vorfeld alle Ohren auf Empfang stellst und zumindest schon mal das Freunde- und Bekanntennetz so aufstellst, dass Du auch trotz Wegzug den potentiellen Wohnort erfahren kannst. Gruß Ingo

P.S. Mit Deinem Anwalt kommst Du auf jeden Fall an die Adresse, spätestens wenn es über das Gericht läuft. Und die kriegen es raus, bzw. ordnen an, dass die Adresse rausgegeben wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2012 21:18
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

P.S. Mit Deinem Anwalt kommst Du auf jeden Fall an die Adresse, spätestens wenn es über das Gericht läuft. Und die kriegen es raus, bzw. ordnen an, dass die Adresse rausgegeben wird.

Jain, ich hatte mal Exilrussen als Asylanten in meiner Wohnung als Mieter. Die haben eine Meldesperre einrichten lassen, selbst das AG kriegte nicht die Adresse ... es ging um fristlose Kündigung wegen nciht bezahltem Mietzins über mehreren Monaten und Hinterlassen der Wohnung in desolatem Zustand.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2012 21:29
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Hallo,
aus eigener Erfahrung aus der Praxis:
Wie schwer die Auskunftssperre einzurichten ist ist von EMA zu EMA verschieden und hängt wohl auch vom SB ab. Manchmal reicht auch eine Show mit "Mein böser Ex hat damit gedroht, dass..." und schon besteht "Gefahr für Leib und Leben".
Selbst mit GSR kommst Du an über diese Auskunftssperre nicht hinweg. Es sei denn du hast Glück und gerätst an einen nicht sachkundigen SB.
Wenn die KM "schlau" ist zeigt sie dich erstmal wegen irgendetwas an. Körperliche Gewalt bei der Übergabe des Kindes, Stalking oder whatever. Das Verfahren wird wenn es keine Zeugen gibt wohl eingestellt aber: sie hat dann ein Stück Papier in der Hand, womit sie beim EMA die "Gefahr für Leib und Leben" untermauern kann.

Erstmal ist die Frage warum Du die Adresse brauchst. Einfach nur weil es dein berechtigtes Interesse ist, oder weil du z.B. für ein Gericht eine zustellfähige Anschrift brauchst.

Aus eigenem Interesse:
- mit hoher Wahrscheinlichkeit wirst Du als KV beim EMA scheitern
- dein Anwalt kann es versuchen. Ohne Grund - wie z.B. ein anstehendes Verfahren - wirds aber auch schwer

für ein Gerichtsverfahren:
- marschier mit dem Aktenzeichen des Verfahrens zum EMA, bitte um Auskunft. Dir werden sie diese wahrscheinlich trotzdem nicht erteilen dann bitte aber darum, unter Angabe des Aktenzeichens dieses ans zuständige Amtsgericht zu melden
- dein Anwalt soll sich mit der zuständigen Richterin in Verbindung setzen und mal nachfragen, wie man in solch einem Fall am besten vor geht

Wenn du denkst, dass das Amtsgericht von amtswegen ermittelt: Vergiss es.
Solange Du kein Verfahren einleitest wo es explizit um die Herausgabe der Adresse geht, werden die gar nichts machen.

Wenn KM die Adresse nicht herausgibt ist gut zu überlegen was getan werden kann.
Manchmal ist es der einfachste Weg, selbst etwas zu "recherchieren". Hier aber vorsichtig sein. Jenachdem wie KM drauf ist und Wind davon bekommt, kann das ganze schnell eskalieren und je nach Intensität Stalking daraus werden.

Jack

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2012 21:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm wie seltsam,

ich hatte mich mal erkundigt. Mir wurde mitgeteilt, das ggü. dem leiblichen Vater eine Meldesperre nur ginge, wenn ein Urteil vorliege. Ansonsten habe der leibliche Vater immer das Recht zu wissen wo das Kind gemeldet ist.
Andersrum darf der Vater übrigens verfügen, das die Kinder seine Adfresse nicht bekommen  :knockout: (auch ohne URteil)

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2012 21:33
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Hi Tina,
wie ich schon schrieb scheint es stark vom zuständigen EMA abzuhängen.
Und sehen wir es mal praktisch: wenn das EMA einfach NÖ sagt, was bleibt einem dann anderes übrig als zu Klagen?
Mir ist genau das passiert. Exilein hat mit viel Kreativität aber ohne Urteil dies einrichten lassen. Und trotz GSR hatte ich keine Chance einer Adressauskunft.

Jack

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2012 21:37
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Und trotz GSR hatte ich keine Chance einer Adressauskunft.

Hallo Jack-No7,

bei einer kompetenten Privatdetektei kostet eine EMA in Deutschland oder Österreich 200 EUR plus Mwst..

Bei einer guten Vernetzung im Freundes- und Verwandtenkreis der KM nur ein Lächeln. Und ein wenig Süßholraspeln bei der Altenpflegerin der Urgroßtante der Ex ... oder dem Vater der besten Freundin der Tochter ... oder mit dem Sporttrainer des Sohnes ...

Wenn deine Ex nicht alle Brücken hinter sich abbricht, kommst du auch ohne EMA immer an die neue Anschrift eines Menschen, den du in Europa wirklich finden willst. In Übersee kann es etwas schwieriger werden.

Aber mit etwas Phantasie und Menschenkenntnis geht auch das.

Nicht gleich aufgeben.

LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2012 22:41
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für Eure Antworten!

Mir ging es primär nicht darum, wie ich ggf. an die neue Adresse komme (das hatte ich beim letzten Umzug innerhalb von 1 Tag erledigt - ohne EMA), sondern darum, ob ich diese dann auch wissen "darf".

Als die KM das letzte mal mit der Tatsache konfrontiert wurde, dass ich ihre Adresse kenne (weil sie nämlich Post von meinem RA an eben diese bekommen hat) ist sie sofort zum Jugendamt gerannt - und die JA-Trulla hat mich daraufhin ganz vorwurfsvoll gefragt, ob ich denn die neue Anschrift der KM hätte (blöde Frage) und woher (geht sie n Dreck an) und warum ich die recherchiert habe (so als sei das was verbotenes).
Ich habe daraufhin geantwortet, dass ich die angesichts des fortwährenden rechtswidrigen Verhaltens der KM schon allein deshalb brauche, um eine ladungsfähige Anschrift fürs Gericht zu haben und dass ich abgesehen davon niemals akzeptieren werde, nicht zu wissen, wo meine Kinder leben. Worauf die JA-Trulla irgendwas genuschelt hat von wegen das sei ja dann verständlich, dass die KM so hysterisch reagiere und das sei kontraproduktiv bla bla bla ... und sie hätte viele Fälle, bei welchen der KV den Wohnort der KM nicht wisse und die Umgänge trotzdem irgendwie organisiert würden. Meinen Einwand, dass es sich dabei sicherlich um Fälle handeln  würde, in welchen dafür dann auch ein konkreter Grund in der Person des KV (z.B. häusliche Gewalt o.ä.) vorlag und dies bei uns nunmal nicht der Fall sei, hat sie ignoriert.

Mein Eindruck war, dass aus Sicht des Jugendamtes quasi jeder Vater, der wissen will, wo seine leiblichen Kinder leben, bereits per se ein "Stalker" ist.

LG
PdG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2012 14:51
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

HI Pai,

und sie hätte viele Fälle, bei welchen der KV den Wohnort der KM nicht wisse und die Umgänge trotzdem irgendwie organisiert würden

Da fragt man sich wirklich, was da in den JAs so zum Teil vorgeht. Fällt in dieser Konstellation die Kommunikation aus (Telefon fällt aus, KM steckt im Stau, etc.) steht im schlimmsten Fall da ein KV, der noch nicht mal sein Kind zum Hauptwohnsitz bringen kann bzw. in einer Krisensituation (Ausfall KM durch schwere Krankheit / Unfall) auch nicht abholen kann, somit also auch nicht seinen Pflichten nachkommen kann. Auch aus meiner Sicht ein absolut nicht haltbarer Zustand. Gruß Ingo 

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2012 17:21
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Genau das ist das Problem.
Sicherlich bekommt man meistens "irgendwie" die Anschrift. Es gibt aber auch Fälle, wo dies enorm erschwert oder durch die KM sogar unmöglich gemacht wird.
Man muss hier auch aufpassen: wenn man die Adresse irgendwie "privat" herausbekommt und sich damit quasi über die durch die KM mühevoll eingerichtetten Hürden hinwegsetzt, findet man sich mit etwas Kreativität der KM kombiniert mit ein bisschen Pech ganz schnell im Stalkingbereich wieder - was für ein Sorgerecht- oder Umgangsverfahren vielleicht auch nicht gerade förderlich ist.
Außerdem bringst Du deine "privaten Unterstützer" in "Gefahr" wenn Du dich irgendwann mal dazu äußern musst, woher deine Informationen stammen. Hast Du diese Information von einer offiziellen Stelle, kannst Du dich zurücklehnen. Hast du diese beispielsweise vom EMA, soll KM halt dort eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder was auch immer einreichen. Hast Du dann aber nichts mehr mit am Hut.
Mag sein, dass das nicht alles etwas "schwarz gemalt" ist und man - wie Biggi schrieb - auch mit deutlich weniger Aufwand und Streit an die benötigen Informationen kommt, aber gehen wir mal vom worst case aus.

Meine Meinung zusammen gefasst:
Geht es um Dein persönliches Interesse, versuch die Adresse privat zu ermitteln.
Geht es um ein anstehendes Verfahren, gehe nach Möglichkeit nur offizielle Wege. Dazu zählt auch, dass dein RA ja vielleicht auch "kreative" Ideen hat wie er selbst an die Adresse kommt.

Sollte das EMA die Anschrift nicht ans Amtsgericht melden wollen, das Amtsgericht selbst nichts tut bis es eine Anschrift hat und auch dein RA keine Ideen mehr haben sollte bin ich auf Basis meiner persönlichen Erfahrung der Meinung, dass Du im Zweifelsfall ein gesondertes Verfahren zu diesem Thema eröffnen musst um deinen "Auskunftsanspruch" richterlich feststellen zu lassen. Da es in diesem Verfahren dann auch explizit um die Anschrift geht, wird das Amtsgericht auf Amtswegen diese ermitteln. Hierzu vielleicht mal einen RA aufsuchen, der sich mit dem Meldegesetz detailliert auskennt.

Jack

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2012 17:22




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

bei allen Spekulationen: Es gibt kein einklagbares Recht auf Kenntnis des Wohnorts; schon gar nicht bei fehlendem Sorgerecht. Argumente wie "wenn ich die Kinder zum Umgang habe und die Mutter hat einen Unfall und ihr Handy-Akku ist leer, dann weiss ich ja gar nicht, wohin ich die Kinder zurückbringen soll", würden wie Seifenblasen platzen: Zum einen könnte das Gericht süffisant fragen "was haben Sie gegen ein paar Stunden zusätzlichen Umgang?"; zum zweiten "warum wollen Sie die Kinder an einer Haustür abliefern, zu der Sie keinen Schlüssel haben und hinter der sich zu diesem Zeitpunkt auch die Mutter nicht aufhält - oder wollten Sie sie einfach vor dem Haus auf die Strasse setzen?"

Private "Ermittlungen" schlachtet ein halbwegs ausgeschlafener Gegenanwalt mit links als (zusätzliche) Begründung für die notwendige Geheimhaltung und für versuchtes Stalking aus; es genügt, wenn die Mutter sich und ihre (!) Kinder "bedroht" fühlt. Dafür muss der Vater nicht gewalttätig und schon gar nicht einschlägig vorbestraft sein.

Es gibt ein Recht auf Kenntnis über die Entwicklung von Kindern - inklusive der Festlegung, welche Angaben der Betreuungselternteil in festgelegten Abständen hierfür machen muss und dass er ein Ganzkörperfoto des Kindes beizulegen hat. Die Wohnadresse muss man hierfür nicht kennen; zumindest hat es noch niemand geschafft, einen entsprechenden Paragraphen zu benennen, nach dem man(n) ein Recht auf Kenntnis der Adresse hat.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2012 22:18
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Es gibt kein einklagbares Recht auf Kenntnis des Wohnorts

Das sehe ich etwas anders:

§ 1686
Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht.

Ob die Wohnhaft des Kindes zu "persönlichen Verhältnissen" gehört, müsste ggf. durch einen Richter festgestellt werden.
§ 1687 beschreibt auch kein explizites Recht auf Mitsprache bei der Schulwahl und trotzdem ist man sich wohl einig, dass "deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist" und daher bei GSR gemeinsame entschieden werden muss/sollte.

Jack

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2012 23:46