Hallo,
dies ist mein erster Beitrag. Ich habe noch nicht die Übersicht, weil ist er falsch platziert:
Ich bin Vater zweier Kinder (4 ; 1 1/2). Vor kurzem haben meine Frau und ich uns getrennt.
Da meine Frau die Kinder zum Kiga bringt und vom Kiga abholt. Ziehe ich aus, bleibe im selben Wohnort um mich so um die Kinder kümmern zu können.
Ich habe bisher mich viel um die Kinder gekümmert, für meinen Sohn (1 1/2) war ich sieben Monate in Elternzeit. Dies zu den Rahmenbedingungen.
Frage: Gibt es eine gemeinsames Wohnrecht für die Kinder ?
Ich möchte mich davor schützen, dass meine Frau weit weg zieht und ich nur noch Teilzeitvater sein kann.
Servus framabue,
willkommen bei vatersein.de
Seid ihr verheiratet? Habt ihr für Eure Kinder das gemeinsame Sorgerecht?
Ein gemeinsames Wohnrecht oder was ähnliches würde Dir auch nicht helfen, wenn Deine Frau eines Tages einfach mit den Kindern verschwunden ist. Weiß gar nicht, ob es sowas überhaupt gibt. Wenn dann wohl so eine Art Erst- und Zweitwohnsitz.
Für einen Umzug bräuchte sie eigentlich immer Deine Einverständnis, auch für eine Anmeldung an einem Kindergarten oder später einer Schule. Aber oft wird gar nicht danach gefragt.
Hast Du einen konkreten Verdacht, warum Du hier danach fragst?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
der beste Schutz dagegen, dass die Mutter plötzlich mit den Kindern verschwindet, ist, dass sie bei dir leben!
Hast du darüber mal nachgedacht?
Es ist nicht grundsätzlich so dass Kinder immer zur Mutter gehören und die beste, wenn nicht einzige das zu verhindern hast du jetzt, indem du nicht ausziehst.
Auch wenn das juristisch theoretisch keine Rolle mehr spielt:
Wer von euch will die Trennung?
Wenn sie es ist, die sich trennen will, soll sie doch gehen.
Nur ohne die Kinder.
Wenn du allerdings der bist, der es zuhause nicht mehr aushält geht das natürlich nicht so gut.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
hier die ergänzenden Informationen: Wir sind noch verheiratet, getrennt lebend, meine Frau hat sich getrennt. Ich würde gerne das Aufenthaltsrecht für meine Kinder haben. Bisher hatte wir unser Leben so gestaltet, dass meine Frau die Kinder zum Kindergarten bringt und abholt. Für meinen kleinen Sohn (1 1/2 J.) hatte ich sieben Monate Elternzeit. Durch meinen Job kann ich die Kinder nicht bringe und abholen, bemühe mich aber schon mich beruflih umzuorientieren, um dies zu ermöglichen. Zur zeit glaube ich nicht, dass meine frau weg ziehen wird, aber wer weiß was in ein paar Monaten oder Jahren ist ? Das gemeinsame Sorgerecht haben wir. Ganau davor, vor einem möglichen Umzug (mittel- oder langfristig) möchte ich mich schützen. Geht das ?
Wenn ich momentan das Wohnrecht beantrage, kann ich nicht oder nur mit Hilfe die Kinder zum Kiga bringen und abholen. Von daher schien es mir bis jetzt logisch, dass ich ausziehe, da im Moment noch meine Frau diese Aufgabe übernimmt. So werden die Kinder außerdem nicht aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen. Ich bleibe im Ort und kann mich weiterhin intensiv kümmern.
Aber meine Sorge bleibt. Was kann ich tun um auch weiterhin mich langfristig intensiv um die Kinder zu kümmern. Welche Fehler sollte ich vermeiden, weil si mir später in Sorgerecht- oder Wohnrechtfragen zur Last gelegt werden ?
Welche Fehler sollte ich vermeiden, weil si mir später in Sorgerecht- oder Wohnrechtfragen zur Last gelegt werden ?
In erster Linie solltest du den Fehler vermeiden, auszuziehen!
Wenn du ohne die Kinder ausziehst hast du keine Chance mehr.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Frambue,
ich kann mich nur voll umfänglich Beppo anschließen.
Aber ich will es mal an Hand einer möglichst schlimmsten Situation darlegen.
Deine Frau will sich trennen. Schlimm genug. Aber der menschliche Wille ist frei. Soll sie also gehen.
Du kannst sie nicht aufhalten.
Aber es ist kein Automatismus das die Frau die Kinder mitnimmt. Die Kinder werden nicht mehr gestillt und deshalb gibt es nichts, was du nicht mindestens genauso gut kannst wie deine Ex.
Und das Einwohnermeldeamt interressiert sich überhaupt nicht dafür ob du deine Zustimmung dazu gibst, deine Kinder von dir zu entfernen. Traurig aber wahr.
Ziehst du aus, hast DU diese Fakten geschaffen. Und bist du einmal weg, hast du überhaupt kein Recht mehr auf dieser Welt die Wohnung deiner Kinder zu betreten. Wenn es deine Ex nicht will. Funktionierst du nicht mehr in ihrem Wille, d. h. zahlst du nicht das was sie will, wirst du deine Kinder erstmal nicht sehen.
Die siehst du erst nach Monaten oder im schlimmsten Fall nach Jahren wieder, wenn du durch alle Ämter und gerichtlichen Instanzen durch bist.
Deine nächten Schritte können also nur sein:
DU ZIEHST NICHT AUS.
DU ARRANGIERST DEINE ARBEIT SO, DAS DU EIN MÖGLICHST PERFEKTES BETREUUNGSMODELL BIETEST.
Ich wollte dir jetzt bewußt Angst machen, aber das hilft dir vielleicht Fehler zu vermeiden die so viele hier erstmal im Schock der Trennung gemacht haben.
Denn sind die Kinder nicht mehr bei dir, sind sie nicht mehr bei dir. Und du bist Wochenenddaddy und Zahlsklave.
Entschuldige bitte meine krasse Darlegung, aber manchmal braucht man schon mehr als nur einen Klapps auf den Kopf.
Für dich das Beste hoffend
Olli
Hallo,
ich lebe von meiner Frau getrennt und bin im Juni ausgezogen. Meine Kinder (1 Jahr und 4 Jahre) habe ich einen Tag in der Woche und alle 14 Tage am WE. Mit meiner Frau kann ich nicht mehr reden, es gibt nur Streit.
Das Jugendamt vermittelt bzgl. der Umgangszeiten. Gibt es noch Möglichkeiten, dass Wohnrecht zu erhalten? Welche Erfahrungen habt Ihr? Oder würden, wenn es hart auf hart kommt, die Richter eher für die Kindesmutter entscheiden, da die Kinder dort nach der Trennung ihr zu HAuse hatten ?
Meine Kinder haben zur Mutter wie auch zu mir eine enge Bindung. Meine EXfrau ist eine gute Mutter. Weshalb ich diesen Wunsch hege ist die Tatsache, das mein Sohn (1 Jahr) sehr an der Trennung von mir leidet, zumal ich 7 Monate Elternzeit für ihn hatte. Wäre dankbar von euren Erfahrungen zu profitieren.
*zusammengeführt*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Warum hast du auf unsere bisherigen Ratschläge nicht gehört?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
... es verschiedene Gründe:
ich war noch in der Probezeit und es musste es erst noch organisieren, die Kinder auch in der Woche zum Kiga zu bringen und abzuholen, da in unsere bisherige Aufteilung meine Ex-Frau dies erledigt hat. Habe meine Arbeitszeit reduziert.
Hatte vielleicht auch das Gefühl, zum Wohle der Kinder, die Wohn-Konfliktsituation auflösen zu wollen.
Leider wurde es nach dem Auszug nur Komplizierter und Konfliktreicher...