Hallo,
wir betreuen unserern Sohn seit nun 6 Jahren im echten Wechselmodell.
Seit meine Ex einen neuen Partner hat, machen die zwei (Ex und ihr Partner) etwas psychologischen Druck auf unseren Sohn, dass er doch lieber nur noch bei Ihnen sein sollte.
Unser Sohn ist mit Wohnsitz bei mir gemeldet. Jetzt könnte er kostenlos einem Busticket für den Schulweg bekommen.
Jetzt möchte meine Ex und ihr Partner, dass unser Sohn bei ihr gemeldet ist, damit sie dieses Busticket bei der Stadt beantragen können. Mein Wohnsitz ist dafür zu nah an der Schule und das Ticket zu bekommen.
In Zusammenhang mit den Bestrebungen den gemeinsamen Sohn nur noch bei sich zu Hause zu haben habe ich ein schlechtes Gefühl dabei, unseren Sohn mit Wohnsitz bei seiner Mutter anzumelden (und somit bei mir abzumelden).
Ich habe überlegt, ob ich ein kurzes Schriftstück aufsetze in dem wir erklären, dass wir den Wohnsitzwechsel nur wegen dem Busticket vornehmen, unser Sohn seit der Trennung im echten Wechselmodell betreut wird. Oder ist das unnötig?
Ist der Wohnsitz in Bezug auf das Wechselmodell überhaupt von Bedeutung? Nach deutschem Recht kann er nicht bei beiden Eltern gemeldet sein. Was meint ihr zu dieser Frage?
Vielen Dank!
Moin,
warum bietest du nicht an, das Busticket zu zahlen. Damit wird die Förderung nebst Begründung obsolet.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Es kostet fast 400 €...
Aber das war jetzt nicht meine Frage.
Hallo,
ich persönlich würde alles so lassen wie es ist. Dir können durch die Ummeldung nur Nachteile entstehen. Das wäre nämlich auch der erste Schritt, das Kind nach und nach von dir weg zu holen.
Wie alt ist das Kind?
Wie wurde das mit dem Schulweg vorher geregelt, also die Fahrtkosten? Ich würde halbe halbe machen. Ich sehe hier keinen Grund, warum du alles zahlen solltest, falls das überhaupt Thema ist.
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Hallo,
das Problem besteht darin, dass mit der Ummeldung das Busticket gar nicht kostet! Leider wohnt der TO zu nahe an der Schule, so dass in diesem Fall das Ticket nicht gewährt wird.
Das ist natürlich ein gutes Argument für die Ummeldung, denn 400 Euro (pro Jahr??) eben doch eine ganze Menge Geld sind.
Es wäre einen Versuch wert das Ticket mit dem Verweis auf ein Wechselmodell zu bekommen. Vielleicht spielt die Stadt ja mit?
VG Susi
Meine Ex wollte dieses Jahr auch die Kinder zu sich ummelden, damit sie in ein anderes Schuleinzugsgebiet kommen. Ich wehre mich mit Händen und Füßen dagegen. Rein rechtlich gibt es keinen großen Unterschied. Jetzt kommt das aber:
zieht sie einfach um, kann sie die Kinder einfach mit ummelden, auch wenn sie dich theoretisch vorher fragen müsste. Sie kann alleine Pässe beantragen. Generell wird sie von jeder Behörde als Alleinerziehende angesehen, was es für dich bedeutend schwerer macht.
Für das Busticket gibt es sicher andere Lösungen. Melde das Kind mit Zweitwohnsitz bei ihr. Das reicht ggf. schon aus.
Wenn schon eine Tendenz gegen das WM besteht und die Mutter ein auf neue glückliche Familie machen will, stehen 400,-€ in keinem Verhältnis dazu.
Man müsste dazu noch das Alter des Kindes und dessen Willen zum WM wissen. Auch würde mich das soziale Umfeld interessieren, falls Madam auf die Idee kommen sollte, einfach das Kind einzubehalten und es ggf. auf eine andere Schule zu schicken. Zumindest steht ja gerade ein neues Schuljahr an.
Schriftliche Abmachungen taugen hier nicht viel. Zumindest meistens.
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
zieht sie einfach um, kann sie die Kinder einfach mit ummelden, auch wenn sie dich theoretisch vorher fragen müsste. Sie kann alleine Pässe beantragen. Generell wird sie von jeder Behörde als Alleinerziehende angesehen, was es für dich bedeutend schwerer macht.
Da ist was wahres dran.
Außerdem gebe ich zu bedenken, dass behördliche Schreiben (Schule, KiGa und was weiß ich noch alles) nur an den gemeldeten Hauptwohnsitz geschickt werden. Man ist also drauf angewiesen, dass man alles mitgeteilt bekommt vom anderen ET.
Evtl. hilft es dass die KM das Kind bei sich als Nebenwohnsitz anmeldet für die Fahrkarte.
Und es hängt die Kindergeldbezugsberechtigung daran.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ist das so? Meine Ex bezieht das Kindergeld, Kinder sind bei mir gemeldet. Ich meine, dass im WM grundlegend beide das Kindergeld beziehen können, so man sich denn einig ist.
Die Eltern können sich einigen, wenn ein WM gelebt wird. Aber worum wetten wir, dass eine mögliche Einigung obsolet wird, wenn funsurfers Ex durch die Ummeldung Fakten geschaffen hat, gegen die die KG-Kasse auch gar nicht argumentieren kann?
Ich würde mit der Gemeinde reden und wenn alles nichts hilft die Karte bezahlen.
Sicher ist sicher.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
ja, beim Wechselmodell geht das.
"Lebt das Kind im gemeinsamen Haushalt beider Elternteile, können die Eltern untereinander durch Berechtigtenbestimmung festlegen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. ....
Die Möglichkeit der Berechtigtenbestimmung haben auch getrenntlebende Eltern, wenn das Kind sich in beiden Haushalten in annährend gleichem zeitlichen Umfang aufhält (sogenanntes Wechselmodel)."
(Merkblatt Kindergeld)
VG Susi
Moin.
Klar, Du die Ummeldung erhöhen sich die Risiken, wie oben andiskutiert. Und wenn Du der KM eben nicht über den Weg traust, dann würde ich nichts ändern, einfach aus Prinzip.
Ich würde auch versuchen mit der WM Begründung, hilfsweise mit dem Zweitwohnsitz, die Fahrkarte zu erhalten. Geht das nicht, gibt es aus meiner Sicht allerdings auch keine guten Argumente, dass Du nicht die Kosten dafür trägst.
Spannend wäre der Fall, wenn Du die Kostentragung anbietest, die Ex das aber ablehnt und weiter die Ummeldung verfolgt. Dann weißt Du, wohin der Hase laufen soll.
Gruß, toto
Wenn du es mit der Kostenerstattung genau wissen willst: es gibt eine Landesverordnung über die Zulässigkeit von Schulwegen und wie Kosten zu erstatten sind, wenn der Weg zu lang ist. Such dir die entsprechende für deinen Wohnort raus und ließ nach, was da genau drin steht. Und wenn da ggf. was zu machen ist, dann beantrage mit dem Verweis auf diese Verordnung.