Zu früh gefreut, ha...
 
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Zu früh gefreut, haben leider wieder ein paar Fragen

 
(@anfree72)
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Hallo ihr alle,
erst mal vielen Dank für all die Zeit die ihr hier investiert und euch den Problemen anderer an nehmt.

Leider gibt es wieder Probleme mit der KM von LG.
Zum Umgang wurde ja ein Beschluß vom AG gefasst , dort wurde lediglich ein Entgegenkommen  zu Himmmelfahrt beschlossen mit der Begründung da es sich nur um 3 Tage handele müsse sie ihm die Kinder entgegenbringen zu den anderen Ferien hat er a von 1 Woche bis zu 2 Wochen Umgangszeit, da wären das fahren von 1600 KM zum abholen und bringen zumutbar. Für diesen 1 Tag wurde genau geregelt um wieviel Uhr sie losfahren müsse und das sie wenn er beschließt die Kinder ebenfalls mit dem Zug zu bringen, dass sie die Kinder vom Bahnhof holen muß.

Gegen diesen Beschluß legte er Einspruch beim OLG ein seine Forderung war ein Entgegenkommen zu jedem Ferienumgang.Zwischen dem Beschluß und der Neuverhandlung vor dem OLG,  fand ein Himmelfahrtsumgang statt und alles lief ohne Problem . Sie bracht die Kinder mit dem Zug er holte sie vom Bahnhof, er brachte sie mit dem Zug zurück , sie holte die Kinder vom Bahnhof.

Das OLG gab ihm Recht und lege KM nahe sich Gedanken zu machen inwieweit sie bereit wäre sich zu bewegen, ansondens würde man für sie überlegen. Sie schlug  dann statts des erwünschten 5x Entgegenkommens 4x vor da es für sie ja in den Sommerferien nicht zumutbar wäre da mehr Gepäch, Bla,Bla ,Bla.
LG wollte sich kompromissbereit zeigen und stimmte zu. 4x Entgegenkommen zu den Herbst,-Winter,-Osterferien und zu Himmelfahrt. Zu den Sommerferien holt er sie. Leider hat LG nicht geschalten und hat statts Himmelfahrt Weihnachten beantragt, da sich ein 3 Tage Umgang zu Himmelfahrt hier bei uns nicht lohnt die Woche Weihnachten aber schon. Details zu den Umgängen wurden nicht in die Vereinbahrung aufgenommen, da es ja vormals schon geklappt hatte.

Nun muß sie die Kinder 4x mit dem Zug ca. 300 Km entgegenbringen in die Nähe des ehemaligen Wohnort der Kinder. LG zahlt ihr den ZUg und holt die Kids vom Bahnhof ab Einfach 100 KM. Er bringt sie dann ebenfalls mit dem Zug zurück um kosten zu sparen 1x Wochenendticket für 39€ ~ 800 KM Sprit.KM holte die Kinder dann ihrerseits vom Bahhof ab ca. 5 KM Entfernung einfach.

Nach der OLG Verienbahrung wurde dies in den Herbsferien 2010, zu Weihnachten 2010 und zu den Winter,-Osterferien 2011 gehandhabt. Himmelfahrt tauschte sie mit Weihnachten 2010 da sie einsah das es Blödsinn wäre den Kindern diesen Stress zuzumuten wegen 3 Tage von denen sie schon 1 Tag fürs fahren drauf geht. Umgang fand stattdessen wie der monatliche Umgang bei seiner Mutter statt, die ja in der Nähe der Kinder wohnt.

Nun gibt es seit den Sommerferien Probleme. Er hatte sie wie vereinbahrt bei Kindsmutter mit dem PKW abgeholt leider war er zum zurückbringen verhindert und seine Mutter kam mit dem Zug entgegen um die Kinder hier abzuholen und mit zurück zu nehmen. Dies teilte er ihr mit als  er die Kinder abholte. Als es nun darum ging wann die Kinder am Bahnhof wären fing sie an das dann ja eine 1/2 Stunde später ein Bus zu ihr fahren würde. Er erinnerte sie daran das ja seine Mutter die Kinder bringe die keinen Fürerschein hat und die dann vom Hauptbahnhof mit dem Shuttle zu sich nach Hause fahren müsse, den sie wenn sie sie Kinder erst mit dem Bus bringen muß (obwohl nur 5 KM Entfernung zum Bahnhof gut 20 Min Busfahrt da er erst andere Haltestellen anfährt) kein Shuttle mehr fährt. Das würde heißen die Kinder müssten alleine Bus fahren. Die Große war schon am heulen als sie das mitbekam.

Nun wares so das KM ja entlich arbeitet (Maßnahme ?) und die Kinder die restlichen Ferien unterbringen mußte. Kinder wollten unbedingt eine Woche zur KV Mutter. Diese sollte gleich anschlißent zum KV Umgang sein. Also sagte mein LG zur KM wenn sie die Kinder nicht vom Bahnhof holt würde KV Mutter sie gleich mitnehmen und sie könne sie ja wie geplant das darauf folgende WE bei Oma abholen. Und siehe da, wer war doch am Bahnhof....

Nun heute haben wir sie wieder geholt. KV bat die KM eine späteren Zug zu nehmen da wir noch gleich in den Zoo wollten der auf dem Heimweg liegt und das es um 10 Uhr noch recht kalt ist es wäre gegen Mittag besser. Für KM hätte das geheißen statt um 7.00 einfach gegen 10.00 los zu fahren. Die Wartezeit für die Rückfahrt (15 min) wäre für sie gleich, sie wäre lediglich statt um 13.00 Uhr um 15.00 Uhr zu Hause. Dies mache sie auf keinen Fall das AG hat ja geschrieben gegen 10.30 Uhr sie wolle schließlich wieder Heim. Also gut.

Nun bei der Ünergabe sagte er ihr, dass er sie wie immer zurückbringt. Ihre Antwort darauf "20 Min. später fährt ein Bus dann kannst du sie ja bringen, im Beschluß stehe nichts das sie die Kinder holen müsse". Er sagte ihr zwar das sein Zug 1 Stunde später zurück fährt, sie meinte nur "Du kannst ja einen späteren nehmen ". Er ist ja eh erst immer gegen spät Abend zurück mit dem Zug den er jetzt schon nimmt. Sicher könnte man argumentieren das im Bschluß auch nichts steht das er die Kinder schon um 10.30 Uhr abholen muß wenn sie darauf besteht so früh zu fahren aber was bringt das. Er sagte ihr nur wenn das so ist dann muß ich halt wieder das OLG bemühen und die Kinder müßen mit dem Taxi fahren.

Es ist für ihn unmöglich die Kinder mit dem Bus zu bringen 20 Min Wartezeit auf Bus 25 Min. Fahrt, Wartezeit, 25 Min Fahrt, warten auf Zug dann 4 1/2 Stunden Fahrt. Alles Argumente die man sich bei KM aber schencken kann.

Also heißt das für die Kinder Taxi fahren. Wäre dies OK oder verletzt er damit seine Pflicht ?
Bin noch nie Taxi gefahren, was kostet dies so in etwa bei 5 KM Entfernung ?
Kann man sich auf Umgangsdetails im AG Urteil berufen wenn es in der OLG Vereinbarung nicht detailiert aufgeführt ist und es nur pauschal heißt das sie die Kinder zu den Ferien nach X bringen muß, er zahlt den Zug und bringt sie zurück?
Könnte man diese Details noch zufügen lassen da es bisher ja funktioniert hat und nun plötzlich nicht mehr?
Wenn ja wie geht man vor?

Die Große bekommt bestimmt die Krise wenn sie mit dem Taxi vom Bahnhof nach Hause fahren soll.
Vielleicht zeigt KM nur wieder mal ihr Hinterteil und ist dann doch am Bahnhof, doch dieser Eiertanz regt wieder auf.

Schon mal danke für euer Feedback und Input

LG Andrea

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2011 23:10
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Anfre,

ist leider für Außenstehende schwer verständlich der Text. Okay, ihr wohnt irgendwo im tiefsten Bayern oder Brandenburg und die KM fast in Holland so wie sich das von den Verkehrsverbindungen anhört...warum zieht ihr nicht in die Nähe der Kinder und nehmt dem ganzen Streit den Wind aus den Segeln?

Bin noch nie Taxi gefahren, was kostet dies so in etwa bei 5 KM Entfernung ?

Ähhh... okaay... Taxizentrale anrufen und nachfragen? Da gibt es Tarife für. Ca. 10-20 Euro würde ich mal schätzen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2011 01:37
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ingo,
danke für deine ANtwort.
Nee die Entfernung ist nicht ganz so weit Bayern- Sachsen enfach 400 KM. Bei abholen und bringen wäre das 4x Entfernung also 1600 KM.
Nach der Wende zogen KV und KM nach Bayern, die Kinder sind also bayerische Sachsen  😉 Da er nicht gerade viel verdient finden Umgange 1x monatlich bei seiner Mutter statt die auch in Sachsen wohnt. Doch zumindest in den Ferien sollte der Umgang in seinem Umfeld statt finden. Auch sind die Kinder gerne in ihrer alten Heimat, wenn gleich auch nicht mehr in dem Haus in dem sie lebten da er es nach 1 1/2 jahren verkaufen mußte und zu mir zog. Da es für ihn nicht möglich ist die hohen Fahrtkosten zu stemmen und noch UH zu zahlen und er auf seine Kinder ja auch nicht verzichten wollte, wurde alles versucht um die Umgangskosten zu senken, dies war nur mit Hilfe der KM möglich die auch die Entfernung geschaffen hat. Das OLG gab im dabei Recht.

In die Nähe der Kinder ziehen geht ja wohl nicht, auch ich habe Kinder die dann etwurzelt und ihrem Vater "entzogen" würden. Des weitern gäbe es 2 Arbeitslose mehr UH soll ja auch fliesen.

Mit dem Taxi habe ich mich nun per Internet schlau gemacht dort gibt es einen Taxi-Tarif rechner. Würde zwischen 10€ und 15€ kosten.
Wir haben nur bedenken zum Taxifahren überhaupt.
Es ist halt nur ärgerlich das KM nun wegen 5 KM so einen Zirkus macht nur weil sie etwas quer liegen hat und sich jetzt auf die Einigung beruft, aber vorher alles lief. Man verliert eifach die Lust an diesen Zirkus den sie versucht es zwar dem Vater zu zeigen aber im Ende tut sie den Kindern damit weh.

Echt frustrierte Grüße

Andrea

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2011 10:27
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

habe so meine Probleme, dem zu folgen.
Habe ich es richtig verstanden? zu den Ferienumgängen ist geregelt wer wann wen von welchem Bahnhof abholt und das klappt auch. Wochenendumgänge sind nicht geregelt, wurden aber bisher analog gehandhabt. Dies kippt die KM jetzt indem sie die Kids nicht mehr vom Zug abholen will und auf einen Haustürservice besteht? Wäre dann nicht der richtige Weg, auch die Wochenendumgänge gerichtlich regeln zu lassen? Denn die Vereinbarung vor dem OLG scheint mir die vernünftigste zu sein.
Oder geht es darum dass die Km sich jetzt selbst bei den Ferienumgängen trotz der OLG-Vereinbarung quer stellt?

Grundsätzlich denke ich, wenn es schon wegen Umgängen zwischen den Eltern so schwierig war, dass ein Gericht eingeschaltet werden musste, und danach kommt es erneut zu Unregelmäßigkeiten, bleibt wieder nur das Gericht. Blöd, aber wenn KM nicht anders will....

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2011 11:28
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ginnie,
nee so ist es nicht richtig. Regelmäßige Umgänge finden nur monatlich statt da KM die Kinder über 320 KM entzogen hat, mittlerweile sind es 400 KM da KV nach dem Hausverkauf auch umgezogen ist.

Zu diesen monatlichen Umgängen holt er die Kinder bei KM ab und verbringt das Wochenende bei seiner Mutter diese wohnt ca 10 KM von den Kindern weg. Dies war bisher ohne Regelung möglich, er sagt den Kindern welches WE er kommt und bisher Toi Toi Toi.

Die Ferienumgänge wurden auf seinem Antrag hin zuerst durchs AG geregelt da die hohe finanzelle Balastung der 4 fachen Strecke für ihn nicht zu stemmen war sein Netto beträgt ca. 1400 € - UH für 2 Kinder. Des weitern geht zum abholen und fürs zurückbringen 2 Tage flöten(Einfache Fahrt ca. 4 Stunden). Mit dem Zug hingegen würden diese Umgange nicht mal 80 € kosten bei etwa gleicher Fahrzeit. Also bat er KM diese 5x im Jahr die Kinder entgegen zu bringen da sie Harz 4ler war/ist übernahm er die Kosten für das Ticket.Also sie mit dem Zug für 39 € her, er für 39 € zurück. KM lebt ca. 5 KM vom Bahnhof entfernt. Er hat ja wenn er die Kinder nach den Ferien zurückbringt keinen PKW um die Kinder vom Bahnhof zur KM zu bringen.

Das AG Beschloss das KM die Kinder zu Himmelfahrt (da nur 3 Tage Umgang) bringen müsse, Uhrzeit und Ort und wenn er sie zurückbringt das sie die Kinder von Bahnhof holen müsse. Dies ist schriftlich festgehalten
Die restlichen Zeiten soll er die Kinder zu den Ferien mit dem PKW holen und bringen.

Dagegen legte er Einspruch ein und das OLG gab ihm Recht und legte KM nahe sich zu bewegen, sie stimmte zu die Kinder 4x zu bringen. Es wurde schriftlich fixiert zu welchen Ferien und wohin sie die Kinder zu bringen hat und das er die Kinder zurückbringt. Für ihn war ja klar das sie die Kinder weiterhin vom Bahnhof abholt wenn er sie zurückbringt. Insbesondere da dies ja schon so praktiziert wurde.

Bislang gab es auch kein Problem doch nun plötzlich zu den Sommerferin fällt ihr ein das, dass abholen ihrerseits ja nicht in der Vereinbarung steht und er die Kinder zu ihr zu bringen hat. Es kommt einen vor wie "alle Jahre wieder" einmal ists der Umgang alles läuft... dann das Haus.... dann wieder die Kinder....

Denke das du Recht hast mit dem Gericht. Falls sie nun nicht am Bahnhof auftaucht wird er die Kids wohl mit dem Taxi nach Hause schicken müssen, ich hoffe nur das sie dann zu hause ist... Dann weis er auch woran er ist und muß diese Vereinbahrung abändern lassen.

Falls sie doch da ist muß er sie fragen ob sie dies nun künftig jedesmal so treiben will oder ob es von nun an wieder funktioniert denn falls nicht muß er dafür sorgen das es das tut, nötigenfalles per Gericht. Gott was war sie sauer und warf ihm das vor weil er sie vors OLG zog. Nun das gleiche
wieder ? Wir fragten uns nur ob dieser Teil das AGs mit dieser Abholregelung trotzdem irgentwie greift da der OLG Vergleich eine erweiterung des AG Beschlusses war.

LG Andrea

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2011 18:58
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo anfree 

Ich weiss ja nicht wie alt die Kids sind, aber wie sieht es denn aus wenn man die Kids über eine Mitfahrzentrale fahren lässt ? Erstmal ist es billiger, man keinen Stress und jeder Elternteil muss nciht weit fahren.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2011 22:32
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Jenpa,
du meinst wegen der Zugfahrt?

Die ist ja nicht das Problem, dazu hat sie sich ja auf drängen der OLG Richter entschlossen das sie die Kinder bringt.
Das Problem liegt nun darin das es nicht extra festgehalten wurde das sie die Kinder vom Bahnhof holen muß. Dies stand letiglich im AG Beschluß.
Man ging einfach davon aus das dies weiterhin so gehandhabt wird da es ja schon so praktiziert wurde. Es ist auch nicht festgelegt welche Wochen der Ferien, die Eltern sollen sich zu den Umgängen, dem wie und was selber einigen. Wie gesagt wurde dies schon 7-8 mal so gehandhabt, nun plötzlich schießt sie quer.

Wenn denkt 5 KM sind keine Entfernung solte doch nicht so schwierig sein.

LG
Andrea

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2011 13:03