Hallo zusammen,
Tochter (12) und ich wollen im Juli nach Portugal. Es gibt derzeit keine Reisewarnung mehr, von touristischen Reisen wird aber vom AA „abgeraten“. Inzidenzen sind dort (Algarve) niedriger als hier in D.
Frage jetzt: KM hat ASR, kann sie die Zustimmung zur Reise verweigern? Und wenn sie es tut, kann ich die Zustimmung bzw. Herausgabe von Reisepass etc. mit Aussicht auf Erfolg (vor Gericht) einklagen?
Grüße von lima
Da sie ASR hat, brauchst du ihre Zustimmung.
Bei GSR scheiden sich die Geister. EU-Reisen sind zwar ab sich unproblematisch, da (ohne Corona) keine Reisewarnungen vorliegen, aber in manchen Urteilen wird davon ausgegangen, dass eine Auslandsreise eine gewichtige Entscheidung ist und beide Sorgeberechtigte zustimmen müssen.
In manchen Ländern sehen auch die Einreisebestimmungen vor, dass das Einverständnis des anderen Elternteils vorliegt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
danke für deine Einschätzung.
Zwar gibt es kein GSR, aber immerhin einen Umgangsbeschluss, in dem auch drinsteht, dass Kind im Juli bei mir ist (Ferienregelung). Innerhalb der EU sollte doch das gemeinsame Reisen eigentlich grundsätzlich nicht von der ASR- Inhaberin verweigert werden können? Mir ist nur nicht klar, ob das Abraten des AA von touristischen Reisen nach PT hier doch einen Grund abgeben könnte…
Grüße von lima
Hi,
fragt sich ob es den ganzen Stress wert ist. Wieso macht ihr nicht einfach Urlaub im Land und spart euch den Ärger?
LG
Nadda
Hallo nadda,
das hätte jetzt die KM auch sagen können… Beeindruckend, wie du dich in ihre Lage einfühlst 😉
Grüße von lima
Hi,
schon klar das KM das dann freuen würde.
Die Frage ist aber nicht was KM freut, die Frage ist was bringt dir ein Urlaub wenn du vorher wochenlang Knatsch hast und dich stressen und ärgern lässt?
Was bringt dir der Urlaub wenn du ihn am Ende, wenn es blöd läuft stornieren musst und Geld dabei verlierst? Du hängst viel Energie rein um dann, wenn
es gut läuft ein zwei Wochen Erholung zu haben, die du dann aber auch extrem dringend brauchst. Wenn es schlecht läuft, musst du hierbleiben und verlierst
auch noch Geld.
Und, wenn KM sich durchsetzen kann, und ihre Chancen sind da nicht schlecht unter den aktuellen Umständen, dann freut sie sich tierisch und bekommt mega
Oberwasser für mehrere Monate. Keine gute Ausgangsbasis für die Elternebene der Zukunft.
Also, ist die Frage ist es den Kampf und den Stress wert, nur um heuer in euer Wunsch Urlaubsland zu fliegen? Ist es das Risiko wert, den Elternkonflikt anzuheizen?
Bist du bereit viel Energie und Kraft reinzuhängen und am Ende vielleicht doch zu verlieren?
Oder ist es nicht vielleicht sinnvoll der Klügere zu sein und ihr zu sagen, dass du ihre Bedenken verstehen kannst und deshalb heuer auf die Auslandsreise verzichtest,
aber dafür gerne ihre schriftliche Zusage für eben diese Reise für nächstes Jahr haben möchtest.
Wenn du das so hinbekommen würdest, hättest du eine schriftliche Zusage, wenn sie dann nächstes Jahr wieder nicht will, winkt dir das auch ein Gericht durch.
Unter den aktuellen Umständen wird es eng, vor allem weil du auch nicht mehr soviel Zeit hast.
Und dann ist es einfach die Erfahrung hier im Forum, wo vor wenigen Jahren jemand auch unbedingt in den Urlaub fliegen wollte und diesen Urlaub auch echt verdient hatte.
Aber die KM wollte nicht und dann gab es den Einsatz eines Gerichts, es hat Geld gekostet, er hat glaube ich sogar Recht bekommen, konnte aber am Ende doch nicht fliegen.
Weil, die KM hat den Reisepass des Kindes angeblich in den Briefkasten des gegnerischen Anwalts geworfen - da kam er aber nie an. Aufgetaucht ist der Reisepass irgendwann,
und zwar zu spät im Fundbüro.
Deshalb, überleg dir ob du einen Kampf willst, der am Ende nicht zu gewinnen ist falls KM sich querstellt.
LG
Nadda
Da du sowieso ein Ausweisdokumwnt brauchst, würde ich Folgendes machen:
1. Mutter bitten den an die Email angehängten Vordruck (Zustimmungserklärung, Muster gibts beim AA) bis zum xx.yy.zz auszufüllen und das Ausweisdokument zu übergeben.
2. Wenn sie die Frist verstreichen lässt. Antrag auf Ersetzung der Zustimmung und- hier würde ich den Rechtspfleger um Hilfe bitten - auf Herausgabe des Ausweisdokuments, hilfsweise Erteilung eines Ersatzdokuments. Das bekommst du nämlich alleine beim Bürgeramt auch nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke, LBM, klingt gut. So eine Email hatte ich übrigens schon rausgeschickt... vielleicht geschieht ja ein Wunder oder die KM stimmt versehentlich zu...
Grüße von lima
... Frist ist abgelaufen, Rückmeldung von der KM gleich 0, weder positiv noch negativ.
Die Reise soll am 29.6. starten, das Gericht wird wohl so schnell nicht in die Pötte kommen, selbst wenn ich morgen schon einen Antrag abgebe. Wie kann ich das beschleunigen - schreibe ich einfach "dringend" oder "Eilantrag" oben drüber und das geht dann seinen hoffentlich beschleunigten Gang?
NB: Bin immer noch ohne Anwalt unterwegs und dabei soll es auch so lange irgend möglich bleiben...
Grüße von lima
Geh am Montag hin!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das war jetzt aber keine Antwort auf meine Frage, oder habe ich da, wo ich hingehen soll, drei Wünsche frei?
Wieso war das keine Antwort auf deine Frage?
1. Du sparst Postlaufzeiten und weißt, dass der Antrag sicher ankommt.
2. Du könntest den Antrag einem Rechtspfleger gegenüber formulieren bzw der kann dir sagen, ob dein Antrag vollständig ist.
3. Du kannst erfragen, wie lange es dauert oder ob du noch irgendwas tun kannst.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Du kannst auch ohne GSR innerhalb Deutschlands und in das nenachbarte Ausland fahren, ohne dass Du die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils benötigst. Das sieht auch die Mehrheit der Rechtsprechung so.
Der umgangsberechtigte Elternteil hat das Recht während des Umgangs ohne Abstimmung mit dem sorgeberechtigten Elternteil über Aufenthalt und alltägliche Angelegenheiten zu bestimmen.
Eine Zustimmung ist nur dann erforderlich, wenn die Angelegenheiten von besonderer Bedeutung sind, sprich bei Fernreisen. Aber auch hier sieht die Rechtsprechung bekannte Touristenziele zunehmend als unproblematisch an. Hängt natürlich auch vom Alter des Kindes ab.
Hier handelt es sich aber noch um die EU, sodass ich nicht sehe, wie ein allein sorgeberechtigter Elternteil dies verhindern will.
Dass Du einen Pass brauchst ist natürlich was anderes. Den solltest Du zukünftig bei Umgängen aber ohnehin immer dabei haben. Das gilt auch für die Krankenkassenkarte.
Bester Papa,
im Normalfall ist das so.
Nur im Moment ist da auch die Frage, ob er in ein Land reisen will, das als Risikogebiet deklariert ist. Dann ist die Zustimmung wohl doch erforderlich. (Vor allem dann, wenn sich eine Quarantäne anschließen würde)
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Portugal ist laut AA kein Risikogebiet, es gibt keine Reisewarnung, jedoch PCR Testpflicht bei der Einreise und Rückkehr nach D.
Kinderreisepass und Geburtsurkunde müssten demnach auch reichen? Wäre natürlich gut, aber ich will die KM nicht hintergehen, sowas kommt als Bumerang zurück, wenn man es am wenigsten brauchen kann…
Aber du hast den Pass doch gar nicht, denke ich?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Den Reisepass hat Tochter im Zugriff, hat auch schon angeboten, ihn beim nächsten Umgang mitzubringen. Damit der nicht noch kurzfristig „verlorengeht“, werde ich das Angebot auch annehmen.
So ist der Stand:
Hatte der KM mitgeteilt, dass ich heute um Punkt 9:00 den Antrag abgebe, wenn sie nicht irgendwie verbindlich zu erkennen gibt, dass die Reise von ihr aus stattfinden kann.
8:58 vor der Rechtsantragsstelle nochmal Emails gecheckt, nix.
9:00 Antrag abgegeben
9:30 wieder zu Hause, „1 neue Email“ steht am Postfach. Und voila, die unterschriebene Vollmacht, um 9:05 abgeschickt!
Ich bin dermaßen sauer, kann ich gar nicht sagen. Den Antrag würde ich am liebsten laufen lassen, muss ihn aber wohl zurückziehen bzw. für erledigt erklären.
Immerhin kann ich jetzt doch langsam auf Reisefieber umschalten, und die Kleine wird sich mega freuen.
Hallo,
Was lernst du daraus?
Zum einen der Mutter eine klare Ansage machen. Und zum anderenteils nächsten mal sagen, wenn bis 9 Uhr nicht, dann Gericht. Und gemütlich um 10 Uhr zum Gericht gehen...
Aber schön dass es geklappt hat.
Sophie
Ich bin nicht sicher, ob zurückziehen klug ist, oder darauf verweisen, dass die Mutter nach Fristsetzung geantwortet hat. Werden die Kosten nicht geteilt, wenn das Verfahren eingestellt wird? Wenn du zurück ziehst, trägst du die Kosten alleine.