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Zustimmung der KM für Auslandsreise erforderlich?

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(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn du zurück ziehst, trägst du die Kosten alleine.

Das Rechtsschutzbedürfnis ist weggefallen, mit etwas Glück fällt überhaupt nichts an. Er hatte keinen Anwalt, die Ex hat auch noch keinen und damit dürften, wenn überhaupt, nur Gerichtskosten anfallen.
Das ist ein perfides Spiel, aber nicht zu ändern.
AnnaSophie hat es gut beschrieben, wie man es beim nächsten mal machen könnte.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2021 10:41
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