Hallo
Wer kennt sich aus wie der weitere Ablauf bei Gericht sein kann .
Ich habe im Juni eine Urteilsspruch bekommen das mir zweimal die Woche 2 Stunden Umgang zusteht ( zwar erstmal nur 6 Monate in Begleitung) .
Das Urteil ist im Juli rechtskräftig geworden aber meine Ex reagiert überhaupt nicht. Jetzt hat mein Anwalt bei Gericht Zwangsgeld beantrag. Ich denke sie wird aber auch hier drauf nicht reagieren. Das Jugendamt und mein Anwalt sind zwar der Meinung das Gericht drückt dann dieses Zwangsgeld durch nur wo nix ist kann man auch nix holen. Kann mir jemand sagen wie das dann weiter gehen könnte.
Moin,
nach Zwangsgeld kommt Erzwingungshaft und dann SR-Entzug/-Übertragung. Beachte bitte >dieses< Urteil und suche in den Aufsätzen nach "Zwangsgeld".
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
das mit der Erzwingungshaft hat mir Mein Anwalt und Jugendamt auch gesagt , aber ich glaube nicht das man eine Mutter mit zwei Kindern ins Gefängnis steckt .
Hi Biker68pm
das hört sich nicht gut an. da wartet man ewig auf ein gerichtsbeschluss...und dann sowas! 😡
versuche alle(!) dir rechtlich möglichen mittel in erwägung zu ziehen.
1. zwangsgeld
2. zwangshaft
greift das nicht, wirst du hier sicherlich tips erhalten. und von deinem RA ebenso.
ich habe mir hier eine vielzahl von threads durchgelesen.
und viele user hier beschreiben immer wieder, dass ein boykott durch KM nicht ewig durchzuhalten ist. spätestens wenn der richter damit droht der KM das SR zu entziehen, sind sie wieder "artig".
aber das kann alles natürlich und leider eine ewigkeit dauern. viel zeit geht dir und deinem kind verloren.
dagegen kann man(n) fast nichts tun...
ich habe selbst sorge, dass meine KM ebenso "drauf" sein könnte...
duchhaltende
Grüsse
Ariba
Moin Biker!
Ich würde nicht pauschal die Regel "Eine Mutter kommt nicht in den Knast" anwenden. Das kommt auf den Einzelfall an. Schlußendlich ist es auch nicht das Gericht oder das JA, welches die KM in den Bau schickt, sondern das bist Du! Du bekommst den Titel vom Gericht und kannst dann damit die Zwangsmaßnahmen durchziehen.
Ansonsten hänge ich mich an Deep dran. Je nach dem, was Du willst bzw was Du bereit bist zu erkämpfen, winkt hier vielleicht eine aufkeimende Chance auf alleiniges ABR oder sogar ASR für Dich. Im Glücksfall hättest Du dann gar keine Umgangsprobleme mehr....
Und wie Ariba schon schreibt - wenn der ausgegrenzte ET ausreichend Kraft und Durchhaltewillen hat, dann ist ein Boykott immer zeitlich begrenzt. Irgendwann ist Schluss. Zumindest bei den meisten. Da Du nun schon so lange "dabei" bist, kann es ja eigentlich nicht mehr allzu lange dauern...
Greetz,
Milan
Morgen
Das mit dem Sorgerecht habe ich auch schon mal mit meinem Anwalt besprochen am Anfang war er Feuer und Flamme davon. Also um anzumerken ich wollte das gemeinsame Sorgerecht da ich zur Zeit keins habe weil wir nicht Verheiratet waren . Mein Gedanke ging dort hin das sie sich dann in vielen Dingen mit mir kurzschließen muß . Aber weiß eben nicht so richtig was ist möglich. Und ehrlich gesagt kann mir zur Zeit keiner richtig sagen wie und was kommen kann. Und die zeit die vergeht wurmt natürlich sehr . Ich habe meinen Sohn das letzte Mal am 30.01 gesehen .
Und der Gerichtsweg dauert ebenfalls solange . Und bei meinem Anwalt wurde mir gesagt die 6 Monate Begleiteten Umgang zählen vom Tag der Rechtskräftigkeit und somit müsste ich im Januar wieder klagen und das nur weil sie eine Show bei Gericht abgezogen hat ich wäre nicht in der Lage den Umgang alleine Durch zuführen . Dabei bin ich selbst Alleinerziehender Vater eines Sohnes zwar jetzt schon groß aber habe ihn 10 Jahrelang alleine erzogen.
Hey!
Schlußendlich ist es auch nicht das Gericht oder das JA, welches die KM in den Bau schickt, sondern das bist Du! Du bekommst den Titel vom Gericht und kannst dann damit die Zwangsmaßnahmen durchziehen.
Ähm...wenn dann ist das eine Freiheitsstrafe, die nur durch einen richterlichen Beschluss durchgeführt werden kann, ansonsten wäre es für jede JVA ein Freiheitsentzug den sie da tätigen würde, also ist es da auch wohl kaum @Biker68pm der sie in eine JVA bringen wird...
Und eine solche Haftstrafe, wird nur angeordnet, wenn das Zwangsgeld uneinbringlich ist, und bis dahin gäbe es noch eins zwei Dinge dadrum herum zu kommen...
Also bis eine KM, mit Kids u mit ASR, eine Erzwingungshaft verbüßt müßte schon viel passieren, u letztendlich ist das eher unwahrscheinlich das das passiert...
Und um dann jetzt mal Klugscheissern zu wollen:
*Klugscheisser-Modus an:
- wenn dann würde eine Zwangshaft angeordnet
Wobei wie hier von mir schon erwähnt, erstmal der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz angewendet wird..
*Klugscheisser-Modus aus.
U da Kinder da sind, verhält sich das dann dummerweise eher nicht "verhältnismäßig" ...
Man würde das schon eher umgehen...
U auch die KM kann das notfalls umgehen...
ABR u SR?!
Naja da es hier aber um ein uneeheliches Kind geht, für das @Biker68pm kein GSR hat, naja, wissen wir doch eher wie das auch ausgehen mag..u wo eher dann das SR landen könnte...
Man kann doch nur hoffen das es einen "richtigen" Richter hat, das Verfahren, der der KM richtig auf die Finger klopft, damit das ganze bald ein Ende hat....
Gruß
Jens
Moin!
Also Fakt ist jedenfalls - knallharter Umgangsboykott und totale Kommunikationsverweigerung seitens der Mutter sind die Grundpfeiler, die einem nichtsorgeberechtigten Vater überhaupt erst in die Nähe rücken, das GSR oder gar ASR erstreiten zu können. Wenn es überhaupt klappen könnte, dann so...
Greetz,
Milan
Hallo
Langsam kann ich das alles nicht mehr glauben was bei mir passiert , denke schon manchmal ich bin im falschen Film . Habe gestern mal bei Gericht angerufen und nachgefragt nach unserem Antrag auf Zwangsmittel (Zwangsgeld oder Zwangshaft ) wie es weiter geht weil der Antrag von uns vom 18.10.07 war. Darauf die Antwort vom Gerichtdiener sie schreiben heute die Ex erst an ( weil Urlaubszeit war ) und teilen ihr meinen Antrag mit dann hat sie 14 Tage Zeit Stellung zunehmen . Somit passiert dieses Jahr bestimmt nix mehr . und der Beschluß für begleiteten Umgang war ja erstmal auf 6 Monate begrenzt dann sollte er ja ohne Begleitung stattfinden . Aber das heißt wenn es die Ex schafft bis Mitte Januar es zu verzögern muß ich dann bestimmt neu klagen oder ??????
Kennt sich damit jemand aus oder hat so was schon mal durchgemacht.
ich habe für meinem Fall folgende Zwangsklausel empfohlen bekommen, ich werde sie zumindest teilweise verwenden.
"Durch die fortlaufende negative Beeinflussung des Kindes bei der Umgangsumsetzung durch die Kindesmutter sind ihr die Prozesskostenhilfe zu versagen und alle anderen Kosten aufzuerlegen.
Ebenfalls ist mit Beschluss Zwangsgeld bis € 25.000,- anzudrohen; bei fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit Zwangshaft. Dem Gericht obliegt es Zwangsmaßnahmen wie soziale Arbeiten oder sonstige Dienste an der Gemeinschaft mit einzubeziehen. Ich habe kein Interesse der Mutter über eine Zwangsgeldandrohung /-Verhängung finanzielle Nachteile zu generieren.
Ebenso beantrage ich diesen Beschluss vollstreckbar zu machen.
Bei Weigerung der Antragsgegnerin in der Anhörung den Umgang, auch unter Einbeziehung des JA, einvernehmlich zu regeln wird bereits jetzt die Einsetzung eines Umgangspflegers beantragt."
LG John
Hallo
Habe gerade Post vom Gericht bekommen , jetzt soll es eine neue Verhandlung zu den von mir gefordert Zwangsgeld oder Zwangshaft geben . Kennt sich jemand damit aus oder das immer so ist oder nur bei mir ? Also langsam fühle ich mich verar…. :gunman:
Im Juni wurde der Beschluß gefällt im Juli war er Rechtskräftig im Oktober haben wir Zwangsmittel beantragt und jetzt bekomme ich Post das im Januar eine neue Verhandlung ist.
Und habe vor kurzem Antrag auf gemeinsames Sorgerecht gestellt weil die Mutter nicht Kindeswohl gerecht handelt. Dazu hat das Gericht geschrieben das die Aussicht auf erfolg nicht gegeben sind wenn die KM nicht zustimmt und es für den anderen Fall nicht sinnvoll ist. Ich solle den Antrag zurück ziehen .
Irgendwie weiß ich nicht wie ich mich richtig verhalten soll hat hier jemand einen guten Rat ??????
Moin,
Im Juni wurde der Beschluß gefällt im Juli war er Rechtskräftig im Oktober haben wir Zwangsmittel beantragt und jetzt bekomme ich Post das im Januar eine neue Verhandlung ist.
Der nrechtsprecher ist 'n Weichei. Statt festzusetzen wie ursprünglich beschlossen und angedroht, wird er den Sachverhalt aufklären wollen und dann nach Erkenntnisgewinn das Zwangsgeld festsetzen oder auch nicht.
Dazu hat das Gericht geschrieben das die Aussicht auf erfolg nicht gegeben sind wenn die KM nicht zustimmt und es für den anderen Fall nicht sinnvoll ist. Ich solle den Antrag zurück ziehen
Den Antrag halte ich auch frü fragwürdig zu diesem Zeitpunkt. Angesichts der mageren Umgänge kann von einer stabilen Vater-Kind-Bindung nicht gesprochen werden und das Gericht wird (vgl. Fall Görgülü) dies als Hemmnis werten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Jetzt geb ich mal den Klugscheisser!
Zwangsgeld angedroht, Mama boykottiert weiter, dann wird die Festsetzung von Zwangsgeld beantragt.
dazu wird natürlich das Gericht vorher die Mama anhören wollen. Erst dann wird ein Zwangsgeld festgesetzt, wir leben hier in einem Rechtsstaat.
Dies Zwangsgelder werden dann von einem Gerichtsvollzieher vollstreckt, den der Antragsteller beauftragen kann oder muss. Das kommt auf das Gericht an. Bei mir wurde das durch das Gericht beauftragt, es gibt aber auch die anderen Fälle. Letztlich sind die Kosten auch vom Antragsteller zu zahlen.
Zwangshaft ist Zivilhaft. Ähnlich dem Zwangsgeld läuft es bis zur Anordnung. Wird die Zwangshaft angeordnet, ergeht eine Ladung zum Haftantritt oder ein Haftbefehl, der auch wieder durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden wird, wenn Du das beantragst. Der GV kann sich aber im Wege der Amtshilfe der Vollzugspolizei bedienen.
Jetzt kommts aber. Mit den Haftkosten musst Du in Vorlage treten, d.h. die JVA will Kohle sehen. In Hessen zur Zeit etwa €90.-/Tag 😡 :thumbdown:
Es stimmt aber auch, daß man da die Verhältnismäßigkeit sehen muß. Eine Mutter mit Kindern wegen sowas einzusperren ist selten. Andererseits kann ich aus eigenem Erleben versichern, daß irgendwann mal über Rechtsbeugung zu sprechen sein wird, wenn die Gerichte sich nicht an ihre eigenen Beschlüsse halten.
Einen schönen Tag noch
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Moin
ich möchte auch noch anmerken, dass, egal was man gegen die KM durchsetzten möchte, alles allermeist ewig dauert bis entsprechende personen tatsächlich tätig werden.
wertvolle zeit, OHNE UMGANG, geht jedesmal dabei verloren.
zeit, die einem NIEMAND wieder geben kann...
Gruss
Ariba