Hallo Gemeinde,
mein Erstgeborener wird in den nächsten Woche 18. Der Kontakt ist gut und wir sprechen über alle möglichen Dinge. Auch das was sich alles für ihn ändert (Unterhalt) habe ich bereits mehrfach angesprochen.
Leider möchte meine Sohnemann davon nichts wissen und scheut die Konfrontation mit allen Beteiligten durch Verdrängung.
Der Unterhalt für meine beiden Kids (14 + 17 ), die bei der KM leben, zahle ich auf einverständlicher Basis und ohne irgendeinen Titel.
Da ich davon ausgehe, dass die KM nur einer geringbeschäftigten Tätigkeit offiziell nachgeht und ich zukünftig den komplette Unterhalt an den dann 18 jährigen Sohnemann alleine zahlen muss, hier meine
Frage nach der Vorgehensweise.
Durch das Lesen einiger Themen hier habe ich ein wenig Wissen, aber das scheint noch sehr lückenhaft.
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Hallo,
wenn Du die Sache eher locker angehen willst, dann solltest Du zumindest mal die Frage stellen, was die KM macht. Wenn dabei rumkommt, dass die eine geringfügige Beschäftigung ausübt, dann kannst Du es dabei belassen.
Wichtig wäre zu wissen ob Dein Sohn noch privilegiert ist, offensichtlich ist er unter 21, wohnt noch bei einem Elternteil, wenn er dann auch noch in der allgemeinen Schulausbildung ist, dann ist er privilegiert und damit den anderen unterhaltspflichtigen Kinder gleichgestellt.
In diesem Fall berechnet sich sein Unterhalt nach DDT, es wird aber das volle (und nicht nur das halbe Kindergeld) abgezogen, da ihm das gesamte Kindergeld zusteht und an ihn weitergeleitet werden müsste. Außerdem wird eigenes Einkommen des Kindes berücksichtigt.
Insbesondere ist damit Dein Einkommen für 3 mal Unterhalt "zuständig" und die Frage ist ob Du dadurch zum Mangelfall wirst. Prinzipiell würde Dein Einkommen für alle 3 gleichmäßig gemäß DDT aufgeteilt.
Ist er nicht mehr privilegiert, dann fällt er ihm Unterhaltsrang unter die beiden anderen Kinder und der Unterhalt für die beiden anderen Kinder ist vorrangig, der älteste kann nur noch kriegen, was übrig bleibt, außerdem hättest Du gegenüber dem Volljährigen einen Selbstbehalt von 1300 Euro. Lebt Dein Sohn nicht mehr bei einem Elternteil, dann wäre sein Unterhalt 670 Euro (plus ggf. KV + PV) minus volles Kindergeld und ggf. minus eigenes Einkommen. Bafög wäre vorrangig zu beantragen und würde damit den Unterhaltsanspruch auch reduzieren.
Ich hoffe, dass ich nichts wesentliches vergessen habe.
VG Susi
Hi Susi,
Danke, aber wie gehe ich da ran? Ich schreibe meinen Sohn an mit der Bitte um was, Herausgabe der Einkunftsverhältnissen der KM ? Was ist wenn der Sohnemann die nicht liefern kann und ich keine Möglichkeit habe zu berechen was jedes Elternteil zahlen muss nach DDT? Gibt es da so ne Art Standard Brief, muss ich meinen Sohn anschreiben oder er mich??
Ja, er ist privilegiert. Warum für 3 x Unterhalt ? Zahle nur für die beiden Kids, nicht für die KM.
Danke.
Moin,
wie ist denn dein Kontakt zur Mutter? Kannst du sie nicht einfach nach ihren Einkommensverhältnissen fragen? Weiß dein Sohn nicht, wieviel sie in etwa verdient bzw. wieviel Stunden sie arbeitet? Und weißt du, ob dein Sohn überhaupt jobbt? Wenn du gar keine Informationen bekommst und keine große Welle machen willst, rechne doch den Unterhalt aus mit der Annahme, dass die KM nur einen Minijob hat. Dann das komplettes Kindergeld runterrechnen und das überweist du ab Volljährigkeit auf das Konto deines Sohnes. Das ganze teilst du ihm freudlich per Mail mit, bittest um seine Kontodaten und wartest die Reaktion ab.
Genau. Wenn du eh schon weißt, dass sie nix verdient, könntest es dabei belassen und einfach zahlen.
Wenn du es doch wissen willst, die Mutter freundlich anschreiben, ob sie dir freiwillig Auskubft gibt, um Sohni damit nicht zu belasten oder nicht.
Ggf. mit Beschreibung der Rechtslage.
Und wenn nicht, dann lernt Sohnie eben etwas über das Erwachsen sein dazu.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo @rp51730
Hi Susi,
[...]
Ja, er ist privilegiert. Warum für 3 x Unterhalt ? Zahle nur für die beiden Kids, nicht für die KM.
Danke.
Siehe hier:
Hallo Gemeinde,[...]
mein Erstgeborener wird in den nächsten Woche 18. [...]
Der Unterhalt für meine beiden Kids (14 + 17 ), die bei der KM leben, zahle ich auf einverständlicher Basis und ohne irgendeinen Titel.[...]
1 Kind (wird nächste Woche 18)
plus 2 Kinder (14+17)
= 3Kinder -oder??
...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
also ich sehe hier 3 Kinder 18, 17 und 14. Sollten es nur 2 sein (also 17 = 18), dann eben für die beiden.
Als erstes solltes Du Monthys Ratschlag folgen und damit eine Abschätzung über die Einkommensverhältnisse erlangen.
Die Berechnung des Unterhalts geht so: zu erfragen bzw. bekannt bereinigte (also unterhaltsrelevantes) Einkommen von Mutter (EKM) und Einkommen Vater (EKM) davon wird die Summe gebildet
EKM + EKV und ergibt gemäß DDT eine Summe x Euro, von den x Euro ist das volle Kindergeld abzuziehen (ggf. auch Einkommen des Kindes) und ergibt den Unterhaltsbedarf x Euro - Kindergeld = UB.
Der Unterhalt ist gequotelt nach Einkommen zu zahlen. Zunächst wird der Selbstbehalt für das privilegierte Kind bei beiden Einkommen abgezogen EKM - 1080 Euro = bEKM und EKV - 1080 Euro = bEKV.
Dann berechnen sich die Anteile für den KV: bEKV multipliziert mit dem Umterhaltsbedarf und dividiert durch die Summe bEKV + bEKM:
vom Vater zu zahlender Unterhalt = bEKV * UB / (bEKV + bEKM) (analog für Mutter bEKM * UB /( bEKV+bEKM)
Besonderheit: Liegt das Einkommen der Mutter unter dem Selbstbehalt, dann hat der Vater den gesamten Unterhaltsbedarf zu zahlen aber nicht mehr als er alleine zahlen müsste. Wenn die KM also nicht leistungsfähig ist, dann berechnet es sich nur nach Deinem Einkommen, Quotelung entfällt.
Anders wäre es nur, wenn Dein Sohn nicht mehr bei einem Elternteil wohnen würde, z.B. studiert, dann wäre sein Bedarf pauschal 670 Euro minus volles Kindergeld (minus eigenes Einkommen und Bafög). Dann wäre wieder eine Haftungsquote zu ermitteln. Bei Nichtleistungsfähigkeit der KM müsstest Du den gesamten Unterhalt zahlen so Du dafür leistungsfähig bist.
VG Susi
Da ich davon ausgehe, dass die KM nur einer geringbeschäftigten Tätigkeit offiziell nachgeht und ich zukünftig den komplette Unterhalt an den dann 18 jährigen Sohnemann alleine zahlen muss, hier meine Frage nach der Vorgehensweise.
Hi. Welche Schule besucht Sohnemann derzeit und wie sieht seine weitere berufliche Planung aus? Solche Informationen können mitunter sehr wichtig sein.
Bei privilegierten Volljährigen besteht auch für die Mutter eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Sonst kann familienrechtlicher Ausgleichanspruch (Vater gegen Mutter) bestehen.
Du könntest den Sohn auch zum Jugendamt schicken (gleich nach dem 18.). Die müssen ihn nach § 18 SGB VIII beraten, klären ihn also - so weit sie können - auf. Und manchmal machen sie mehr: verlangen auch die Auskünfte von beiden Eltern und berechnen. Aber möglichweise raten sie ihm nach erfolgter Berechnung zur Titulierung.
Bei privilegierten Volljährigen besteht auch für die Mutter eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Nein. Wenn der Vater zahlen kann, ist die Mutter fein raus.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Beppo, kommt auch der Blödsinn von P?
Schau hier:
Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Den minderjährigen unverheirateten Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden.
Das ist aus BGB, § 1603 = gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Bilde dir eine eigene Meinung, wende dich dann von P ab.
Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gibt es dann, wenn der Mindestbedarf nicht gedeckt ist.
Wenn der aber gedeckt ist, gibt es keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Dem steht auch dein Zitat nicht entgegen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin JAM_Kritiker
Du bist ein verdammter Heuchler. Besagter §1603 BGB geht nämlich noch weiter. Und das wäre:
Diese Verpflichtung tritt nicht ein, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist; sie tritt auch nicht ein gegenüber einem Kind, dessen Unterhalt aus dem Stamme seines Vermögens bestritten werden kann.
Anm. Mod.
Deine erneute Bezugnahme auf tfaq in den unterschiedlichsten Beiträgen ist jetzt nach mehrmaliger Verwarnung allerdings Dein Rausschmiss. Mach's gut.
WARNUNG: Du hast Hausverbot auf vatersein.de, da Du unbelehrbar bist. Akzeptiere das, oder zahle die RA-Rechnungen.
oldie
Edit: Ups, den user-Namen in der Anrede verdöselt. Dürfte aber eh mehr als überflüssig sein. Und nee, bitte nullkommanix an Kommentar zu dieser Thematik. :note:
Geht bitte auf die Fragen des TO ein.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.