Hallo zusammen,
Ex-Mann und Ex-Frau haben bei der Scheidung eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen - diese wurde vor Gericht protokolliert.
Dort wurde der Kindesunterhalt ab einem Einkommen von 6500 € auf die 10. Tabellenstufe festgelegt.
Zitat: "Ergibt sich bei einer nach vorstehender Vereinbarung vorzunehmenden Neuberechnung des Kindesunterhaltes eine bereinigtes, monatliches Nettoeinkommen des Ehemannes von 5.500,01 € bis 6.000,00 €, bestimmt sich sodann der Kindesunterhalt nach Einkommensgruppe VIII der Düsseldorfer Tabelle, bei einem Einkommen von 6.000,01 € bis 6.500,00 € bestimmt sich dervKindesunterhalt dann nach Einkommensgruppe IX der Düsseldorfer Tabelle und ab einem monatlichen Einkommen von 6.500,01 € nach der Einkommensgruppe X der Düsseldorfer Tabelle."
Wichtig vielleicht auch die Vorbemerkung der Vereinbarung:
"Grundlage und Motivation für die nachstehenden Vereinbarungen zum Unterhalt ist
auch der Umstand, dass im Zuge dieser Vereinbarung der Ehemann seinen hälftigen
Miteigentumsanteil an der Immobilie ... zum
Alleineigentum überträgt (s. unten § 3) und im Zuge dessen sowie beim Ttiema
Zugewinn unberücksichtigt bleibt, dass die Mutter des Ehemannes diesen zum
Erwerb und zur Renovierung einen Betrag in Höhe von 80.000,00 € schenkweise zur
Verfügung gestellt hat, die Ehefrau im Gegenzug keinerlei Ansprüche am Betriebsanteil
des Ehemannes geltend macht und darüber hinaus ihren Miteigentumsanteil an der
Immobilie ... dem Ehemann unentgeltlich überträgt."
Mutter verlangt nun Unterhalt nach Tabellenstufe 15, obwohl dieser ja auf die 10. Stufe festgelegt wurde.
Für zwei Kinder (einer im Residenzmodell, der andere wohnt 9 Mutter/5 Vater) bezieht sie vollen Unterhalt, wie vereinbart nach 10. Stufe der DT. Für die Tochter, die 7/7 im Wechselmodell wohnt den hälftigen Unterhalt (ebenfalls so vereinbart). Für den Sohn, der seit September 2021 beim KV lebt, zahlt sie aber nicht, da sie aus ihrer neuen Ehe einen Sohn hat, der 1,5 Jahre jung ist. Allerdings arbeitet sie ab Februar wieder an vier Vormittagen, der Sohn ist bei einer Tagesmutter oder betreut durch die Oma. Vater hat aus Nettigkeit und Fairnessgründen (und weil er Konflikte scheut) auch nie um Zahlungen gebeten und nimmt den Umstand so hin.
Wie seht ihr hier die Rechtslage mit und ohne Abänderungsklage?
Herzlichen Dank vorab für eure Zeit!
Viele Grüße
Frank
Hallo,
auch wenn ich keine Juristin bin wäre meine Meinung, dass zunächst einmal die Scheidungsfolgenvereinbarung steht. Andererseits würde ich in der Änderung der DDT einen Grund für eine Abänderung sehen.
Zwar ist die KM aufgrund ihres Einkommen verpflichtet Unterhalt für das bei Dir lebende Kind zu zahlen, weil Du aber ein wesentlich höheres Einkommen als die KM hast kannst Du sehr leicht verpflichtet werden den Unterhalt für alle Kinder zu tragen.
<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=64918&pos=0&anz=1>BGH" Az. XII ZB 297/12 </a> und OLG Dresden, 04.12.2015, Az.: 20 UF 875/15
(<a href="https://www.justiz.sachsen.de/esamosplus/pages/index.aspx>hier" eingeben</a>).
Mein Vorschlag wäre wiederum eine Einigung zu erreichen. Biete der KM an keinen Unterhalt für das bei Dir lebende Kind zu fordern und für das andere Kind weiter nach Stufe 10 zu zahlen sowie den hälftigen Unterhalt für die Tochter nach der neuen DDT anzupassen.
VG Susi
Hallo,
Wenn die Mutter dass Thema aufmachen will, dann sollte überlegt werden, ob es zwar die 15. Stufe ist. Die Düsseldorfer Tabelle aber von 2 unterhaltsberechtigten ausgeht und für jeden weiteren unterhaltsberechtigten eine Abstufung vorgenommen werden kann.
Und ob sie überhaupt Anspruch auf vollen Unterhalt bei dem wechselmodellkind hat.
Und ob du überhaupt nach Stufe 15 zahlen müsstest.
Sophie
Vielen Dank erst einmal für die bisherigen Antworten.
Meine Ehefrau und ich haben auch noch eine weitere Tochter, sie ist 6 Jahre jung.
Meine Frau ist nicht berufstätig, da sie sich um unsere Tochter und meinen Sohn kümmert - wir haben uns für das "klassische Modell" entschieden, in dem sie sich um Haushalt und Kinder kümmert und ich für den "Rest" sorge, sprich die finanziellen Gegebenheiten.
Meiner Ex-Frau stehen für die drei Kinder 2354,50 €monatlich zur Verfügung - inkl. Kindergeld, wobei ja auch zwei Kinder nicht voll bei ihr sind. Sie wohnt in unserem ehemaligen Einfamilienhaus, ist neu verheiratet, daraus ist ein neues Kind entstanden, sie haben zwei Autos, machen regelmäßig Urlaube, essen oft auswärts - also man sollte meinen, es ist alles gut und alles passt.
Leider gibt es jedoch immer wieder Forderungen und Zwickeleien - das ärgert und frustiriert mich, da ich auch einfach sehe, dass das Geld nicht bei den Kindern ankommt.
Der Kleinste trägt die alten, teilweise löchrigen Sachen von den großen Jungs, die 16 jährige läuft seit 2 Jahren mit den gleichen Schuhen rum, Sommer wie Winter - das macht mich echt traurig und wütend - wie wahrscheinlich viele Väter.
Die Kids haben keine Hobbies, bzw. spielt der mittlere Fußball, aber das ist ja auch kein teures Hobby - das sollte wohl mit dem Betrag der 10. Stufe abgedeckt sein.
Ich sehe einfach keinen Anlass, es mangelt an nichts. Ich verstehe einfach nicht, mit welcher Begründung nun rund 500 € monatlich gerechtfertigt wären?!
Frank
Hallo,
Damit hast du 6 unterhaltsberechtigte. Rein theoretisch könnte für 3-6 jeweils eine Stufe heruntergegangen werden, damit wäre das Stufe 11.
Und dann bitte auch noch den Unterhalt für das wechselmodellkind und das Kind mit dem erweiterten Umgang neu berechnen.
Ggf. Kommt dann gar nicht mehr raus.
Und die zahlen ihr auf den Tisch legen. Und darauf hinweisen, dass Kleidung etc. Von dem Geld immer aktuelle und in Ordnung sein könnte. Und bei dieser Stufe sich davon auszugehen ist, dass es keinen Raum für mehr und sonderbedarf gibt, da dieser problemlos aus dem Unterhalt angespart werden kann.
Sophie
Hallo,
es ist nicht untypisch, dass immer wieder Forderungen nach mehr Geld gestellt werden. Dabei geht es aus meiner Sicht weniger um das Geld an sich sondern darum, dass man den Ex-Partner weiterhin verletzen will und man natürlich auch seine Aufmerksamkeit bekommt. Versuche das zu verstehen und es nicht so an Dich heranzulassen (ich weiss, das zu schreiben ist einfach, es zu leben ist schwieriger).
Auch bei einem erweiterten Umgang kann der Unterhalt gemindert werden, 1-2 Stufen in der DDT.
Ansonsten möglich sachlich auf die Fragen eingehen und nichts überstürzen. Ich denke, dass es am Ende bei Gericht landen wird und da solltest Du einfach mal nachrechnen, wieviel Du dann zu zahlen hättest. Inwieweit dabei Deine Ehefrau als unterhaltsberechtigt gilt ist nicht so einfach zu beantworten. Zwar sind sich Ehepartner zu Unterhalt verpflichtet, aber in vielen Fällen wird die Ehefrau nur berücksichtigt, wenn sie ein Kind unter 3 zu betreuen hat oder krankheitsbedingt, also aufgrund eines besonderen Grundes kein eigenes Einkommen hat. Aber selbst bei 5 unterhaltsberechtigten Personen geht es 4 Stufen herunter.
VG Susi
Ja, schade, dass es so ist.
Es fällt mir leider sehr schwer, das nicht an mich ranzulassen, da es immer wieder meinen "inneren Frieden" kostet. Ich verstehe nicht, warum man Menschen so quälen muss, immer wieder den Konflikt sucht und dermaßen in den "privaten Raum" eindringt.
Sie ist in einer neuen Ehe, daraus ist auch wieder ein Kind entstanden - sie sollte jetzt einfach glücklich und zufrieden sein. Finanziell sollte auch alles stimmen, also kann man es doch gut sein lassen. Ich finde es einfach nur schrecklich - gerade auch, weil die großen Kids inzwischen alles mitbekommen.
Wir sind beide in einer neuen Ehe, aber ich habe oft das Gefühl, dass sie irgendwas nicht verarbeitet bzw. abgeschlossen hat - das ist furchtbar nervig für uns alle.
Da verhandelt man über Monate eine Vereinbarung, prokolliert das Ganze vor Gericht und Jahre später will jemand noch mehr Geld. Ich kann sowas einfach nicht nachvollziehen.
Diese Frau ist mir einfach nur noch unangenehm, ich möchte gar nicht mehr mit ihr sprechen, weil sie einfach so eine unangenehme Persönlichkeit ist - teilweise sogar schon für unsere Kinder, die sich kaum trauen, etwas mit ihr zu besprechen.
Danke für all´eure Antoworten!
Hallo,
Das ist immer schwierig.
Und man weiß auch nie was der neue Partner für einen Einfluss hat.
Und interessanterweise ist es auch unabhängig davon, wer die Trennung ausgelöst hat. Selbst die Person, die das als erstes kommuniziert hat, kann später so reagieren.
Du kannst nur zwei Dinge tun. Zum einen diese finanzielle Verpflichtung ggf. Über einen Anwalt klären lassen, damit du möglichst wenig damit zu tun hast. Und zum anderen einfach für die Kids da sein. Ggf. Würde es auch dem Kind helfen, was nur erweitert von dir betreut wird, wenn es weiß, dass das richtige wechselmodell oder ein kompletter Umzug zu dir immer möglich ist.
Denn wenn diese Vereinbarung bezüglich Unterhalt der Kinder aufgelöst wird, dann könnte man dich auch besprechen, was die Kids möchten und wo und wie sie Leben möchten. Dann wäre das auch ein Punkt, der gleich neu mit geregelt werden könnte.
Sophie
@Frank,
bei allem Respekt: ich verstehe nicht, wieso man nach dieser Hostorie immer wiederaufs gleine Lebensmodell/Familienmodell setzt und eine weitere Hausfrau mit lebenslangen Unterhaltsanspruch generiert.
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo AnnaSophie,
danke für deine Antwort!
Die Kinder wissen, dass sie immer zu mir/uns kommen können. So lange sie wollen.
Ich habe auch bereits Gespräche mit ihnen geführt. Mit dem Jungen im erweiterten Umgang über das Wechselmodell und mit der Großen darüber, ob sie schwerpunktmäßig hier wohnen möchte.
Leider sind ihnen Gespräche mit ihrer Mutter genauso unangenehm wie mir.
Der Große hat sich durchgesetzt und wohnt seit Ende September schwerpunktmäßig bei uns. Die Große äußerte vergangene Woche noch, dass sie gern mehr kommen würde, aber "wenn ich mich jetzt auch noch dafür entscheide, wie mein Bruder, geht das bestimmt alles vor Gericht und da habe ich gar keine Lust zu..." Da kann man sie auch verstehen. Wichtig ist, dass sie wissen, dass ihnen unsere Tür immer offen steht - durch gehen müssen sie allein.
Wir haben im Laufe der Woche bereits einen Termin bei unserer Anwältin vereinbart, um sie darauf vorzubereiten, dass was von der Gegenseite kommen könnte und worum es geht.
Bisher ist es ja bei privaten Mails geblieben. Die Vergangenheit zeigt nur, dass das Geld für den Anwalt recht locker sitzt.
Grüße
Frank
@Frank,
bei allem Respekt: ich verstehe nicht, wieso man nach dieser Hostorie immer wiederaufs gleine Lebensmodell/Familienmodell setzt und eine weitere Hausfrau mit lebenslangen Unterhaltsanspruch generiert.
Ich verstehe deinen Gedanken dahinter, allerdings sind ja nicht alle Frauen gleich - genauso wenig, wie alle Männer 🙂
Ohne meine Frau, die hier den Laden rockt und die Kids, die ganz bei uns oder im Wechselmodell wohnen, betreut, hätte ich ein Problem. Ich arbeite vollzeit, bin selbstständig und sie hält mir den Rücken frei - ich habe ja Unterhaltsverpflichtungen. Ich komme diesen auch gerne nach für meine Kinder - die Frage stellt sich gar nicht. Aber es kommt jetzt schon nicht bei den Kids an - mehr Geld würde dann erstrecht nicht mehr ankommen.
Man muss lernen, wieder (neu) zu vertrauen, sonst bleibt man allein oder hat die ständige Angst/ Sorge im Nacken. Damit ist auch niemandem geholfen.
Hallo @Frank81,
Wann wurde diese Scheidungsfolgevereinbarung (im Rahmen der Scheidung)"besiegelt"?
War das seinerzeit ein Beschluß oder endete das (von mir vermutenderweise) in einem Vergleich
_______
Edit: Vollzitat gelöscht
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo kakadu!
"Besiegelt" wurde die Vereinbarung 2015 beim Scheidungstermin, also am Tag der Scheidung, vor Gericht.
Das Protokoll beginnt mit: "Die Beteiligten schließen folgenden Vergleich"
Hhmmhhmm...
Hallo zusammen,
Zitat: "Ergibt sich bei einer nach vorstehender Vereinbarung vorzunehmenden Neuberechnung des Kindesunterhaltes eine bereinigtes, monatliches Nettoeinkommen des Ehemannes von 5.500,01 € bis 6.000,00 €, bestimmt sich sodann der Kindesunterhalt nach Einkommensgruppe VIII der Düsseldorfer Tabelle, bei einem Einkommen von 6.000,01 € bis 6.500,00 € bestimmt sich dervKindesunterhalt dann nach Einkommensgruppe IX der Düsseldorfer Tabelle und ab einem monatlichen Einkommen von 6.500,01 € nach der Einkommensgruppe X der Düsseldorfer Tabelle."
... da die Düsseldorfer Tabelle von 2015 und 2016 "nur" bis 5100,- € monatl. als Tabellenwert/ Zahlbetrag beziffert ist, wurde wohl schon damals (zu Zeiten des Vergleiches) die Herabstufung auf Grund der Anzahl der Unterhaltsberechtigten berücksichtigt und "fix" zementiert...
Hast Du die Unterhaltszahlungen hier jährlich - entsprechend den Anpasssungen der Zahlbeträge - in der Düsseldorfer Tabelle angepasst?
Inwiefern der Vergleich die aktuellen Umstände wie (Dein) Einkommen und die aktuelle Düsseldorfer Tabelle abbildet/ abbilden kann, bzw. gerecht wird ist fraglich...
Grundsätzlich ist ein Vergleich schwer(er) anfechtbar als ein Beschluß, aber auch nicht unmöglich...
Eventuell solltest Du Dein aktuelles bereinigtes Einkommen mal der aktuellen Düsseldorfer Tabelle https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/duesseldorfer-tabelle-2022-kindesunterhalt-das-muessen-sie-beachten/27968926.html gegenüberstellen und schauen was du bezahlen müsstest...(wegen der möglichen Herabstufung die Anzahl der Unterhaltsberechtigten Personen dabei genauso berücksichtigen, wie das im Wechselmodell betreute Kind)
Edith: darf man fragen, wo Du Einkommenstechnisch einzuordnen bist/ wärest?
Da die Düsseldorfer Tabelle 2015/ 2016 bei der Stufe 10 (Einkommen bis 5100,- €) endete und die aktuelle Düsseldorfer Tabelle nunmehr bis Stufe 15 (Einkommen bis 11000,-E) beziffert, dürften die Chancen der KM nicht schleht stehen euren Vergleich zu kippen
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo Kakadu,
besten Dank für deine Antwort bis hier her.
Ich würde mit meinem Einkommen in der 15. Stufe liegen.
Die Frage, die ich mir stelle ist: wir haben einen Vergleich geschlossen. Grundlage und Motivation zum Vergleich war auch die Tatsache, dass ich ihr die Immobilie überschrieben habe, in der 80.000 € meines Erbes stecken.
Hätte ich nicht gemacht, wenn wir uns beim Unterhalt nicht geeinigt hätten.
Wir haben auch Obergrenzen gesetzt.
Die Grenze liegt jetzt bei 2200,- € - mehr gibt es nicht.
Momentan liegt der Unterhalt, in den aktuellen Wohnverhältnissen, drunter.
Fakt ist, dann hätte ich lieber die Häuser verkauft und alles aufgeteilt und den Höchstbetrag bezahlt - damit wäre ich besser bedient.
Ohne die Regelung zum Unterhalt wäre das mit den Immobilien anders gelaufen.
Aus meiner Sicht kann man ja dann nicht im Nachhinein sagen „ach toll, nun hab ich die Immobilie und 80.000 € aus seinem Erbe und jetzt will ich doch noch mehr Unterhalt…“
Beste Grüße
Frank
Hi @Frank81,
unter Bezug auf #14:
Da hast Du nat. absolut recht, so würde ich - gegenüber der KM - auch argumentieren (hat die ihr "Begehren" irgendwie begründet? und/ oder schon einen RA mit ins Boot geholt?)...
Vielleicht solltest Du der KM den Vergleich - auszugsweise - nochmal zukommen lassen?
Vermutlich würde ich ein kurzes Telefonat (oder pers. Gespräch) mit "meinem" Anwalt führen - alleine schon wegen der "Rückendeckung"...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Sie hat eine E-Mail mit ihrer Forderung geschickt. Sie schrieb in ihrer ersten Mail: „… Wie mir aufgefallen ist, hast du den Unterhalt noch nicht der neuen 15 stufigen Düsseldorfer Tabelle angepasst.
Ich gehe davon aus, das du dich in der höchsten Stufe befindest und bitte dich den Unterhalt noch bis Ende des Monats nach zu zahlen…“
Auf die Vereinbarung habe ich daraufhin hingewiesen. Ich habe bereits einen Termin bei meiner Anwältin vereinbart, von ihrem Anwalt wird - vermute ich - dann demnächst ein Schreiben eintreffen.
Servus Frank,
steht in diesem Vergleich zum KU irgendwo das Wort "dynamisch" oder "anpassen"?
Wenn nicht, bin ich der Meinung, dass hier ein statischer Titel im Vergleich beschlossen wurde; ergo: nix anpassen...und Abänderungsklage notwendig, falls die Holde auf ihre "Forderungen" besteht. Ob Ex sich das -bei etwaigen Gegenforderungen von Dir- antun will?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Vorsichtshalber würde ich auch ankündigen, dass du in dem Fall, dass sie sich nicht an eure Trennungs-Vereinbarung halten möchte du dann auch nochmal ein Faß aufmachst bzgl. Zugewinn und ehemals getroffener Vereinabrung finanzieller Natur. Vielleicht schreckt das ja ab ohn zu wissen, ob dies nach über 5 Jahren überhaupt möglich wäre.
Ich sehe es aber auch so, dass eine vor Gericht beschiedene Trennungs-Vereinabrung Bestand haben sollte. Andernfalls hätte man sich das auch sparen können, wenn diese nach Jahren, aus 'geldgierigen' Gründen, angefochten werden könnte.
Hallo Brave
Ich habe mal gerade auf die schnelle gegoogelt und herausgefunden das auch nach Jahren die Trennungsvereinbahrung im Wege der Abänderungsklage wiederrufen kann, bzw. abändern lassen kann. Die in dieser Vereinbahrung getroffenen vereinbahrungen sind bindend, auch was den darin getroffenen Kindesunterhalt betrifft.
LG der Frosch