Hallo,
naürlich hat die Scheidungsvereinbarung erst einmal Bestand, aber sie ist natürlich nicht unabänderbar. Man kann durchaus argumentieren, dass die Höchststufe der DDT gemeint war und dies ist jetzt eben nicht mehr Stufe 10 sondern Stufe 15. Trotzdem muss man begründen warum man was will und es wird im Zusammenhang mit der Scheidundungsfolgenvereinbarung zu sehen sein. Offensichtlich ist hier gar nichts.
VG Susi
In erster Linie regelt eine Scheidungsfolgevereinbarung das, was auch schon der Name sagt: Die Scheidungsfolgesachen. Diese sind Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und nachehelicher Unterhalt. Die Verjährung liegt hier bei 3 Jahren. Danach kann man nichts mehr machen. Bezahlt ist bezahlt, mehr gibts nicht.
Manche regeln in ihrer SFV auch Dinge, die den Umgang und den Kindsunterhalt betreffen. Haben wir auch gemacht. Und da sieht´s dann so aus, dass Franky´s Ex einfach zu einem Anwalt gehen und eine Abänderungsklage einreichen lassen kann. Die Erfolgsaussichten dürften gut sein. Allerdings dürfte es nicht auf Stufe 15 hinauslaufen, da mehrere Unterhaltberechtigte bedient werden. Außerdem muss tatsächlich dann auch die Frage geklärt werden, was mit dem Unterhalt des Kindes ist, dass bei Frank lebt. Und wenn schon denn schon, kann auch über eine Unterhaltreduzierung wegen erweitertem Unterhalt geredet werden, und zwar bei dem 9/5-Kind. Unterm Strich kann das alles für die Ex nach hinten los gehen bzw. ein Nullsummenspiel werden.
An deren Stelle würde ich die Füße still halten, allein schon der Kinder zuliebe. Aber so sind halt manche Frauen, bekommen den Hals nicht voll genug.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Hallo Marco,
nein, das steht nirgends. Wir haben ja eigentlich - finde ich - alles ziemlich genau geregelt. Hier ein Auszug:
"Ergibt sich bei einer nach vorstehender Vereinbarung vorzunehmenden Neuberechnung des Kindesunterhaltes ein bereinigtes, monatliches Nettoeinkommen des Ehemannes von 5.500,01 € bis 6.000,00 €, bestimmt sich sodann der Kindesunterhalt nach Einkommensgruppe VIII der Düsseldorfer Tabelle,bei einem Einkommen von 6.000,01 € bis 6.500,00 € bestimmt sich der Kindesunterhalt dann nach Einkommensgruppe IX der Düsseldorfer Tabelle und abeinem monatlichen Einkommen von 6.500,01 € nach der Einkommensgruppe X der Düsseldorfer Tabelle."
Bis August 2019 habe ich 136% gezahlt. Ab 01.09.2019 wurde ihr die Möglichkeit zur Neuberechnung alle 2 Jahre eingeräumt.
Ich glaube, im 3. Quartal 2020 wurde erstmal neu berechnet, seither zahle ich nach 10. Stufe, wie vereinbart. Natürlich dann jährlioch entsprechend mehr oder wenn die Kids in die nächste Altersstufe gerutscht sind.
Außerdem hatten wir "Obergrenzen" vereinbart. Erst 2600,- € monatlich für X Jahre, dann 2400,- € für X Jahre und nun sind wir bei 2200,- € maximal.
Gruß
Frank
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Vollzitat gelöscht
Hallo Slam,
vielen Dank für deine Antwort.
Grundlage und Motivation zur Vereinbarung des KU war/ist ja, dass wir uns bzgl. Immobilien geeinigt hatten, dass sie im Haus bleiben kann und ich auf die 80.000 € aus meinem Erbe verzichte, die darin stecken.
Ich hätte ihr ja keine 80.000 € schenken müssen bzw. hätte die Immobilien dann lieber verkauft und alles aufgeteilt. Dann hätte ich Unterhalt nach DT und Unterhaltsberechtigten bezahlt und wäre warhscheinlich noch besser damit gefahren.
Also wie soll sowas laufen? "Wir hatten uns zwar geeinigt, dass wir den KU regeln, wenn ich das Haus und 80.000 € bekomme, aber das will ich jetzt nicht mehr..."
80.000 € weg und trotzdem voller KU?! THEORETISCH müsste sie dann die 80.000 € rausrücken, damit es wieder passt. Versteht ihr, was ich meine? Das wird sie natürlich nicht vorhaben - es geht mir um die Logik. Es ergibt keinen Sinn. Da brauche ich nichts vereinbaren.
Sie will alles - und noch mehr. Viel mehr.
Es ärgert mich einfach auch, weil es ihnen ja gut geht. Haus, zwei Autos, regelmäßige Urlaube und Essen auf Rädern oder vor Ort sind gar kein Problem. Neu verheiratet, haben gemeinsames Kind, er ist auch berufstätig... Was zur Hölle soll dieses ständige Theater?! Es reicht einfach!
Gruß
Frank
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Vollzitat gelöscht
Ich geh mal davon aus, dass diese 80.000 Euro im Rahmen eines Zugewinnausgleichs ausgehandelt wurden oder eine Komponente davon sind, oder? Oder war das eine reine Schenkung völlig losgelöst davon? Und im Gegenzug wurde dieser Unterhalt vereinbart? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Man muss im Rahmen einer Scheidung als Gutverdiener doch sowieso bluten ohne Ende. Warum dann noch extra etwas verschenken?
Und dann ist der Fehler bzw. liegt das Problem darin, dass da zwei Dinge miteinander in Beziehung gesetzt worden sind, die nichts miteinander zu tun haben, nämlich Schenkung/Zugewinnausgleich und Kindsunterhalt.
Die DDT hat sich einfach geändert. Und nun soll eine Anpassung daran erfolgen. Man kann sich schon fragen, was die sich dabei gedacht haben. Aber man kanns auch einfach lassen und zahlen. In Deinem Fall würde ich aber auf jeden Fall versuchen, die Sache mit dem Haus neu aufzurollen, wenn es sowieso zu einem Rechtsstreit wegen Abänderung kommt.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Anmerkung Mod @ alle: Bitte achtet darauf, Beiträge nicht mit Vollzitaten oder annähernden Vollzitaten aufzublähen. Entweder die Zitate aufs Wesentliche kürzen oder einfach "Antworten" nutzen.
Danke, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
Ich weiß das eine Bekannte vor Jahren einmal versucht hat einen Vertrag/Vergleich/Vereinbarung über den kindesunterhalt zu verändern. Eine fähige Anwältin für Familienrecht hat das damals geprüft und für aussichtslos erklärt. Vielleicht wäre es vor Gericht anders ausgegangen. Aber sie bekam damals noch nicht mal den mindestunterhalt für das Kind. Aber ich weiß auch nicht, was noch alles in dieser Vereinbarung festgehalten war.
Insofern kann es wirklich sein, wenn erklärt wurde, dass du nur auf das Geld verzichtest, als auf dein Erbe, dass dies entweder so bestand hat oder dieser Punkt auch zu berücksichtigen ist. Das müsste aber ein Anwalt beantworten bzw. Wer hat denn diese Vereinbarung aufgesetzt? Gibt es da Gesprächsprotokolle, emails etc. Wo diese Punkte klar zum Ausdruck gebracht wurden?
Sophie
Moin zusammen
@Slam
in meinem Eröffnungsbeitrag hatte ich den "Grundlage und Motivationspassus - Passus" zitiert.
@AnnaSophie
Die Vereinbarung haben unsere Anwälte aufgesetzt. Es wurde eine Scheidungsfolgenvereinbarung vor Gericht geschlossen, beim Scheidungstermin.
Gruß
Frank