Hallo,...
die Kinder meiner Frau leben größtenteils beim Exmann.
Wir haben ein gemeinsames Kind bekommen (jetzt 1 Jahr alt).
Die Gegenseite hat uns bzw meine Frau auf Unterhalt verklagt (thread gibt es hier im Forum).
Meine Frau bezieht rund 870 Euro Erwerbsunfähigkeitsrente.
Das älteste ihrer Kinder hat sich mit der Familie zerstritten und lebt seit kurzem bei uns. Dabei hat er seine Lehre dort aufgegeben.
Das Urteil wegen Unterhalt ist noch nicht rechtskräftig. Unser Anwalt meint das er nur noch etwas daran ändern könnte, wenn wir
den 18 Jährigen Sohn schnellstmöglich in irgendeine Schule unterbringen würden, da er denn als priviligiert gelten würde.
Das Problem ist dabei, das dies schnellstmöglich geschehen sollte (besser gestern statt heute). Nur nimmt einen fast 19 Jährigen
keine Berufsschule einfach so mitten im Jahr auf. Der Sohn hat bereits ein BGJ Metall in seinem Heimatort gemacht, dies aber auch
aufgrund der familiären Probleme gründlich versiebt was die Zeugnisse angehen.Er hat Realschulabschluß.
Habt ihr irgendwelche Ratschläge wie man den Jungen schnellstmöglich in eine Schulform bringen könnte, die ihn somit als priviligiert unterhaltsberechtigt einstufen würde. Auch wenn dies nur Übergangsweise so wäre bis er eine neue Lehrstelle gefunden hat. Dies könnte uns einiges an Unterhalt ersparen. Alleine die anteiligen Prozesskosten fressen unsere Ersparnisse auf.
Der Anwalt meinte nur das es genügend Schulen gäbe, aber die Berufsschulen die wir angefragt haben, sind alle überfüllt und nehmen zwischendurch auch niemanden auf. Vom Zeugnis her wäre eine Schulform sicher das beste für ihn. Er ist aber nicht mehr Schulpflichtig. Die Lehrstellen fangen auch erst im August an, wenn er denn eine bekommt.
Danke für eure Hilfe...
MfG
Andreas
Moin Andreas,
4 Monate vor Schuljahresende jemanden in einer Schule "unterzubringen" hat sicher nichts mit einer sinnvollen und zielgerichteten Ausbildung oder dem Erreichen eines Abschlusses zu tun; es ist schlicht das Faken eines Zustandes, der faktisch nicht besteht.
Aber der Knabe ist volljährig, hat seine Schulpflicht erfüllt und einen Realschulabschluss in der Tasche. Was spricht dagegen, dass er die nächsten Monate jobben geht und auf diese Weise zum Familieneinkommen beiträgt, bis er mit einer "richtigen" Ausbildung beginnt? Volljährigkeit heisst nicht nur Ausgang bis zum Abwinken oder Bier trinken dürfen; es bedeutet auch Eigenverantwortung für das eigene leben zu übernehmen.
Nur mal so als Gedankenanstoss...
Grüssles
Martin
(der seinen Kindern auch keine Sabbatjahre finanzieren würde)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Andreas,
Das älteste ihrer Kinder hat sich mit der Familie zerstritten und lebt seit kurzem bei uns. Dabei hat er seine Lehre dort aufgegeben.
Aua. War das der einzige Grund, die Lehre aufzugeben?
Das Urteil wegen Unterhalt ist noch nicht rechtskräftig. Unser Anwalt meint das er nur noch etwas daran ändern könnte, wenn wir
den 18 Jährigen Sohn schnellstmöglich in irgendeine Schule unterbringen würden, da er denn als priviligiert gelten würde.
Nochmal aua. Guter Rat ist bekanntlich teuer. Schlechter Rat scheinbar auch.
Privilegiert kann ein Kind zwischen 18 und 21 Jahren nur sein, wenn es sich in einer allgemeinen Schulausbildung befindet. Irgendeine Schule reicht dafür nicht aus, es müsste schon eine Schulbildung sein, die auf dem Realschulabschluss aufbaut und weiterführt.
Somit müssten die Noten in den Hauptfächern mindestens eine 3,0 ergeben, um an einem Fachgym angenommen zu werden. Irgendeine Schule könnte leicht als Trödeln gesehen werden und gerade bei Volljährigen ist eine Grundvoraussetzung, dass die Ausbildung zügig absolviert wird.
eskima
*meine Erfahrung*
Hallo Andreas,
Aua. War das der einzige Grund, die Lehre aufzugeben?Nochmal aua. Guter Rat ist bekanntlich teuer. Schlechter Rat scheinbar auch.
Privilegiert kann ein Kind zwischen 18 und 21 Jahren nur sein, wenn es sich in einer allgemeinen Schulausbildung befindet. Irgendeine Schule reicht dafür nicht aus, es müsste schon eine Schulbildung sein, die auf dem Realschulabschluss aufbaut und weiterführt.
Somit müssten die Noten in den Hauptfächern mindestens eine 3,0 ergeben, um an einem Fachgym angenommen zu werden. Irgendeine Schule könnte leicht als Trödeln gesehen werden und gerade bei Volljährigen ist eine Grundvoraussetzung, dass die Ausbildung zügig absolviert wird.
eskima
*meine Erfahrung*
Hallo,..
Ja, ich sehe dies ziemlich ähnlich wie Du bzw Ihr.
Zu deiner ersten Frage: Ja es war der einzigste Grund die Lehre aufzugeben. Und ich kann es zum Teil nachvollziehen.
Wenn man in seiner Familie von der Stiefmutter NUR gedemütigt wird, uns keinen Bock mehr hat nach Hause zu kommen,
was bleibt einem anderes übrig als zur Mutter zu gehen, mit der man sich versteht?
Andererseits berichtete er das er mit der Berufsschule nicht klar gekommen ist, einige Fächer liegen ihm wohl nicht so sehr.
Man hätte mit etwas Mühe sicher aber auch das geschaft! Es war wohl von jedem etwas,...
Mit dem Anwalt hast du wohl Recht. Denn selbst die Gegenseite konnte die letzten Zeugnisse nicht dafür benutzen um ihn als Priviligiert einzustufen.
Er sagte selbst das der Anwalt diese Daten auch einforderte, aber wohl nicht genutzt hat. Wird zumindest in keinem Schreiben erwähnt.
Ende letzten Jahres hatte er noch ein BGJ-Metall gemacht, für dessen Zeugnis ich mich geschämt hätte. Das mit dem 3'er Durchschnitt kommt nur ganz knapp hin (Abschlußzeugnis) das BGJ war eher bei 4-5 im Schnitt. (u.a. mathe 5)
Der Anwalt sah dies wohl eher als letzter Strohalm noch etwas für uns herauszuschlagen. Denn ansonsten würde er garnicht berücksichtigt werden.
Das Arbeitsamt hatte ihm auch schon Jobs in Leihfirmen angeboten (Helfer, einfache Tätigkeiten). Aktuell sieht das Urteil so aus, das meien Frau wohl insgesamt knapp 160 Euro/Monat Unterhalt überweisen muss.
Er selbst hat in den paar Wochen wo er hier ist gut 20 oder mehr Bewerbungen losgeschickt. Laut Arbeitsamt war der Text usw einwandfrei,.. ich fand den Text übertrieben, vor allem bei dem BGJ Zeugnis,.. aber das ist ein anderes Thema..
Zur Schulbildung bzw. Ausbildung.
Da er aktuell Arbeits- bzw Lehrstellensuchend ist haben wir wohl keine Vorteile durch ihn zu erwarten, obwohl sowas auch Geld kostet
aber was ist wenn er in einem halben Jahr tatsächlich eine Lehrstelle finden sollte? Wäre er denn als Priviligiert einzustufen, so das man das Urteil anfechten könnte? Oder wäre der Aufwand an Gerichts- und Anwaltskosten höher als der effektive Nutzen? Würde ein weiteres BGJ in einerm anderen Bereich (Elektro etc.) als eine allgemeine Schulform bezeichnet werden können, was wiederum seinen Unterhaltsstatus ändern würde?
Seht ihr aufgrund des definitiv vorhandenen Mehrkostenaufwandes eines NICHT priviligierten 19 Jährigen Kindes einen Grund dies geltend machen zu können?
Ich bin für alle Hilfestellungen dankbar.
MfG
ANdreas
Hallo Andreas,
aber was ist wenn er in einem halben Jahr tatsächlich eine Lehrstelle finden sollte? Wäre er denn als Priviligiert einzustufen, so das man das Urteil anfechten könnte?
Wenn Sohn eine Berufsausbildung macht, ist er nicht mehr privilegiert. Privilegiert kann er nur sein, wenn er in einer allgemeinen Schulausbildung ist. Da er schon einen Realschulabschluss hat, müsste er dann in der Schulausbildung zur Fachhochschulreife sein. Mit einer Lehrstelle wäre er nicht privilegiert.
Oder wäre der Aufwand an Gerichts- und Anwaltskosten höher als der effektive Nutzen? Würde ein weiteres BGJ in einerm anderen Bereich (Elektro etc.) als eine allgemeine Schulform bezeichnet werden können, was wiederum seinen Unterhaltsstatus ändern würde?
Er muss seine Ausbildung zügig absolvieren, um einen Unterhaltsanspruch zu haben. Wenn er jetzt ein weiteres BGJ macht, dann ist das eher ein "Parken" als ein zügiger Ausbildungsweg, und somit nicht unterhaltsrelevant.
Seht ihr aufgrund des definitiv vorhandenen Mehrkostenaufwandes eines NICHT priviligierten 19 Jährigen Kindes einen Grund dies geltend machen zu können?
Nein. Die einzige Möglichkeit dürfte sein, einen Antrag auf ALG II zu stellen, wenn das Familieneinkommen nicht ausreichend ist, bzw. den Vorschlag von Brille umzusetzen. Vielleicht findet Sohn ja übergangsweise einen 400 Euro Job, und wenn er irgendwo Getränkekisten stapelt.
eskima
Hi,...
Wenn Sohn eine Berufsausbildung macht, ist er nicht mehr privilegiert. Privilegiert kann er nur sein, wenn er in einer allgemeinen Schulausbildung ist. Da er schon einen Realschulabschluss hat, müsste er dann in der Schulausbildung zur Fachhochschulreife sein. Mit einer Lehrstelle wäre er nicht privilegiert.
Also hat der Anwalt einfach gesagt etwas übertrieben mit seiner Forderung ihn auf irgend eine Schule zu schicken?
Er sagte mir noch das es egal wäre, es müsste nur im laufe der Einspruchsfrist noch nachweisbar sein, damit er dem Gericht etwas vorlegen könnte.
Nein. Die einzige Möglichkeit dürfte sein, einen Antrag auf ALG II zu stellen, wenn das Familieneinkommen nicht ausreichend ist, bzw. den Vorschlag von Brille umzusetzen. Vielleicht findet Sohn ja übergangsweise einen 400 Euro Job, und wenn er irgendwo Getränkekisten stapelt.
Du meinst das ER einen ALGII Antrag stellen könnte, soweit er kein Einkommen hat. Er ist ja mit 19 Jahren komplett für sich selbst verantwortlich,
ob er nun bei Mama wohnt oder eine eigene Wohnung hätte?
Wir haben keinesfalls vor ihn durchzufüttern, und unterstützen ihn so weit es uns möglich ist, aber der Rest muss dennoch von dem Jungen kommen.
Und er ist für sein Alter noch, sagen wir mal " verspielt" ist und ist sich dem Ernst des Lebens noch nicht so ganz bewusst. Dies geht aber leider vielen Jugendlichen heute so.
Vielen Dank erstmal für eure Hilfe.
MfG
Andreas
rehi,
Du meinst das ER einen ALGII Antrag stellen könnte, soweit er kein Einkommen hat. Er ist ja mit 19 Jahren komplett für sich selbst verantwortlich,
ob er nun bei Mama wohnt oder eine eigene Wohnung hätte?
Früher war das mal so. Heute gibt es die sogenannten U25-Regelung, da findest du bestimmt was bei google. Vom Grundsatz her ist es so, dass ein junger Mensch ohne eigenes Einkommen kein Recht auf eine eigene Wohnung hat und auf Mama oder Papa verwiesen wird. Bei einem Antrag auf ALG II ist das Familieneinkommen maßgeblich, in Stiefelternfamilien wird um diesen Punkt noch gestritten. Aber das ist ein ganz anderes Thema.
U25 = unter 25 Jahren
eskima
Hi,...
Früher war das mal so. Heute gibt es die sogenannten U25-Regelung, da findest du bestimmt was bei google. Vom Grundsatz her ist es so, dass ein junger Mensch ohne eigenes Einkommen kein Recht auf eine eigene Wohnung hat und auf Mama oder Papa verwiesen wird. Bei einem Antrag auf ALG II ist das Familieneinkommen maßgeblich, in Stiefelternfamilien wird um diesen Punkt noch gestritten. Aber das ist ein ganz anderes Thema.
Wenn man das Familieneinkommen, also meines und das meiner Frau heranzieht, wären wir sicher nicht bedürftig. Ich bin ja schon froh, dass das Gericht nicht das Familieneinkommen zur Unterhaltsberechnung herangezogen hat. Dies auch nur aufgrund der guten Tips hier im Forum, die ich meinem Anwalt übermittelt habe. So besteht immerhin kein Taschengeldanspruch gegenüber meiner Frau. Aber dennoch darf ich den Anwalt und die Gerichtskosten zahlen, weil dafür das Familieneinkommen herangezogen wird. Und mein Frau hat einen Wohnvorteil, weil sie mit mir mietfrei in einem Haus lebt. Das ich aber über 900 Euro/Monat an Hypothek und Tilgungskosten zahle, interessiert dem Gericht nur nebenbei.
Ich habe ja eigentlich mit dem Sohn meiner Frau rein rechtlich nichts am Hut.
Wegen der U25 Regelung googel ich mal herum.
MfG
Andreas
Moin Andreas,
ich vermisse irgendwie noch immer eine Antwort auf meine Frage, was genau den 19-jährigen daran hindert, sich für ein paar Monate einen Job zu suchen anstatt jemand mit "Unterhalt" auf der Tasche zu liegen. Es gibt kein "Recht" auf ein Leben auf Kosten Dritter; selbst wenn man es mit einem gefakten Schulbesuch juristisch so aussehen lassen kann. Überdies müsstet Ihr Euch dann auch keine Gedanken über Anwaltskosten etc. machen. Und dass der Knabe noch "verspielt" ist: Kann er das nicht auch nach Feierabend sein?
Überdies denke ich, dass ein Job durchaus die Bereitschaft fördert, sich ernsthaft um eine "richtige" Ausbildung zu bemühen. Oder andersrum: Warum soll man sich bemühen, wenn auch ohne Anstrengung Kohle fliesst?
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,...
Tja, was hindert ihn daran einen Job zu suchen,...
Er ist ja durchaus bereits dabei dies zu tun, aber die Info vom Anwalt wegen der Schule hat einiges
an Zeit gekostet. Bewerbungen für Lehrstellen wurden geschrieben, und es folgen sicher auch schnellstens Bewerbungen
Bei Leihfirmen oder ähnliches wo er erstmal einen Job bekommt.
Er sieht es meiner Meinung nach auch ein, nicht auf unsere Kosten zu leben, es fehlt wohl die Überwindung
wirklich selbstständig etwas zu suchen. Bislang wurde ihm alles in den... geblasen einfach gesagt. Die Lehre bekam er damals von einem Klassenkameraden vermittelt, er musste sich daher noch nie ernsthaft um etwas bemühen. Wird allerhöchste Zeit das er dies tut.
Ich hoffe mal das er im Berufsleben anders ist als privat, denn hätte er eine Change auf dem Arbeitsmarkt.
Ich kenne dies und musste auch erst vor ein paar Jahren eine Neue Arbeit suchen, aber aufgrund meiner
Qualifikation war dies kein großes Problem. Daher versuche ich ihm soweit ich es kann auch zu helfen.
MfG
Andreas
Hallo,.
nur mal zur Aktualisierung:
Der Junge hat sich hier im Supermarkt einen Aushilfsjob gesucht und packt dort morgens Waren auf. Er bekommt nicht viel, aber immerhin liegt er uns nicht mehr direkt auf der Tasche. Lehrstelle sucht er weiterhin, bislang ohne Erfolg, dazu auch nächsten Absatz:
Eine kleine Zusatzfrage die nicht direkt was mit dem Thema zu tun hat, aber den genannten Jungen betrifft:
Er hatte ja eine Ausbildung nach kurzer Zeit abgebrochen, zuvor hatte er ein einjähriges BGJ Metall gemacht.
Das Zeugnis dieses BGJ ist dermaßen mies, das ich als Chef ihn nicht einstellen würde. u.a. Mathe und Technik Mangelhaft.
Wohl eher damit begründet das er häufig geschwänzt hat, was aber nicht erwähnt wird.
Sollte er dieses BGJ evtl in zukünftigen Bewerbungen völlig verschweigen und das BGJ-Zeugnis nicht zu seinen Unterlagen legen?
Das Arbeitsamt hatte seine Unterlagen zwar kontrolliert, aber wer weiß schon was die ihm erzählt haben. Oder wäre das evtl Betrug?
MfG
Andreas