Hallo liebe Gemeinde,
ich habe einen 13 jährigen Sohn, der nicht bei mir lebt und für den ich 293 Euro bei der Unterhaltsvorschusskasse zahle.
Ich erhalte 1800 Euro Nettolohn und bin neu verheiratet und ich bin neu Vater geworden. Würde sich was ändern? Ich erhalte 1800 Euro netto und habe nachweisbare 340 Euro Fahrtkosten in Monat, dazu habe ich Verbindlichkeiten von 130 Euro im Monat die nachweisbar sind u.a Darlehen. Würde sich jetzt was ändern? Vielen lieben Dank
hi,
da du für dein erstes Kind schon weit unter Mindestunterhalt zahlst (warum eigentlich, bei 1800€netto?) wird sich da nichts ändern.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
bei einem bereinigten Einkommen von 1800 Euro und notwendigen berufsbedingten Ausgaben von 340 Euro (Fahrtkosten) verbleiben 1800 Euro -340 Euro = 1460 Euro.
Bei einem Mangelfall müssen Darlehn und Kredite nicht berüksichtigt werden. Für den KU stehen damit 1460 Euro - 1160 Euro (Selbstbehalt) = 300 Euro zur Verfügung, die bisher in den UHV für das 13jährige Kind fliessen. Die UHV-Kasse kann nicht mehr fordern als sie selbst zahlt, also 293 Euro.
Hast Du jetzt 2 unterhaltsberechtigte Kinder, dann ist der Unterhalt auf beide Kinder aufzuteilen. Du bist aber ein Mangelfall. Da es eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit für minderjährige Kinder gibt, müsste zunächst geprüft werden welche Abzugsposten verringert werden können bzw. wie das verfügbare Einkommen gesteigert werden könnte. Es gibt da verschiedenen Möglichkeiten:
1. Anrechnung einer Haushaltsersparnis beim Zusammenleben mit einem leistungsfähigen Dritten. Dies ist ausgeschlossen, da die Mutter Deines 2. Kindes wegen Schwangerschaft/Mutterschutz/Elternzeit nicht leistungsfähig ist und ggf. auch mit Erwerbstätigkeit nicht leistungsfähig sein könnte. Dies wäre zu prüfen.
2. Sind die Fahrtkosten wirklich notwendig oder kann man Dich auf öffentliche Verkehrsmittel verweisen um die Kosten zu senken?
3. Von Dir kann eine Nebentätigkeit gefordert werden und fiktiv auf Dein Einkommen angerechnet werden damit mehr Geld für den KU zur Verfügung steht.
Dadurch dürfte sich das verfügbare Einkommen für KU sehr wohl erhöhen und diese Summe müsste dann auf beide Kinder aufgeteilt werden.
Ohne jetzt wirklich konkret zu rechnen könnte das wie folgt aussehen.
Jedes Deiner Kinder erhält den UHV-Satz, also 293 Euro für das 13jährige Kind und 165 Euro für das weitere Kind. Die weiteren 165 Euro erwirtschaftest Du mit einer Nebentätigkeit.
Unterm Strich kommt also heraus, dass das 2. Kind sehr wohl Einfluss auf die Unterhaltsberechnung hat, im Mangelfall aber anders gerechnet wird und es damit unwahrscheinlich ist, dass der Unterhalt für das 1. Kind abgesenkt wird, da es eine geseigerte Erwerbsobliegenheit deinerseits gibt.
VG Susi
Bislang wären 395 Euro fällig gewesen - dass Du derzeit noch weniger zahlst, ist nur dem Umstand geschuldet, dass Du lediglich den Unterhaltsvorschuss ersetzt. Das Kind hätte eigentlich Anspruch auf mehr Geld.
Unabhängig von der genauen Höhe des Einkommens und ob jetzt wirklich alle Abzüge berücksichtigungsfähig sind, bist Du in Stufe 1 einzusortieren. Bislang warst Du zwei Personen unterhaltspflichtig und zukünftig drei. Unter Stufe 1 (Mindestunterhalt) kann man aber nicht zurückstufen, also bleibt es zunächst bei o.g. Betrag.
Jetzt ist allerdings noch die Frage, ob Du ggf. ein Mangelfall bist. Zieht man von den 1.800 die Fahrtkosten und Verbindlichkeiten ab, verbleiben 1.330 Euro, es stehen also noch 170 Euro für Unterhalt (für beide Kinder) zur Verfügung. Allerdings muss man jetzt sehr genau hinschauen. Zum einen sind die Fahrtkosten sehr hoch, zum anderen stellt sich die Frage, um welche "Verbindlichkeiten" es sich genau handelt. Wenn der Mindestunterhalt nicht sichergestellt ist, kann man nur noch sehr begrenzt abziehen.
Das andere Extrem wären 1.800 abzüglich 5% Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen - verbleiben 550 Euro Verteilmasse für beide Kinder. Irgendwo dazwischen wird sich die Realität bewegen.
Bei 662 Euro Gesamtbedarf für beide Kinder entfallen auf den Älteren 329 Euro - mehr als Du heute zahlst. Im anderen Extrem wären es irgendwo um die 100 Euro aber mit vielen Unbekannten. Gefühlsmässig solltest Du dieses Fass also auf gar keinen Fall öffnen.
Gruss von der Insel
3. Von Dir kann eine Nebentätigkeit gefordert werden und fiktiv auf Dein Einkommen angerechnet werden damit mehr Geld für den KU zur Verfügung steht.
450 Euro Job? Und wenn man den Job nicht macht, dann ist man unter dem Selbstbehalt?
Hallo,
ja, prinzipiell sind 48 Stunden Arbeit Woche zumutbar. Letzlich kann eine rechtsverbindliche Entscheidung nur ein Gericht treffen, aber die Tatsache, dass der Selbstbehalt unterschritten wird kommt im Mangelfall häufiger vor.
VG Susi
Wie stark darf der Selbstbehalt unterschritten werden? Pi mal Daumen, wenn man alleine auf Miete wohnt.
der Selbstbehalt wird ja nicht unterschritten wenn man dir ein fiktives Einkommen anrechnet.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
angerechnet würde ein fiktiver 450 Euro-Job und damit was Dir davon Netto bleibt.
<a href="https://www.steuerklassen.com/minijob/minijob-rechner/>Hier</a>" ist ein Brutto-Netto-Rechner für Minijobs.
VG Susi
Die Frage ist, darf man in so einem Fall aufstocken mit ALG2?
Hallo,
prinzipiell kann man bei tituliertem Unterhalt (und ein Gerichtsbeschluss stellt einen Titel dar) mit ALG 2 aufstocken, allerdings wird das immer mit der Auflage verbunden sein, dass der Unterhalt in absehbarer Zeit gezahlt werden kann. Das kann in diesem Fall aber eben gerade keine Abänderung des Unterhaltstitels sein.
Urteile dazu kenne ich keine.
VG SUsi
Hi TomKyle
Wie kommt es dazu, dass Du an die UVK den UHV zahlst? Gibt es einen Titel? Was wurde denn überhaupt bisher seitens der Mutter des 13-jährigen unternommen, um an den Unterhalt für den Jungen zu kommen?
da du für dein erstes Kind schon weit unter Mindestunterhalt zahlst (warum eigentlich, bei 1800€netto?) wird sich da nichts ändern.
Falls besagte 293€ einen trifftigen Grund haben, ist Dein Statement Blödsinn. Nachgefragt haste nicht. Da laut GG alle Menschen gleich sind, werden auch Zweitkinder dementsprechend gleichberechtigt behandelt. Heißt, es wird aufgeteilt. Wichtig wäre zu erfahren, wie es zu dieser Konstellation überhaupt kommt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
es muss keinen Titel geben. Aber die KM hat sich offensichlich an die UHV-Kasse gewandt um UHV zu bekommen. Damit hat die UHV-Kasse das Recht die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen zu prüfen und von ihm bei festgestellter Leistungsfähigkeit den UHV (aber nicht mehr) zu fordern.
VG Susi
Hi Susi64
Die Verfahrensweise ist bekannt. Die Frage, die sich stellt, ist warum? Was hat dazu geführt, das hier so und nicht anders verfahren wurde? Und wie ist der Stand der Dinge (inzwischen)?
Edit: Und bei einem inzwischen 13-jährigem Kind gehe ich erst einmal nicht von einem überraschenden und nicht vorhersehbaren Moment aus.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Man kann darüber nur Vermutungen anstellen.
In meinem Fall war es so, Unterhaltspflichtigen KM, dass mit die UVK eine Beistandschaft sogar ausreden wollte. Die KM sei in ALG II Bezug und da wäre nichts zu holen. Wie ich später erfuhr, haben die nicht einmal auf eine Auskunft gedrängt. Die Behörde hat sich den Bescheid des Jobcenters geholt und damit war die Sache erledigt.
Es gibt also, so habe ich es auch immer wieder aus dem Bundesgebiet gehört, UHV Kassen, die sind engagiert und kümmern sich und wieder andere, die ausschließlich verwalten.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hinweis Mod: Themenfremde Nickeligkeiten abgetrennt und ins Café verschoben (nicht gelöscht und auch nicht zensiert).
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin
Man muss darüber keine Vermutungen anstellen. Es hilft auch, den TO - hier TomKyle - einfach mal anzufragen, wie es zu all dem gekommen ist. Wieso scheint das nicht zu interessieren?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Servus oldie,
Man muss darüber keine Vermutungen anstellen. Es hilft auch, den TO - hier TomKyle - einfach mal anzufragen, wie es zu all dem gekommen ist.
Das ist soweit richtig, aber dein Beitrag Nr. #13 mit genau dieser Frage nach dem Warum ist ja auch hier stehengeblieben - nur das unnötige Geplänkel ist abgetrennt und ins Cafe verschoben.
Im übrigen, TomKyle hat sich seit ca. zwei Wochen nicht mehr im Forum angemeldet. Ich schlage vor, wir warten dann einfach mal auf seine Antwort.
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin
Habe mir mal alle Beiträge von TomKyle durchgelesen, naja mindestens zur Hälfte. Den Rest hole ich nach. Wäre vielleicht für die einen oder anderen auch zu empfehlen. Zumindest einige Fragen werden dann beantwortet. Fragen, die keiner stellen mag.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Servus!
Zumindest einige Fragen werden dann beantwortet. Fragen, die keiner stellen mag.
Der Einfachheit halber und zur Erhellung könntest Du Dein Wissen auch mit dem Rest der User teilen bzw. dem TO helfen, was meinst? ;o)
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!