2023 und schon komm...
 
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2023 und schon kommt Post

 
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zusammen,

 

kaum ist die DDT 2023 draus kommt Post von ex das ich doch daran denken soll das ab Januar mehr zu zahlen ist. 

Aktuell bin ich in der Stufe 5 mit drei Kindern

Was ich aktuell nicht mehr weiß, wird bei Berechnung des Unterhalt, der Unterhalt für die Mütter (habe für beide bis dieses Jahr bezahlt, jetzt nicht mehr) mit gerechnet? Erhöht sich jetzt mein Einkommen um den weggefallen Unterhalt? 

 

120% laut Urkunden, müsste jetzt für die kleinen je 400,-€ Zahlen und für den großen 580,-€

Gruß 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2022 20:51
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert
Geschrieben von: @akoser
 

Aktuell bin ich in der Stufe 5 mit drei Kindern

Was ich aktuell nicht mehr weiß, wird bei Berechnung des Unterhalt, der Unterhalt für die Mütter (habe für beide bis dieses Jahr bezahlt, jetzt nicht mehr) mit gerechnet? Erhöht sich jetzt mein Einkommen um den weggefallen Unterhalt? 

Kommt halt drauf an, ob die KM's bisher bei der Unterhaltsberechnung mit berücksichtigt wurden und Du entsprechend zurückgestuft wurdest... (theorethisch von Stufe 8 auf Stufe 5??).

Da Unterhaltstitel über 120% existieren würde ich die einfach anpassen und weiterbedienen (und keine schlafenden Hunde wecken)...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2022 21:53
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @kakadu
Leider hat EX das Fass geöffnet und meinte das der Unterhalt für Sie ja zum Zeitpunkt der Berechnung (09.2021) ja mit gerechnet wurde. 
Das kann ich jetzt nicht mehr nachvollziehen. 
und müsste zum Jugendamt gehen um es neu zu rechnen. 
 
Geschrieben von: @akoser
 

Aktuell bin ich in der Stufe 5 mit drei Kindern

Was ich aktuell nicht mehr weiß, wird bei Berechnung des Unterhalt, der Unterhalt für die Mütter (habe für beide bis dieses Jahr bezahlt, jetzt nicht mehr) mit gerechnet? Erhöht sich jetzt mein Einkommen um den weggefallen Unterhalt? 

Kommt halt drauf an, ob die KM's bisher bei der Unterhaltsberechnung mit berücksichtigt wurden und Du entsprechend zurückgestuft wurdest... (theorethisch von Stufe 8 auf Stufe 5??).

Da Unterhaltstitel über 120% existieren würde ich die einfach anpassen und weiterbedienen (und keine schlafenden Hunde wecken)...

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2022 22:22
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo akoser,

Geschrieben von: @akoser

Das kann ich jetzt nicht mehr nachvollziehen. 
und müsste zum Jugendamt gehen um es neu zu rechnen. 

Genauer gesagt - nicht du, sondern sie müsste zum Jugendamt gehen, oder sie müsste den von ihr geforderten Unterhaltsbetrag selbst ausrechnen oder von sonst jemandem ausrechnen lassen.

Wie lange ist deine letzte Einkommensauskunft her? Wenn weniger als zwei Jahre, dann kannst du eine erneute Auskunft normalerweise abwimmeln, falls diese dir gerade ungelegen kommt.

Andererseits könntest du jetzt aber auch (ggf. mit unserer Hilfe) erst mal ausrechnen, was tatsächlich Sache ist. Wenn du dann weißt, was Madame mit Hilfe von Jugendamt und Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit sowieso erfolgreich bei dir abfischen kann, dann könntest du ihr genau diesen Betrag auch "freiwillig" anbieten, aber dann unter der Maßgabe: der höhere Betrag wird ohne weitere Diskussion von dir gezahlt, aber im Gegenzug verzichtet sie darauf, den Titel über die bisherigen 120 % hinaus anpassen zu lassen.

Ob sie sich darauf einlassen würde, ist natürlich eine andere Frage (aber immerhin hat sie dir nicht gleich mit der ersten Aufforderung schon das Jugendamt auf den Hals gehetzt).

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2022 22:47
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachtrag zur Größenordnung des Problems:

Geschrieben von: @akoser

Aktuell bin ich in der Stufe 5 mit drei Kindern

Was ich aktuell nicht mehr weiß, wird bei Berechnung des Unterhalt, der Unterhalt für die Mütter (habe für beide bis dieses Jahr bezahlt, jetzt nicht mehr) mit gerechnet?

Es ist keineswegs so, dass die ersparten Unterhaltszahlungen an die Exen als "zusätzliches Einkommen" auf dein bisheriges bereinigtes Netto draufgeschlagen werden. Vielmehr wurde damals ja zunächst der Kindesunterhalt berechnet, und erst in der zweiten Runde der Wildtierfütterung kamen die Mütter dran.

Wie Kakadu bereits geschrieben hat, geht es also "nur" um je eine Herabstufung, die es vorher wegen der Unterhaltspflicht für die Mütter ggf. gegeben hat, und die es jetzt definitiv nicht mehr gibt. Falls es für jede der beiden Mütter eine Herabstufung gab, und falls alles andere im Wesentlichen gleich geblieben ist, dann ist es bei dir also nicht mehr Stufe 5, sondern Stufe 7, und somit: 400 Euro => 470 Euro / 581 Euro => 675 Euro.

Der Wegfall des Exenunterhalts wird sich daher ggf. dahingehend auswirken, dass du zweimal 70 Euro plus 94 Euro gleich 234 Euro mehr an Kindesunterhalt wirst zahlen müssen.

Viele liebe Grüße

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2022 23:02
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke, euch. Habe jetzt erstmal geschrieben das ich die 120% bezahle. Berechnet wurde alles 09.2021. Gehalt hat sich um 245,-€ Brutto erhöht. 

Hier die Aktuellen Zahlen von 2021

Netto bereinigt 3300,-€ Netto 

Sonderzahlungen 660,-€ Netto 

Auto plus 300,-€ Netto

Steuer 100,-

Eigentum Zuschlag Miete 600,-€

Altersvorsorge 1000,-€ Minus

BU 150,-€ Minus

Komme ich auf ca. 3610,-€ was ja den 120% entsprechen würde.

 

Was meint ihr? 

 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2022 23:18
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator
Geschrieben von: @akoser

Komme ich auf ca. 3610,-€ was ja den 120% entsprechen würde.

Ich komme bei den Zahlen auf 3.810, was aber insofern egal ist, dass es ebenfalls Zeile 6 ist und dich die Abstufung wegen des dritten Kindes dann nach Zeile 5 bringen würde. Mit der Erhöhung um 245 Euro brutto wäre es dann aber vsl. jeweils eine Zeile höher.

Mit diesen Zahlen kannst du m.E. erst mal in die Verhandlungen gehen.

Die 300 Euro sind wahrscheinlich für einen Dienstwagen? Dann weißt du ja bereits, dass das ein immer wieder gern genommener Streitpunkt ist. Ebenso die Höhe der Vorsorgeaufwendungen, das könnte bereits oberhalb der maßgeblichen Obergrenze liegen, d.h. das ist etwas, was dir ggf. zusammengestrichen wird, wenn's mal hart auf hart geht. Und auch über die Höhe eines Wohnvorteils kann heftigst gestritten werden.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren 2 mal von Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2022 23:39
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo akoser,

mal was anderes: Wenn ich mir das hier anschaue ...

https://www.vatersein.de/forum/unterhaltsrecht/unterhalt-abaenderungsklage/

... dann ist das Grundsätzliche doch eigentlich schon vor einem halben Jahr geklärt worden?

Oder betraf das damals nur die andere der beiden Mütter?

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2022 23:46
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert
 
Geschrieben von: @malachit
Geschrieben von: @akoser

Komme ich auf ca. 3610,-€ was ja den 120% entsprechen würde.

Ich komme bei den Zahlen auf 3.810, was aber insofern egal ist, dass es ebenfalls Zeile 6 ist und dich die Abstufung wegen des dritten Kindes dann nach Zeile 5 bringen würde. Mit der Erhöhung um 245 Euro brutto wäre es dann aber vsl. jeweils eine Zeile höher.

Mit diesen Zahlen kannst du m.E. erst mal in die Verhandlungen gehen.

Die 300 Euro sind wahrscheinlich für einen Dienstwagen? Dann weißt du ja bereits, dass das ein immer wieder gern genommener Streitpunkt ist. Ebenso die Höhe der Vorsorgeaufwendungen, das könnte bereits oberhalb der maßgeblichen Obergrenze liegen, d.h. auch das ist etwas, was dir ggf. zusammengestrichen wird, wenn's mal hart auf hart geht.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Sorry bei der Altersvorsorge ist mir ein Fehler unterlaufen. 

die 1000,€ sind die Finanzierung vom Haus. Und wurden bei der letzten Berechnung mit berücksichtigt. 

300,-€ netto vom Auto habe ich bei Gericht schon durchbekommen. Und werden auch anerkannt. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2022 23:47
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

@malachit stimmt. Danke Dir. Ich hatte damals direkt nur mit den drei Kids rechnen lassen. Weil klar war das es bald eine Ende hat mit den Zahlungen an die Exen. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2022 00:09