225 Euro oder 317 E...
 
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225 Euro oder 317 Euro Unterhalt?

 
(@Jean_)

Hallo,

ich weiß nicht so recht wie ich das berechnen soll mit dem Unterhalt.
einmal heißt es 225 Euro Unterhalt dann wieder 317 Euro Unterhalt, was stimmt denn nun?

Gruß
Jean

Zitat
Geschrieben : 06.03.2011 22:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo.
Der eigentliche Anspruch ist 317,- (Tabellenbetrag)
Da du aber das halbe Kindergeld abziehen kannst ist der zu zahlende Betrag 225,- pro Monat.
Zumindest in Zeile und Spalte 1.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2011 22:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es stimmt beides. 317 € musst du leisten, darfst hingegen das halbe Kindergeld abziehen und aus diesem Grunde 225 € überweisen.

>Düsseldorfer Tabelle<
>Anlage A zur Düsseldorfer Tabelle<

DeepThought

edit: *ups* Eine Minute zu spät - ich lasse es trotzdem stehen.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2011 22:36