3/7 oder Hälfte?
 
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3/7 oder Hälfte?

 
(@luzien)
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Hallo VSler,

ich lese immer wieder beim Unterhalt von einer 3/7 Regelung. Bei mir z.b fordert die RAtte der Ex die Hälfte. Was wird nun wirklich beim Unterhalt gerechnet? oder ist das wieder Richterlicher Ermessenspielraum?

Grüßle de Luzi

Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2011 10:04
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mann kann auch erst 1/7 abziehen ("Erwerbsanreiz") und dann die restlichen 6/7 durch 2 teilen, manche rechnen so und natürlich kommt das selbe raus. Aber manche "vergessen" auch den Erwerbsanreiz, also nochmal genau die Zahlen studieren..

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2011 10:09
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ergänzend: ein Blick in die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für Dich zuständigen OLG hilft.

Manche rechnen auch mit 1/10-Anreiz und ggf. (z.B. bei Mangelfällen) kann der Erwerbsanreiz auch unberücksichtigt bleiben.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2011 10:30
(@luzien)
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Erwerbsanreiz?..d.h ich als (theoretischer) Unterhaltsschuldner bekomme 4/7 damit ich weiterhin arbeiten gehe?. Warum rechnet RAtte dann mit der Hälfte?..nimmt mein Gehalt und das von meiner Ex, rechnet zusammen, teilt dann durch 2, zieht das Gehalt der Ex ab und den Rest soll ich berappen. Ist das halt einfach RAtte oder wird vor Gericht nun so gerechnet?...ich wohne in BaWü wo ist da das OLG und wo sehe ich die Leitlinien?

Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2011 10:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Warum rechnet RAtte dann mit der Hälfte?

Weil es nicht deine RAtte ist.

...ich wohne in BaWü wo ist da das OLG und wo sehe ich die Leitlinien?

Hier

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2011 10:54
(@taddy)
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Hallo Luzien,

also das einfachste, du gibst deinen Wohnort hier ein: http://zustaendiges-gericht.de/index.php#o
dann siehst du, welches OLG für deinen Wohnort zuständig ist.

Dann guckst du hier: http://www.vatersein.de/News-new_topic-6.html
nach den URL deines OLG.

Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2011 10:59
(@luzien)
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Ja Beppo hats mir geschickt, liest sich schwer aber so wie ichs sehe gilt der Halbteilungssatz abzüglich 1/10 erwerbsboni...also hat RAtte richtig gerechnet. Wobei ja eh fraglich ist ob sie überhaupt en Anspruch hat, aber das klärt dann das Gericht  :gunman:

Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2011 11:03
(@taddy)
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Ist klar, wenn sie keinen Anspruch hat, dann ist es egal, wie er rechnet, es kommt dann immer Null bei raus...  😉

Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2011 11:07
(@luzien)
Zeigt sich öfters Registriert

eben...  😉

Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2011 11:15
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo VSler,

ich lese immer wieder beim Unterhalt von einer 3/7 Regelung. Bei mir z.b fordert die RAtte der Ex die Hälfte. Was wird nun wirklich beim Unterhalt gerechnet? oder ist das wieder Richterlicher Ermessenspielraum?

Grüßle de Luzi

Die Frage ist, ob beide erwerbstätig sind oder nur der Unterhaltspflichtige.

LG Biggi  :winkewinke:

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2011 15:01




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Biggi,

Die Frage ist, ob beide erwerbstätig sind oder nur der Unterhaltspflichtige.

Wo genau steht das ???

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2011 15:24
(@luzien)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Biggy, auf was willste hinaus?...beide sind....die Ex 20Std die Woche Teilzeit

Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2011 15:43
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Biggy, auf was willste hinaus?...beide sind....die Ex 20Std die Woche Teilzeit

War eh ein Irrtum meinerseits.

Es kommt nicht darauf an, wer arbeitet.
Es kommt darauf an, woher das Geld kommt.

Wenn einer von beiden Einkünfte aus Geldanlagen, Vermietung, Verpachtung oder einer Rente hat, werden diese Einkünfte geteilt.
Einkommen aus eigener Erwerbstätigkeit soll dem, der arbeitet zu 4/7 zu Gute kommen.

Jedenfalls im Norden der Republik.
Im Süden rechnen die OLG teilweise anders.
Irgendwas mit 10 Prozent oder so.

Das Rechenbeispiel in den Unterhaltsleitlinien des OLG Düsseldorf sieht so aus:

"beide Ehegatten haben prägendes Einkommen:
Erwerbseinkommen V: 2.100 €
Erwerbseinkommen B: 1.400 €
Unterhaltsberechnung nach der Quotenbedarfsmethode (vgl. Nr. 15.2)
Der Bedarf beträgt 1.700 €,
nämlich 2.100 x 3/7 + 1.400 x 4/7.
Auf den Bedarf von 1.700 € ist das Erwerbseinkommen B von 1.400 € mit 7/7 anzurechnen.
Es bleibt ein ungedeckter Bedarf (Anspruch) von 300 €.

Verkürzte Unterhaltsberechnung in diesem Fall nach der Differenzmethode:
(2.100 - 1.400 ) x 3/7 = 300 €"

Danke für den Hinweis, United!

LG  🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2011 15:59