Hallo Tim,
das Jugendamt will jetzt schon berechnen ob Du über den 18 Geburtstag hinaus Unterhaltspflichtig bist. Ich würde das Ja als Beistandschaft anschreiben und mitteilen das jetzt noch keine Berechnung stattfinden kann, da ab dem 18 Lebensjahr die KM ebenfalls Barunterhaltspflichtig wird und deren Einkommen ebenfalls zur Berechnung offengelegt werden muss, genauso wie das Kind ebenfalls nachweisen muss ob es noch Unterhaltsberechtigt ist und Einkommen hat. Bei der Berechnung ist ab dem 18. Lebensjahr das Kindergeld voll auf den Unterhaltsbedarf des Kindes anzurechnen. Zum Steuerbescheid würde ich mitteilen das er noch nicht vorliegt. Weißt Du denn schon ob das Kind eine Ausbildung machen oder Studieren will. Je nach Ausbildung ( es gibt Ausbildungen wo kein Geld gezahlt wird) oder Studium ist vorrangig zum Unterhalt Bafög zu beantragen.
LG der Frosch
@der-frosch Danke, also ich kann den Mindestunterhalt nicht zahlen, das war vor einem Jahr von der Beistandschaft wegen meiner Fahrtkosten und der zwei anderen Kinder genehmigt. Vor einem Jahr hat sich aber nichts geändert, die Kosten sind gleich geblieben. Warum also die Überprüfung? Mein Sohn wird mit 18 die Schule ohne Abschluss verlassen und vielleicht Bürgergeld beantragen oder eine Ausbildung machen, seine Mutter verdient doppelt so viel wie ich und ihr Mann dreimal so viel.
Der Text von der Beistandschaft
Servus!
vor dem 18. Geburtstag meines Sohnes, für den ich vor zwei Jahren eine Vereinbarung getroffen habe mit der Beistandschaft, wurde nun eine Einkommensprüfung durch die Beistandschaft veranlasst.Gilt diese Vereinbarung bis zu seinem 18-ten Geburtstag?
Ich würde demnächst dem JA (evtl. mit Hinweis auf Geltungsdauer) schreiben, dass sich an Deiner Einkommenssituation nichts nennenswertes geändert hat (wenn Du willst legst den -sofern vorhanden- Bescheid 2023 oder aktuelle Lohnabrechnung bei), ansonsten wie der Frosch bereits vorgeschlagen hat: die gewünschte Vorlage ist nicht möglich, da aktuelle Steuererklärung derzeit nicht vorliegt.
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Servus!
vor dem 18. Geburtstag meines Sohnes, für den ich vor zwei Jahren eine Vereinbarung getroffen habe mit der Beistandschaft, wurde nun eine Einkommensprüfung durch die Beistandschaft veranlasst.Gilt diese Vereinbarung bis zu seinem 18-ten Geburtstag?
Ich würde demnächst dem JA (evtl. mit Hinweis auf Geltungsdauer) schreiben, dass sich an Deiner Einkommenssituation nichts nennenswertes geändert hat (wenn Du willst legst den -sofern vorhanden- Bescheid 2023 oder aktuelle Lohnabrechnung bei), ansonsten wie der Frosch bereits vorgeschlagen hat: die gewünschte Vorlage ist nicht möglich, da aktuelle Steuererklärung derzeit nicht vorliegt.Marco
Hey Marco,
Danke, mach ich so. Was mich wundert: Ich hab über zig Jahre alles offen angegeben und jetzt, 2024, kriege ich 'nen Titel, der genau am 18. Geburtstag endet. Hab 480 Euro Fahrtkosten, die die Beistandschaft anerkannt hat – weniger geht nicht, bin Lokführer im Schichtdienst und verdiene 2015 Euro netto, hab noch ein 4,5-jähriges Kind, für das ich Unterhalt zahle. Und jetzt, nach einem Jahr, wo ich alles – Lohnzettel etc. – abgegeben hab, wollen die das nochmal? Hat sich doch nix geändert! Steuererklärung hab ich noch nicht mal gemacht.
Aber genau so mach ich's und halt mich kurz.
Hallo,
hat vielleicht jemand ein Tipp,wie ich der Beistandschaft antworten kann ?
"Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom tt.mm.jjjj kann ich mitteilen, dass sich an meiner Einkommenssituation nichts geändert hat (siehe hierzu beiliegende aktuelle Gehaltsabrechnung vom tt.mm.jjjj und Kopie Steuerbescheid vom tt.mm.jjjj für das Jahr jjjj)."
Da offensichtlich -zumindest in Deinem geposteten Auszug- keine Frist genannt wurde, kannst Dir überlegen wie schnell Du antworten möchtest.
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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