Hallo liebes Forum.
Ich bin neu hier und benötige Eure Hilfe....
Folgende Situation:
3 Kinder:
Sohn 16 (wollte mit 14 zu Papa und durfte klaro hin)
Sohn 6 (lebt bei Mutter und Stiefvater)
Tochter 16 (wollte mit Umziehen, ist aber nun doch bei Ihrer Clique bleiben... Großeltern fungieren schon seit Jahren hintenrum....lange Geschichte)
Ist nun mit Erziehungsbeistand bei den Großeltern untergebracht.
Für "großer Sohn bei Vater und Tochter bei Mutter" wurde der Unterhalt gegeneinander aufgehoben.
Nun hat Vater für großen Sohn KU bei Jugendamt beantragt, da Tochter ja bei Großeltern ist und nichtmehr bei Mutter und er auf neues Gesetz zum Unterhaltsvorschuss hofft.....
Mutter ist nicht zahlungsfähig, war bis vor 1,5 Jahren alleinerziehend, Vollzeit arbeiten gegen minibezahlung und ist erst vor kurzem umgezogen.
Hat zwei Minijobs und ist auf der Suche nach Teilzeit.
Gibt so wie es aussieht eine Mangelfallberechnung.
Auf was muss Sie achten beim JA mit den Daten ? Was angeben und was nicht ?
Wie wird das berechnet und was kommt unterm Strich raus?
Kann hier jemand berechnen ?
Liebe Grüße und danke im voraus !
Hallo,
aus meiner Sicht hast Du Dir gerade jede Menge Ärger aufgehalst ohne, dass irgend etwas sinnvolles herauskommen wird.
Für die Tochter seid ihr beide barunterhaltspflichtig. Somit hat jeder von euch 2 unterhaltsberechtigte Personen.
Bei der KM könnte bei Anrechnung einer Haushaltsersparnis eine gewisse Unterhaltszahlung für Sohn und Tochter möglich ist.
Das JA wird die KM anschreiben und eine Auskunft über ihr Einkommen fordern und dann schauen ob sie zumindest für den UHV leistungsfähig ist bzw. für wieviel. Dabei wird eine Hausersparnis durch zusammenleben eine Rolle spielen und ggf. auch inweiweit die KM Anteil am Familieneinkommen hat, letzlich also auch wieviel der Ehemann verdient. Inwieweit ihr ein fiktives Einkommen angerechnet werden kann, weiss ich nicht. Außerdem spielt es eine Rolle ob sie mit ihrem Ehemann Wohneigentum besitzt (Wohnvorteil).
Die Frage was angeben und was nicht steht eigentlich nicht, da normalerweise das JA Formulare verwendet und im Mangelfall sehr spitz gerechnet wird. Ob das JA das so macht ist allerdings auch schwer vorauszusagen.
Bei einer Mangelfallberechnung ist immer schwer vorherzusagen, was wirklich dabei herauskommt.
Du solltest aber den UHV für den Sohn bekommen, allerdings gibt es bisher keine gesetzliche Grundlage dafür.
Soweit ich weiss ist das neue Gesetz bisher nicht in den Bundestag eingebracht worden und außerdem ist der Bundesrat zustimmungspflichtig. Insbesondere die Kommunen sind gegen das Gesetz.
Aufgrund dieser Unklarheiten ist es unmöglich irgendetwas auszurechnen.
VG Susi
Ok. Danke Susi.
Was meinst Du mit Ärger aufgehalst ?
Für den kleinen Sohn der Mutter wird Unterhalt gezahlt vom zugehörigen Vater.
Kein Wohneigentum bei Mutter + Mann
Vater von Tochter ist ebenfalls neu verheiratet und hat ebenfalls noch ein weiteres Kind.
Was wird benötigt dass vorab ausgerechnet werden kann, was Mutter für großen Sohn zahlen müsste ?
Es geht nicht darum dass sie nicht zahlen will, sondern die Möglichkeit immo nicht hat, was sich ja auch wieder ändern wird.
Hallo,
als erstes geht es nach den Leitlinien des zuständigen OLG. Darin ist geregelt, was als Einkommen bzw. geldwerte Vorteile und dgl. gilt.
Zu grunde gelegt wird das durchschnittliche Einkommen pro Monat, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Steuererstattungen (deshalb wird der letzte Steuerbescheid gefordert), Kapitalerträge (z.B. Zinsen von Sparkonten), Einkommen aus Verpachtung und Vermietung.
Abgezogen werden können berufsbedingte Aufwendungen und Altersvorsorge (z.B. Riester).
Weiterhin ist die KM 3 Kindern zu Unterhalt verpflichtet, aber nur für 2 barunterhaltspflichtig, alle Kinder sind minderjährig und damit gleichrangig zu behandeln.
Für die Tochter sind die KM und der KV barunterhaltspflichtig, da die Tochter nicht bei einem Elternteil wohnt. Der Unterhalt ist in diesem Fall gequotelt zu zahlen.
Für den Sohn ist alleine das Einkommen der KM von Bedeutung. Der Mindestunterhalt für ein Kind 12-17 beträgt ab dem 1.1.2017 460 Euro abzüglich hälftiges Kindergeld, also 365 Euro. (bereinigtes Einkommen von 1080 bis 1500 Euro).
Ist sie nur z.T. leistungsfähig, dann ist der Unterhalt für Tochter und Sohn gleichmäßig zu kürzen. Ist sie überhaupt nicht leistungsfähig, dann zahlt sie nichts.
Da es bisher keinerlei Angaben zur Höhe des Unterhaltsvorschuss (sowie das Gesezt dazu) gibt ist auch unklar wieviel UHV überhaupt gezahlt werden könnte.
Der Ärger ist, dass es bisher kein Gesetz zum UHV für Kinder über 12 gibt. Wieviel es sein wird, sein könnte kann keiner sagen.
VG Susi
Hallo JMaurice,
und willkommen im Forum.
Ich bin neu hier und benötige Eure Hilfe....
Dann stelle doch bitte zuallererst einmal klar, wer du bist: Vater oder Mutter dieser drei Kinder? Aus deinem Beitrag geht das nämlich soweit ich sehe nicht so ganz klar hervor, und da wird's dann mit dem Helfen ein bisserl schwierig:
aus meiner Sicht hast Du Dir gerade jede Menge Ärger aufgehalst ohne, dass irgend etwas sinnvolles herauskommen wird.
Was meinst Du mit Ärger aufgehalst ?
Susi ist m.E. davon ausgegangen, dass du der Vater bist. Unter dieser Annahme bedeutet "unnötiger Ärger": Im deutschen Familienrecht ist es zwar durchaus üblich, einem nackten Mann ganz, ganz tief in die Tasche zu greifen - aber einer nackten Frau längst nicht in demselben Maße. Beachte bitte: Weder finde ich dies gerecht, noch steht das in irgendeinem Gesetz drin, aber es beschreibt nun mal die gelebte Realität an Deutschlands Familiengerichten.
Wenn bei einer eigentlich unterhaltspflichtigen Mutter also wegen zu geringen Einkommens kein Unterhalt zu holen ist, dann werden Jugendamt und Familiengericht es zwar nicht immer, aber doch recht häufig einfach dabei belassen. Bei einem unterhaltspflichtigen Vater hingegen würde zwar nicht immer, aber doch recht häufig das volle familienrechtliche Arsenal aufgefahren werden: beharren auf der gesteigerten Erwerbsobliegenheit, anrechnen eines fiktiven Einkommens, und den Selbstbehalt kürzen bis zum Gehtnichtmehr.
Beim Jugendamt auf Unterhalt durch eine nicht leistungsfähige Mutter zu pochen bedeutet also eine eher geringe Chance, tatsächlich Geld von ihr zu sehen, aber ein ziemlich hohes Risiko, dass die Mutter dieses als eine Kriegserklärung auffasst - ich denke, genau dieses Chance-Risiko-Verhältnis hat Susi in ihrer Antwort gemeint.
Was den Unterhaltsvorschuss für Kinder jenseits von 12 Jahren betrifft: Dieses Gesetz liegt, wie Susi bereit geschrieben hat, erst mal auf Eis; auch von dieser Seite ist also bis auf weiteres nicht mit Geld zu rechnen. Es mag sinnvoll sein, die Sache trotzdem schon beim Jugendamt anzumelden; denn auch wenn irgendwann im kommenden Jahr mal ein solches Gesetz beschlossen wird und auch wenn dann vielleicht eine nachträgliche Zahlung des Unterhaltsvorschusses beschlossen wird, dann kann es je nach Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung durchaus immer noch sein, dass nur jene Elternteile eine nachträglich Zahlung bekommen, die bereits jetzt beim Jugendamt zumindest informell einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt haben - man weiß es eben vorher nicht, was sich unsere Volksverräter diesmal wieder ausdenken werden, um trotz der mit großem Gedöns angekündigten Wohltaten unterm Strich die Belastung der Staatskasse so gering als irgend möglich zu halten.
Zu den Formularen des Jugendamtes: In diesen wird gerne auch mal nach Dingen gefragt, die das Jugendamt einen feuchten Kehricht angehen. Man muss zwar Auskunft erteilen, aber man braucht dafür nicht die Formulare des Jugendamtes zu verwenden. Es ist durchaus erlaubt, die Einkommensauskunft in Form einer strukturierten Übersicht auch ohne Verwendung der Formulare zu erteilen (also z.B. tabellarische Übersicht über das Einkommen der vergangenen zwölf Monate).
Wichtig für den Unterhaltspflichtigen: Insbesondere auch alles angeben, was das unterhaltsrelevante Einkommen mindert, also berufsbedingte Kosten sowie ggf. eine zusätzliche Altersvorsorge. Außerdem natürlich Anzahl und Alter der weiteren Kinder, für die man ebenfalls unterhaltspflichtig ist (und zwar egal, ob man die jeweilige Unterhaltspflicht durch Unterhaltszahlungen oder halt in Form von Naturalien erfüllt).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Noch als Anmerkung. Wenn der ET, der den Unterhaltsvorschuß beantragen will selbst wieder verheiratet ist, dann gibt es (egal welches Alter) eh nix. Die Ersatzleistung gibt es auch nach einer Gesetzesänderung nur für unverheiratete ET
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ok, lieben Dank für die Informationen.
Ich bin die Mutter und wollte einfach so sachlich wie möglich bleiben daher der Wortbezug Vater/Mutter.
Mein Exmann weiss , dass ich derzeit nicht genug verdiene. Ihm geht's um den Titel meint er....Hm...Natürlich war ich sauer, da es unnötig ist. Ich ging davon aus, wir haben ein gutes Verhältnis. Er meint, er will den Großeltern zuvor kommen. Super....
Nun ja. Da wir leider umgeben sind von Menschen, die rumschnüffeln bin ich einfach vorsichtig.
Demnach erstelle ich dem JA eine Aufstellung über meine Einkünfte, Steuerbescheid 15 muss ich nachreichen wenn er da ist.
Jedoch werde ich auch darauf hinweisen, dass mein Exmann verheiratet ist.
Ist diese Beistandschaft zwecks Unterhalt vom Jugendamt nun der Antrag auf Unterhaltsvorschuss oder ist das wieder etwas anderes ?
Hallo JMaurice,
Ist diese Beistandschaft zwecks Unterhalt vom Jugendamt nun der Antrag auf Unterhaltsvorschuss oder ist das wieder etwas anderes ?
Da er verheiratet ist, wäre ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss so oder so völlig zwecklos - wie midnightwish bereits richtigerweise angemerkt hat. Und eine Beistandschaft bedeutet im Wesentlichen, dass er das Jugendamt beauftragt hat, die finanziellen Ansprüche des Kindes gegen dich geltend zu machen.
Somit kann es sich bei seiner Aktion beim Jugendamt m.E. tatsächlich nur darum handeln, bei dir entweder Unterhalt einzutreiben, oder aber zumindest einen Titel zu erwirken, damit Unterhaltsschulden auflaufen. Was letzteres betrifft, schon mal die Warnung: Wenn du tatsächlich leistungsunfähig bist, dann lasse es dir vom Jugendamt auch schriftlich geben, dass du aus genau diesem Grund keinen Unterhalt zahlst - das Wort "leistungsunfähig" ist hier das Zauberwort. Insbesondere, lasse dich ja nicht auf das "großzügige" Angebot ein, dass du zwar einen Unterhaltstitel unterschreiben sollst, aber das Amt dir die fälligen Beträge stundet - denn dann laufen tatsächlich Schulden auf, und das muss wirklich nicht sein, wenn jemand tatsächlich zu wenig Geld hat, um Unterhalt zu zahlen. (Was dich allerdings andererseits nicht daran hindern soll, deine berufliche Situation dahingehend zu verbessern, dass dies umgehend möglich sein wird.)
Ergänzend dazu, hier noch der übliche Ratschlag: Beim Jugendamt ja nichts sofort unterschreiben! Lass' dir die Unterlagen mitgeben, damit du dir das in Ruhe ansehen kannst, und wenn es irgendwelche Zweifel gibt, dann frag' z.B. hier im Forum nach - und lieber dreimal zu viel nachgefragt, als einmal zu wenig.
Dann noch ein Wort zu dem Kind, das bei den Großeltern untergebracht ist: Wenn das Kind nicht mehr im Haushalt eines Elternteils lebt, dann sind normalerweise beide Elternteile unterhaltspflichtig, und zwar anteilig nach deren Einkommen. Daran sollte sich m.E. auch nichts ändern, wenn das Kind, wie in diesem Fall, im direkten familiären Umfeld untergebracht ist.
Und für mein Verständnis: Sind diese Großeltern deine Eltern oder seine Eltern - und was genau meinst du mit der mir unverständlichen Aussage, dein Ex wolle "den Großeltern zuvor kommen"?
Ich ging davon aus, wir haben ein gutes Verhältnis.
Sieht irgendwie nicht nach einem richtig guten Verhältnis aus; andererseits, beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Nichts desto trotz könntest du anregen, ob es nicht besser wäre, wenn sich alle Projektbeteiligten gemeinsam an einen Tisch setzen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Und wenn dabei ein Ergebnis rauskommt, mit dem alle leben können, dann kann dein Ex das Jugendamt immer noch zurückpfeifen (d.h. die offenbar bereits eingerichtete Beistandschaft wieder kündigen).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ok....dann mache ich die Aufstellung fertig.
Nun HIER alle an einen Tisch zu bekommen...grenzt an ein Wunder und ist derzeit nicht möglich....Es sind meine Eltern und mein Exmann redet nichtmehr mit ihnen. Ich meide auch den Kontakt. Prellbock für alle triffts.
Dennoch geht's um meine Tochter.
Das Kindergeld was ich für sie bekomme verwende ich für Sie und zahle davon Ihr Taschengeld, Musikunterricht, lege Schulgeld beiseite.
Jobtechnisch werde ich keine Ruhe geben bis ich mehr verdiene, denn diese Situation ist nichts für mich. Wenngleich ich wohl in den nächsten Jahren sicherlich nicht genug verdienen werde um den vollen Unterhalt
an beide zu zahlen.
Es ist schön, hier Rückmeldung zu bekommen.
Vielen Dank dafür 🙂