5% für berufsbeding...
 
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5% für berufsbedingte Aufwendungen

 
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich wurde heute vom JA angerufen, wegen der Neuberechnung für die Zeit der Kurzarbeit und weiter.

JA Mitarbeiter meint, ich muss alles bis 1160 Euro abgeben, ohne ohne 5% Bereinigung des Einkommens für berufsbedingte Aufwendungen. Einfach 1760 - 1160 = ...

Ich habe zwei Kinder über 12.

Ist das rechtens?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2020 19:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kannst du tatsächliche Aufwendungen beweisen? Mir der Pauschale kann es schwierig werden, wenn du weniger als den Mindestunterhalt zahlst.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2020 19:04
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein, kann ich nicht. Ich habe wenig bis kaum Fahrkosten, wegen kleiner Entfernung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2020 19:06
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo Noxin,

im Mangelfall wird es mit Abzugspositionen halt schwer, erst recht, wenn du keine Aufwendungen hast. Also ja, das was man dir sagt ich nicht aus  der Luft gegriffen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2020 19:11
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

OK, aber wie sieht es mit dem Selbstbehalt aus, wird er wenigstens bleiben.. 🙊🙈

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2020 19:13
(@schattenpaps)
Zeigt sich öfters Registriert

Nein, kann ich nicht. Ich habe wenig bis kaum Fahrkosten, wegen kleiner Entfernung.

Hallo. Hast du nicht trotz Kurzarbeit noch Fortbildungskosten, Steuerberaterkosten, evt. Bewerbungskosten?

Ein Kind zu lehren, nicht auf eine Raupe zu treten,
ist ebenso wichtig für das Kind wie für die Raupe.
(Bradley Miller)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2020 02:42
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @noxin:

Kannst du tatsächliche Aufwendungen beweisen? Mir der Pauschale kann es schwierig werden, wenn du weniger als den Mindestunterhalt zahlst.
LG LBM

[b]Nein, kann ich nicht. Ich habe wenig bis kaum Fahrkosten, wegen kleiner Entfernung.

Wieso nicht?
Selbst eine kleine Entfernung (zum Arbeitsplatz) generiert entsprechende Kosten, wenn auch eben nur in geringer Höhe...
Insofern ist es Quatsch zu sagen, "ich kann die Kosten nicht beweisen, weil sie zu gering sind..."

Des Weiteren wären - wenn vorhanden - private Zusatzkrankenversicherung (z.B. Zahnzusatzversicherung) und/ oder Gewerkschaftsbeiträge abzugfähig.
Inwieweit bei einer Mangelfallberechnung solche Kosten außen vor bleiben (also nicht berücksichtigt werde) sei da erstmal dahin gestellt.

OK, aber wie sieht es mit dem Selbstbehalt aus, wird er wenigstens bleiben.. 🙊🙈

Derr Selbsbehalt kann im Ernstfall herabgesetzt werden...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2020 11:08