50/50 Regelung, Unt...
 
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50/50 Regelung, Unterhalt

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(@akane)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Leute,

ich bin neu hier und es geht um meinen Freund, der sich jetzt nach dem Trennungsjahr von seiner Frau scheiden lassen will, hoffentlich..
Er hat 4 Kinder, 7, 12, 14 und 17 Jahre alt. Er bezahlt 1200,-€ KU monatlich, sodass ihm noch 1200,- € von seinem Gehalt bleiben. 3 der Kinder sind ca. 2-3x die Woche bei uns. Die KM erhält auch das Kindergeld und arbeitet nicht. Nun besteht die Überlegung einer 50/50 Regelung, zum einen, weil mein Freund die Kinder mehr bei sich haben möchte, zum anderen, damit wieder mehr Lebensqualität durch eine finazielle Verbesserung ensteht, denn momentan werden Ausflüge, Verpflegung, das Auto etc. ja noch ontop bezahlt. Wie hoch wäre der KU, wenn z.B. 2 der Kinder bei uns wohnen würden?
Danke für die Hilfe  🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2015 22:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Also wenn 2 der Kinder permanent bei euch leben würden bekamt ihr das Kindergeld für diese beiden und er musste für diese keinen ku mehr zahlen. Ist die km nicht leistungsfähig dann wird er wohl kaum KU von ihr bekommen.

Einigen sich die Eltern auf ein wm und betreuen alle Kinder zu gleichen teilen, dann kann es trotzdem dein, dass er weiterhin den vollen Ku zahlen muss.

Im übrigen sollten bei sowas vor allem die Kinder in eine Entscheidungsfindung einbezogen werden.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2015 23:18
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachtrag: von 1200 € monatlich kann ein Mann durchaus noch recht gut leben  :redhead:

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2015 23:22
(@akane)
Schon was gesagt Registriert

Ok, das bedeutet also, dass der Unterahlt nur dann nicht gezahlt werden müsste, wenn 2 der Kinder hier leben würden.
Das die Kinder da mit einbezogen werden ist klar und war auch nicht die Frage, ebenso ob 1200,-€ zum Leben ausreichen, oder nicht trotzdem danke!  :redhead:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2015 23:28
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Auch wenn es ebenso nicht gefragt ist:  aus finanziellen Gründen dieKinder zu Euch zu holen, finde ich mehr als merkwürdig. Und ob ihr dann mehr Geld habt???
Insofern hoffe ich, dass das "zum einen" die Triebfeder, dass die Kinder das auch wollen und das die KM mitspielt.
Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2015 00:05
(@akane)
Schon was gesagt Registriert

Ja, es fehlt natürlich die ganze Vorgeschichte um das Thema herum, das gebe ich ja zu, aber ich wollte nur sachdienliche Infos haben und keine Bewertung darüber, ob wir die Kinder dazu zwingen würden, damit Geld gespart wird, hier bei uns einzuziehen. Das ist nicht der Sinn der Sache, aber dazu müsste ich hier die ganze Story aufschreiben und das führt zu weit. Ich hätte einfach alle Beweggründe weglassen sollen, sorry dafür. Allerdings bleiben tatsächlich auch nur 1070 ,- vom Gehalt übrig, da hab ich mich geirrt. Die KM lies bisher überhaupt noch nicht mit sich reden, leider.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2015 00:10
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Hallo Akane,

Ok, das bedeutet also, dass der Unterahlt nur dann nicht gezahlt werden müsste, wenn 2 der Kinder hier leben würden.
:redhead:

Nur zur Info: der KV muss nur keinen KU für die Kinder, die bei euch leben, zahlen, für die anderen beiden Kinder bei der Mutter wird er weiterhin unterhaltspflichtig sein. Eigentlich müsste die Mutter dann KU an den KV zahlen, aber sie arbeitet ja nicht.

Ciao
Sternchen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2015 01:37
(@akane)
Schon was gesagt Registriert

Ja, das habe ich so verstanden. Ist man denn unetrhaltspflichtig, wenn man nicht arbeitet, aber Eigenkapital hat?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2015 22:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nur aus dem Ertrag, also den Zinsen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2015 23:02
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin,

Nur aus dem Ertrag, also den Zinsen.

Aus gegebenem Anlass klinke ich mich hier mal ein, denn mich würde interessieren, ob das tatsächlich so ist. Im Netz finden sich dazu sehr widersprüchliche Angaben.
Laut Auskunftverlangen des Jobcenters, ist der Vermögensstamm oberhalb des Schonvermögens (150€ pro Lebensjahr) für Unterhaltszahlungen zu verwerten.
Ist dem tatsächlich so?

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2015 00:53




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Um einen bestehenden Titel zu bedienen ist es möglich und üblich.
Zur Erstellung eines Titels, bzw. zur Berechnung der Leistungsfähigkeit aber nicht.

Natürlich kann ein Richter die Existenz oder die Vermutung von Vermögen zum Anlass nehmen, die Leistungsfähigkeit mit Hilfe von fiktivem Einkommen nach oben zu jubilieren um dann aus dem Vermögen zu vollstrecken.

Er wird das in diesem Falle aber sicher nicht in seine Begründung schreiben, sondern vertuschen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2015 01:30
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Danke Beppo. Ich habe jetzt auch selbst noch etwas nachgeforscht.

Nach diesem Urteil, ist zur Deckung des Kindesunterhalts auch der Vermögensstamm einzusetzen, soweit der Unterhaltspflichtige nicht auf dessen Inanspruchnahme zur Sicherstellung seines eigenen Existenzminimums angewiesen ist:

Grundsätzlich hat der unterhaltspflichtige Elternteil bei Fehlen sonstiger finanzieller Mittel auch den Vermögensstamm zur Bestreitung des Kindesunterhalts einzusetzen (BGH FamRZ 1989, 170; OLG Bamberg FamRZ 1999 ,1019; Diederichsen a.a. O. § 1603 BGB Randnummer 3).

Mhhh...?

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2015 02:37
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Brain,

Laut Auskunftverlangen des Jobcenters, ist der Vermögensstamm oberhalb des Schonvermögens (150€ pro Lebensjahr) für Unterhaltszahlungen zu verwerten.

Eine derartige Regel gibt es nicht.

Das ist - wie so vieles - Ermessenssache.

Insofern - mach doch mit dem "gegebenen Anlass" einen eigenen Tröt auf.

In diesem "Bitte-keine-Nicht-Wunschantworten-Thread", in dem erwartet wird, dass man auf alle hypothetischen Varianten Antworten gibt, ohne irgend etwas Konkretes mitteilen zu wollen, ist das fehl am Platze.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2015 11:04
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

"Nach diesem Urteil, ist zur Deckung des Kindesunterhalts auch der Vermögensstamm einzusetzen, soweit der Unterhaltspflichtige nicht auf dessen Inanspruchnahme zur Sicherstellung seines eigenen Existenzminimums angewiesen ist:"

... was ja aber gerade dann wenn man über den Einsatz des Vermägens mangels Einkommen nachdenkt regelmäßig der Fall sein dürfte.

Klingt für mich nach einer Entscheidung die aufgrund ihrer Nebenbedingungen praktisch niemals greift.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2015 11:28
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin United,

Eine derartige Regel gibt es nicht.

Sehe ich auch so.

Das ist - wie so vieles - Ermessenssache.

Ja, danke. Das hatte ich gestern Abend nicht mehr so richtig geschnallt.
Es fällt - wie von Beppo geschrieben - in den Bereich der Einkommensfiktion, denn in den unterhaltsrichtlichen Leitlinien steht dazu nix Konkretes.

Insofern - mach doch mit dem "gegebenen Anlass" einen eigenen Tröt auf.

Das werde ich bei Bedarf gerne tun.

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2015 11:40
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Einigen sich die Eltern auf ein wm und betreuen alle Kinder zu gleichen teilen, dann kann es trotzdem dein, dass er weiterhin den vollen Ku zahlen muss.

Jein, wird ein paritätisches Betreuungsmodell (exakt 50/50) eingeführt bezahlt er maximal die Hälfte des errechneten Unterhaltes, weil er die andere als Betreuungsunterhalt erbringt. Es kann aber sein (wenn die KM Einkommen hat), das zur Berechnung des KU beide Einkommen herangezogen werden. Dann könnte die "Hälfte" davon eben doch mehr sein, als die "Hälfte" vom bisherigen Unterhalt.

[...] zum anderen, damit wieder mehr Lebensqualität durch eine finazielle Verbesserung ensteht, [...]

DAS wird nicht passieren! Es wird alles besser: Verhältnis zu den Kindern, Planbarkeit von Tagesabläufen, Gleichberechtigtes Elternsein, etc. Aber eins wird durch ein Wechselmodell niemals eintreten: eine finanzielle Verbesserung. Bei einem wirklich gelebten Wechselmodell hat ein Kind bis auf wenige Ausnahmen (Ausweispapiere, Schulsachen, Krankenkarte) ALLES doppelt. Jeder Elternteil ist für die Versorgung des Kindes in seinem Haushalt verantwortlich (Klamotten, Spielsachen, Medien, Hobbies). Wenn ihr Euch eine, und sei es auch nur eine leichte, Verbesserung Eurer fin. Situation durch die ganze Aktion versprecht, dann lasst um Gottes Willen die Finger davon, ihr verbrennt euch.

Grüsse!
Jens

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2015 16:43
(@riviera68)

Hallo,

eine finanzielle Verbesserung kann nicht eintreten. Denn: Fuer 2 Kinder muss dein Freund weiterhin KU zahlen. Fuer die (bei ihm lebenden) anderen Kinder wird er wohl keinen KU bekommen. Die kosten aber dennoch Geld, vermutlich sogar mehr als der KU Satz. Und Kosten fuer Ausfluege etc sind stets on top -

Rechnerisch betrachtet bedeutet das WM zumindest in eurem Fall definitive Null Verbesserung!

cheers! riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2015 00:52
(@akane)
Schon was gesagt Registriert

Nabend,
erstmal danke für die Infos.
Allerdings bin ich doch ein bisschen verwundert über den unfreundlichen Unterton. Ich habe alle sachdienlichen Infos gegenben und gebe auf Nachfrage gern mehr Infos, möchte aber nun auch nicht ellenlange Texte hier reinschreiben. Unterstellungen bezüglich "kein-wunsch-antworten-thread" kann ich nicht nachvollziehen. Ich wollte lediglich eine Info über eine 50/50 Regelung und keine Berwertung meiner persönlichen Lebensumstände oder Vorgehensweise und das hat nichts mit "Nicht-Wunschantwort" zu tun, sondern mit gefährlichem Halbwissen und vorschnellen Urteilen,  rtl 2-niveau, wirklich merkwürdig.

Schade dass Interssierte hier teilweise so unfreundlich aufgenommen werden. :thumbdown:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2015 00:09
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Akane,

ich empfinde dich als etwas zu empfindlich, denn unfreundliche Antworten hast du nicht bekommen.

Aus deinem Eingangsbeitrag klang auch für mich der negative Beigeschmack durch, Unterhalt sparen zu wollen. Es ist hier nicht akzeptiert, Kinder aus finanziellen Gründen bei sich haben zu wollen, insbesondere wenn die neue Freundin die Aktivitäten an sich nimmt.

Daher vielleicht die etwas angepiekte Haltung.

Nur zum Verständnis.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2015 00:18
(@akane)
Schon was gesagt Registriert

Ja, ok, kann ich nachvollziehen, wobei ich nicht geschrieben habe, das ich die "neue" Freundin bin. Wir sind seit 4 Jahren zusammen. Außerdem bin ich nicht diejenige, die diese Aktivitäten iniziiert, sondern mein Freund. Ich erkundige mich hier für ihn und bin finaziell völlig unabhängig von ihm. Ich geb eher mal was zu Ausflügen etc. dazu  😉
Daher bitte ich doch darum, nicht gleich die Einheitsbrille aufzusetzen und jedem eine Chance zu lassen  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2015 00:25




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