Jein, wird ein paritätisches Betreuungsmodell (exakt 50/50) eingeführt bezahlt er maximal die Hälfte des errechneten Unterhaltes, weil er die andere als Betreuungsunterhalt erbringt. Es kann aber sein (wenn die KM Einkommen hat), das zur Berechnung des KU beide Einkommen herangezogen werden. Dann könnte die "Hälfte" davon eben doch mehr sein, als die "Hälfte" vom bisherigen Unterhalt.
Da ich - außer Dir - absolut noch keinen gelesen oder gesprochen habe, bei dem das so gerechtsprecht wurde weiß ich nicht, ob das als allgemeiner Lebensrat sinnvoll ist.
Moin Psoidonuem,
Da ich - außer Dir - absolut noch keinen gelesen oder gesprochen habe, bei dem das so gerechtsprecht wurde weiß ich nicht, ob das als allgemeiner Lebensrat sinnvoll ist.
Das entspricht BGH-Rechtsprechung (Az.: XII ZR 126/03):
Wenn beide Elternteile über Einkommen verfügen, ist der Unterhaltsbedarf des Kindes an den beiderseitigen - zusammengerechneten - Einkünften auszurichten.
Hinzuzurechnen sind die Mehrkosten (z.B. Wohn- und Fahrtkosten), die dadurch entstehen, dass das Kind nicht nur in einer Wohnung, sondern in getrennten Haushalten versorgt wird.
Für den so ermittelten Bedarf haben die Eltern anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen und unter Berücksichtigung der erbrachten Naturalunterhaltsleistungen aufzukommen [...]
Ist zwar komplizierter ausgedrückt als durch Jens´ Worte - die Herren und Damen Richter werden für ihre Weisheit schließlich besser bezahlt - bedeutet aber das gleiche.
<Hier> eine Dir evtl. bekannte Beispiediskussion 🙂
Gruß
United
Eben. Es wird gequotelt. Und eben genau nicht halbiert. Halbiert wird laut diesem Urteil nur dann, wenn beide das gleiche Einkommen haben. Ich kann mich nicht erinnern, dass irgendwer außer Jens weniger bezahlt weil er ein WM hat. Im Übrigen sagt das von Dir verlinkte Urteil vor allem eins aus: sobald das Kind 50% plus eine Minute bei Mama ist, gilt es schon nicht mehr.
Natürlich wird gequotelt:
ich bezahle doch auch 100%, ABER in den Haushalt der KM wandern nur 50%, der Rest bleibt doch in meinem Haushalt.
Würde ich 100% KU in den Haushalt der KM transferieren und den Kurzen in der Hälfte der Zeit trotzdem noch unterhalten würde er doch 150% Bedarf haben.
Und das ist auch das Maximum, eben dann wenn die KM nicht leistungsfähig ist. Mit jedem Euro den sie oberhalb der Leistungsfähigkeit verdient sinkt meine Quote.
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Moin nochmal,
Im Übrigen sagt das von Dir verlinkte Urteil vor allem eins aus: sobald das Kind 50% plus eine Minute bei Mama ist, gilt es schon nicht mehr.
Das verlinkte Urteil sagt aus, dass bei zwei Drittel Betreuung zu einem Drittel Betreuung kein Unterhaltsrabatt zu gewähren ist.
Ein Urteil, in dem "minutiös exakt" von 50% die Rede ist, ist mir nicht bekannt ... und ja: danach habe ich mehrfach gefragt und auch selber gesucht.
Aber vielleicht findest Du es ja.
Gruß
United
Anders herum wird ein Schuh draus. Wenn da steht bei 33,3 zu 66,6 gibt es keinen Rabatt, heißt das für den Juristen, dass es auch bei 25/75 oder 45/55 keinen Rabatt gibt.
Und es steht auch ganz deutlich in Nr 16 des Urteils. "In etwa die Hälfte". Also bis maximal 49/51.
Moin,
Und es steht auch ganz deutlich in Nr 16 des Urteils. "In etwa die Hälfte".
Ist mir bekannt. Kann lesen.
Also bis maximal 49/51.
Ist Interpretation.
Gruß
United
Ist Interpretation
Da bin ich aber froh.
**Quoting korrigiert**