Hallo liebe Gemeinde.
Erst mal vorweg, ich zahle pünktlich meinen Unterhalt!
Aber folgende Situation liegt vor:
Wir haben uns im Dezember 2009 getrennt und gleichzeitig die Wohnung gekündigt.
Bis Februar 2010 habe ich mit meiner Noch-Frau und unserem Sohn zusammen die Wohnung unterhalten.
Geschlafen habe ich bei Bekannten, der Umzug erfolgte ende Februar.
Seit 01.03.2010 zahle ich nun pünktlichst meinen Unterhalt, und das soll auch so bleiben.
Jedoch verlangt meine Ex jetzt von mir das ich für Jan und Feb Unterhalt nachzahlen soll.
Bevor ich mich in die Nesseln setze, möchte ich gerne vorher Wissen ob sie das Recht dazu hat!
Ich bedanke mich jetzt schon mal für hilfreiche Tipps!
Moin VV,
hat sie Dich denn vorher schon mal "in Verzug" gesetzt? Will heißen, hat sie vorher für diese Monate schon mal Unterhalt gefordert?
VG WH
Nein, sie kam jetzt damit "um die Ecke" und hat gemerkt das sie da evtl. noch Geld bekommen kann.
Sie versucht mich grad auszunehmen wie eine Weihnachtsgans!
Da bin ich mal gespannt was die "Profis" noch dazu zu schreiben haben, aber mMn trifft es Dich erst nach Inverzugsetzung, und nicht rückwirkend...
Noch ein paar Fragen zum Verständnis:
- Für wen zahlst Du Unterhalt? Nur fürs Kind, oder auch für Deine Ex?
- Wer hat die Summe berechnet?
- Wie alt ist Dein Kind?
- Arbeitet Deine Ex?
VG WH
Hi
Nein, sie kam jetzt damit "um die Ecke" und hat gemerkt das sie da evtl. noch Geld bekommen kann.
M.E. kann sie das vergessen. So wie Wolkenhimmel schrieb, ist die Aufforderung zur Auskunft/UH-Zahlung der Beginn der Anspruchszeit. Darüber hinaus wurde das Kind wegen gemeinsamer Haushaltsführung von Dir mitversorgt. Danach besteht ebenfalls kein Anspruch auf KU.
Lass Dir gesagt sein, dass JA's ziemlich oft falsch rechnen. Dazu vertreten sie einseitig die Interessen des Kindes (ist nicht bös' gemeint sondern deren gesetzlicher Auftrag). Daher ist ein gesundes Misstrauen ggü. dem JA ggü. in Unterhaltsangelegenheiten unbedingt angesagt. Wenn Du magst und die Zahlen bekannt gibst, kann hier mal drüber geschaut werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Dein Jahreseinkommen inkl. evtl. Sonderzahlungen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hab grade mal die Berechnung vom JA raus gesucht.
Laut dieser Rechnung muss ich 273€ bezahlen.
Jetzt würde mich mal Interessieren auf welches Ergebnis Ihr kommt. 😉
Netto EK pro Mon: 2014 €
Berufsbedingte Aufwendungen: 119 €
Das KG geht komplett an meine Frau.
Gruß
Hallo v_v,
Jetzt würde mich mal Interessieren auf welches Ergebnis Ihr kommt.
Kein Problem. Bereinigtes Netto ist 2014 Euro minus 119 Euro gleich 1895 Euro, somit Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle (aber hart an der Grenze zu Zeile 3, und wie wir gleich sehen, könnte genau da der Hase im Pfeffer liegen).
Wenn ich's richtig sehe, hast du nur ein Kind, und die Ex fordert keinen Unterhalt für sich. Dann kannst du nach Anmerkung 1 der DT hochgestuft werden, in diesem Fall nach Zeile 3, und das wären für ein fünfjähriges Kind 257 Euro, nicht 273 Euro wie vom Jugendamt berechnet - die sortieren dich also offenbar in Zeile 4 ein. Haben die irgendwas geschrieben, dass die deine berufsbedingten Kosten nicht oder nur teilweise anerkennen? Möglicherweise waren die so "schlampig" und haben statt mit den echten Kosten stillschweigend mit der 5%-Pauschale gerechnet, das wären bei 2014 Euro netto halt nur 107 Euro, und das würde dich gerade in die nächsthöhere Zeile heben ... ein Schelm, wer sich jetzt was Böses dabei denkt.
Da solltest du also beim JA noch mal gezielt nachfragen, bevor du denen irgendwas unterschreibst (und gib uns bitte anschließend eine Rückmeldung, mit welch verqueren Argumenten die sich diesmal wieder rausreden wollen). Eine Frage: Hast du irgendetwas, was im weitesten Sinne des Wortes als zusätzliche Altersvorsorge durchgeht? Riester-Rente? Lebensversicherung? Tilgungsleistungen für eine Immobilie? Wenn ja, machst du das auch noch geltend, denn das bringt dich so weit weg von der nächsthöheren Zeile, dass das JA mit ein paar Euro hin oder her bei den berufsbedingten Kosten dich auch nicht mehr reicher rechnen kann als du bist.
Eine andere Sache aber: Dir ist bewusst, dass der sechste Geburtstag des Kindes teuer für dich wird? Ab dem Monat steigt nämlich der Unterhalt auf 309 Euro in Zeile 3, bzw. sogar auf 327 Euro in Zeile 4. Allein schon deshalb solltest du aufpassen, dass der Unterhalt jetzt nicht nach einer zu hohen Zeile der DT festgesetzt wird ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.