Nu bin ich aber verblüfft...
Die Scheidung wurde zum 21.01.2004 ausgesprochen, damit ist das Urteil rechtskräftig vier Wochen später, also per 21.02.2004.
Bislang zahlte ich per Vergleich 180 Euro TU. Der nacheheliche Unterhalt ist auf gerundet 55 Euro im Scheidungsurteil festgesetzt.
Ab wann ist der nacheheliche Unterhalt zu entrichten? Ab Scheidungsurteil oder ab Rechtskraft des Urteiles?
Wenn für 02/2004 noch TU zu zahlen wäre, könnte dem abgeholfen werden, wenn ich jetzt noch schnell Berufung einlege (habe ich ohnehin vor, aus prozesstaktischen Gründen würde ich aber bis kurz vor Rechtskraft warten wollen; ist 'n anderer Schuplatz und sinnvoll)?
DeepThought
*mal echt ratlos*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
So ist auch meine Info.