hallo,
bin neu hier. mein mann hat einen unehelichen sohn aus einer früheren beziehung. aufgrund der dd-tabelle kam heute ein schreiben mit der neuen
unterhaltsforderung. mein mann ist bei 152% eingestuft - weil keine weiteren kinder (nehm ich an) - sprich 462 € plus hortkosten von 70 €.
da ich schwanger bin, würde mich interessieren, ob der unterhalt dem unehelichen kind gegenüber sinkt und wenn ja um wieviel prozent, wenn unser eheliches kind geboren ist.
vielen dank für eure antworten!
Tina
Hallo smile17,
ich schon wieder 😉
Wie gerade bei deiner anderen Frage schon gesagt: Ja, die Hochstufung kommt, weil er bislang nur einem Kind zu Unterhalt verpflichtet ist. Waren in 2009 zwei Zeilen, dürfte jetzt nur noch eine Zeile in der DT sein. Wenn euer gemeinsames Kind da ist, wird so gerechnet: Unterhaltsberechtigt sind sein unehelicher Sohn, euer gemeinsames Kind, und bis auf weiteres auch du. Also drei Unterhaltsberechtigte, und daher: statt Hochstufung um eine Zeile dann Herabstufung um eine Zeile.
Im Klartext: Nach dem Einkommen war er ja in Zeile 7 und wurde nach der alten Tabelle in Zeile 9 hochgestuft. Bereits jetzt dürfte es eigentlich nur noch Zeile 8 sein (bei einem allerdings trotzdem höheren Zahlbetrag), und nach Geburt eures Kindes dann Zeile 6.
Unabhängig davon hätt' ich noch zwei weitere Fragen:
- Von wem kam dieses Schreiben - Anwalt? Jugendamt? von der KM selbst?
- Was ist die Begründung für die Übernahme der Hortkosten? Wenn die Gegenseite sich da auf ein gewisses BGH-Urteil beruft: Bis zum juristischen Beweis des Gegenteils ist ein Hort kein Kindergarten ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo, freut mich!
also, vielen, vielen Dank für Deine so kompetente Antwort!
Das Schreiben wegen der neuen DDT kam diese Woche vom Jugendamt. Mein Mann hat die Berechnung vor ca. zwei Jahren
dem Jugendamt übergeben, weil sich er und die KM nicht einigen konnten. Da wir beide nicht genau wussten warum mein
Mann überhaupt zwei Stufen über seiner Gehaltsstufe steht, habe ich mich im Netz schlau gemacht und bin darauf gestoßen, dass
sich die neue DDT nur auf zwei UB bezieht.
Das mit den Hortkosten wurde vom JA angestoßen. Mein Mann muss anteilig die Beutreuungskosten übernehmen. Die KM musste
auch ihr Einkommen vorlegen und da die KM und mein Mann ungefähr gleich verdienen, muss mein Mann 70 € Betreuungskosten
anteilig zusätzlich zum KU bezahlen.
Was meinst du mit "...BGH-Urteil beruft: Bis zum juristischen Beweis des Gegenteils ist ein Hort kein Kindergarten ..." ??
Tausend Dank!
TIna
Hallo Tina,
Das Schreiben wegen der neuen DDT kam diese Woche vom Jugendamt. Mein Mann hat die Berechnung vor ca. zwei Jahren dem Jugendamt übergeben, weil sich er und die KM nicht einigen konnten.
Was genau heißt: "dem Jugendamt übergeben"? Heißt das, die KM und dein Mann lassen das JA rechnen, er zahlt den errechneten Betrag, und die KM ist damit zufrieden? Oder heißt das, er hat beim Jugendamt irgendeinen Wisch unterschrieben, dessen Text sinngemäß lautet: "Hiermit verpflichte ich mich, als Kindesunterhalt einen Betrag zu zahlen, der sich wie folgt errechnet ..."? Letzteres wäre ein Titel, und somit etwas schwieriger zu ändern als eine vom JA berechnete, aber juristisch "freiwillige" Zahlung.
Was meinst du mit "...BGH-Urteil beruft: Bis zum juristischen Beweis des Gegenteils ist ein Hort kein Kindergarten ..." ??
Vergiss diese Bemerkung von mir, sie trifft auf euren Fall nicht zu. Ich dachte, das mit den Hortkosten wäre neu hinzugekommen und die Gegenseite würde sich dabei auf ein, äh, populäres BGH-Urteil aus dem vergangenen Jahr beziehen. Aber ihr habt diese Hortkosten-Regelung offenbar schon länger.
Es würde mich trotzdem mal interessieren, mit welcher Begründung (sprich: mit welchem Paragrafen, oder mit welchem OLG-Urteil) das JA eine anteilige Übernahme der Hortkosten für gerechtfertigt hielt, bei diesem doch recht üppigen Betrag, der für den Kindesunterhalt laut Tabelle rausgekommen ist (mag ja sein, dass es korrekt ist, aber ich würde gerne wissen, was die rechtliche Grundlage dafür ist). Und wenn ich schon dabei bin, einem Jugendamt schlampige Berechnungen zu unterstellen (um es mal vorsichtig auszudrücken): Ich hoffe doch sehr, sein Einkommen ist korrekt bereinigt worden, bevor man die zuständige Zeile der DT ermittelt hat - d.h. Abzug von berufsbedingten Aufwendungen und, soweit vorhanden, von zusätzlicher Altersvorsorge?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
hallo,
sorry, gestern war keine zeit mehr zu antworten.
"dem jugendamt übergeben" heißt, dass sie sich finanziell nicht mehr einigen konnten und somit die berechnung dem jugendamt
übergeben haben. das jugendamt berechnet den kindesunterhalt und sie ist zufrieden. einen titel hat mein mann auch unterschrieben,
allerdings bedeutet dieser wohl nur, dass sobald er einmal den unterhalt nicht bezahlt, wir gepfändet werden können... mehr meines wissens
nicht. aber den wisch kenne ich nicht...
und auf welcher grundlage das jugendamt die beutreuungskosten einfordert, weiß ich nicht! tut mir leid!
vielen danK!
tina
Hallo Tina,
allerdings bedeutet dieser wohl nur, dass sobald er einmal den unterhalt nicht bezahlt, wir gepfändet werden können... mehr meines wissens nicht.
Soweit richtig. Allerdings, denk' mal drüber nach, ob das Wörtchen "nur" hier berechtigt ist.
Im Klartext: Titel heißt, dass er zahlen muss, auch wenn er nicht zahlen kann. Wenn er in eine Notlage gerät, muss nicht etwa der Unterhaltsempfänger beweisen, dass er nach wie vor Anspruch auf Unterhalt hat, sondern dein Mann muss beweisen, dass dem nicht so ist. Und so lange dieser Beweis nicht geführt ist, kann aus dem Titel munter gepfändet werden.
Nix für ungut,
Malachit,
der nichts davon hält, wenn der Staat der einen Seite die Kanonen in die Hand drückt, der anderen Seite aber nur Wattekügelchen.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Tina,
und auf welcher grundlage das jugendamt die beutreuungskosten einfordert, weiß ich nicht! tut mir leid!
Nun, dann habe ich einen gewissen Anfangsverdacht, dass das JA deinem Mann hier vielleicht die Geschichte vom Pferd erzählt hat, d.h. er diesen Anteil an den Hortkosten zahlt, ohne dass es dafür eine rechtliche Grundlage gibt. Nun scheint es ja so zu sein, dass dein Mann recht gut verdient, vielleicht tun diese siebzig Euro dann auch nicht so sehr weh, dass es sich lohnen würde, deswegen einen Streit mit der KM vom Zaun zu brechen. Es sollte halt nur im Hinterkopf behalten, dass er die Übernahme der Hortkosten u.U. verweigern könnte, wenn die KM mal mit weiteren Begehrlichkeiten kommt.
Steht die Sache mit den Hortkosten denn im Titel drin? Wenn ja, dann ist er erst mal gekniffen, aus genau dem Grund, den ich in meiner vorigen Antwort geschildert habe.
aber den wisch kenne ich nicht...
Ich habe bislang auf meinen Standard-Spruch verzichtet, aber das hole ich jetzt doch mal nach: Vermutlich ist es besser, wenn dein Mann sich hier selber zu Wort meldet. Ist nicht böse gemeint dir gegenüber, aber vielleicht gehen doch ein paar Einzelheiten verloren, wenn du hier als Vermittlerin auftrittst. Er kennt seine eigene Geschichte halt doch besser als du 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.