Ab wann Unterhalt?
 
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Ab wann Unterhalt?

 
(@mikelike)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Gemeinde,

meine Frau möchte die Scheidung und hat mir ihre Unterhaltsforderung (für sie und die Kinder) über ihren Anwalt zugeschickt.
Mein Anwalt möchte das gegenrechnen und braucht dafür schon ne Woche.
Ihr könnt euch vorstellen, das ich seit einer Woche auf glühenden Kohlen sitze.
Gibt es irgendeine Frist die ich beachten muss?
Wir wohnen noch in der gleichen Wohnung.
Ich zahle die Miete.
Meine noch Frau hat eine Karte für mein Konto ( sie hatte bisher ne Vollmacht die ich Ihr genommen habe und stattdessen eine Zweitkarte bestellt hab. Sie will die Karte aber nicht verwenden, weil nicht Ihr Name, sondern meiner auf der Karte steht)
Soll ich Ihr sicherheitshalber schon mal einen Betrag überweisen (eventuell unter Vorbehalt)?
Oder soll ich warten bis sich die Anwälte geeinigt haben?

Für Tipps wäre ich sehr dankbar, will mich nicht in irgendeinen Blödsinn manövrieren!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2016 16:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

mit der Übersendung der Unterhaltsforderung bist Du in Verzug gesetzt worden. D.h. ab diesem Zeitpunkt musst Du zahlen. Wieviel wird von euren Verhandlungen abhängen. Ich wäre für strikt getrennte Konten. Sie soll ein Konto eröffnen und Du solltest ihr einen nicht zu üppigen Betrag unter Vorbehalt auf ihr Konto überweisen.
Wenn ihr euch geeinigt habt, kann der Betrag dann ausgeglichen werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2016 17:03
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

zur Zeit wirtschaftet ihr noch gemeinsam. Du zahlst Unterhalt durch die Übernahme der Miete und der anderen Lebenshaltungskosten. Solange das so bleibt, hast du deine "Pflicht" erfüllt.

Wenn deine Frau Unterhalt in bar haben will, solange ihr zusammen wohnt, müsstest du ihr dafür Miete, Strom, etc. in Rechnung stellen. Aber Barunterhalt leisten UND Kosten übernehmen musst du nicht.

Wer zieht denn wann aus? Verdient sie auch selbst Geld? Wie alt sind die Kinder? In einer gemeinsamen Wohnung dauerhaft getrennt leben ist zwar möglich aber schon ein schwieriges Unterfangen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2016 17:07
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Meine noch Frau hat eine Karte für mein Konto ( sie hatte bisher ne Vollmacht die ich Ihr genommen habe und stattdessen eine Zweitkarte bestellt hab. Sie will die Karte aber nicht verwenden, weil nicht Ihr Name, sondern meiner auf der Karte steht)

Du solltest vielleicht mal lieber schauen, ob Deine DEF Dir nicht schon längst übers Online-Banking Dein Konto bis zur Dispo-Grenze leergeräumt hat. Das wäre nämlich nicht ganz ungewöhnlich. Denk daran: Es gibt keinen Diebstahl innerhalb der Ehe.

Also: Sperr Sie von dem Konto bzw. kündige und mach selber ein neues Konto auf.

Was ist mit Titeln? Forder das Deine DEF? Auch hier drohen einige Fallstricke. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2016 23:02
(@mikelike)
Schon was gesagt Registriert

Danke für eure Antworten.
Wenn meine DEF das Geld lieber auf ihrem Konto will, hab ich kein Problem damit. Hätte sie mich einfach gefragt, wären wir uns sich einig geworden. Wenn sich die Anwälte erst im September einigen und ich ihr den August rückwirkend ausgleichen muss ist das auch kein Thema.
Will aber vermeiden, das ich irgendeine Frist übersehe und plötzlich Post vom JA oder wem auch immer bekomme. Den Betrag vom Anwalt meiner DEF will ich aber nicht Zahlen, da da der Abzug für die Miete viel zu gering ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2016 11:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Stell doch mal Zahlen ein, dann kann man rechnen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 14.08.2016 14:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du solltest Dir vorallem überlegen wie es weiter gehen soll. Vermutlich hat Deine Frau kein Einkommen und sie wird auch weiterhin die Kinder betreuen.
Wie stellst Du Dir den Umgang vor? Wer soll ausziehen, Du alleine, oder alle in angemessene Wohnungen?

Du solltest nicht voreilig ausziehen bevor der Umgang geklärt ist. Auch solltest Du Dokumente sichern damit sie nicht verschwinden.

Die Unterhaltsberechnung ist zwar nicht so kompliziert, kann aber "böse" werden, wenn etwas zu holen ist und den Ehegatten nicht klar ist, dass bei bzw. nach einer Scheidung die Kosten für 2 Haushalte größer sind als für einen, das Einkommen aber eher gesunken als gestiegen ist.
Grob gesagt berechnet sich der KU nach der DDT und Deiner Ehefrau stehen vermutlich 3/7 des Einkommens zu (was genau gilt steht in den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2016 14:59
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mike,

hast Du verstanden, was ich andeuten wollte? Du wirkst hier etwas naiv.

Was hast Du für Vorsorgemaßnahmen getroffen, dass Dein Konto von Deiner DEF nicht leergeräumt wird?

Deine DEF hat bereits einen Anwalt eingeschaltet. Du solltest hier nicht naiv sein. Es geht hier nicht um Fristen, sondern erst einmal darum, dass ihr Eure wirtschaftlichen Verflechtungen (gemeinsame Konten) auflöst.

Daher noch mal die Frage: Was hast Du bisher veranlasst, um zu verhindern, dass Deine DEF Zugriff auf DEIN Konto hat? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2016 15:02
(@mikelike)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Gemeinde,

wie ich schon erwähnt habe, habe ich auch einen Anwalt. Auch habe ich die Zweitkarte der Situation entsprechend bestellt (sie hat monatlich Zugriff auf mehr als die Hälfte meines Einkommens und das war es dann auch).
Wir habe zwei Kids (bald 3 und 4,5).
Beide im KiGa bzw. Krippe (ab Oktober in Vollzeit)
Sie hat keine Arbeit.
Ich ziehe aus (hier in Bayern ist der Wohnungsmarkt aber schwierig), neben der Suche will ich das Thema Kinder mittels Meditation klären.
Hab ca 2900 netto

Finanziell wird es die nächsten Jahre wohl so aussehen, dass mir max. die 1200 im Monat bleiben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2016 18:53
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

2.900 netto bei Stkl. 3. Bei Stkl.1 sieht das noch mal anders aus und das ist schon in etwas über 4 Monaten der Fall.

Wenn Vollzeitbetreuung da ist, sollte deine Ex sich in Lohn und Brot sputen. In die Mediation würde ich einen guten Plan mitnehmen, wie du sie dabei in der Betreuung der Kinder unterstützen kannst.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2016 19:56




(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mike,

Auch habe ich die Zweitkarte der Situation entsprechend bestellt (sie hat monatlich Zugriff auf mehr als die Hälfte meines Einkommens und das war es dann auch).

halte ich für keine gute Lösung. Ihr seid getrennt. Deine DEF soll sich ein eigenes Konto besorgen und Du überweist ihr das notwendige Geld zum Wirtschaften, bis ihr räumlich getrennt seid. Auch daran muss sie sich gewöhnen.

Ich ziehe aus (hier in Bayern ist der Wohnungsmarkt aber schwierig), neben der Suche will ich das Thema Kinder mittels Meditation klären.
Hab ca 2900 netto

Dann hast Du schon mal gewaltige Probleme vor Dir. Nochmal: Aus der Forenerfahrung ist es so, dass derjenige Partner, welcher vorzeitig auszieht im Regelfall ALLES verliert (incl. Kinder). Du solltest hier noch mal in Dich gehen.

Folgende Probleme kommen auf Dich zu:
- Anmietung und Einrichtung einer für den Kindesumgang geeigneten Wohnnung: Mindest 500-700 Euro im Monat. Da Ex-Frauen im Regelfall allen Hausrat behalten wollen, komplette Neueinrichtung für Dich. Mehrere hundert bis tausende Euro für Möbel und Co.
- Wenn Du ein Umgangskinderzimmer einrichtest, ebenfalls Vollausstattung, da Deine Ex alles behalten wird.
- Wie LBM schon sagte: Ab 01.01.2017 fehlen Dir auf einen Schlag 300-400 Euro mit der Umstellung auf Lohnsteuerklasse 1.

Deine Ex muss sich in Arbeit begeben. Das solltest Du ihr verdeutlichen bzw. sollte mit einer entsprechenden Scheidungsfolgenvereinbarung zementiert werden. Das gelingt oft sehr gut, in dem man einen zeitlich befristeten Betrag zahlt, der dann auch langsam abschmilzt.

Also: Ausziehen erst wenn alles anwaltlich / notariell geklärt ist. Dazu ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung ideal (leider verdienen Anwälte mehr an strittigen Verfahren, sprich mal Deinen Anwalt drauf an). Darin könnt ihr alles regeln, es gibt kaum Streit und dann kannst Du auch ausziehen. Die Scheidung nach Ende des Trennungsjahr ist mit so einer notariellen Urkunde innerhalb von 15 Minuten erledigt (Ein Anwalt reicht dazu). Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2016 21:24
(@mikelike)
Schon was gesagt Registriert

Danke LBM, werd meinen Anwalt am Dienstag mal anrufen und ihn auffordern mir die Berechnung zu senden.
Hab mir auch schon ne Excelliste programmiert, bin schon gespannt wie nah ich an seiner Berechnung dran bin (ist für die Zukunft ganz praktisch).

Das mit dem Mediator haben wir so vor.

Danke auch dir Ingo30, deine kritische und mahnende Meinung regt an zum Nachdenken.
Das Thema mit dem Geld ab 2017 hab ich meiner DEF letzte Woche verdeutlicht, weil sie bei den aktuellen Fixkosten dann ab dem zweiten Tag im Monat pleite ist.

Wird wohl für beide finanziell keine tolle Zeit.

Ich will im Moment nur vermeiden, dass ich (weil ich irgendeine Frist übersehen hab) plötzlich als zahlungsunwilliger Vater dastehe und mir bei dem viel wichtigeren Thema unnötige Steine in den Weg Stelle.
Versteht ihr jetzt meine Eingangsfrage besser?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2016 22:40
(@lofoten15)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Mikelike,

ich wuerde deine Frage jetzt so verstehen, dass dir wichtig ist nicht in (moeglichen) Zahlungsverzug zu geraten, damit deine DEF nicht verstimmt wird, bzw. durch das Thema Geld der Umgang zu deinen Kindern behindert wird, weil du dann als "unwilliger" bzw. nicht verlaesslicher Vater dastehst.
Richtig?

Meine Meinung dazu ist, dass deine DEF die Trennung so gewollt hat und auch die unangenehmen Dinge, die daraus entstehen in Kauf nehmen muss.
Dazu gehoert ein eigenes Konto, eine Festsetzung auf ein bestimmtes Einkommen fuer sie und die Kinder und dann vor allem ein selbststaendiges Wirtschaften damit. Dazu noch, dass wenn sie sich eure Wohnung nicht mehr leisten kann, ein Umzug bevorsteht mit entsprechender Aufteilung der Moebel etc..
Ihr so viel gutwillige finanzielle Freiheit zu geben inkl. Wohnvorteil ist lieb gemeint, macht dich aber weiter abhaengig und versorgungspflichtig ihr gegenueber. Das wiederum passt nicht zu ihrem Wunsch einer absoluten Trennung und Scheidung.

Ich wuerde ueber den Anwalt das ihr zustehende monatliche Einkommen inkl. der Zuschuesse fuer die Kids ausrechnen lassen und sie muss dann sehen, wie sie damit zurechtkommt. Deine Unterstuetzung waere z.Bspl., dass ihr die gemeinsame Wohnung erst aufloest sobald sie etwas passendes gefunden hat und sie sich bis dahin an der Miete anteilig beteiligt oder mit ihrem eigenen Einkommen lernt zu wirtschaften.

Eine Trennung verursacht immer Schmerz, Traenen, Wut und Enttaeuschung auf BEIDEN Seiten. Auch bei deiner DEF. Spaetestens wenn sie Schwarz auf Weiss hat, wieviel Geld ihr zur Verfuegung gestellt wird wird sie aufwachen und schlucken muessen.
Halte finanziell nur zu ihr, wie du es rechtlich musst, aber unterstuetze sie menschlich, indem du Kontakt zu den Kindern haelst und in diesem Thema fuer sie absolut verlaesslich wirst.

Gute Laune/Stimmung kannst du mit Geld nicht kaufen, ebenso keine Umgangsrechte/-vorteile. Durch Geldzahlungen bist du nicht automatisch ein guter Vater, der alle Rechte den Kids gegenueber erhalt. Ein guter Vater ist menschlich offen fuer sie praesent.
Du kannst die Stimmung nur beeinflussen durch Mediation, deine Offenheit ihr gegenueber und der offenen Tuer fuer deine Kids.

Wenn der Tag nicht dein Freund war, so war er dein Lehrer.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2016 23:52