Meine Ex hat seit September einen Halbtagsjob. Als Folge kommt jetzt eine neue Unterhaltsberechnung...
Ab wann wird dann der EU verändert? Ab September? Ab Neuberechnung? Erst, wenn sich die Anwälte einig sind?
Nicht, dass ich einfach kürzen wollte - aber kann mich jemand bitte auf den rechtlich korrekten Stand bringen?
Danke
Sad Dad
Das Ziel unseres Lebens ist zu werden, wer wir sind.
(F. Nietzsche)
Hi Sad Dad,
wenn das gleiche gilt wie bei Kindesunterhalt, dann dürfte auch hier das Stichwort: Datum der Antragsstellung sein.
Gemeint ist damit natürlich der Monat.
LG
Biga
Hi Biga,
da wir das nicht über das Gericht laufen lassen (zum Glück) bedeutet dies, dass es ab September läuft, wenn wir uns darauf geeinigt haben, dass die Berechnung mit ihrem ersten Gehalt durchgeführt wird?
Sie war im Mai auf ihre im September beginnende "Einkommensobliegenheit" (tolles Wort) hingewiesen worden und hat - prima für sie gelaufen - ab 1.9. einen Job gefunden. Erste Abrechnung etc. bekommt sie jedoch erst Anfang Oktober. Bis dahin ist der (alte) EU für September und Oktober bereits gezahlt. Soll ich "vorbehaltlich Neuberechnung" überweisen?
Das Ziel unseres Lebens ist zu werden, wer wir sind.
(F. Nietzsche)
Hi Sad Dad,
wenn ihr euch ohne Gericht einigt, und euch im Klaren darüber seid, dass es so gut geht, dann würde ich das mit der Neuberechnung einfach zu deiner Sicherheit trotzdem auf den Beleg draufschreiben. Schaden kann das nicht.
LG
Biga