hallo, bin natürlich geschieden und zahle für 3 kinder zur zeit 846 euro im monat. ich bin in zweiter ehe verheiratet, ein kind, aber beim besten willen komme ich als alleinverdiener nicht mehr über die runden. meine ex arbeitet nix ...
was kann ich tun, um den unterhalt zumidest ein bisschen zu reduzieren, nach abzug der miete bleiben uns zu dritt
so um die 300 -400 euro ...
danke !!!
Moin
Du könntest den Kindesunterhalt nur über eine Abänderungsklage mindern lassen. Ob dieses jedoch Erfolg verspricht läßt sich mit den paar Infos die du hier gegeben hast schwer sagen.
Wenn du deine Finanzen hier offen legen würdest, könnten einige User die sich im Unterhaltsrecht auskennen, vieleicht mel eine grobe Berechnung machen.
Hierzu wird meines Wissens dein Nettoeinkommen, das Alter der Kinder und deine Ausgaben benötigt. Ob die Ausgaben von Relevanz sind können die dir dann sagen.
Gruß
Martin
OK, dann hier die Einzelheiten :
Ich bekommen 2200 netto, aber das nur, weil ich einen sehr hohen Freibetrag
eingetragen habe wegen sehr hoher Werbungskosten
also : 2200
ninus 846 Unterhalt für 3 Kinder ( Düsseld. Tabelle 114 % )
minus 685 für meine Mietwohnung ( inklusive Heizung/Strom )
minus 125 für einen Kredit, mit dem ich den Verlust aus der Scheidung abbezahle
minus 250 fürs Auto, das für meinen Beruf unersetzbar ist
bleiben ca. 300, aber noch kein Telefon bezahlt, GEZ, keine Haftpflichtvers.
das Kindergeld für die 3 bekommt die Ex ganz ...
da bleiben zum Leben vielleicht 200 wenns gut geht. ( wir leben im Endeffekt
vom Kinder- bzw. Erziehungsgeld, das meine 2. Frau bekommt, wenn die wieder
arbeitet, wirds nicht besser, weil sie in einenm anderen Bundesland eine Stelle
hat, da wird wegen zweitwohnung, fahrtkosten und kinderbetreuungskosten
nicht viel übrig bleiben.
die Ex arbeitet gar nichts ... ich bräuchte halt 200 bis 300 mehr im Monat,
sonst weiss ich auch nicht.
im übrigen entstehen mir ja wegen des Umgangs mit den Kindern und den Ferien
noch zusätzliche Kosten ( mindestens nochmal 50 im Monat )..
Danke fürs Lesen !!!
Hallo mokus,
bitte gib noch an, wie alt Deine Kinder jeweils sind, für die Du KU zahlen mußt.
Ist der KU irgendwo tituliert?
Insgesamt bist Du doch sechs Personen gegenüber unterhaltsverpflichtet (vier Kindern und zwei Kindesmüttern), richtig?
Woraus resultieren die hohen Werbungskosten, für die Du einen Freibetrag auf der LSt-Karte hast?
Wieviel Kindergeld bekommst Du denn für das Kind, das Du mit Deiner jetzigen Frau hast? Da das Dein 4. Kind ist, solltest Du 179 Euro bekommen.
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
halloc püppi,
also die 3 kinder aus erster ehe sind momentan 8, 7,6 jahre. der unterhalt wurde bei der scheidung tituliert.
ich habe so hohe werbungskosten, weil ich als berufsmusiker keinen festen arbeitsplatz habe sondern ständig zu
wechselnden arbeitsstätten mit dem auto unterwegs bin, ca. 30.00 km jährlich, ausserdem brauche ich einen externen übungsraum, dazu kommen abschreibungen für instrumente, ca. 12.000 - 13.000 euro jährlich, das finanzamt erkennt dies seit 25 jahren immer an.
das kindergeld für mein kind aus zweiter ehe bekommt meine zweite frau, 145 euro monatlich ( das ging irgendwie automatisch, dass sie es bekommt )
ich bekomme übrigens wegen der hohen unterhgaltszahlungen und werbungskosten sogar 60 euro wohngeld im monat.
danke einsteweilen,
LG mokus
Ändere das mit dem KG mal ganz flux. Wenn du der KG-berechtigte bist zählen deine Kidner aus erster Ehe als sog. Zählkinder und ihr bekommt für euer gemeinsames Kind den erhöhten Satz, da es dann das 4. Kind ist. Sind ja auch schonmal ein paar Euro mehr.
Zudem wäre es interessant ob in der Berechnung schon euer gemeinsames Kind miteinbezogen wurde, das sollte nämlich schon so sein.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
ich verstehe nicht, wie man bei drei Kindern im Alter von 6, 7 und 8 jahren und 114% lt. DT auf einen KU von insgesamt 846 € ZAHLUNG kommen kann. Bei 114% lt. DT sind als Zahlbetrag (also nach anteiliger Anrechnung des Kindergeldes) je Kind 257 € zu zahlen; also insgesamt 771 €.
Wo liegt jetzt hier der (bzw. mein Denk-/Rechen-) Fehler?
Und wie midnightwish schon empfahl: Vergiß mal ganz schnell den Automatismus, daß immer die KM das Kindergeld beziehen müssen. Laß dich als Kindergeldberechtigten berücksichtigen, und für (Dein) viertes Kind gibt es 25 Euro mehr (statt 154 dann 179 Euro) im Monat!
Du siehst, hier gibt es einige Anknüpfungspunkte, denen Du nachgehen kannst!
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
hallo,
erst mal danke für den tip wegen dem kindergeld, werde der sache sofort nachgehen.
wegen des unterhalts : nach meiner information kann ich nichts von dem kindergeld anrechnen, ich zahle
pro kind 282 euro bei 114 % in der alterstufe 6 - 11 jahre .....
mokus
Hallo mokus!
nach meiner information kann ich nichts von dem kindergeld anrechnen, ich zahle
pro kind 282 euro bei 114 % in der alterstufe 6 - 11 jahre .....
Tja, dann weiß ich auch nicht weiter.
Ich jedenfalls lese die Düsseldorfer Tabelle für 2007 und die dazugehörige Kindergeldanrechnungstabelle so, daß jedem Kind zwar ein Unterhalt von 282 Euro pro Monat zusteht, der von Dir zu zahlende Betrag jedoch lediglich 257 Euro beträgt, weil jeweils 25 Euro vom Kindergeld angerechnet werden.
Warum ist das denn bei Dir nun so anders als nach den offiziellen Tabellen? Woher hast Du Deine Information?
Vielleicht können das andere hier, nämlich die KU-Experten, mal aufklären. Oder Du gehst dieser Sache selbst noch einmal kritisch nach; vielleicht kommt ja auch in dieser Beziehung eine neue Erkenntnis ans Licht (wie schon beim Kindergeld fürs vierte Kind und dem angenommenen Automatismus des Kindergeldbezuges durch die Kindsmutter).
Klär das mal in Ruhe und dann gib Bescheid!
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
hallo püppi,
du hast recht, ich habe mir mal die kindergeldanrechnungstabelle angeschaut .... da muss ich nachhaken.
wegen meinem eigenbedarf : kann man sich den irgendwie halbwegs verbindlich ausrechnen ? ( wenn ja wie / wo )
ich meine, bevor ich auf änderung des unterhalts klage ( wie geht das überhaupt ? )
einstweilen vielen dank,
LG
mokus
Hallo,
wollte nur mal schnell wegen dem Kindergeld dazwischendrängeln.
Habt Ihr ein gemeinsames Konto???
Wenn nicht, dann laßt nur den Kindergeldberechtigten ändern und das Konto beibehalten. Kann passieren, daß Ihr bei einer Kontoänderung nämlich etwas länger warten müßt auf Kindergeld. (bei mir waren es fast 6 Monate.... :exclam:)
Ich profitiere auch von der Zählkindregelung.
lg, paulina
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
Hallo mokus,
also bei mir ist es ähnlich, ich bin nur von der Kindsmutter nicht geschieden. Ich hatte auch immer nur sehr wenig für mich / neue Frau und neue Kinder. Ich habe mir dann beim AG einen Beratungsschein fürn RA besorgt (müsstest du bei deinem Einkommen auch bekommen) und bin dann zum RA. Die hat dann mal nachgerechnet und mit dem JA (zahle da direkt hin) "verhandelt". Und nun zahle ich immerhin ca. 40 € weniger im Monat. Klingt erst mal wenig, ist aber auch nicht so schlecht. Versuchs doch mal, kost ja fast nix.
Wenn ich wüsste, wie ich meine Geschichte hier verlinke, könntest du mal nachlesen....... 😉
Gruß
Luhnitoon
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
hallo,
also das mit dem erhöhten kindergeld fürs 4. kind läuft schon, erst mal vielen dank für den tip !!
wegen des unterhaltes : ich habe leider früher nichts von der kindergeldanrechnungstabelle gewusst.
ich verstehe das jetzt auch so, dass ich pro kind bei 114% ( bei 6 -11 Jahren ) 257 euro zahlen muss, also eigentlich den betrag von 135% bei anrechnung vom halben kindergeld.
ich werde jetzt einfach der ex nen brief schreiben und das mal mitteilen ...
( im übrigen kann ich die 75 euro die ich mir ggf im monat spare, dazu verwenden, meinen 3 kindern aus erster ehe bessere geburtstagsgeschenke zu kaufen, oder mal kino oder ausflug oder so .. )
hallo, luhnitoon, wo genau hast du den beratungsschein bekommen ( bin bei den abkürzungen noch nicht ganz fit .. )
danke an alle,
LG mokus
Den Beratungsschein gibts in NRW (Nordrhein-Westfalen 😉 ) beim Amtsgericht. Einfach mal da anrufen und fragen.
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
Hallo mokus,
laß mal rechnen: Fürs vierte Kind bekommst Du 25 Euro mehr KG, für die ersten drei Kinder zahlst Du (ggf. ab sofort, wenn das so seine Richtigket haben sollte) je Kind 25 Euro weniger KU. Macht in Summe 100 Euro pro Monat mehr in Deiner neuen Familie, vielleicht sogar schon ab März!
In Deinem Eingangspost stellst Du dar, daß Du so ca. 200 bis 300 Euro im Monat mehr Geld brauchst. Nun hast Du schon "ohne weiteres" wenigstens ein Drittel Deines Zieles erreicht! :thumbup:
Nun bin ich gespannt, was der Beratungshilfeschein noch bringen wird.
LG und weiterhin viel Erfolg (und auch Glück!) Püppi 🙂
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
hat sich erledigt ...
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
hallo,
hätte mal noch eine frage, was den selbstbehalt oder eigenbedarf oder wie man das genau nennt, betrifft :
wird bei der evtl. mangelfallberechnung einfach vom nettoeinkommen der selbstbehalt abgezogen ( und was verbelibt, muss das auf alle kinder, also aus erster und zweiter ehe, gleichmässig verteilt werden ? )
oder werden zuerst vom nettoeinkommen z.B. schulden ( aus der scheidung z.B.), sowie werbungskosten oder andere berufsbedingte aufwendungen abgezogen, und dann, von dem was hierbei übrig bleibt, nochmal der selbstbehalt ??
wird bei sowas eigentlich ggfd. vom richter aus berücksichtigt, dass die ex nix arbeitet ( obwohl die kids von 8 - 16 in der schule / hort / kindergarten sind ) ?? ich lauf in second-hand-klamotten rum, und die ex lässt einen kunstmaler kommen, der die wände der kinderzimmer mit gemälden verschönert .... die hat übrigens auch ne abfindung bei der scheidung gekriegt, zählt sowas auch ?
danke fürs lesen uns grüße
mokus
hallo,
mal eine prinzipielle frage :
habe kinder aus erster ehe und eines aus der jetztigen( zweiten).
wird ggf. bei einer berechnung des unterhalts ( evtl. mangelfall ) das verbleibende geld ( nach abzug von selbstbehalt etc) gleichmässig auf die kinder aus beiden ehen verteilt oder haben die kids aus erster ehe einen vorzug ??
danke schon mal im voraus,
mokus
Hallo Mokus,
alle Kinder sind gleichberechtigt, solange nicht eins volljährig ist. Wann wo und mit wem entstanden ist unerheblich.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Mokus,
theoretisch sind alle Kinder gleichberechtigt.
lg, paulina,
deren Kinder nur auf dem Papier Unterhalt bekommen....
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr